Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes - Gesetz zum autonomen Fahren
Einführung des Regelbetriebs für Kraftfahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen durch Ergänzung bestehender Regelungen des Straßenverkehrsrechts: Ermöglichung des Einsatzes autonomer Fahrzeuge in festgelegten Betriebsbereichen, Etablierung des Kraftfahrt-Bundesamtes als zentral zuständiger Genehmigungsbehörde, abweichender Genehmigungsweg zur Erteilung der Betriebserlaubnis im Eigenvollzug für Fahrzeuge der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Landespolizei, des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Feuerwehren und der Rettungsdienste, obligatorische Möglichkeit der Deaktivierung von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktionen über einen externen Zugriff durch die Technische Aufsicht, Evaluierung der Gesetzeswirkung und Berichterstattung bis zum Ende des Jahres 2023;<br /> Einfügung §§ 1d bis 1l Straßenverkehrsgesetz sowie Änderung § 1 Pflichtversicherungsgesetz; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Konkretisierung der Definition des risikominimalen Zustands und der Pflichten der Technischen Aufsicht, Zuständigkeitserweiterung auf die Gesellschaft privaten Rechts betr. Betriebs- und Erprobungsgenehmigungen, Einführung einer Übergangsregelung für laufende Zulassungsverfahren zu Betriebserlaubnissen und Erprobungsgenehmigungen, Erweiterung der Möglichkeit zur Kraftfahrzeugdeaktivierung durch Fahrzeuginsassen, Präzisierung der Pflichten des Herstellers zur Datenspeicherung, Aufnahme eines Verweises zu Ausnahmeregelungen bei der Datenweitergabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt, Ergänzung eines datenbezogenen Auskunftsanspruches für Unfallgeschädigte, Erweiterung der Ermächtigungsgrundlage; Klarstellungen, redaktionelle Anpassungen;<br /> Erneute Änderung versch. §§ Straßenverkehrsgesetz
Zeitachse
Keine Positionen verknüpft.
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.