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Gesetz zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik finanzierten Direktzahlungen (GAP-Direktzahlungen-Gesetz - GAPDZG)

Vorgang 276645 Gesetzgebung · Verkündet · aktualisiert 16.12.2022 · DIP ↗

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Aufteilung der europäischen Finanzzuweisungen für Deutschland in Höhe von jährlich rund 4,9 Milliarden Euro ab 2023 unter Berücksichtigung der spezifischen Ziele der GAP insb. der Förderung einer nachhaltigen Entwicklung der Landwirtschaft in wirtschaftlicher, sozialer, umwelt- und klimaschutzpolitischer Hinsicht: Übertragung von jährlich 10-15 Prozent der Direktzahlungen in den ELER (2. Säule), Förderung tragfähiger landwirtschaftlicher Einkommen durch Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit zugunsten landwirtschaftlicher Betriebsinhaber, Möglichkeit zur Durchführung von Maßnahmen zugunsten von Klima und Umwelt (Öko-Regelungen), Umverteilungseinkommensunterstützung zugunsten kleinerer und mittlerer Betriebe, gekoppelte Einkommensstützung für Muttertiere (Schafe, Ziegen, Kühe), ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte, Verzicht auf die Anwendung des Instruments der Zahlungsansprüche;<br /> Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Allgemeine Ausrichtung des Rates zum Reformpaket für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2020 (Dokument 12148/20 + ADD 1)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Bestimmungen zum aktiven Betriebsinhaber, Ermächtigung für das BMEL zur Anpassung der Berechnungsgrundlage für die Ermittlung einer Einkommensstützung für Junglandwirte, redaktionelle Anpassungen;<br /> zusätzliche Einfügung § 3a sowie Änderung §§ 5, 20, 31 und 34 GAP-Direktzahlungen-Gesetz; Verordnungsermächtigung

Zeitachse

Keine Positionen verknüpft.

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.