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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

dip / drucksache 18.07.2025 · WP 21 · 21/918 · Schriftliche Fragen · Original ↗
95 Fragen mit Antwort – die Suche findet sie einzeln
  1. Schriftliche Frage 1 von Pierre Lamely (AfD): Warum hat die Bundesregierung die laut Medienberichten vom Bundesnachrichtendienst bereits 2020 erfolgte Einschätzung zum wahrscheinlichen L…
  2. Schriftliche Frage 2 von Pierre Lamely (AfD): Wie hoch waren die Kosten der Maßnahmen der Bundesregierung für Öffentlichkeitsarbeit für das Jahr 2024 (www.bundesregierung.de/breg-de/serv…
  3. Schriftliche Frage 3 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Beabsichtigt die Bundesregierung, die von ihrer Vorgängerin im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP ursprünglich vo…
  4. Schriftliche Frage 4 von Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie kommt es, dass die Steuermindereinnahmen durch die Körperschaftsteuersenkung von 15 auf 10 Prozent (also um 33 Prozent) ab 2032 eine Grö…
  5. Schriftliche Frage 5 von Dr. Moritz Heuberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann ist mit ersten Erkenntnissen der Bund-/ Länder-Arbeitsgruppen zum Einsatz IT-gestützter Prüfungsmethoden zu rechnen, und inwiefern unte…
  6. Schriftliche Frage 6 von Dr. Moritz Heuberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes der Finanzverwaltung eine technische Unterstützung zur…
  7. Schriftliche Frage 7 von Thomas Ladzinski (AfD): Welche nationalen oder internationalen Instanzen rechtfertigen durch ihre Beurteilung bzw. ihr Urteil die am 22. März 2025 in das Grundgeset…
  8. Schriftliche Frage 8 von Karoline Otte (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Liegen der Bundesregierung Daten dazu vor, um welchen Betrag das Aufkommen der Gewerbesteuer insgesamt (jährlich) steigen würde, wenn Freibe…
  9. Schriftliche Frage 9 von Manfred Schiller (AfD): War die Bundesregierung und insbesondere der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz noch vor der Bundestagswahl über die Pläne informiert, nach…
  10. Schriftliche Frage 10 von Knut Abraham (CDU/CSU): Welche Maßnahmen sind konkret geplant, um im Bereich der deutschen Grenzkontrollen auf Bundesautobahnen (insbesondere auf der A 12) und Bund…
  11. Schriftliche Frage 11 von Dr. Bernd Baumann (AfD): Wie viele Ausländer mit einem Asylgesuch wurden in den Tagen vom 15. Mai bis zum 31. Mai 2025 an der deutschen Grenze zurückgewiesen, und be…
  12. Schriftliche Frage 12 von Lukas Benner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wird die Bundesregierung Schutzmaßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass Passfotos oder höchstpersönliche Dokumente, die Bundesbehörden (B…
  13. Schriftliche Frage 13 von Janina Böttger (DIE LINKE): Welche fünf Regionen oder Landkreise sind nach den Erkenntnissen der Bundesregierung die Regionen oder Landkreise mit der höchsten ferneren…
  14. Schriftliche Frage 14 von Clara Bünger (DIE LINKE): Wie lang war im bisherigen Jahr 2025 die durchschnittliche Asylverfahrensdauer (bitte nach behördlichen Verfahren, Verfahren mit „offensicht…
  15. Schriftliche Frage 15 von Clara Bünger (DIE LINKE): Sind an mich herangetragene Informationen zutreffend, wonach das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mittlerweile wieder über die Asylan…
  16. Schriftliche Frage 16 von Leon Eckert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann hat der Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt nach seiner Amtsübernahme am 7. Mai 2025 erstmals die Spitzen des Arbeiter- Samari…
  17. Schriftliche Frage 17 von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Anträge auf Entlassung nach § 33 des Bundesbeamtengesetzes gingen von Bundespolizistinnen und Bundespolizisten im Jahr 2024 und im…
  18. Schriftliche Frage 18 von Matthias Helferich (AfD): Wie hoch waren die Ausgaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz für Werbeanzeigen in Zeitungen und auf Webseiten privater Medien in den Ja…
  19. Schriftliche Frage 19 von Leif-Erik Holm (AfD): Wie viele Verstöße von Bundesbehörden gegen die Maßgaben des Bundesministeriums des Innern zum Hissen der sogenannten Regenbogenflagge vor D…
  20. Schriftliche Frage 20 von Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit welchem Vorgehen erarbeitet der Bund gemeinsam mit den Ländern den im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Bund-Län…
  21. Schriftliche Frage 21 von Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit welchen Akteuren soll die Task Force Islamismusprävention zum ständigen Gremium im Bundesinnenministerium weiterentwickelt und besetzt w…
  22. Schriftliche Frage 22 von Enrico Komning (AfD): Welche Möglichkeiten hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), zu prüfen, ob ein Asylantragsteller vor der Antragstellung bere…
  23. Schriftliche Frage 23 von Thomas Korell (AfD): Wie viele afghanische Ortskräfte haben in Deutschland Schutz gefunden, und liegen der Bundesregierung Zahlen dazu vor, wie viele von diesen…
  24. Schriftliche Frage 24 von Pierre Lamely (AfD): Inwiefern hat die Bundesregierung bezugnehmend auf ihre Antwort auf meine Schriftliche Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 21/664 die Reisekos…
  25. Schriftliche Frage 25 von Sascha Lensing (AfD): Wann ist mit einer Umsetzung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Regelausweisung ausländischer Staatsbürger bei…
  26. Schriftliche Frage 26 von Sascha Lensing (AfD): Inwiefern hat es – wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt – bereits Gespräche mit den Ländern zur Einrichtung von du…
  27. Schriftliche Frage 27 von Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aus wie vielen Aufnahmeeinrichtungen in Trägerschaft der Bundesländer oder Kommunen liegen der Bundesregierung aktuelle schriftliche Informa…
  28. Schriftliche Frage 28 von Kerstin Przygodda (AfD): Von wie vielen im Jahr 2024 gegen Angehörige der LSBTIQ-Bewegung (LSBTIQ: Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans*, Inter* und Queere) bzw. gegen…
  29. Schriftliche Frage 29 von Raimond Scheirich (AfD): Wie viele in Deutschland gemeldete Personen hatten in den letzten 14 Jahren jeweils zum Stichtag 1. Januar den 1. Januar als offizielles Geb…
  30. Schriftliche Frage 30 von Deborah Düring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Auswirkungen werden nach Einschätzung der Bundesregierung die geplanten Kürzungen bei humanitärer Hilfe und Entwicklungszusammenarbei…
  31. Schriftliche Frage 31 von Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 7. Juli 2025 (Az. VG8 L 290/25 V…
  32. Schriftliche Frage 32 von Luke Hoß (DIE LINKE): Unternimmt die Bundesregierung konkrete Anstrengungen, um eine Rücküberstellung von Maja T. aus Ungarn nach Deutschland zu erreichen, nachde…
  33. Schriftliche Frage 33 von Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Personen, die sich für einen Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten im Land Bremen registriert haben, befanden sich zulet…
  34. Schriftliche Frage 34 von Awet Tesfaiesus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gibt es derzeit klare Initiativen der Bundesregierung, die darauf abzielen, eine dauerhafte Vertretung Afrikas im Sicherheitsrat der Vereint…
  35. Schriftliche Frage 35 von Carolin Bachmann (AfD): Ist der Bundesregierung bekannt, ob ein Mandat des sogenannten „Oberst Max“ für seinen öffentlichen Auftritt am 23. Juni 2025 im ZDF- Morgen…
  36. Schriftliche Frage 36 von Desiree Becker (DIE LINKE): Welche Kriterien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung der Auswahl der potentiellen Empfänger der diesjährigen Postkarten-Werbeaktion der…
  37. Schriftliche Frage 37 von Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gibt es Kriterien an die zu beschaffenden Drohnen für Trainingszwecke in der Bundeswehr (wenn ja, bitte auflisten; https://defence-networ k.…
  38. Schriftliche Frage 38 von Karsten Hilse (AfD): Ist der Bundesregierung bekannt, ob zusätzlich zu dem ehemaligen NVA-Standort Straßgräbchen in Sachsen (Gemarkung Weißig und Straßgräbchen),…
  39. Schriftliche Frage 39 von Max Lucks (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie begründet die Bundesregierung ihre offenbar bevorstehende Zustimmung zum Export von Eurofightern an die Türkei, obwohl dort zuletzt erne…
  40. Schriftliche Frage 40 von Pascal Meiser (DIE LINKE): Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Liefer- und Dienstleistungsaufträge des Bundesministeriums der Verteidigung (B…
  41. Schriftliche Frage 41 von Sara Nanni (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welcher Phase befindet sich aktuell die Auftragsvergabe des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (B…
  42. Schriftliche Frage 42 von Gerold Otten (AfD): Auf Basis welcher Fakten, Daten, Nachrichten kommt die Bundesregierung zu der Einschätzung, dass die Bedeutung des Seeweges für den Waffensc…
  43. Schriftliche Frage 43 von Kerstin Przygodda (AfD): Wie viele Bereitstellungsflüge (Leerflüge) führte die Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung im Regierungs- und Parlaments…
  44. Schriftliche Frage 44 von Martin Reichardt (AfD): Wie viele der 1.000 Panzer vom Typ Leopard 2, die nach Medienberichten im Wesentlichen bis zum Jahr 2029 der Bundeswehr neu zur Verfügung ge…
  45. Schriftliche Frage 45 von Zada Salihović (DIE LINKE): Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung in den kommenden fünf Jahren der Personalmehrbedarf bei der Bundeswehr auf technischadministr…
  46. Schriftliche Frage 46 von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung perspektivisch für das Gelände des ehemaligen Munitionsdepots auf dem Gebiet der Kommunen Schierli…
  47. Schriftliche Frage 47 von Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wird es einen Begleitkreis für die Studie zum Monitoring der Energiewende geben, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)…
  48. Schriftliche Frage 48 von Jörg Cezanne (DIE LINKE): Wieso vergibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einen externen Auftrag zur Erarbeitung des „Monitoring zum Stand der Energiew…
  49. Schriftliche Frage 49 von Jörg Cezanne (DIE LINKE): Wurde der Auftrag zum „Monitoring zum Stand der Energiewende“ in den drei Arbeitspaketen (AP1 Monitoring zum Stand der Energiewende, AP2 Han…
  50. Schriftliche Frage 50 von Christian Görke (DIE LINKE): Hat die aktuelle Bundesregierung oder die Vorgängerregierung einen Einstieg des Bundes bei der PCK-Raffinerie GmbH in Schwedt hinsichtlich d…
  51. Schriftliche Frage 51 von Andreas Mayer (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung die derzeit erforderlichen Genehmigungen – insbesondere nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz, der Außenwirts…
  52. Schriftliche Frage 52 von Matthias Rentzsch (AfD): Mit welchen Ländern sind zum Stichtag 11. Juli 2025 Rohstoffabkommen, Rohstoffpartnerschaften oder ähnliche Vertragswerke in Arbeit und/ ode…
