Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)
Sicherstellung des Spätaussiedlerzuzugs nach Deutschland: Abkehr von der Nachweispflicht der Spätaussiedler hinsichtlich des Bewusstseinswandels zum deutschen Volkstum, Vereinfachung der Prüfung der Anträge mit Gegenbekenntnis durch chronologische Prüfung der Nationalitäteneintragung; Rechtsgrundlage zur Aufbewahrung der bei den Vertriebenenbehörden befindlichen Spätaussiedlerdaten zur Wahrung schutzwürdiger Interessen bis fünf Jahre nach dem Tod der Verfahrensbeteiligten;<br /> Änderung §§ 6, 15 und 17 Bundesvertriebenengesetz<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Änderungen; Verordnungsermächtigung
Zeitachse
Keine Positionen verknüpft.
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.