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Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches und weiterer Gesetze - Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen

Vorgang 313674 Gesetzgebung · Abgelehnt · aktualisiert 21.07.2026 · DIP ↗

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Vor dem Hintergrund einer zunehmenden gesellschaftlichen Verrohung und eines Anstiegs von Gewaltkriminalität Regelungen zum Schutz besonders verletzlicher Personen, insbes. betr. Frauen, Kindern, Senioren sowie Menschen mit Behinderung: Einfügung eines neuen Qualifikations- bzw. Mordmerkmals &quot;unter Ausnutzung der körperlichen Überlegenheit&quot; bei gefährlicher Körperverletzung, schwerem Raub und Mord, Mindeststrafe von 3 bzw. 5 Jahren für Gruppenvergewaltigungen, Hinzufügung des Grundtatbestands der ungewollten Schwangerschaft als Tatfolge, Erhöhung der Mindeststrafe auf 3 Monate für Körperverletzungen, Ahndung als Verbrechen betr. Körperverletzungen mittels Waffe oder Messer bzw. einer das Leben gefährdenden Behandlung und diesbez. Erhöhung des Strafrahmens auf 1 bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe, Erhöhung der Höchststrafe von 3 auf 5 Jahre für Stalking sowie Strafschärfung für Wiederholungstäter, gerichtliche Maßnahme zum Einsatz einer elektronischen Fußfessel, Absenkung der Hürden für eine audiovisuelle Vernehmung minderjähriger Zeugen bei Befürchtung eines &quot;erheblichen Nachteils für das Wohl des Zeugen&quot; bei der Vernehmung in Gegenwart der in der Hauptverhandlung Anwesenden;<br /> Änderung versch. §§ Strafgesetzbuch, § 247a Strafprozessordnung sowie §§ 1 und 4 Gewaltschutzgesetz<br /> <br /> Bezug: Siehe auch GESTA C092 sowie GESTA 19. WP C223

Zeitachse

Keine Positionen verknüpft.

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.