  53. Schriftliche Frage 53 von Stefan Schröder (AfD): Inwiefern ist im Rahmen des Programms AgNes der Bundesnetzagentur vorgesehen, dass, wie von mir befürchtet, private Betreiber von Photovolta…
  54. Schriftliche Frage 54 von Matthias Helferich (AfD): Ist der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) oder das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) im Fall des…
  55. Schriftliche Frage 55 von Martin Hess (AfD): Wie viele neue Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus, Rechtsextremismus, Linksextremismus und Ausländerextremismus h…
  56. Schriftliche Frage 56 von Claudia Weiss (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Kosten im Zusammenhang mit der Verlegung von Taleb A. aus Sachsen-Anhalt nach Berlin entsta…
  57. Schriftliche Frage 57 von Maik Brückner (DIE LINKE): Mit welchen konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung die von Bundeskanzler Friedrich Merz während der Regierungsbefragung am 9. Juli 202…
  58. Schriftliche Frage 58 von Kerstin Przygodda (AfD): Ist auch für die neue Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien die Auffassung ihrer Amtsvorgängerin Li…
  59. Schriftliche Frage 59 von Karl Bär (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung, Parkinson als Berufskrankheit, ausgelöst durch den Umgang mit Pestiziden, für Landwirte noch 2025 in die Berufskr…
  60. Schriftliche Frage 60 von Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE): Wie viele Vollzeitbeschäftigte verdienen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell weniger als 2.750 Euro bzw. weniger als 3.500 Euro brutto…
  61. Schriftliche Frage 61 von Janina Böttger (DIE LINKE): Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit die fünf Landkreise bzw. kreisfreien Städte mit dem niedrigsten monatlichen Bruttoarb…
  62. Schriftliche Frage 62 von Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist es korrekt, dass geplant ist, die Kommission zur Sozialstaatsreform ausschließlich mit Vertretern des Bundes, der Länder und Kommunen zu…
  63. Schriftliche Frage 63 von Jan Feser (AfD): Durch welche Änderungen bzw. konkreten Maßnahmen gegenüber der derzeit bestehenden Ausgestaltung soll die „neue Grundsicherung für Arbeitssu…
  64. Schriftliche Frage 64 von Cansin Köktürk (DIE LINKE): Plant das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, wenn im aktuellen Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2025 für die Verwaltung der…
  65. Schriftliche Frage 65 von Ricarda Lang (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Schritte, Termine und Formate sind für den von der Bundesregierung gemäß der Ausschussdrucksache 21(11)1 des Ausschusses fü…
  66. Schriftliche Frage 66 von Sören Pellmann (DIE LINKE): Wie viele Rentnerinnen und Rentner haben mindestens 40 Versicherungsjahre erreicht und erhalten eine Nettorente (Zahlbetrag) von unter 1.200…
  67. Schriftliche Frage 67 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wird die Bundesregierung eine Ausnahme vom Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte (www.tagess chau.de/inland/innenpolitik/agrarmininisterin-sai…
  68. Schriftliche Frage 68 von Lukas Rehm (AfD): Wie hoch waren die Einsparungen im Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales aufgrund verhängter Sanktionen für Leistungsempfä…
  69. Schriftliche Frage 69 von René Bochmann (AfD): Wirkt sich die finanzielle Situation des Bundes zukünftig nach Einschätzung der Bundesregierung im Zuge der Verteilung der Regionalisierungs…
  70. Schriftliche Frage 70 von Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wird die Deutsche Bahn AG den Gremienvorbehalt zur vollständigen Umsetzung des Digitalen Knotens Stuttgart aufheben, und wenn ja, wann, und…
  71. Schriftliche Frage 71 von Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch ist die Schätzung des Gesamtwertes des Pfaffensteigtunnels (ABS Stuttgart–Singen– Grenze D/CH: S-Flughafen–Goldberg) nach aktuellst…
  72. Schriftliche Frage 72 von Nicole Gohlke (DIE LINKE): Wie viele von der DB Station&Service AG betriebene Verkehrsstationen in Bayern erfüllen derzeit ausschließlich alle Kriterien „weitreichende…
  73. Schriftliche Frage 73 von Maximilian Kneller (AfD): Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die von der Deutschen Bahn AG angebotenen ICE-Anbindungen in Richtung Berlin, ausgehend…
  74. Schriftliche Frage 74 von Maximilian Kneller (AfD): Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Deutsche Bahn AG darüber vor, weshalb die ICE-Anbindung von Bielefeld in Richtung B…
  75. Schriftliche Frage 75 von Cansu Özdemir (DIE LINKE): Welche Fördermittel werden vom Bund und/oder von der EU für die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Sternbrücke in Hamburg bereitgestellt, u…
  76. Schriftliche Frage 76 von Luigi Pantisano (DIE LINKE): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie oft dieses und letztes Jahr Züge in Deutschland während hoher Temperaturen (beispie…
  77. Schriftliche Frage 77 von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hält die Bundesregierung am Klimaneutralitätsziel 2045 im Bundes-Klimaschutzgesetz fest, obwohl sich die Bundesministerin für Wirtschaft und…
  78. Schriftliche Frage 78 von Violetta Bock (DIE LINKE): Wird die Bundesregierung das öffentliche Konsultationsverfahren gemäß der Verordnung (EU) 2023/955 (Verordnung zur Einrichtung eines Klimaso…
  79. Schriftliche Frage 79 von Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hält das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit an der Absicht fest, sich auf EU-Ebene für eine Fris…
  80. Schriftliche Frage 80 von Stephan Protschka (AfD): Wird die Bundesregierung den günstigen Erhaltungszustand beim Wolf feststellen und nach Brüssel melden, und wenn ja, wann?
  81. Schriftliche Frage 81 von Dr. Christina Baum (AfD): Seit wann gibt es im Bundeshaushalt die Unterstützung des Bundes für durch Blutprodukte HIVinfizierte Personen (im aktuellen Haushalt in Kap…
  82. Schriftliche Frage 82 von Nicole Hess (AfD): Welche Kosten (inklusive eventueller Honorare, Nebenkosten und sonstiger Aufwendungen) sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhan…
  83. Schriftliche Frage 83 von Stella Merendino (DIE LINKE): Durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung bei eventuell anstehenden Hilfen für Krankenhäuser (siehe auch www.bundesrat.de/Shared Docs/…
  84. Schriftliche Frage 84 von Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung konkrete Schritte zur Unterstützung der Krankenkassen bei deren Auftrag, die „ePa für alle“ umzusetzen, damit Mens…
  85. Schriftliche Frage 85 von Ines Schwerdtner (DIE LINKE): Wurden am oder um den 9. März 2020 seitens zuständiger Fachabteilungen oder Referate im Bundesministerium für Gesundheit inhaltliche Bedenke…
  86. Schriftliche Frage 86 von Ines Schwerdtner (DIE LINKE): Nach welchen Kriterien wurde bei der Schwärzung des Berichts der sachverständigen Beraterin Dr. Margaretha Sudhof vorgegangen, und wurden be…
  87. Schriftliche Frage 87 von Claudia Weiss (AfD): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den IT-Netzwerkausfall bei der AMEOS Gruppe, von dem seit dem Abend des 7. Juli 2025 zahlreic…
  88. Schriftliche Frage 88 von Kay-Uwe Ziegler (AfD): Welche konkreten Gründe führten zur Entscheidung, die Entwicklung und den Betrieb der Corona-Warn-App im Umfang von über 214 Mio. Euro ohne…
  89. Schriftliche Frage 89 von Kay-Uwe Ziegler (AfD): Sind der Bundesregierung seit 2020 Kosten für anwaltliche Vertretung in zivilrechtlichen Verfahren mit Auslandsbezug im Zusammenhang mit der…
  90. Schriftliche Frage 90 von Kay-Uwe Ziegler (AfD): Welche externen Anwaltskanzleien wurden seit Beginn der Corona-Pandemie im Auftrag der Bundesregierung – insbesondere des Bundesministeriums…
  91. Schriftliche Frage 91 von Steffen Janich (AfD): Stellt die Lumpy Skin Disease (Hautknotenkrankheit) nach Einschätzung der Bundesregierung aktuell eine Gefahr für Rinderherden in Deutschlan…
  92. Schriftliche Frage 92 von Danny Meiners (AfD): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu den von den jüngsten Waldbränden in Sachsen betroffenen Flächen vor (z. B. zu den Eigentumsverhäl…
  93. Schriftliche Frage 93 von Stephan Protschka (AfD): Wann ist mit der „abschließenden Entscheidung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat über die künftige Ausgestaltun…
  94. Schriftliche Frage 94 von Rocco Kever (AfD): Auf welche Höhe belaufen sich die Verwaltungskosten der bisher ausgezahlten 11.271.663,75 Euro für das Projekt „Aufbau eines Fahrradwegnetze…
  95. Schriftliche Frage 95 von Charlotte Antonia Neuhäuser (DIE LINKE): Wann gedenkt die Bundesregierung ihre auf der 4. Internationalen Konferenz über Entwicklungsfinanzierung in Sevilla eingegangene Verpflichtu…

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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung [Deutscher Bundestag Drucksache 21/918 21. Wahlperiode 18.07.2025 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Abraham, Knut (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Alhamwi, Alaa, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Bachmann, Carolin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 77 Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 59 Bartsch, Dietmar, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 Baumann, Bernd, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Beck, Katharina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Becker, Desiree (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Benner, Lukas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 12 Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Bock, Violetta (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 Böttger, Janina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13, 61 Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14, 15 Cezanne, Jörg (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48, 49 Dillschneider, Jeanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Düring, Deborah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Dzienus, Timon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Ebner, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 79 Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 16 Abgeordnete Nummer der Frage Emmerich, Marcel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Gambir, Schahina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 70, 71 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18, 54 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82 Heuberger, Moritz, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 5, 6 Hilse, Karsten (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Hoß, Luke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Janich, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91 Kaddor, Lamya (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 20, 21 Kappert-Gonther, Kirsten, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94 Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73, 74 Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Komning, Enrico (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Korell, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Ladzinski, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Abgeordnete Nummer der Frage Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 2, 24 Lang, Ricarda (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 65 Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25, 26 Lucks, Max (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 39 Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Meiners, Danny (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92 Meiser, Pascal (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Merendino, Stella (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83 Mihalic, Irene, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Nanni, Sara (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 41 Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . 