Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten
Gesetzliche Rahmenbedingungen zur Erfüllung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten von Unternehmen mit einer Größe von mind. 3.000 Beschäftigten ab dem Jahr 2023 und mind. 1000 ab 2024: Bestimmung der Risikofelder (Kinder- und Zwangsarbeit, Sklaverei, Arbeitsschutz, Diskriminierung, Verstoß gegen die Vereinigungsfreiheit, Entlohnung und Umweltschädigung), Unternehmensverpflichtung betr. Risikomanagement und -analyse sowie Ergreifung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen nach dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit (Bemühungspflicht), Beschwerdeverfahren, jährliche Berichtspflicht, behördliche Zuständigkeit und Kontrolle, Regelungen zur Unternehmenssanktionierung in Form von Zwangs- und Bußgeldern;<br /> Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (<strong>Sorgfaltspflichtengesetz</strong>) als Art. 1 der Vorlage, Änderung § 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, Änderung § 2 Wettbewerbsregistergesetz; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Nationaler Aktionsplan − Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte 2016 - 2020 vom 21. Dezember 2016 ; Abschlussbericht des NAP Monitorings (2018 - 2020): Monitoring des Umsetzungsstandes der im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte 2016 - 2020 beschriebenen menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht von Unternehmen ; OHCR 2011: Guiding Principles on Business and Human Rights − Implementing the United Nations "Protect, Respect and Remedy" Framework<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Einbeziehung ausländischer Unternehmen mit Zweitniederlassung und Tochterunternehmen, Berücksichtigung entsandter Arbeitnehmer, weitere Maßnahmen zur Stärkung des Umweltschutzes, Präzisierung der Sorgfaltspflichten (Due-Diligence) im Sinne einer Verfahrenspflicht, keine zusätzliche zivilrechtliche Haftung für Unternehmen, Stärkung der Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte, sprachliche Vereinheitlichungen sowie Folgeänderungen;<br /> Erneute Änderung zahlr. §§ Sorgfaltspflichtengesetz sowie Änderung des Kurztitels in Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und der amtlichen Abkürzung LkSG, erneute Änderung § 2 und Änderung § 3 Wettbewerbsregistergesetz sowie Änderung § 106 Betriebsverfassungsgesetz<br />
Zeitachse
Keine Positionen verknüpft.
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.