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Gesetz zur Heraufsetzung der Altershöchstgrenze für Schöffen

Vorgang 308357 Gesetzgebung · Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode · aktualisiert 12.10.2026 · DIP ↗

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Aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung und zur Vermeidung einer Ungleichbehandlung Anhebung der Altersgrenze für Schöffen von 70 auf 75 Jahre, Streichung aus der Schöffenliste bei Vollendung des 75. Lebensjahrs;<br /> Änderung §§ 33 und 52 Gerichtsverfassungsgesetz

Zeitachse

  1. 01.02.2024 plenarprotokoll 1. Beratung 20/151 Protokoll der 151. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.