Reduzierung der Verwaltungskosten der Jobcenter
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, wenn im aktuellen Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2025 für die Verwaltung der Jobcenter 5,25 Mrd. Euro vorgesehen sind – während bereits im Jahr 2024 die vom Bund bereitgestellte Summe der Verwaltungskosten laut Berechnungen des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe allerdings 6,535 Mrd. Euro (zusammen mit dem Anteil der Kommunen rund 7,7 Mrd. Euro) betrug und 2025 mindestens die Personalkosten pro beschäftigter Person absehbar steigen (da sich bei gleichbleibender Personalstärke aufgrund der Tarifabschlüsse des Bundes für 2025 ein konservativ geschätzter Bedarf von ca. 6,7 bis 6,8 Mrd. Euro im Bundesanteil des Verwaltungshaushalts [+3 Prozent] ergibt) –, diese Kosten im Vergleich zum Vorjahr um 2,45 Mrd. Euro etwa durch Streichung von Stellen in den Jobcentern zu reduzieren, und aus welchen anderen Mitteln (Eingliederung in Arbeit, Deutschkurse oder sonstige Posten) sollen die fehlenden Gelder für die Verwaltungskosten gedeckt werden?
Zeitachse
- 18.07.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/918 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.