Gesetz zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
Abkopplung des Art. 4 des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes zu einem selbständigen „Gesetz zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes“: Beschleunigung und Straffung der Planungs- und Genehmigungsverfahren durch vorgelagerte Aufnahme von neun weiteren und Änderung eines bestehenden Stromnetzausbauvorhabens in Bundesbedarfsplan;<br /> Änderung Anlage Bundesbedarfsplangesetz<br /> <br /> Bezug: Gesetz zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes s. E050
Zeitachse
Keine Positionen verknüpft.
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.