95 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 Otte, Karoline (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 8 Otten, Gerold (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Pantisano, Luigi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 67 Abgeordnete Nummer der Frage Protschka, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80, 93 Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 28, 43, 58 Rehm, Lukas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Rentzsch, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Rüffer, Corinna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Schiller, Manfred (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Schwerdtner, Ines (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 85, 86 Tesfaiesus, Awet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Weiss, Claudia (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56, 87 Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88, 89, 90 Drucksache 21/918 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung Seite Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Beck, Katharina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Heuberger, Moritz, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Ladzinski, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Otte, Karoline (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Schiller, Manfred (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern Abraham, Knut (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Baumann, Bernd, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Benner, Lukas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Böttger, Janina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 9 Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Emmerich, Marcel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Kaddor, Lamya (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Komning, Enrico (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Korell, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Seite Mihalic, Irene, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Düring, Deborah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Gambir, Schahina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Hoß, Luke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Kappert-Gonther, Kirsten, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Tesfaiesus, Awet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Bachmann, Carolin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Becker, Desiree (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Dillschneider, Jeanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Hilse, Karsten (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Lucks, Max (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 23 Meiser, Pascal (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Nanni, Sara (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 25 Otten, Gerold (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/918 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Alhamwi, Alaa, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Cezanne, Jörg (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29, 30 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Rentzsch, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Weiss, Claudia (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 37 Bartsch, Dietmar, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Böttger, Janina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Dzienus, Timon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Lang, Ricarda (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 43 Rehm, Lukas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 45, 46 Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Pantisano, Luigi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 49 Bock, Violetta (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Ebner, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Protschka, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Merendino, Stella (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Rüffer, Corinna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Schwerdtner, Ines (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Weiss, Claudia (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55, 56 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Janich, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Meiners, Danny (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Protschka, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Drucksache 21/918 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Seite Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . 60 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/918 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes 1. Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) Warum hat die Bundesregierung die laut Medienberichten vom Bundesnachrichtendienst bereits 2020 erfolgte Einschätzung zum wahrscheinlichen Laborursprung von COVID-19 (www.tage sschau.de/inland/bnd-corona-ursprung-wuhan-lab or-bundesregierung-100.html) nicht an die EU- Kommission weitergeleitet, und wie erklärt die Bundesregierung diese nach meiner Auffassung mangelnde Informationsteilung, nachdem die EU- Kommission am 20. Juni 2025 auf die parlamentarische Anfrage E-001403/2025 der Abgeordneten des Europäischen Parlaments Christine Anderson erklärte, von keiner nationalen oder europäischen Behörde über entsprechende Geheimdiensterkenntnisse informiert worden zu sein? Antwort des Bundesministers Thorsten Frei vom 11. Juli 2025 Das verfassungsmäßig verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch schutzwürdige Interessen von Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und insbesondere Staatswohlerwägungen zählen. Gegenstand Ihrer Frage sind solche Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können. Die Frage betrifft zudem den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung in noch nicht abgeschlossenen Prozessen der Aus- und Bewertung möglicher Hinweise zum Ursprung von SARS-CoV-2. Eine geschützte Hinterlegung einer als Verschlusssache eingestuften Antwort würde daher den Schutz des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung unterlaufen. 2. Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) Wie hoch waren die Kosten der Maßnahmen der Bundesregierung für Öffentlichkeitsarbeit für das Jahr 2024 (www.bundesregierung.de/breg-de/serv ice/newsletter-und-abos/oeffentlichkeitsarbeit) aufgeschlüsselt nach Onlinemedien, Printmedien, TV, Außenwerbung und Kino sowie insgesamt, und welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um die Einhaltung des ab dem 8. August 2025 geltenden Artikels 25 des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes (EMFA, Verordnung (EU) 2024/1083) zu gewährleisten? Antwort des Staatssekretärs Stefan Kornelius vom 17. Juli 2025 Zum ersten Teil Ihrer Frage wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/378 verwiesen. Die im zweiten Teil der Frage genannte Rechtsnorm wird als europäische Verordnung unmittelbar in Deutschland gelten. Die vollziehende Gewalt ist an Gesetz und Recht gebunden (Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes – GG). Insbesondere das Vergaberecht stellt die Einhaltung von Artikel 25 EMFA sicher. 3. Abgeordneter Sebastian Münzenmaier (AfD) Beabsichtigt die Bundesregierung, die von ihrer Vorgängerin im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP ursprünglich vorgesehene und durch die ehemalige Kulturstaatsministerin Claudia Roth angestoßene Aktualisierung der Gedenkstättenkonzeption des Bundes (www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/20 24/kw46-pa-kultur-gedenkstaettenkonzeption-102 6548) entsprechend fortzusetzen, oder plant sie Änderungen an dem Konzept, insbesondere an der vorgesehenen Erweiterung der Säulen der nationalen Erinnerungskultur um die Geschichte der Einwanderungsgesellschaft oder der Kolonialgeschichte? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 16. Juli 2025 Die Gedenkstättenkonzeption des Bundes (GSK) wurde als Grundlage für die Förderung der Gedenkstätten an Orten der NS-Verbrechen und des SED-Unrechts zuletzt 2008 aktualisiert. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ist festgehalten, dass die Gedenkstättenkonzeption des Bundes wissenschaftsgeleitet und im Austausch mit den Akteuren an die neuen Herausforderungen angepasst wird. Dieses Vorhaben wird vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien verfolgt. Der Deutsche Bundestag wird in diesen Prozess einbezogen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 4. Abgeordnete Katharina Beck (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie kommt es, dass die Steuermindereinnahmen durch die Körperschaftsteuersenkung von 15 auf 10 Prozent (also um 33 Prozent) ab 2032 eine Größenordnung von über 25 Mrd. Euro erreichen und damit aber über 50 Prozent des gesamten Körperschaftsteueraufkommens wegbrechen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 15. Juli 2025 Grundlage für die Bezifferung von Rechtsänderungen bei der Körperschaftsteuer ist die nach dem geltenden Recht festzusetzende Körperschaftsteuer. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Kassenaufkommen der Körperschaftsteuer, so wie es auch in den Ergebnissen des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ ausgewiesen wird, um von den Körperschaften im Rahmen der Veranlagung angerechnete Kapitalertragsteuerzahlungen sowie durch die aus dem Aufkommen entnommene Forschungszulage gemindert ist. Das Kassenaufkommen der Körperschaftsteuer ist daher nicht die Bezugsgröße für die Auswirkung einer Körperschaftsteuersenkung. