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Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs

Vorgang 292266 Gesetzgebung · Verkündet · aktualisiert 19.04.2023 · DIP ↗

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Entlastung von Rentenbeziehern sowie Versorgungsempfängern des Bundes (ohne Bahn und Post) durch Gewährung einer Energiepreispauschale in Form einer Einmalzahlung von 300 Euro angesichts hoher Preissteigerungen im Energiebereich, Entlastung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten mit geringem Arbeitsentgelt durch Ausweitung der Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich von monatlich 1600 Euro auf 2000 Euro;<br /> Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner (<strong>Rentenbeziehende-Energiepreispauschalengesetz</strong> &ndash; RentEPPG) als Art. 1 und Gesetz über die Gewährung einer einmaligen Energiepreispauschale an Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes (<strong>Versorgungsrechtliches Energiepreispauschalen-Gewährungsgesetz</strong> &ndash; VEPPGewG) als Art. 2 der Vorlage, Änderung §§ 18f und 20 Viertes Buch Sozialgesetzbuch, § 274b Sechstes Buch Sozialgesetzbuch sowie § 64 Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte

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