Zweites Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
Verlängerung der bislang zum Ablauf des 31. Dezember 2023 geltenden Regelungen des FFG um ein Jahr, insb. Fortführung der Erhebung der Filmabgabe zur Sicherstellung aufgabengerechter Finanzierung der Filmförderungsanstalt;<br /> Änderung versch. §§ Filmförderungsgesetz
Zeitachse
Keine Positionen verknüpft.
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.