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Gesetz zur Errichtung eines Verteidigungsfonds für Deutschland und zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87a)

Vorgang 320785 Gesetzgebung · Abgelehnt · aktualisiert 31.10.2025 · DIP ↗

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Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit durch Erweiterung des bestehenden Sondervermögens Bundeswehr um zusätzliche Kreditermächtigungen von bis zu 200 Milliarden Euro zu einem Verteidigungsfonds außerhalb der Schuldenbremse, nur nutzbar für Verteidigungsausgaben nach NATO-Kriterien oberhalb von 2 Prozent des nominalen BIP, damit Verhinderung der Umwidmung von Verteidigungsausgaben im Kernhaushalt;<br /> Änderung Art. 87a Grundgesetz

Zeitachse

Keine Positionen verknüpft.

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.