Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften
Weitere Maßnahmen zur Stärkung der Krisenvorsorge und Krisenbewältigung auf den Energiemärkten: Anpassung der Regelungen zur Entschädigung und zum Härteausgleich an die Fortentwicklung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Ermöglichung der Enteignung und des Zugangs zu Unterlagen für die Errichtung von Erdgasleitungen oder verbundener Infrastruktur zur Sicherung der Energieversorgung, u.a. betr. Realisierung von Anbindungspipeline für eine schwimmende Speicher- und Regasifizierungseinheit (Floating Storage Regasification Unit - FRSU) für den Winter 2022/2023, Verlängerung der Frist zur Vorlage des Bericht zur Wasserstoffnetzentwicklung auf den 31. Dezember 2023, redaktionelle Klarstellungen zur Stilllegung von Erdgasspeichern und Höherauslastung von bestehenden Stromnetzen;<br /> Änderung §§ 10, 11, 12 und 30, Aufhebung § 13 sowie Einfügung § 23a Energiesicherungsgesetz, Änderung §§ 35, 35b, 35h, 49a und 122b Energiewirtschaftsgesetz; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Ermöglichung der Aufhebung einer Rechtsverordnung durch den Deutschen Bundestag, Klarstellungen zu Voraussetzungen der Enteignung, Vorlage eines Zwischenberichts zur Wasserstoffnetzregulierung bis zum 30. Juni 2023; Annahme einer Entschließung zur Einrichtung eines Monitorings zur Marktverfügbarkeit unerlässlicher Betriebsstoffe für kritische Infrastrukturen und zur Vorlage von Eckpunkten für ein Konzept zum weiteren Aufbau des Wasserstoffnetzes;<br /> Erneute Änderung §§ 12, 23a und 30 Energiesicherungsgesetz sowie § 112b Energiewirtschaftsgesetz, zusätzliche Änderung § 3 Energiesicherungsgesetz
Zeitachse
- 22.11.2022 plenarprotokoll Geschäftsordnungsantrag auf Aufsetzung der 1. Beratung auf die TO 20/68 Protokoll der 68. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages (mitberaten)
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.