Gesetz zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung
Ausstattung von Strafverfolgungsbehörden mit digitalen Befugnissen, einschließlich dem Abgleich öffentlich zugänglicher Daten aus dem Internet mit Lichtbildern und Stimmen von Tatverdächtigen und anderen gesuchten Personen, automatisierter Datenanalyse sowie Anfragen geldwäscherechtlich Verpflichtete (z.B. Banken) durch das Bundeskriminalamt; Befugnis zur stichprobenartigen Befragung und Identitätskontrolle auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes zur Durchsetzung von Waffenverbotszonen und Allgemeinverfügungen der Bundespolizei;<br /> Einfügung und Änderung versch. §§ Bundeskriminalamtgesetz, Bundespolizeigesetz sowie Strafprozessordnung
Zeitachse
Keine Positionen verknüpft.
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.