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass in den genannten Steuermindereinnahmen von 25 Mrd. Euro neben der Körperschaftsteuer auch der Solidaritätszuschlag enthalten ist. 5. Abgeordneter Dr. Moritz Heuberger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wann ist mit ersten Erkenntnissen der Bund-/ Länder-Arbeitsgruppen zum Einsatz IT-gestützter Prüfungsmethoden zu rechnen, und inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Länder dabei, einen einheitlichen Einsatz neuer Prüfungsmethoden bei Betriebsprüfungen zu entwickeln? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 16. Juli 2025 Die Arbeiten der Bund-/Länder-Arbeitsgruppen zum Einsatz IT- gestützter Prüfungsmethoden sind abgeschlossen. Als Ergebnis der Arbeitsgruppen wurden am 5. September 2024 zwei BMF-Schreiben (BMF: Bundesministerium der Finanzen) im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. 1. Zusammenstellung der in der steuerlichen Außenprüfung zu verwendenden betriebswirtschaftlichen Begriffe (BMF-Schreiben vom 5. September 2023, IV D 3 – S 1445/20/10007 :005, DOK 2023/0861620, BStBl I S. 1582). 2. Automationsgestützte quantitative Prüfungsmethoden in der steuerlichen Außenprüfung (BMF-Schreiben vom 5. September 2023, IV D 3 – S 1445/20/10007 :006, DOK 2023/0729678, BStBl I S. 1594). Durch die Veröffentlichung der BMF-Schreiben wird ein einheitlicher Einsatz neuer Prüfungsmethoden in der Betriebsprüfung bewirkt. 6. Abgeordneter Dr. Moritz Heuberger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes der Finanzverwaltung eine technische Unterstützung zur automatisierten Auswertung übermittelter „Plattform-Daten“ zur Verfügung zu stellen, und wenn ja, wie, und wann ist es mit der Umsetzung zu rechnen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 16. Juli 2025 Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz sieht vor, dass der Bund die eingehenden Daten zentral annimmt und an die Steuerverwaltungen der Länder weiterleitet. Der Vollzug der Steuergesetze obliegt nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes den Ländern. Der Bundesregierung ist es aus rechtlichen Gründen nicht gestattet, den Steuerverwaltungen der Länder technische Unterstützung zur automatisierten Auswertung übermittelter „Plattform-Daten“ zur Verfügung zu stellen. Die Länder sind insbesondere für die Auswertung und eventuelle technische Unterstützungen zur Automatisierung der Auswertung übermittelter „Plattform-Daten“ zuständig. Die näheren Einzelheiten über Verfahren und Modalitäten unterliegen dem Schutz des § 88 Absatz 5 der Abgabenordnung. 7. Abgeordneter Thomas Ladzinski (AfD) Welche nationalen oder internationalen Instanzen rechtfertigen durch ihre Beurteilung bzw. ihr Urteil die am 22. März 2025 in das Grundgesetz (GG) neu aufgenommene Formulierung, dass für „völkerrechtswidrig angegriffene Staaten“ eine Ausnahmeregelung (Bereichsausnahme) von Artikel 115 Absatz 2 Satz 1 GG gilt, wonach Einnahmen und Ausgaben grundsätzlich ohne Kredite auszugleichen sind (bitte abschließend aufzählen), und für die Unterstützung welcher Staaten, außer der Ukraine, sieht die Bundesregierung derzeit, unabhängig von der tatsächlich beabsichtigten Unterstützung, die Möglichkeit einer, gemäß dieser Formulierung im Grundgesetz, gesetzlich legitimierten Bereichsausnahme (abschließend aufzählen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 17. Juli 2025 Die Entscheidungsinstanz ist gemäß Grundgesetz der Deutsche Bundestag. Er verabschiedet das jeweilige Haushaltsgesetz des Bundes, in dem ggf. eine Kreditaufnahme unter Berücksichtigung der Regelungen von Artikel 109 Absatz 3 Satz 5 und Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 und 6 des Grundgesetzes in Verbindung mit den Vorgaben des Gesetzes zur Ausführung von Artikel 115 des Grundgesetzes enthalten ist. Im Übrigen nimmt die Bundesregierung zu abstrakten Rechtsfragen keine Stellung. 8. Abgeordnete Karoline Otte (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Liegen der Bundesregierung Daten dazu vor, um welchen Betrag das Aufkommen der Gewerbesteuer insgesamt (jährlich) steigen würde, wenn Freiberuflerinnen und Freiberufler mit in sie einbezogen wären (anstelle von deren aktueller Besteuerung über die Einkommensteuer), und wenn ja, wie lauten diese, und welcher Teil dieses Betrages würde ggf. der kommunalen Ebene zugutekommen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 17. Juli 2025 Eine Einbeziehung der Freiberuflerinnen und Freiberufler in die Gewerbesteuer ist im Koalitionsvertrag weder vorgesehen noch liegen hierzu Aufkommensberechnungen vor. 9. Abgeordneter Manfred Schiller (AfD) War die Bundesregierung und insbesondere der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz noch vor der Bundestagswahl über die Pläne informiert, nach der erfolgten Bundestagswahl Kreditaufnahmen in Milliardenhöhe außerhalb der Schuldenbremse zu ermöglichen, vor dem Hintergrund, dass der damalige Oppositionsführer Friedrich Merz laut Medienberichten im Wahlkampf ein juristisches Gutachten beim Verfassungsrechtler und ehemaligen Richter am Bundesverfassungsgericht Prof. Dr. Dr. Udo di Fabio in Auftrag gegeben hatte, das die Legitimität einer Grundgesetzänderung mit den Mehrheiten des 20. Deutschen Bundestages in der Zeit nach der Bundestagswahl bis zur Konstituierung des 21. Deutschen Bundestages mit danach anderen Mehrheitsverhältnissen prüfen sollte (https://apollo-news.net/mit-juristische m-gutachten-merz-bereitete-schuldenbremse-wort bruch-schon-vor-der-wahl-vor/), und war die damalige Bundesregierung in die Vorbereitungen zur Grundgesetzänderung bezüglich der Schuldenbremse involviert, z. B. mittels einer Formulierungshilfe? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 15. Juli 2025 Die Bundesregierung hatte vor der Bundestagswahl keine Kenntnis von entsprechenden Plänen. Die Bundesregierung war erst nach der Bundestagswahl in die Vorbereitung der Grundgesetzänderung involviert und hat hierbei eine Formulierungshilfe erstellt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 10. Abgeordneter Knut Abraham (CDU/CSU) Welche Maßnahmen sind konkret geplant, um im Bereich der deutschen Grenzkontrollen auf Bundesautobahnen (insbesondere auf der A 12) und Bundesstraßen Staubildungen zu verhindern, und bis wann werden diese Maßnahmen umgesetzt werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 16. Juli 2025 Derzeit befindet sich die Bundespolizei mit den Beteiligten vor Ort im Austausch, um zu prüfen, wie unter den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten möglicherweise die Infrastruktur im Bereich der Grenzkontrollstellen auf den Bundesautobahnen so ertüchtigt werden kann, dass der Verkehrsfluss weiter verbessert wird. Für den Bereich der Bundesautobahn 12 könnte dies möglicherweise durch die Einrichtung eines zweiten Streifens zur Abfertigung des Einreiseverkehrs auf deutschem Hoheitsgebiet erreicht werden. Hierfür wären umfangreichere Baumaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Autobahn GmbH des Bundes erforderlich. Aufgrund der notwendigen, voraussichtlich umfangreicheren und noch andauernden Abstimmungen auf örtlicher und erforderlichenfalls auch ministerieller Ebene liegen derzeit noch keine konkreten Umsetzungspläne vor. Ein konkretes Umsetzungsdatum kann aus den vorgenannten Gründen nicht genannt werden. 11. Abgeordneter Dr. Bernd Baumann (AfD) Wie viele Ausländer mit einem Asylgesuch wurden in den Tagen vom 15. Mai bis zum 31. Mai 2025 an der deutschen Grenze zurückgewiesen, und bei wie vielen von ihnen erfolgte diese Maßnahme wegen einer Wiedereinreisesperre? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 14. Juli 2025 Im Zeitraum vom 15. bis zum 31. Mai 2025 hat die Bundespolizei 97 Personen gemäß § 18 Absatz 2 des Asylgesetzes an den deutschen Grenzen zurückgewiesen. Bei wie vielen von diesen 97 Personen eine sogenannte Wiedereinreisesperre vorlag, wird statistisch von der Bundespolizei nicht erfasst. Hinweis: Die Daten generieren sich aus der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei und können sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung auch zukünftig geringfügig ändern. 12. Abgeordneter Lukas Benner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wird die Bundesregierung Schutzmaßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass Passfotos oder höchstpersönliche Dokumente, die Bundesbehörden (Bundespolizei, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) in ihren Akten speichern, nicht an Medienvertreter gelangen wie in den Fällen der drei Schutzsuchenden aus Somalia, die in Deutschland ein Asylgesuch gestellt haben, und wenn ja, welche, und liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie diese höchstpersönlichen Daten an Medien gelangen konnten, und wenn ja, wie lauten diese (vgl. www.bild.de/politi k/inland/asylverfahren-fuer-somalier-aufregung-i n-berlin-685968d88c3249291a726ee8, www.niu s.de/gesellschaft/news/pro-asyl-somalis-slubice-b undespolizei/cbbfcde4-011e-45e5-98bb-c0518418 4b6a)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 17. Juli 2025 Die Bundesregierung weist darauf hin, dass im vorliegenden Rechtsstreit keine höchstpersönlichen Daten der beteiligten Behörden an Medienvertreter gelangt sind. Das in Rede stehende Lichtbild entstammt nach Kenntnis der Bundesregierung einem Dokument, welches die Rechtsanwältin der Antragstellerin im Eilverfahren zu den Gerichtsakten des Verwaltungsgerichts Berlin gegeben hat. Erkenntnisse darüber, wie das Dokument an Medienvertreter gelangt ist, liegen der Bundesregierung nicht vor. Jede Bundesbehörde ist zur Einhaltung der Datenschutzgrundsätze verpflichtet. Bei Bekanntwerden eines Datenschutzvorfalls ist der oder die jeweilige Datenschutzbeauftragte zu informieren. 13. Abgeordnete Janina Böttger (Die Linke) Welche fünf Regionen oder Landkreise sind nach den Erkenntnissen der Bundesregierung die Regionen oder Landkreise mit der höchsten ferneren Lebenserwartung von Männern und Frauen in Deutschland, und welche sind die fünf Regionen mit der geringsten ferneren Lebenserwartung von Männern und Frauen in Deutschland (vgl. www.n oz.de/lebenswelten/altern-pflege/artikel/lebenser wartung-karte-zu-regionalen-unterschieden-in-de utschland-46317619)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 14. Juli 2025 Aktuelle Werte zur ferneren Lebenserwartung nach Geschlechtern und Raumordnungsregionen für den Berichtszeitraum 2020 bis 2022 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Da die „fernere“ Lebenserwartung in der Frage nicht genau spezifiziert wurde, werden die Werte für die Altersstufe 65 Jahre angegeben. Tabelle: Fernere Lebenserwartung im Alter 65 Jahre nach Geschlechtern und Raumordnungsregionen, 2020 bis 2022 Männlich Weiblich Platz Region Bundesland Wert Platz Region Bundesland Wert 1 München Bayern 19,02 1 Bodensee- Oberschwaben Baden- Württemberg 21,83 2 Stuttgart Baden- Württemberg 18,90 2 München Bayern 21,81 3 Oberland Bayern 18,82 3 Stuttgart Baden- Württemberg 21,73 4 Allgäu Bayern 18,70 4 Dresden Sachsen 21,69 5 Südlicher Oberrhein Baden- Württemberg 18,68 5 Südlicher Oberrhein Baden- Württemberg 21,66 92 Chemnitz/ Zwickau Sachsen 16,63 92 Duisburg/Essen Nordrhein- Westfalen 20,20 93 Nordthüringen Thüringen 16,52 93 Dortmund Nordrhein- Westfalen 20,16 94 Anhalt- Bitterfeld-Wittenberg Sachsen-Anhalt 16,41 94 Saarland Saarland 20,16 95 Magdeburg Sachsen-Anhalt 16,41 95 Bremerhaven/ Cuxhaven Bremen/ Niedersachsen 20,14 96 Altmark Sachsen-Anhalt 16,26 96 Emscher-Lippe Nordrhein- Westfalen 19,94 Datenquelle: Statistische Ämter der Länder; Regionalklassifikation: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR); Berechnungen: Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB). Anmerkung: Da es keine bundesweit konsistente Einteilung in Planungsregionen gibt, hat das BBSR für Analysezwecke die Regionalklassifikation der 96 Raumordnungsregionen entwickelt, die auf einheitlichen Kriterien beruht und somit regional gut vergleichbar ist. Die Raumordnungsregionen sind teilweise deckungsgleich mit Planungsregionen einiger Bundesländer oder zumindest ähnlich, unterscheiden sich jedoch in anderen Bundesländern erheblich. So wird beispielsweise in Niedersachsen die Regionalplanung durch die Kreise und kreisfreien Städte wahrgenommen, in Nordrhein-Westfalen und Hessen von den Regierungsbezirken. 