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Gesetz zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn

Vorgang 318837 Gesetzgebung · Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode · aktualisiert 21.07.2026 · DIP ↗

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Zur Verlangsamung des Mietenanstiegs Verlängerung der Regelungen zur Beschränkung der Miethöhe bei Mietbeginn bis zum Jahre 2029 (sog. Mietpreisbremse): Festlegung der Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt durch Rechtsverordnung der Landesregierungen, Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf nach dem 1. Oktober 2014 und bis zum 1. Oktober 2019 erstmals genutzt und vermietete Wohnungen;<br /> Änderung §§ 556d und 556f Bürgerliches Gesetzbuch<br /> <br /> Bezug: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2019 zur Regulierung der Miethöhe bei Mietbeginn im nicht preisgebundenen Wohnraum (sogenannte Mietpreisbremse)(1 BvL 1/18)<br /> Untersuchung der Wirksamkeit der in 2015 eingeführten Regelungen zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten (Mietpreisbremse), DIW Berlin 2018<br /> <br /> Bezug: Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 6/25 GESTA C149<br /> Siehe auch GESTA C140 sowie GESTA 21. WP C008

Zeitachse

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Abstimmungen

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