Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
Umsetzung europäischer Vorgaben zur Sicherstellung der fachlichen Unabhängigkeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS): Klarstellung der bisher undeutlichen Position der Leitung durch rechtssichere Besetzung, Wahl auf Vorschlag der Bundesregierung als Unabhängiger Bundesbeauftragter für Antidiskriminierung durch den Deutschen Bundestag für die Dauer von 5 Jahren bei Möglichkeit der einmaligen Wiederwahl, Regelung für den Fall einer nicht zeitnahen Neuwahl, öffentlich-rechtliches Amtsverhältnis, Rechtsaufsicht durch das BMFSFJ, Ernennung und Vereidigung durch den Bundespräsidenten, Qualifikationsanforderungen, (nachamtliche) Berufsbeschränkung, Verschwiegenheitspflicht, Zeugnisverweigerungsrecht, Amtsbefugnisse und Pflicht zur Unterstützung durch Bundesbehörden und öffentliche Stellen des Bundes, Regelung der Amtsausgestaltung (Amtsbezüge, Altersversorgung) sowie der Beteiligungsrechte, redaktionelle Folgeänderungen;<br /> Änderung §§ 5, 27, 29 und 30 sowie Neufassung §§ 26 bis 26i und 28 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz<br /> <br /> Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes<br /> Richtlinie 2000/43/EG vom 29.06.2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft (ABl. L 180, 19.07.2000, S. 22) (Antirassismusrichtlinie) ; Richtlinie 2002/73/EG vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen (ABl L 269, 05.10.2002, S. 15) ; Richtlinie 2004/113/EG vom 13. Dezember 2004 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen (ABl. L 373, 21.12.2004, S. 37)
Zeitachse
Keine Positionen verknüpft.
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.