14. Abgeordnete Clara Bünger (Die Linke) Wie lang war im bisherigen Jahr 2025 die durchschnittliche Asylverfahrensdauer (bitte nach behördlichen Verfahren, Verfahren mit „offensichtlich unbegründet“- bzw. „unzulässig“- Entscheidungen sowie nach Klage- bzw. Eilverfahren bei den Gerichten und Verfahren bis zur rechts- oder bestandskräftigen Entscheidung differenzieren), und wie ist die durchschnittliche Verfahrensdauer derjenigen Verfahren, die derzeit wegen der aus Sicht des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge unklaren Lage im Herkunftsland im Grundsatz nicht entschieden werden (bitte nach den sieben Hauptherkunftsländern differenzieren und dabei auch die Zahl der jeweiligen Verfahren angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 16. Juli 2025 Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden, wobei Daten zur Verfahrensdauer bis zur rechts- oder bestandskräftigen Entscheidung für das bisherige Jahr 2025 noch nicht vorliegen. Verfahrensdauer gemäß § 24 des Asylgesetzes (AsylG) beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2025 13,1 Monate – davon offensichtlich unbegründete Entscheidungen 11,1 Monate – davon unzulässige Entscheidungen (§ 29 Absatz 1 Nummer 2, 4 und 5 AsylG) 10,3 Monate Verfahrensdauer Dublin-Entscheidungen (§ 29 Absatz 1 Nummer 1 und 3 AsylG)  2,5 Monate Gerichte: Dauer Klageverfahren im Zeitraum 1. Januar bis 30. April 2025 15,0 Monate Dauer Eilanträge im Zeitraum 1. Januar bis 30. April 2025  1,1 Monate Im Sinne der letzten Teilfrage werden aktuell (Stichtag: 30. Juni 2025) vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 52.117 Verfahren von syrischen Staatsangehörigen nicht entschieden. Das durchschnittliche Alter dieser Verfahren betrug zum genannten Stichtag 11,1 Monate. 15. Abgeordnete Clara Bünger (Die Linke) Sind an mich herangetragene Informationen zutreffend, wonach das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mittlerweile wieder über die Asylanträge von Asylsuchenden aus Gaza entscheidet, und wenn ja, welche Gründe haben zur Aufhebung des Entscheidungsstopps nach § 24 Absatz 5 des Asylgesetzes (AsylG) geführt, und wie haben die Verwaltungsgerichte nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 7. Oktober 2023 über Untätigkeitsklagen von Asylsuchenden aus Gaza bzw. aus den Palästinensischen Gebieten wegen nach § 24 Absatz 5 AsylG aufgeschobener Asylentscheidungen entschieden (bitte aufschlüsseln nach Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärem Schutz, Abschiebungsverbot, Ablehnung, Ablehnung als offensichtlich unbegründet, sonstiger Verfahrenserledigung; die sonstigen Verfahrenserledigungen bitte genauer ausdifferenzieren)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 16. Juli 2025 Ja. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat kontinuierlich die Lage im Gazastreifen beobachtet und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass aufgrund der Dauer, des Scheiterns mehrerer Vereinbarungen zu einer Waffenrufe und der Ausweitung der Kampfhandlungen auf das gesamte Gebiet des Gazastreifens nicht mehr von einer nur vorübergehend ungewissen Lage gemäß § 24 Absatz 5 des Asylgesetzes (AsylG) auszugehen ist. Im Zeitraum 7. Oktober 2023 bis 30. April 2025 ist insgesamt über 238 Untätigkeitsklagen von Personen aus dem Gazastreifen oder den Palästinensischen Gebieten durch die Gerichte entschieden worden. In 187 Verfahren wurde das BAMF wegen Untätigkeit verurteilt, mit der Folge, dass es verpflichtet wurde, über die Asylanträge der Kläger zu entscheiden. In drei Verfahren wurde den Klägern durch das Gericht selbst der subsidiäre Schutz zuerkannt und in weiteren 48 Verfahren kam es zu sonstigen Einstellungen. Tabelle: Auflistung der Gerichtsentscheidungen nach Schutzstatus Gerichtsentscheidungen 7.10.–31.12.2023 1.1.–21.12.2024 1.1.–30.4.2025 Entscheidungen über Untätigkeitsklagen gesamt 0 162 76 davon  Subsidiärer Schutz gemäß § 4 Absatz 1 AsylG 0 3 0  Formelle Entscheidungen 0  37 11  davon sonstige Einstellungen 0  37 11  Untätigkeitsklagen stattgegeben 0 122 65 16. Abgeordneter Leon Eckert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wann hat der Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt nach seiner Amtsübernahme am 7. Mai 2025 erstmals die Spitzen des Arbeiter- Samariter-Bundes (ASB), der Deutschen Lebens- Rettungs-Gesellschaft (DLRG), des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), der Johanniter-Unfall- Hilfe (JUH) und des Malteser Hilfsdienstes (MHD) sowie des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) zu einem bilateralen Gespräch getroffen (bitte getroffene Funktionsträgerinnen und Funktionsträger mit Datum einzeln aufschlüsseln und angeben, falls noch kein Treffen stattgefunden hat)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 17. Juli 2025 Gespräche des Bundesministers des Innern mit hochrangigen Vertretern der in der Frage aufgeführten Hilfsorganisationen im Bevölkerungsschutz sind in Vorbereitung. 17. Abgeordneter Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Anträge auf Entlassung nach § 33 des Bundesbeamtengesetzes gingen von Bundespolizistinnen und Bundespolizisten im Jahr 2024 und im laufenden Jahr 2025 bei der für sie zuständigen Behörde ein, und wie viele Anträge haben in diesem Zeitraum bereits zu einer Entlassung geführt oder sind noch in Bearbeitung? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 16. Juli 2025 Im Kalenderjahr 2024 sind insgesamt 178 Polizeivollzugsbeamtinnen bzw. -beamte (PVB) auf eigenes Verlangen aus der Bundespolizei ausgeschieden. Im laufenden Kalenderjahr 2025 sind bislang 68 PVB ausgeschieden. 34 Anträge befinden sich gegenwärtig noch in der Bearbeitung. 18. Abgeordneter Matthias Helferich (AfD) Wie hoch waren die Ausgaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz für Werbeanzeigen in Zeitungen und auf Webseiten privater Medien in den Jahren 2025, 2024, 2023, 2022 und 2021, und welche Strategie verfolgt das Bundesamt für Verfassungsschutz damit? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 17. Juli 2025 Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) wirbt im Bereich des Personalmarketings über crossmediale Werbekonzepte in den Bereichen Print, Außenwerbung und Online um neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das Ziel dieses crossmedialen Werbeansatzes ist die Darstellung des BfV als attraktiver Arbeitgeber über alle Kanäle und Zielgruppen hinweg. Neben verschiedenen Veröffentlichungen in Zeitungen und Magazinen setzt das Personalmarketing unter anderem auch auf Onlinebanner auf Webseiten. Darüber hinaus ist Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung der widerstreitenden Interessen zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung Ihrer Frage nach den Kosten in offener Form nicht erfolgen kann. Die erbetenen Auskünfte zu den Ausgaben für die Personalgewinnung des BfV sind aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig, da sie den Haushaltsplan und die Arbeitsweisen des BfV betreffen. Der Wirtschaftsplan des BfV ist gemäß § 10a der Bundeshaushaltsordnung (BHO) als „GEHEIM“ nach § 2 Absatz 2 Nummer 2 der Verschlusssachenanweisung (VSA) eingestuft. Hintergrund ist, dass durch die Kenntnisnahme der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sehr leicht Rückschlüsse auf die Schwerpunkte sowie die Fähigkeiten des BfV gezogen werden können. Der Zweck der Geheimhaltung würde umgangen, wenn im Rahmen des parlamentarischen Informationsanspruchs Auskünfte zu einzelnen Positionen des Haushaltsplans in öffentlich zugänglicher Weise gegeben würden. Dies gilt auch für die erfragten Haushaltsmittel. Aus ihrem Bekanntwerden könnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf den Haushalt sowie den Umfang der Personalgewinnung des BfV ziehen. Eine Offenlegung der entsprechenden Informationen würde die Aufgabenerfüllung des BfV beeinträchtigen, was wiederum schädlich für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland wäre. Die erfragten Informationen – als Teilinformationen des Wirtschaftsplans – werden daher „VS- VERTRAULICH“ nach § 2 Absatz 2 Nummer 3 VSA eingestuft und in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Einsichtnahme hinterlegt.1 19. Abgeordneter Leif-Erik Holm (AfD) Wie viele Verstöße von Bundesbehörden gegen die Maßgaben des Bundesministeriums des Innern zum Hissen der sogenannten Regenbogenflagge vor Dienstgebäuden des Bundes gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Jahr (bitte Behörden auflisten), und wie wird mit etwaigen Verstößen umgegangen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 17. Juli 2025 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne des ersten Teils der Fragestellung vor. Bei Bekanntwerden von Verstößen gegen den Erlass der Bundesregierung über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes vom 22. März 2005 werden die betroffenen Ressorts durch das Protokoll Inland der Bundesregierung im Bundesministerium des Innern auf die geltenden Vorschriften hingewiesen. 20. Abgeordnete Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mit welchem Vorgehen erarbeitet der Bund gemeinsam mit den Ländern den im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Bund-Länder-Aktionsplan gegen Islamismus, und welche Verbände und zivilgesellschaftlichen Akteure werden dabei beteiligt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 17. Juli 2025 Die Entwicklung des Bund-Länder-Aktionsplans zur Islamismusbekämpfung wird derzeit im Bundesministerium des Innern (BMI) vorbereitet. Es ist vorgesehen, dass der Aktionsplan konkrete Maßnahmen und Umsetzungsziele identifiziert. 21. Abgeordnete Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mit welchen Akteuren soll die Task Force Islamismusprävention zum ständigen Gremium im Bundesinnenministerium weiterentwickelt und besetzt werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 17. Juli 2025 In welcher Form und mit welchen Akteuren die Task Force Islamismusprävention als ständiges Gremium im BMI verstetigt werden kann, wird gerade geprüft. 