Gesetz zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes
Erweiterung des Kreises der für die Aufgabenwahrnehmung der Prüfbehörde zum Gesetzesvollzug der Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme in Frage kommenden Personen oder Institutionen um juristische Personen des Privatrechts, Anpassung von Begriffsbestimmungen und Erklärungsfristen gegenüber der Prüfbehörde;<br /> Änderung §§ 2, 37, 37a und Anlage 5 sowie Einfügung § 48a Strompreisbremsegesetz, Änderung §§ 2, 29 und 29a Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz; Verordnungsermächtigung
Zeitachse
Keine Positionen verknüpft.
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.