Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes
Neuordnung der urheberrechtlichen Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte im Internet (Enthaftung bei pflichtgemäßen Verhalten, vertragliche und gesetzliche Nutzungsrechte, insbes. zum Zwecke der Karikatur, Parodie und Pastiches, öffentliche Wiedergabe, Direktvergütungsansprüche, Blockierung unerlaubter Nutzungen, Beschwerdeverfahren), Option für Verwertungsgesellschaften zur kollektiven Lizenzvergabe mit erweiterter Wirkung für Werke aller Art und für nicht verfügbare Werke, Einführung eines Presseverleger-Leistungsschutzrechtes, Nutzungserlaubnisse für Schlüsseltechnologien für maschinelles Lernen und Künstliche Intelligenz (Text- und Data-Mining für die wissenschaftliche Forschung) und für digitale und grenzüberschreitende Unterricht- und Lehrtätigkeiten sowie zur Erhaltung des Kulturerbes, Regelungen betr. Vergütungsansprüche für Urheber und ausübende Künstler, Streitbeilegungsverfahren sowie Unterrichtungspflichten der Vertragspartner, Verlegerbeteiligung an der Vergütung für gesetzlich erlaubte Nutzungen, Aufhebung des Leistungsschutzes für Vervielfältigungen gemeinfreier visueller Werke, Mediation und außergerichtliche Konfliktbeteiligung bei Videoabrufdiensten, Bestimmungen für die Online-Übertragung und Weitersendung von Fernseh- und Radioprogrammen;<br /> Gesetz über die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Diensteanbietern für das Teilen von Online-Inhalten (<strong>Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz </strong>– UrhDaG) als Art. 3 der Vorlage, Einfügung, Änderung und Aufhebung versch. §§ Urheberrechtsgesetz und Verwertungsgesellschaftengesetz; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 29. Juli 2019 in der Rechtssache "Pelham" zum Sampling in der Musikproduktion (C-476/17)<strong> ; </strong>Richtlinie (EU) 2019/790 vom 17. April 2019 über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM-RL) (ABl. L 130, 17.5.2019, S. 92) ; Richtlinie (EU) 2019/789 vom 17. April 2019 mit Vorschriften für die Ausübung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten in Bezug auf bestimmte Online-Übertragungen von Sendeunternehmen und die Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen und zur Änderung der Richtlinie 93/83/EWG des Rates (Online-SatCab-RL) (ABl. L 130, 17.05.2019, S. 82)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Entfristung der Wissenschaftsschranke, Konkretisierung der Modalitäten und des Kreises Berechtigter beim Direktvergütungsanspruch, Beschränkung der Vergütungspflicht der Diensteanbieter für gesetzlich erlaubte Nutzungen auf Karikaturen, Parodien und Pastiches und Streichung der Zweckbindung, Vergütungsfreiheit von Zitaten, Werkschutz für Melodie, Schutz von Live-Streams von Sportveranstaltungen und Filmwerken bis zum Abschluss der erstmalig öffentlichen Wiedergabe, Verpflichtung der Diensteanbieter zur Ermöglichung von Text- und Data-Mining für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung, Unterbindung der Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts durch einfache Blockierung, Auskunftsansprüche, Klarstellungen;<br /> Erneute Änderung zahlr. §§ Urheberrechtsgesetz und Verwertungsgesellschaftengesetz sowie Änderung zahlr. §§ Urheberrechts-Dienstanbieter-Gesetz
Zeitachse
Keine Positionen verknüpft.
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.