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Zweites Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes

Vorgang 290332 Gesetzgebung · Verkündet · aktualisiert 02.12.2022 · DIP ↗

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Aufnahme der Brennstoffe Kohle und Abfall in das nationale Emissionshandelssystem: Ausgestaltungsregelungen der ab dem Jahr 2023 der CO2-Bepreisung unterstellten Brennstoffe Kohle und Abfall; Regelungen zur Datenübermittlung zwischen den zuständigen Behörden und anderen Behörden zum Zwecke der Überprüfung der emissionshandelsrechtlichen Verpflichtungen;<br /> Änderung versch. §§ Brennstoffemissionshandelsgesetz; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Aufnahme von Abfallverbrennungsanlagen in den Emissionshandel ab dem 1. Januar 2024, Einbeziehung von Altölverbrennungsanlagen, Präzisierungen bei den Standardfaktoren, Verschiebung der Erhöhung des CO2-Preises um ein Jahr auf den 1. Januar 2024;<br /> Erneute Änderung §§ 2, 7 und 10 Brennstoffemissionshandelsgesetz

Zeitachse

Keine Positionen verknüpft.

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.