Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung und zur Sicherstellung der Freiverantwortlichkeit der Entscheidung zur Selbsttötung
Abgestuftes Schutzkonzept zur Regelung der geschäftsmäßigen Hilfe zum Suizid und Sicherstellung des freiverantwortlichen Entschlusses zur Selbsttötung: Ergänzung bisheriger strafrechtlicher Vorschriften um eine Ausnahmeregelung für den Fall einer freiverantwortlichen Entscheidung über die Beendigung des eigenen Lebens, Pflicht zur zweimaligen Untersuchung im Abstand von 3 Monaten durch Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, umfassende ergebnisoffene Beratung beruhend auf einem interdisziplinären Ansatz, zweiwöchige Wartefrist zwischen Untersuchung und Beratung, Härtefall- und Ausnahmeregelung, Straffreiheit der Teilnahme für nicht geschäftsmäßig handelnde Angehörige oder sonstige nahestehende Personen, Verbot für bestimmte Formen der Werbung der Hilfe zur Selbsttötung zur Verhinderung gesellschaftlicher Normalisierung der Suizidhilfe, Möglichkeit zur ärztlichen Verschreibung von Betäubungsmitteln zur Beendigung des Lebens;<br /> Neufassung § 217 und Einfügung § 217a Strafgesetzbuch sowie Änderung § 13 Betäubungsmittelgesetz<br /> <br /> Bezug: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 zum Recht auf selbstbestimmtes Sterben und zur Inanspruchnahme von Hilfeleistungen von Dritten (2 BvR 2347/15)<br /> Siehe auch GESTA M015 sowie GESTA M014<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Erweiterung des Personenkreises auf Psychotherapeuten, Klarstellung zur Nichtverpflichtung von Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens zur Mitwirkung an Selbsttötungen oder Duldung der Durchführung von Förderungshandlungen zur Selbsttötung in ihren Räumlichkeiten, Wegfall des vorgesehenen Werbeverbots, Gesetzesevaluation innerhalb von 5 Jahren nach Inkrafttreten, Berichtspflicht;<br /> Erneute Änderung § 217 Strafgesetzbuch, zusätzliche Änderung § 1 Heilmittelwerbegesetz, § 11 Elftes Buch Sozialgesetzbuch sowie § 3 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz<br /> <br /> Bezug: Siehe auch GESTA M030
Zeitachse
Keine Positionen verknüpft.
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.