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Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten

Vorgang 275852 Gesetzgebung · Verkündet · aktualisiert 16.02.2023 · DIP ↗

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Gesetzliche Rahmenbedingungen zur Erfüllung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten von Unternehmen mit einer Größe von mind. 3.000 Beschäftigten ab dem Jahr 2023 und mind. 1000 ab 2024: Bestimmung der Risikofelder (Kinder- und Zwangsarbeit, Sklaverei, Arbeitsschutz, Diskriminierung, Verstoß gegen die Vereinigungsfreiheit, Entlohnung und Umweltschädigung), Unternehmensverpflichtung betr. Risikomanagement und -analyse sowie Ergreifung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen nach dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit (Bemühungspflicht), Beschwerdeverfahren, jährliche Berichtspflicht, behördliche Zuständigkeit und Kontrolle, Regelungen zur Unternehmenssanktionierung in Form von Zwangs- und Bußgeldern;<br /> Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (<strong>Sorgfaltspflichtengesetz</strong>) als Art. 1 der Vorlage, Änderung § 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, Änderung § 2 Wettbewerbsregistergesetz; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Nationaler Aktionsplan &minus; Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte 2016 - 2020 vom 21. Dezember 2016 ; Abschlussbericht des NAP Monitorings (2018 - 2020): Monitoring des Umsetzungsstandes der im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte 2016 - 2020 beschriebenen menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht von Unternehmen ; OHCR 2011: Guiding Principles on Business and Human Rights &minus; Implementing the United Nations "Protect, Respect and Remedy" Framework<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Einbeziehung ausländischer Unternehmen mit Zweitniederlassung und Tochterunternehmen, Berücksichtigung entsandter Arbeitnehmer, weitere Maßnahmen zur Stärkung des Umweltschutzes, Präzisierung der Sorgfaltspflichten (Due-Diligence) im Sinne einer Verfahrenspflicht, keine zusätzliche zivilrechtliche Haftung für Unternehmen, Stärkung der Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte, sprachliche Vereinheitlichungen sowie Folgeänderungen;<br /> Erneute Änderung zahlr. §§ Sorgfaltspflichtengesetz sowie Änderung des Kurztitels in Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und der amtlichen Abkürzung LkSG, erneute Änderung § 2 und Änderung § 3 Wettbewerbsregistergesetz sowie Änderung § 106 Betriebsverfassungsgesetz<br />

Zeitachse

Keine Positionen verknüpft.

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.