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Rede von Ulrich von Zons (AfD) – Queerfeindliche Hasskriminalität wirksam bekämpfen und die rechtliche Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und …

dip / rede 26.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 14. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 9: Queerfeindliche Hasskriminalität wirksam bekämpfen und die rechtliche Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie .

Das Protokoll 21/14 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 01.07.2025 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.

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Text

Rede von Ulrich von Zons (AfD) – Queerfeindliche Hasskriminalität wirksam bekämpfen und die rechtliche Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und … Ja, schreien Sie nur; Sie geben mir damit nur recht. – Und wenn Sie schon von Diskriminierung sprechen, dann zeigen Sie uns doch bitte konkrete Gesetze, die homosexuelle Menschen in Deutschland benachteiligen. Hören Sie? Sie haben da keine Vorschläge. Aber was es gibt, was von Ihnen kommt, das ist eine politische Agenda gegen den gesunden Menschenverstand. Sie fordern den Schutz von LSBTIQ-Flüchtlingen. Aber was ist denn mit dem Schutz der Bürger vor Genderideologien in Schulen, Kindergärten und Behörden? Wer schützt unsere Kinder vor Dragshows in Klassenzimmern oder der Irreleitung über das eigene Geschlecht mit zwölf Jahren? Doch das werden wir als Alternative für Deutschland nicht mitmachen! Schauen wir uns doch mal die Einschätzung des Verfassungsschutzes, Stand Juli 2024, an. – Ja schreien Sie nur, ich habe wohl recht. – Dort heißt es: „Das Feindbild LSBTIQ-Bewegung ist nicht neu, aber von wachsender Bedeutung als Ausdrucksform der islamistisch motivierten Ablehnung […] der liberalen und pluralistischen Demokratie westlicher Prägung.“ Sie holen mit Ihrer Politik der offenen Grenzen Islamisten zu uns, die Homosexualität aus tiefster Überzeugung verachten, Islamisten, die sich darüber lustig machen, wenn die ehemalige Innenministerin mit einer Regenbogenbinde ihren Gratismut bezeugt, Islamisten, die Homosexuelle von Dächern stürzen. Doch solche Tätergruppen blenden Sie bewusst aus. Stattdessen fordern Sie mit Ihrem Antrag mal wieder ein Gesinnungsstrafrecht. Wer nicht mitjubelt beim Regenbogenaufmarsch, wird moralisch zum Täter erklärt. Wer Zweifel äußert, gilt als queerfeindlich. Wir als AfD sagen Nein zu Sonderrechten für sexuelle Orientierung oder gefühlte Geschlechter, Nein zur staatlich verordneten Identitätspolitik. Vielen Dank.

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