1 Das Bundesministerium des Innern hat einen Teil der Antwort als „VS-VERTRAULICH“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. 22. Abgeordneter Enrico Komning (AfD) Welche Möglichkeiten hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), zu prüfen, ob ein Asylantragsteller vor der Antragstellung bereits einmal oder mehrfach durch die Bundespolizei zurückgeschoben oder zurückgewiesen wurde, und wie viele der Personen, die vom 1. Januar 2024 bis zum jüngsten Datum, für das Daten verfügbar sind, einen Erstantrag auf Asyl gestellt haben, wurden durch die Bundespolizei vor Antragstellung einmal oder mehrfach zurückgeschoben oder zurückgewiesen (bitte je Monat angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 17. Juli 2025 Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kann im Einzelfall nachvollziehen, ob eine Person vor Antragstellung durch die Bundespolizei zurückgeschoben oder zurückgewiesen wurde. Zum Stichtag 30. Juni 2025 waren 9.566 Personen im Ausländerzentralregister erfasst, die seit dem 1. Januar 2024 einen Asylerstantrag gestellt haben und im gleichen Zeitraum vor der Antragstellung bereits mindestens einmal zurückgeschoben/-gewiesen worden waren. Die Verteilung nach Monaten der Asylantragstellung können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Monat der Asylantragstellung Anzahl Personen Gesamt 9.566 01.2024   242 02.2024   507 03.2024   444 04.2024   658 05.2024   578 06.2024   624 07.2024   665 08.2024   790 09.2024   793 10.2024   938 11.2024   753 12.2024   555 01.2025   569 02.2025   376 03.2025   257 04.2025   287 05.2025   241 06.2025   289 23. Abgeordneter Thomas Korell (AfD) Wie viele afghanische Ortskräfte haben in Deutschland Schutz gefunden, und liegen der Bundesregierung Zahlen dazu vor, wie viele von diesen inzwischen straffällig geworden sind, und wenn ja, wie lauten diese? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 15. Juli 2025 Das Bundesministerium des Innern hat seit Beginn des Ortskräfteverfahrens 24.654 Aufnahmezusagen (5.996 Ortskräften und deren 18.658 Familienangehörigen) gemäß § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes erklärt (Stand: 4. Juli 2025). Bislang sind 21.829 Personen nach Deutschland eingereist (5.247 Ortskräfte und deren 16.582 Familienangehörige). Statistische Angaben im Sinne der zweiten Teilfrage liegen der Bundesregierung nicht vor. 24. Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) Inwiefern hat die Bundesregierung bezugnehmend auf ihre Antwort auf meine Schriftliche Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 21/664 die Reisekosten für die dort aufgeführten Personen (760 Personen über Resettlementverfahren und Aufnahmeprogramme, 31.453 Personen über Familiennachzug) übernommen (bitte nach Einreisearten und Höhe der Kosten aufschlüsseln), und wie bestreiten diese ihren Lebensunterhalt nach der Einreise (bitte nach sozialen Transferleistungen/eigener Erwerbstätigkeit/Finanzierung über andere Familienangehörige aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 14. Juli 2025 Für Einreisen im Rahmen der Resettlementverfahren wurden im Zeitraum 7. März 2025 bis einschließlich 13. Juni 2025 Reisekosten in Höhe von 331.900,12 Euro verausgabt. Zum Stand 8. Juli 2025 wurden noch nicht alle angefallenen Reisekosten seitens der Dienstleister mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgerechnet. Für Einreisen im Rahmen der Aufnahmeverfahren aus Afghanistan wurden im Zeitraum 7. März 2025 bis einschließlich 13. Juni 2025 Reisekosten in Höhe von insgesamt 273.022,19 Euro verausgabt. Zum Stand 8. Juli 2025 wurden noch nicht alle angefallenen Reisekosten seitens der Dienstleister mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgerechnet. Die Erteilung eines Aufenthaltstitels zum Familiennachzug zu einem Ausländer setzt in der Regel die Sicherung des Lebensunterhalts gemäß § 5 Absatz 1 Nummer 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) voraus. Hiervon gibt es aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben Ausnahmen, beispielsweise in § 29 Absatz 2 Satz 2 AufenthG. Statistische Erkenntnisse zur Aufschlüsselung des Lebensunterhalts im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor. 25. Abgeordneter Sascha Lensing (AfD) Wann ist mit einer Umsetzung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Regelausweisung ausländischer Staatsbürger bei einer Verurteilung wegen einer schweren Straftat (Straftaten gegen Leib und Leben, gegen die sexuelle Selbstbestimmung, bei Volksverhetzung, bei antisemitisch motivierten Straftaten sowie bei Widerstand und einem tätlichen Angriff gegen Vollstreckungsbeamte sowie bei einer öffentlicher Aufforderung zur Abschaffung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung) zu rechnen (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/ww w.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf; Zeilen 3011 bis 3022), und welche Gesetzesinitiativen liegen hierzu bereits vor bzw. befinden sich derzeit in der Abstimmung zwischen den zuständigen Bundesministerien? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 16. Juli 2025 Die Bundesregierung prüft derzeit, wie die Vorgabe des Koalitionsvertrags, bei schweren Straftaten eine Regelausweisung einzuführen, umgesetzt werden kann. Gesetzesinitiativen hierzu liegen daher noch nicht vor. Unabhängig davon wird darauf hingewiesen, dass die im Koalitionsvertrag an dieser Stelle ausdrücklich genannten Beispiele für schwere Straftaten, d. h. Straftaten gegen Leib und Leben, gegen die sexuelle Selbstbestimmung sowie der Widerstand und der tätliche Angriff gegen Vollstreckungsbeamte bereits ausdrücklich in § 54 Absatz 1 Nummer 1a und 1d des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) aufgeführt sind, so dass hier bereits bei Verurteilung zu einer einjährigen Freiheitsstrafe beziehungsweise halbjährigen Freiheitsstrafe bei Verwendung eines Messers beziehungsweise gefährlichen Werkzeugs ein besonders schweres Ausweisungsinteresse begründet wird. Wiegt das Interesse an der Ausweisung besonders schwer, da ein solches Ausweisungsinteresse nach § 54 Absatz 1 AufenthG vorliegt, wird hiermit bereits eine Vorfestlegung für ein Überwiegen des Ausweisungsinteresses bei der Abwägung getroffen, das nur noch durch das Vorliegen besonders schwerer Bleibeinteressen nach § 55 Absatz 1 AufenthG umgestoßen werden kann. 26. Abgeordneter Sascha Lensing (AfD) Inwiefern hat es – wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt – bereits Gespräche mit den Ländern zur Einrichtung von durch den Bund betriebenen Bundesausreisezentren mit dem Ziel der Beschleunigung von Ausreisen (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.ko alitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf; Zeilen 3043 bis 3044), inklusive konkreter Planungen über die Anzahl der seitens der Bundesregierung in den jeweiligen Bundesländern vorgesehenen derartigen Einrichtungen, gegeben, und für welchen Zeitpunkt ist mit der Inbetriebnahme der entsprechenden Einrichtungen zu rechnen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 14. Juli 2025 Die Bundesregierung steht zu dem in Ihrer Frage genannten Sachverhalt in einem fortlaufenden Austausch mit den Ländern. Da es sich hierbei um noch nicht abgeschlossene Gespräche handelt, kann die Bundesregierung derzeit noch keine abschließenden Angaben zum Stand oder zu möglichen Ergebnissen machen. 27. Abgeordnete Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aus wie vielen Aufnahmeeinrichtungen in Trägerschaft der Bundesländer oder Kommunen liegen der Bundesregierung aktuelle schriftliche Informationen zur Auslastung bezüglich der Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden vor, und in wie vielen dieser Aufnahmeeinrichtungen ist eine Überlastung zu verzeichnen (bitte die jeweilige Quote nach Bundesländern aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 15. Juli 2025 Der Bundesregierung liegen umfassende eigene Erkenntnisse zu den einzelnen Aufnahmeeinrichtungen der Länder und Kommunen im Sinne der Fragestellung nicht vor. Für die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung sind gemäß § 44 des Asylgesetzes die Länder zuständig. Mit Stand März 2025 wurden an die Asylagentur der Europäischen Union 399.524 Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen gemeldet. Diese Zahl beinhaltet auch ukrainische Schutzsuchende, die sich nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes in Deutschland aufhalten und nicht unter den Begriff der Asylsuchenden fallen. Neben den Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder werden Asylsuchende i. d. R. längerfristig in den Kommunen untergebracht und versorgt. Über konkrete und aktuelle Zahlen der dortigen Unterbringungs- und Versorgungs- bzw. Integrationskapazitäten verfügen die Kommunen. 28. Abgeordnete Kerstin Przygodda (AfD) Von wie vielen im Jahr 2024 gegen Angehörige der LSBTIQ-Bewegung (LSBTIQ: Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans*, Inter* und Queere) bzw. gegen Angehörige sexueller Minderheiten in Deutschland begangene Körperverletzungen durch deutsche Straftäter, die keine doppelte Staatsangehörigkeit besitzen, (https://bayern-gege n-gewalt.de/gewalt-infos-und-einblicke/gewalt-ge gen/lsbtiq/) hat die Bundesregierung Kenntnis? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 15. Juli 2025 In der Fallzahlenanwendung des Bundeskriminalamtes (BKA) wird zu jeder Person nur eine Staatsangehörigkeit erfasst. Sofern eine Person mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt, darunter die deutsche, wird diese abgebildet. Bei mehreren ausländischen Staatsangehörigkeiten, wird die erstgenannte aus der Meldung des Landes übernommen. Eine automatisierte Auswertung nach Doppel- bzw. Mehrfachstaatsangehörigkeiten ist somit nicht möglich. Dies hat zur Folge, dass bei erfassten Straftätern mit deutscher Staatsangehörigkeit nicht automatisiert festgestellt werden kann, ob eine weitere Staatsangehörigkeit vorliegt. Folglich ist eine Beantwortung im Sinne der Frage nicht möglich, da eine eindeutige Differenzierung zwischen alleiniger deutscher Staatsangehörigkeit und Mehrstaatlichkeit nicht möglich ist. Hilfsweise wurde in der Fallzahlenanwendung des BKA für den Bereich der Politisch motivierten Kriminalität eine Abfrage mit den Parametern Tatzeit: „2024“, Deliktskategorie: „Körperverletzungsdelikte 1.2“, Unterthemenfeld (UTF) „Geschlechtsbezogene Diversität“ und/oder UTF „Sexuelle Orientierung“, Staatsangehörigkeit mindestens eines Tatverdächtigen: „Deutschland“ und Stichtag: „31. Januar 2025“ durchgeführt. Im Jahr 2024 (Stichtag: 31. Januar 2025) wurden 89 politisch motivierte Körperverletzungsdelikte mit Nennung der Unterthemenfelder „Geschlechtsbezogene Diversität“ und/oder „Sexuelle Orientierung“, festgestellt, bei denen mindestens ein Tatverdächtiger die deutsche Staatsangehörigkeit besaß. 29. Abgeordneter Raimond Scheirich (AfD) Wie viele in Deutschland gemeldete Personen hatten in den letzten 14 Jahren jeweils zum Stichtag 1. Januar den 1. Januar als offizielles Geburtsdatum, und wie viele dieser Personen waren jeweils deutsche Staatsangehörige? