Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen e.V. (BVDAK e.V.)
Text
Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen e.V. (BVDAK e.V.)
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Politiker:innen mit Hilfe von Positionspapieren, Stellungnahmen und Gutachten über die Herausforderungen für die Apotheken vor Ort und über deren Potenziale informiert.
Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern, die für die Apothekeninhaber:innen und ihre Mitarbeiter:innen von großer Bedeutung sind, werden erläutert. Zweck der Interessenvertretung ist es, die Sicht der Praxis zu vermitteln, Impulse für das Verständnis der Arbeit der stationären Apotheken und für eine Verbesserung der wirtschaftlichen Gesamtsituation zu geben. Im Zuge dessen werden auch Stellungnahmen zu konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und kommuniziert. Der Verband begleitet aktiv die Entwicklung des deutschen Apothekenwesens und macht konkrete Vorschläge für den Erhalt des Patientenwohls durch die inhabergeführte Apotheke, die eine flächendeckende und qualitativ hochwertige pharmazeutische Versorgung sicherstellt.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Arzneimittel; Gesundheitsversorgung
Regelungsvorhaben:
- Umsetzung der im Koalitionsvertrag beschlossenem Anpassung des Fixhonorars für Apotheken: Die zugesagte Anpassung des Fixhonorars unverzüglich umzusetzen – nicht als politische Geste, sondern als zwingend notwendige Maßnahme zur Sicherung der Arzneimittelversorgung in Deutschland.
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