Gesetz zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen
Verfassungsgemäße Neuregelung zur Eheschließung von Minderjährigen: Beibehaltung der Unwirksamkeit einer Eheschließung unter Beteiligung einer Person unter 16 Jahren, Ergänzung um Unterhaltsansprüche zugunsten des Minderjährigen, Möglichkeit der Heilung einer unwirksamen Minderjährigenehe nach Eintritt der Volljährigkeit durch erneute Eheschließung vor einem inländischen Standesamt unter Verzicht auf das Erfordernis der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses, Rückwirkung auf den Tag der unwirksamen Eheschließung, Anwendung auch auf nach ausländischem Eherecht geschlossene Minderjährigenehen;<br /> Änderung § 1305 Bürgerliches Gesetzbuch, Einfügung § 12a Personenstandgesetz sowie Änderung § 98 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit<br /> <br /> Bezug: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 01. Februar 2023 zum Fehlen spezifischer Regelungen über die Folgen der Unwirksamkeit (1 BvL 7/18)<br /> Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen, s. GESTA 18. WP C168<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Gleichstellung des nicht wirksam verheirateten Unterhaltsberechtigten mit einem Ehegatten, familiengerichtliche Zuständigkeit bei Unterhaltsansprüchen, Überleitungsvorschrift zum ehelichen Güterrecht, Gesetzesevaluation innerhalb von 3 Jahren nach Inkrafttreten, Korrektur;<br /> Erneute Änderung § 1305 Bürgerliches Gesetzbuch, zusätzliche Änderung Art. 229 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche sowie §§ 231 und 233 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Zeitachse
Keine Positionen verknüpft.
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.