Gesetz zur Sicherung bezahlbarer Stromversorgung (Stromversorgungssicherungsgesetz - SVSG)
Befristete Laufzeitverlängerung der drei noch am Netz befindlichen Kernkraftwerke zur Abwendung eines Energieversorgungsnotstandes, Dämpfung der Energiepreise und Vorsorge für den Winter 2023/2024: Verschiebung des Enddatums für den Leistungsbetrieb der Atomkraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland auf den 31. Dezember 2024, Entscheidung des Deutschen Bundestages über weitere Verlängerung der Befristung bis zum 30. September 2024, Aufhebung der Verknüpfung der Berechtigung zum Leistungsbetrieb mit Reststrommengen, Verlängerung der Ausnahme für Ausbleiben der Sicherheitsüberprüfung und Durchführung der erneuten Sicherheitsüberprüfung bis zum 31. Dezember 2023; Entlastung von Wirtschaft und Privathaushalten durch befristete Absenkung der Stromsteuer auf 1 Euro pro Megawattstunde für nicht betriebliche Zwecke sowie auf 50 Cent pro Megawattstunde für betriebliche Zwecke und des Umsatzsteuersatzes auf sieben Prozent für Stromlieferungen vom 1. April 2023 bis zum 31. Dezember 2024; verschiedene Maßnahmen zum beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien, u.a. betr. Photovoltaikanlagen und Bergbaufolgelandschaft,<br /> Änderung verschiedener §§ in 9 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen
Zeitachse
Keine Positionen verknüpft.
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.