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Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung

Vorgang 298214 Gesetzgebung · Verkündet · aktualisiert 03.11.2023 · DIP ↗

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Weiterentwicklung des Rechtsrahmens zur Steigerung der Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten zur Stärkung des Arbeitsmarktes und Sicherung des Wirtschaftsstandorts: Absenkung bestehender Gehaltsschwellen für Regel- und Engpassberufe, niedrige Mindestgehaltsschwelle für Berufsanfänger mit akademischem Abschluss, Vereinfachung der Arbeitgeberwechsel für Inhaber einer Blauen Karte EU, Ausstellung der Blauen Karte EU auch für international Schutzberechtigte, Ausübung von kurz- und langfristiger Intra-EU-Mobilität, Erleichterung des Familiennachzugs, Nachweis non-formaler Qualifikationen für IT-Spezialisten ohne Hochschulabschluss, neue Aufenthaltserlaubnis auf Grundlage einer sog. Anerkennungspartnerschaft zur Erlangung eines Abschlusses, Einführung einer Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems für Personen mit einem ausländischen, mind. zweijährigen Berufs- oder Hochschulabschluss, Gewährleistung des Wechsels in Aufenthaltstitel zu Erwerbs- oder Bildungszwecken, Erleichterungen der Regelungen für den Aufenthalt zur Ausbildungsplatzsuche, erweiterte Möglichkeiten zur Nebenbeschäftigung für Studierende, Entfall bestehender Zweckwechselverbote zur Steigerung der Durchlässigkeit zwischen Aufenthalten zu Bildungs- und Erwerbszwecken, Beschleunigung von Visaverfahren, Informations- und Beratungsangebote, Vorintegrationsmaßnahmen, Stärkung der Ansprechstelle der Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland (BAMF);<br /> Einfügung §§ 18g bis 18i, 20a, 20b, 45b und 45c, Neufassung §§ 18a, 18b, 20 und 91f sowie Änderung zahlr. §§ Aufenthaltsgesetz, Änderung zahlr. §§ in 6 weiteren Gesetzen sowie Änderung Anlage AZRG-Durchführungsverordnung; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten auf BT-Drs 20/4978<br /> Richtlinie (EU) 2021/1883 vom 20. Oktober 2021 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hoch qualifizierten Beschäftigung und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/50/EG des Rates (ABl. L 382, 28.10.2021, S. 1)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Ausgestaltung der Fachkrafttitel als Anspruchstitel, Absenkung der Mindestgehaltsschwelle für die Blaue Karte EU auf 50 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze Rente, Wechsel von Asyl- in Arbeitstitel für Betroffene in laufenden Asylverfahren mit Stichtag zum 29. März 2023, Überführung der Ausbildungsduldung in eine Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis für Inhaber eines Gründerstipendiums, Rückblick- und Prognoseregelung zum Erfolg der Geschäftstätigkeit für einen schnelleren Übergang von einem Selbstständigentitel in die Niederlassungserlaubnis, Möglichkeit des (Schwieger-)Elternnachzugs (für ab März 2024 erteilte Aufenthaltserlaubnisse und befristet bis 2028), Verzicht auf das Wohnraumerfordernis beim Nachzug der Kernfamilie, Qualifikation in einem Engpassberuf als zu bepunktendes Kriterium für die Chancenkarte, Senkung der Anforderungen an deutsche Sprachkenntnisse, Zugangsermöglichung zur Chancenkarte für Personen mit ausländischen Berufsabschlüssen einer Auslandshandelskammer, einmalige Verlängerung der Chancenkarte um bis zu 2 Jahre, Klarstellungen, Folgeänderungen;<br /> Einfügung § 16g, Neufassung §§ 18a und 18b sowie erneute und zusätzliche Änderung zahlr. §§ Aufenthaltsgesetz, zusätzliche Änderung § 23 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch, erneute Änderung § 299 und zusätzliche Änderung § 421b Drittes Buch Sozialgesetzbuch, zusätzliche Änderung Artikel 54 Fachkräfteeinwanderungsgesetz sowie zusätzliche Änderung §§ 90 und 96 Berufsbildungsgesetz

Zeitachse

Keine Positionen verknüpft.

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.