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Deutsche Herzstiftung e.V.

lobbyregister / register_entry 24.02.2022 · Original ↗

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Deutsche Herzstiftung e.V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Durch Anschreiben, Stellungnahmen, Teilnahme und Mitwirkung bei "Parlamentarischen Frühstücken", Organisation von Expertengesprächen, Durchführung von Pressegesprächen zur jährlichen Herausgabe des Deutschen Herzberichts wird unmittelbar der Kontakt mit Politikerinnen und Politikern, insbesondere zu Mitgliedern des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag, dem Bundesministerium für Gesundheit sowie dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung gesucht. Im Schwerpunkt wird die Interessenvertretung ausgeübt, um die Stärkung der Interessen von Herzpatientinnen und Herzpatienten zu erreichen. Zudem werden Informationsveranstaltungen organisiert, zu denen regelmäßig auch Mitglieder des Deutschen Bundestages eingeladen werden, um den Rat und die Expertise der Deutschen Herzstiftung als größte, unabhängige Patientenorganisation und erste Anlaufstelle auf dem Gebiet der Herz-Kreislauferkrankungen in Deutschland anzubieten. Interessenbereiche: Arzneimittel; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Pflege; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Gesundheitsversorgung; Gesundheitsförderung Regelungsvorhaben: - Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit. Die Dt.Herzstiftung bietet ihre Unterstützung bei der Verbesserung der Herzgesundheit der Bevölkerung an.: Die Sterblichkeit durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen bewegt sich in Deutschland weiterhin auf einem sehr hohen Niveau und in der Lebenserwartung befindet sich Deutschland in Westeuropa unter den Schlusslichtern. Das "Gesunde-Herz-Gesetz" könnte effektiv dazu beitragen, die Herzgesundheit in der Bevölkerung zu verbessern und die Krankheitslast und Sterblichkeit durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu senken. Die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geplanten Maßnahmen umfassen unter anderem die gezielte Früherkennung von kardiovaskulären Risikofaktoren bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Für Patienten mit bereits bestehenden Herz-Kreislauf-Erkrankungen fördert das neue Gesetz die Sekundärprävention durch das Stärken von Disease Management Programmen (DMP). - Kardio-CT als Kassenleistung: Herzstiftung begrüßt G-BA-Beschluss, Anbindung an Kardiologie-Expertise erforderlich: Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Computertomographie-Koronarangiographie bei Verdacht auf eine chronische koronare Herzkrankheit. - Spenderorganmangel: Deutsche Herzstiftung befürwortet Initiative zur Widerspruchslösung: Organspenden scheitern zu oft an fehlender Zustimmung. Nach Ansicht der Deutschen Herzstiftung ist die Einführung der Widerspruchslösung dringend notwendig, um die Lücke an Spenderherzen zu verringern und Leben zu retten. Weder Aufklärungskampagnen noch die gesetzlich verankerte Zustimmungslösung konnten diesen dramatisch anhaltenden Engpass an Spenderorganen beenden. - Sicherstellung der Versorgung von Herzpatienten bei der Umsetzung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes: Versorgung von Herzpatienten im Notfall Orgaisation der ambulaten Versorgung

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