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Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland - und zur Änderung weiterer Gesetze

Vorgang 295443 Gesetzgebung · Verkündet · aktualisiert 13.06.2023 · DIP ↗

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Neustrukturierung und Verstetigung der UPD als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts zur dauerhaften, staatsfernen und unabhängigen sowie kostenfreien und niedrigschwelligen Unterstützung und Beratung von Patienten zu gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen unter Beteiligung der maßgeblichen Patientenorganisationen und Unterstützung durch einen wissenschaftlichen Beirat;<br /> Änderung § 65b Fünftes Buch Sozialgesetzbuch<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Titeländerung (eingebracht als: Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland); zahlreiche Ergänzungen, Änderungen und Klarstellungen betr. gemeinsame Aufgabenwahrnehmung der Krankenkassen bei Gesundheitsförderung und Prävention, regionale Informations- und Beratungsangebote, Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen, Besetzung und Aufgaben des Stiftungsvorstands und des Stiftungsrates bei zusätzlicher Stärkung der Patientenorganisationen sowie Satzungsänderungen; weitere Änderungen betr. Finanzausstattung und Vergütung in der Kinder- und Jugendmedizin, Honorarberichte der KBV, Fahrkostenübernahme, Arzneimittelversorgung durch Apotheken, telemedizinische Betreuung von Blutspendeterminen, Vermeidung gruppenbezogener Diskriminierungen bei der Spenderauswahl durch Fokussierung auf das individuelle Risikoverhalten, Evaluierung der Neuregelung u.a.;<br /> Änderung §§ 4, 5, 7, 12 und 12a Transfusionsgesetz sowie Einfügung § 36 Krankenhausfinanzierungsgesetz und § 39 Apothekenbetriebsordnung; Verordnungsermächtigung

Zeitachse

Keine Positionen verknüpft.

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.