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Gesetz zum Schutz von Vollstreckungsbeamten und Hilfeleistenden

Vorgang 316267 Gesetzgebung · Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode · aktualisiert 21.07.2026 · DIP ↗

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Angesichts zunehmender Gewalttaten gegen Vollstreckungsbeamte und Hilfeleistende Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes dieser Personengruppen: Anhebung des Strafrahmens, Regelung bei Tatbegehungen mit einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs, bei Hervorrufen einer Todesgefahr oder Herbeiführung einer schweren Gesundheitsschädigung sowie mittels eines hinterlistigen Überfalls, Ausweitung des Schutzes bei tätlichen Angriffen auf Vollstreckungsbeamte auch außerhalb einer direkten Diensthandlung, Einbeziehung von Angehörigen der Gesundheitsberufe in Arztpraxen und Krankenhäusern, Regelung zum Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln bei real bestehenden Gefährdungslagen;<br /> Änderung §§ 113, 114, 145 und 323c Strafgesetzbuch<br /> <br /> Bezug: Siehe auch GESTA C108, C116 sowie C119

Zeitachse

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Abstimmungen

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