Deutsches Handwerksinstitut
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Deutsches Handwerksinstitut
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation
Das Deutsche Handwerksinstitut e.V. hat laut Satzung den Zweck, Wissenschaft und Forschung im Bereich des Handwerks zu fördern. Dies erfolgt insbesondere durch wissenschaftliche Untersuchung von Fragen des Handwerks, insbesondere auf wirtschaftlichem, technischem, soziologischem, recht-lichem, pädagogischem, berufsbildendem, kulturellem und gesellschaftlichem Gebiet.
Um diesem zu entsprechen, ist der Erhalt und die Fortführung der institutionellen Förderung des Deutschen Handwerksinstituts und seiner ihm angeschlossenen Forschungsinstitute eine unerlässliche Voraussetzung. Deshalb werden zum Zwecke der Interessenvertretung im Bedarfsfall Gespräche mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie Vertreterinnen und Vertretern des Bundeswirtschaftsministeriums geführt.
Im Rahmen der Interessenvertretung soll die Bedeutung der handwerklichen Forschungstätigkeiten des Deutschen Handwerksinstituts erläutert und belegt werden. Dazu werden – sofern erforderlich oder gewünscht – auch entsprechende Schreiben, Stellungnahmen, Gutachten und anderes erstellt, die den Nutzen des Deutschen Handwerksinstituts für den Wirtschaftsbereich Handwerk verdeutlichen und unterstreichen.
Interessenbereiche: Wissenschaft, Forschung und Technologie
Relationen
Keine Relationen.