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Gesetz zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNG-Beschleunigungsgesetz - LNGG)

Vorgang 287573 Gesetzgebung · Verkündet · aktualisiert 19.02.2024 · DIP ↗

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Unverzüglicher und schnellstmöglicher Aufbau einer Importinfrastruktur für Flüssiggas infolge einer möglichen Unterbrechung der für die nationale Energieversorgung zentralen russischen Erdgaslieferungen: Ermöglichung vorübergehender Ausnahmen von Verfahrensanforderungen der Genehmigungsbehörden, insbes. im Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfung, bei fortbestehender Gewährleistung einer umfassenden materiell-rechtlichen Prüfung; Einführung zeitweiliger vergaberechtlicher Erleichterungen zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen und Beschleunigung des entsprechenden Rechtsschutzes, Befristung der Genehmigungen für LNG-Anlagen bis zum 31. Dezember 2043, Weiterbetrieb der Anlagen nur für klimaneutralen Wasserstoff<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses</strong>: Streichung des Verzichts auf Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung bei den landgebundenen im Gegensatz zu den schwimmenden LNG-Terminals, Aufnahme von Dampf- oder Warmwasserpipelines in den gesetzlichen Anwendungsbereich; Klarstellungen und redaktionelle Folgenänderungen;<br /> Änderung versch. §§ LNG-Beschleunigungsgesetz

Zeitachse

Keine Positionen verknüpft.

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.