Gesetz zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung (Demokratiefördergesetz - DFördG)
Verankerung eines gesetzlichen Auftrags des Bundes zur Förderung bundeseigener sowie zivilgesellschaftlicher Maßnahmen mit überregionaler Bedeutung zur Erhaltung und Stärkung der Demokratie, zur politischen Bildung, zur Prävention jeglicher Form von Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie zur Gestaltung von gesellschaftlicher Vielfalt und Teilhabe; Vermittlung demokratischer und freiheitlicher Werte sowie von Recht und Rechtsstaatlichkeit, Schaffung von Planungs- und Rechtssicherheit, u.a. zur längerfristigen Förderung in den genannten Themenfeldern, Evaluierung der nach dem Gesetz geförderten Maßnahmen und Berichterstattung an den Deutschen Bundestag aller 4 Jahre
Zeitachse
Keine Positionen verknüpft.
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.