Gesetz zur Heraufsetzung der Altershöchstgrenze für Schöffen
Aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung und zur Vermeidung einer Ungleichbehandlung Anhebung der Altersgrenze für Schöffen von 70 auf 75 Jahre, Streichung aus der Schöffenliste bei Vollendung des 75. Lebensjahrs;<br /> Änderung §§ 33 und 52 Gerichtsverfassungsgesetz
Zeitachse
- 01.02.2024 plenarprotokoll 1. Beratung 20/151 Protokoll der 151. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.