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 15. Juli 2025 Der Bundesregierung liegen die erfragten Zahlen nicht vor, da es kein zentrales Melderegister auf Ebene des Bundes gibt. Das Bundesmeldegesetz wird von den Ländern (einschließlich der Kommunen) gemäß Artikel 84 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes als eigene Angelegenheit ausgeführt. Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 30. Abgeordnete Deborah Düring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Auswirkungen werden nach Einschätzung der Bundesregierung die geplanten Kürzungen bei humanitärer Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit auf von Konflikten, Armut, Klima- und Naturkatastrophen betroffene Menschen im Globalen Süden haben, insbesondere im Hinblick auf den fast kompletten Ausstieg der USA aus internationalen Hilfen (www.tagesschau.de/inland/innenpol itik/entwicklungszusammenarbeit-bundesregierun g-studie-100.html) und auf die weltweit zunehmenden Krisen (www.zdfheute.de/politik/auslan d/humanitaere-krisen-sudan-gaza-irc-100.html), und welche Risiken sieht die Bundesregierung in Bezug auf globale Partnerschaften und Europas Rolle in der Welt, wenn diese Finanzierungslücken zunehmend von China, Russland und anderen „systemischen Rivalen“ gefüllt werden (www. businessinsider.com/china-replace-usaid-shutdow n-humanitarian-aid-funding-development-assistan ce-2025-3?utm_source=chatgpt.com)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 14. Juli 2025 Die Bundesregierung sieht die Herausforderungen, die sich aus weltweit steigenden Bedarfen an humanitärer Unterstützung und Entwicklungszusammenarbeit bei gleichzeitig sinkenden Mitteln weltweit ergeben. Der weitgehende Rückzug der USA aus der internationalen Hilfe stellt dabei eine besondere Herausforderung dar. In humanitären Krisen trifft es dabei stets zuerst und besonders hart die verletzlichsten Bevölkerungsgruppen, die am meisten auf humanitäre Unterstützung angewiesen sind. Trotz notwendiger Haushaltskonsolidierungen gehört die Bundesrepublik Deutschland auch weiterhin zu den weltweit größten Gebern humanitärer Hilfe und ist in vielen Bereichen der Entwicklungszusammenarbeit größte Gebernation. Einem effizienten Mitteleinsatz kommt in der aktuellen Situation eine noch größere Bedeutung zu. Die 2024 vom Auswärtigen Amt vorgelegte Strategie zur humanitäre Hilfe im Ausland orientiert sich bereits an den Herausforderungen begrenzter Ressourcen. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat zudem einen Reformstab eingerichtet, um Vorschläge für eine noch stärker fokussierte Entwicklungszusammenarbeit zu erarbeiten. Die Bundesregierung setzt sich darüber hinaus mit Nachdruck für eine Reform des Systems der Vereinten Nationen ein und unterstützt die UN80-Initiative des Generalsekretärs. Mit diesen Initiativen baut die Bundesregierung ihre Partnerschaften mit Schlüsselländern und -regionen auf allen Kontinenten weiter aus. Dadurch begegnet sie Ansätzen von Akteuren, die menschenrechtliche und regelbasierte Prinzipien nicht oder nicht konsequent umsetzen, zugunsten einer nachhaltigen Entwicklungspolitik. 31. Abgeordnete Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 7. Juli 2025 (Az. VG8 L 290/25 V), die besagt, dass einer Afghanin und ihrer Familie Visa zur Einreise nach Deutschland erteilt werden müssen, im Hinblick auf humanitäre Aufnahmen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan, und wird die Bearbeitung der Fälle von Afghaninnen und Afghanen mit bereits erteilter Aufnahmezusage, die jedoch noch kein Sicherheitsinterview durchlaufen haben, nun zeitnah fortgeführt? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 18. Juli 2025 Die Bundesregierung hat den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 7. Juli 2025 (Az. VG8 L 290/25 V) zur Kenntnis genommen. Die Bundesregierung prüft derzeit den Beschluss inklusive der damit verbundenen Fragen. Die Bundesregierung befindet sich in einer fortgesetzten Prüfung, wie der Koalitionsvertrag mit Blick auf die Aufnahmeverfahren aus Afghanistan umgesetzt werden kann. Dies umfasst auch die damit verbundenen Ausreiseverfahren. 32. Abgeordneter Luke Hoß (Die Linke) Unternimmt die Bundesregierung konkrete Anstrengungen, um eine Rücküberstellung von Maja T. aus Ungarn nach Deutschland zu erreichen, nachdem das Bundesverfassungsgericht die Auslieferung für rechtswidrig erklärt hat (Beschluss vom 24. Januar 2025 – 2 BvR 1103/24), und wenn ja, welche, und falls solche nicht unternommen werden, warum nicht (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 17. Juli 2025 Die Übergabe einer verfolgten Person an einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erfolgt nach den Vorschriften, mit denen der Rahmenbeschluss des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten in das deutsche Recht umgesetzt wurden. Die Auslieferung eines Deutschen zum Zwecke der Strafverfolgung ist nach § 80 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in strafrechtlichen Angelegenheiten nur zulässig, wenn gesichert ist, dass der ersuchende Mitgliedstaat nach Verhängung einer rechtskräftigen Freiheitsstrafe oder sonstigen Sanktion anbieten wird, den Verfolgten auf seinen Wunsch zur Vollstreckung in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zurückzuüberstellen. Die zuständige ungarische Justizbehörde hat gegenüber dem Kammergericht eine Rücküberstellungszusicherung abgegeben. Die Voraussetzungen, unter denen die Berliner Justiz sich nach erfolgter Auslieferung mit der Rücküberstellung befassen muss, liegen noch nicht vor. Es gibt noch kein Urteil aus Ungarn, das in Deutschland vollstreckt werden könnte. Eine Rücküberstellung vor Rechtskraft eines Urteils sieht das Recht der Europäischen Union nicht vor. Eine Ausreise aus Ungarn ist nur dann möglich, wenn ein unabhängiges ungarisches Gericht nach ungarischem Recht den nationalen Haftbefehl aufhebt oder diesen ohne reisebeschränkende Auflagen außer Vollzug setzt. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Deutsche Botschaft Budapest Maja T. konsularisch eng betreut. Das Auswärtige Amt und die Botschaft setzen sich insbesondere für bessere Haftbedingungen ein. Das hat auch der Bundesminister des Auswärtigen Dr. Johann David Wadephul am 12. Juli 2025 gegenüber den Medien bekräftigt. 33. Abgeordnete Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Personen, die sich für einen Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten im Land Bremen registriert haben, befanden sich zuletzt auf der zentralen Warteliste sowie auf den dezentralen Wartelisten der deutschen Auslandsvertretungen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 16. Juli 2025 Informationen zum Aufenthaltsort der subsidiär schutzberechtigten Personen werden in der zentralen Warteliste sowie auf den dezentralen Wartelisten der deutschen Auslandsvertretungen nicht erfasst. Die Anzahl der Personen, die sich zuletzt auf diesen Listen für einen Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten im Land Bremen befanden, ist daher nicht bekannt. 34. Abgeordnete Awet Tesfaiesus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gibt es derzeit klare Initiativen der Bundesregierung, die darauf abzielen, eine dauerhafte Vertretung Afrikas im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gemäß dem Ezulwini-Konsens zu erreichen, und falls ja, welche konkreten Maßnahmen oder Verhandlungen der Bundesregierung sind aktuell im Gange? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 18. Juli 2025 Die Bundesregierung setzt sich seit Jahren für eine umfassende Reform des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen ein, die unter anderem eine stärkere Vertretung afrikanischer Mitgliedstaaten umfasst. Dafür arbeitet die Bundesregierung weiterhin sehr eng mit Brasilien, Indien und Japan im Rahmen der sog. „Group of Four“ (G4) zusammen. Das Reformmodell der G4 sieht im Einklang mit dem Ezulwini-Konsens zwei neue ständige Sitze sowie zusätzliche nicht-ständige Sitze für Mitgliedstaaten aus Afrika in einem erweiterten Sicherheitsrat vor. Zuletzt haben die Außenminister der G4 am 23. September 2024 in einer Erklärung Unterstützung für die afrikanischen Interessen entlang des Ezulwini-Konsenses zum Ausdruck gebracht (https://new-york-un.diplo.de/un- en/2677144-2677144). Darüber hinaus werben die G4 im Rahmen des zuständigen Verhandlungsforums der Vereinten Nationen unter anderem für eine stärkere Vertretung Afrikas in einem reformierten Sicherheitsrat. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 35. Abgeordnete Carolin Bachmann (AfD) Ist der Bundesregierung bekannt, ob ein Mandat des sogenannten „Oberst Max“ für seinen öffentlichen Auftritt am 23. Juni 2025 im ZDF- Morgenmagazin ausgestrahlten Interview vorlag, und ob der Verschleierung seiner Identität durch das Tragen von Sturmhaube und Sonnenbrille und damit der Verbergung seines Gesichts in der Öffentlichkeit auf eine nach meiner Einschätzung ungewohnte und abschreckende Weise eine sicherheitsrelevante Einschätzung zugrunde lag (bitte ausführen und begründen; www.zdfheute.de/vide o/zdf-morgenmagazin/zdf-morgenmagazin-vom-2 3-juni-2025-100.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 14. Juli 2025 Der in Bezug genommene Beitrag wurde durch das Bundesministerium der Verteidigung gebilligt und begleitet. Die Vorgabe, biometrische Erkennungsmerkmale in der medialen Öffentlichkeit zu verdecken, trägt der besonderen Gefährdung der in der Ausbildung ukrainischer Streitkräfte tätigen Soldatinnen und Soldaten Rechnung. 36. Abgeordnete Desiree Becker (Die Linke) Welche Kriterien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung der Auswahl der potentiellen Empfänger der diesjährigen Postkarten-Werbeaktion der Bundeswehr zugrunde gelegt, und wie wurden die bekannten Informationen der ca. 600.000 ausgewählten Empfänger (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Mündliche Frage 17, Plenarprotokoll 21/13, S. 1086 (D)) gewichtet? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 14. Juli 2025 Gemäß § 58c des Soldatengesetzes wurde an alle Personen (rund 600.000 Personen) mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Kalenderjahr volljährig werden, Postkarten mit Informationen zur Bundeswehr als Arbeitgeber verschickt. Eine Gewichtung im Sinne der Fragestellung wurde nicht vorgenommen. 37. Abgeordnete Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gibt es Kriterien an die zu beschaffenden Drohnen für Trainingszwecke in der Bundeswehr (wenn ja, bitte auflisten; https://defence-networ k.com/drohnenfliegen-aller-truppen/), und bis wann will die Bundeswehr ein Konzept zu Drohneneinsatz und -abwehr für alle Truppenteile erstellt haben? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 17. Juli 2025 Unbemannte Luftfahrzeugsysteme im Sinne der Fragestellung müssen für den konkreten Ausbildungsbedarf geeignet sein, über eine Genehmigung zur Nutzung verfügen und der für die Ausbildung relevanten Klasse zugeordnet sein. