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Gesetz zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs

Vorgang 317619 Gesetzgebung · Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode · aktualisiert 21.07.2026 · DIP ↗

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Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuchs bei Orientierung am reproduktiven Selbstbestimmungsrecht und der körperlichen Integrität und Autonomie Schwangerer: Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruchs auf Verlangen bis zur abgeschlossenen 12. Schwangerschaftswoche, ergebnisoffene Beratungspflicht durch eine anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle, Wegfall der dreitägigen Wartefrist, Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung, Straffreiheit bei Vorliegen medizinischer Gründe bis zum Ende der 15. Woche sowie bei kriminologischer Indikation, Neuregelung im Kernstrafrecht zum Schutz Schwangerer vor Schwangerschaftsabbrüchen gegen oder ohne den Willen der Schwangeren, Verfahrenspflichten, Bußgeldvorschriften, Folgeänderungen;<br /> Neufassung §§ 12, 14 und 20, Einfügung §§ 13a und 14a sowie Änderung versch. §§ Schwangerschaftskonfliktgesetz, Neufassung § 218, Aufhebung §§ 218a bis 219b und Änderung §§ 5 und 240 Strafgesetzbuch sowie Folgeänderungen in 5 weiteren Gesetzen<br /> <br /> Bezug: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 (2 BvF 2/90, 2 BvF 4/90, 2 BvF 5/92) sowie vom 25. Februar 1975 (1 BvF 1/74, 1 BvF 2/74, 1 BvF 3/74, 1 BvF 4/74, 1 BvF 5/74, 1 BvF 6/74) zum Schwangerschaftsabbruch<br /> Bericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin vom April 2024

Zeitachse

Keine Positionen verknüpft.

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.