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Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung

Vorgang 309097 Gesetzgebung · Verkündet · aktualisiert 26.07.2024 · DIP ↗

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Verschärfung der Strafen zur Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern in Bund und Ländern sowie des Europäischen Parlaments und parlamentarischer Versammlungen internationaler Organisationen durch Schaffung eines neuen Straftatbestands der &quot;unzulässigen Interessenwahrnehmung&quot; in Zusammenhang mit Tätigkeiten außerhalb der Mandatswahrnehmung, Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe;<br /> Einfügung § 108f Strafgesetzbuch<br /> <br /> Bezug: Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 5. Juli 2022 zur Abgeordnetenbestechung (StB 7-9/22, Rn 24)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>sprachliche Angleichung, redaktionelle Korrektur, Folgeänderung;<br /> Änderung § 108f Strafgesetzbuch sowie zusätzliche Änderung § 7 Lobbyregistergesetz

Zeitachse

Keine Positionen verknüpft.

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.