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Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand (Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz)

Vorgang 286757 Gesetzgebung · Verkündet · aktualisiert 14.03.2024 · DIP ↗

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Regelungen zur Rentenanpassung zum 01. Juli 2022, Wiedereinsetzung der Berechnung des Ausgleichbedarfs (sog. Nachholfaktor) unter Beachtung der Haltelinie für das Rentenniveau in Höhe von mind. 48 Prozent, Einführung eines pauschalen vorleistungsbezogenen Zuschlags für Bezieher von Erwerbsminderungsrenten oder Renten wegen Todes mit Rentenbeginn im Zeitraum 2001 bis 2018 ab dem 01. Juli 2024, Übertragung auf die Alterssicherung der Landwirte, Bestimmung u.a. des aktuellen Rentenwerts der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der Mindest- und Höchstbeiträge des Pflegegeldes der gesetzlichen Unfallversicherung;<br /> Gesetz zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte und zur Bestimmung weiterer Werte zum 1. Juli 2022 (<strong>Rentenwertbestimmungsgesetz 2022</strong> - RWBestG 2022) als Artikel 3 der Vorlage, Einfügung §§ 255h bis 255j und 307i sowie Aufhebung § 287a und Änderung versch. §§ Sechstes Buch Sozialgesetzbuch sowie Einfügung § 99a Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte<br /> <br /> Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Wiedereinführung des sog. Nachholfaktors in der Rentenanpassung und Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner im Bestand<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Bereitstellung eines Stabilisierungszuschusses in Höhe von rd 59 Mio Euro an die Künstlersozialkasse im Haushaltsjahr 2022;<br /> Änderung § 34a Künstlersozialversicherungsgesetz

Zeitachse

Keine Positionen verknüpft.

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.