Gesetz zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls
Ausweitung der Telekommunikationsüberwachung bei Wohnungseinbrüchen über den 11.12.2024 hinaus; Einschränkung von Grundrechten betr. Fernmeldegeheimnis;<br /> Änderung § 100a Strafprozessordnung<br /> <br /> Bezug: Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens, s. GESTA 19. WP C117
Zeitachse
Keine Positionen verknüpft.
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.