Gesetz zur Einführung einer befristeten Sonderregelung für den Wohnungsbau in das Baugesetzbuch (Bau-Turbo-Gesetz)
Abweichung von bauplanungsrechtlichen Vorschriften zur beschleunigten Wohnraumschaffung in angespannten Wohnungsmärkten bei Zustimmung der Gemeinde und Berücksichtigung öffentlicher Belange, Befristung der Sonderregelung bis zum 31. Dezember 2028;<br /> Einfügung § 246e Baugesetzbuch
Zeitachse
Keine Positionen verknüpft.
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.