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Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden

Vorgang 297464 Gesetzgebung · Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode · aktualisiert 21.07.2026 · DIP ↗

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Nichtzustimmungsbedürftige Regelungen zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie für einen verbesserten Hinweisgeberschutz und zur Schaffung von Rechtssicherheit bei der Meldung oder Offenlegung von Missständen in Unternehmen und Behörden: Schutz hinweisgebender sowie sonstiger von einer Meldung oder Offenlegung betroffenen Personen; zustimmungsbedürftige Regelungen zum Hinweisgeberschutz für Landes- und Kommunalbeamte sowie für Richter im Landesdienst in separatem Gesetz; Beschränkung der Regelung über Meldungen zu fehlender Verfassungstreue auf Bundesbeamte, Einbeziehung von Verstößen gegen Strafvorschriften, best. Ordnungswidrigkeiten sowie einzelner Rechtsbereiche u.a. zur Bekämpfung von Korruption, Geldwäsche, Steuerbetrug oder bei Verstößen gegen Vorgaben zum Umweltschutz oder zur Lebensmittelsicherheit, Einbeziehung des Gesetzes über digitale Märkte in den sachlichen Anwendungsbereich, Wahlmöglichkeit zwischen interner und externer Meldung, Vertraulichkeitsgebot, Pflicht zur Einrichtung interner Meldestellen, Etablierung einer zentralen externen Meldestelle beim BfJ sowie im Zuständigkeitsbereich der BaFin und des Bundeskartellamts, Möglichkeit zur Einrichtung ext. Meldestellen durch die Länder betr. Landes- und Kommunalverwaltungen, Dokumentations- und Berichtsspflichten, Schutz vor Repressalien wie Kündigung, Mobbing oder Diskriminierung, Schadensersatzansprüche und Bußgeldvorschriften, Vorrang von Sicherheitsinteressen sowie Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten, Anpassungen bestehender Regelungen, insbes. im Bereich des Dienstrechts;<br /> Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (<strong>Hinweisgeberschutzgesetz</strong> &ndash; HinSchG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung versch. §§ in 7 Gesetzen; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Richtlinie (EU) 2019/1937 vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (ABl. L 305, 26.11.2019, S. 17)<br /> Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 16.02.2021 zum Whistleblowing in der Rechtssache Gawlik gg. Liechtenstein (23922/19)<br /> Ursprünglicher (und später weitergeführter) Gesetzentwurf auf BT-Drs 20/3442 (GESTA C034)<br /> Zustimmungsbedürftige Regelungen s. BT-Drs 20/5991 GESTA C047

Zeitachse

Keine Positionen verknüpft.

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.