Gesetz zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes - Entkriminalisierung von Cannabis
Sofortige Entkriminalisierung der Konsumenten als Übergangslösung bis zur genaueren gesetzlichen Ausgestaltung einer legalen und kontrollierten Produktion und Distribution von Cannabis: Festlegung einer bundesweit für Besitz bzw. Anbau einheitlichen erlaubten Menge von Cannabis oder Cannabisharz sowie Cannabispflanzen;<br /> Einfügung § 29b Betäubungsmittelgesetz
Zeitachse
Keine Positionen verknüpft.
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.