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/808 verwiesen. 38. Abgeordneter Karsten Hilse (AfD) Ist der Bundesregierung bekannt, ob zusätzlich zu dem ehemaligen NVA-Standort Straßgräbchen in Sachsen (Gemarkung Weißig und Straßgräbchen), welcher in den kommenden Jahren als Sitz eines Logistikbataillons erschlossen werden soll, weitere Übungsplätze, Schießplätze u. Ä. für dieses Bataillon außerhalb dieser Liegenschaft geplant sind (vgl. www.tag24.de/nachrichten/politik/deutschla nd/militaer-und-verteidigung/neues-bundeswehr-b ataillon-in-bernsdorf-infrastruktur-bis-2030-notw endig-3375252)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 17. Juli 2025 Im Standortbereich ist zusätzlich die Einrichtung eines Standortübungsplatzes geplant. 39. Abgeordneter Max Lucks (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie begründet die Bundesregierung ihre offenbar bevorstehende Zustimmung zum Export von Eurofightern an die Türkei, obwohl dort zuletzt erneut mehrere demokratisch gewählte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister abgesetzt und inhaftiert wurden (vgl. Handelsblatt vom 5. Juli 2025), zeitgleich diese menschenrechtliche und rechtsstaatliche Entwicklung laut Medienberichten noch als Grund für die Ablehnung im April 2025 (vgl. Handelsblatt vom 17. April 2025) gedient haben soll (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/r uestung-bundesregierung-stoppt-eurofighter-expo rt-an-die-tuerkei/100122181.html, abgerufen am 8. Juli 2025 und www.handelsblatt.com/politik/int ernational/ruestungsindustrie-eurofighter-export-a n-die-tuerkei-steht-kurz-vor-zustimmung/100137 226.html, Abgerufen am 8. Juli 2025)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 16. Juli 2025 Über den Sachstand von etwaigen Einzelfallentscheidungen zu laufenden Rüstungsexportkontrollvorgängen gibt die Bundesregierung grundsätzlich keine Auskunft. Die Bundesregierung unterrichtet nach den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) für den Bereich der Rüstungsexportkontrolle über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen sowie die Eckdaten von genehmigten Ausfuhrvorhaben. Die Bundesregierung folgt den Vorgaben des Urteils und sieht von weitergehenden Auskünften ab. 40. Abgeordneter Pascal Meiser (Die Linke) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Liefer- und Dienstleistungsaufträge des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) und der Behörden in seinem Geschäftsbereich, der Einrichtungen der Länder, denen nach § 5b des Finanzverwaltungsgesetzes die Erledigung von Bauaufgaben im Geschäftsbereich des BMVg übertragen wurde, des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung sowie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, sofern diese jeweils der Deckung der Bedarfe der Bundeswehr dienen, die unter einem Schwellenwert von 100.000 Euro liegen, an den gesamten Liefer- und Dienstleistungsaufträgen der genannten Stellen in den genannten Fällen, und wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Bauaufträge der vorgenannten Stellen, sofern diese jeweils der Deckung der Bedarfe der Bundeswehr dienen, die unter einem Schwellenwert von 500.000 Euro liegen, an den gesamten Bauaufträgen der genannten Stellen in den genannten Fällen (bitte für das letzte verfügbare Jahr ausweisen; bitte den Anteil der Auftragsvergaben jeweils sowohl prozentual als auch in absoluten Zahlen ausweisen; im Falle, dass eine Differenzierung nach Auftragsvergaben, die der Deckung der Bedarfe der Bundeswehr dienen, nicht möglich ist, bitte die jeweiligen Anteile für die genannten Stellen insgesamt ausweisen; vgl. auch § 1 Absatz 1 des Entwurfs eines Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr sowie den zugehörigen Entwurf für Abweichende Verwaltungsvorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge, abrufbar unter www.bundes wirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Artikel/ Service/Gesetzesvorhaben/entwurf-eines-gesetz-z ur-beschleunigten-planung-und-beschaffung-bund eswehr.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 14. Juli 2025 Die Anzahl der im Jahr 2024 im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) entsprechend vergebenen Aufträge (Liefer- und Dienstleistungen) beträgt 49.760. Davon entfielen 17.383 (34,9 Prozent) auf Aufträge mit einem Auftragswert bis 100.000 Euro. Im Jahr 2024 haben die Behörden im Geschäftsbereich des BMVg sowie das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung und die Bauverwaltungen der Länder im Unterschwellenbereich insgesamt rund 18.800 Bauaufträge für die Bundeswehr erteilt. Hiervon lagen 18.343 unterhalb von 500.000 Euro. Das entspricht rund 97,5 Prozent aller Bauaufträge, die nach Abschnitt 1 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A im Referenzjahr 2024 für die Bundeswehr vergeben wurden. Entsprechende Daten für den Oberschwellenbereich liegen dem BMVg nicht vor. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat im Jahr 2024 weder Liefer- und Dienstleistungen noch Bauaufträge für die Bundeswehr beauftragt. 41. Abgeordnete Sara Nanni (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) In welcher Phase befindet sich aktuell die Auftragsvergabe des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) mit dem Titel „Pistole querschnittlich im Kaliber 9mm x 19“, deren Ausschreibung am 4. November 2024 erfolgte, und wie gestaltet sich der Zuschlag (erfolgreicher Bieter, Datum des Zuschlags, Begründung), sollte dieser bereits erfolgt sein? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 16. Juli 2025 Im fragegegenständlichen Vorhaben findet derzeit die Auswertung der finalen Angebote der Bieter statt. Der Zuschlag wurde noch nicht erteilt. 42. Abgeordneter Gerold Otten (AfD) Auf Basis welcher Fakten, Daten, Nachrichten kommt die Bundesregierung zu der Einschätzung, dass die Bedeutung des Seeweges für den Waffenschmuggel in den Libanon größer ist als die Bedeutung des Landweges (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/725)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 16. Juli 2025 Der Sturz des Assad-Regimes hat den Waffenschmuggel im Sinne der Fragestellung auf dem Landweg weitgehend zum Erliegen gebracht. 43. Abgeordnete Kerstin Przygodda (AfD) Wie viele Bereitstellungsflüge (Leerflüge) führte die Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung im Regierungs- und Parlamentsbetrieb seit Amtsantritt der Bundesregierung mit Friedrich Merz als Bundeskanzler im Zusammenhang mit Reisen des Bundesministers des Auswärtigen Dr. Johann David Wadephul (www.sh z.de/lokales/rendsburg/artikel/gepraech-mit-iran-a ussenminister-wadephul-reist-von-hohn-nach-gen f-48878856) durch (bitte für die letzten 13 Flüge die jeweilige Flugstrecke, also Abflugs- und Ankunftsorte auflisten), und wie viele Bundesmittel sind für die Anreise seiner ihn auf den Dienstreisen begleitenden Mitarbeiter vom Dienstsitz Berlin zum Abflugflughafen bzw. vom Ankunftsflughafen zum Dienstort Berlin seit Amtsantritt bislang (Stand: 9. Juli 2025) verausgabt worden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 17. Juli 2025 Die Flugbereitschaft BMVg führte 27 Bereitstellungsflüge im Sinne der Fragestellung durch, die zum Zwecke des Lizenzerhalts bzw. -erwerbs der Luftfahrzeugbesatzungsangehörigen genutzt wurden. Die letzten 13 Flüge erfolgten wie nachfolgend aufgeführt: Abflugsort Ankunftsort Datum Hamburg Köln/Bonn 29.05.2025 Köln/Bonn Berlin 11.06.2025 Berlin Köln/Bonn 16.06.2025 Köln/Bonn Hohn 20.06.2025 Köln/Bonn Hamburg 22.06.2025 Berlin Köln/Bonn 23.06.2025 Köln/Bonn Berlin 24.06.2025 Amsterdam Köln/Bonn 24.06.2025 Berlin Köln/Bonn 25.06.2025 Köln/Bonn Hamburg 29.06.2025 Berlin Köln/Bonn 01.07.2025 Köln/Bonn Hohn 07.07.2025 Berlin Köln/Bonn 07.07.2025 Im erfragten Zeitraum wurden für An- bzw. Abreisen vom Dienstsitz Berlin zum Abflughafen bzw. vom Flughafen zum Dienstsitz Berlin Reisekosten in Höhe von 6.264,49 Euro abgerechnet. 44. Abgeordneter Martin Reichardt (AfD) Wie viele der 1.000 Panzer vom Typ Leopard 2, die nach Medienberichten im Wesentlichen bis zum Jahr 2029 der Bundeswehr neu zur Verfügung gestellt werden sollen (https://augengeradea us.net/2025/07/auf-der-bestellliste-1-000-leopard- 2-500-boxer-25-mrd-euro-volumen/), werden nach Kenntnis der Bundesregierung von Grund auf neu produziert, und wie viele von ihnen werden anteilig (etwa Gestelle) mit noch vorrätigem Alt-Material produziert werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 16. Juli 2025 Neu zu bestellende zusätzliche Kampfpanzer würden grundsätzlich auch neu gefertigt werden. 45. Abgeordnete Zada Salihović (Die Linke) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung in den kommenden fünf Jahren der Personalmehrbedarf bei der Bundeswehr auf technisch- administrativer Ebene wie bei der Verwaltung oder von Technikerinnen und Technikern (bitte offene Stellen und den finanziellen Mehrbedarf angeben), und welchen Einfluss hat dieser Mehrbedarf auf den Arbeitsmarkt (z. B. auf die Situation im Allgemeinen und den Fachkräftemangel bei Engpassberufen im Speziellen; bitte, wenn möglich, hierbei nach Jahren differenzieren)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 14. Juli 2025 Nach aktueller Planung liegt der zivile Personalmehrbedarf in den fragegegenständlichen Bereichen bei rund 4.940 Stellen. Zu den zusätzlichen Personalausgaben wird auf das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen zu „Personal- und Sachkosten in der Bundesverwaltung für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Kostenberechnungen“ – BMF II A 3 – H 1012/00236/007/015 – vom 23. Juni 2025 verwiesen. Die zusätzlichen Personalbedarfe werden im Wesentlichen durch bundeswehreigene Ausbildungen gedeckt. 46. Abgeordneter Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung perspektivisch für das Gelände des ehemaligen Munitionsdepots auf dem Gebiet der Kommunen Schierling im Landkreis Regensburg und Langquaid im Landkreis Kelheim, und in welchem Umfang findet zur künftigen Nutzung des Geländes ein Austausch mit den beiden Kommunen statt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 16. Juli 2025 Die Überprüfung der Nutzung dauert an. Konkrete Pläne gibt es deshalb noch nicht. Ein Austausch im Sinne der Fragestellung findet aus diesem Grund aktuell nicht statt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 47. Abgeordneter Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wird es einen Begleitkreis für die Studie zum Monitoring der Energiewende geben, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) bei der BET Consulting GmbH (www.e nergate-messenger.de/news/254000/ewi-und- beterhalten-monitoring-auftrag) in Auftrag gegeben wurde, und wenn ja, welche Mitglieder hat das BMWE nach welchen Kriterien benannt, und falls nein, warum nicht? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 16. Juli 2025 Um die Praxisrelevanz der Ergebnisse sowie die Einbettung der Ergebnisse in den energiewirtschaftlichen Diskurs zu gewährleisten, wird das Monitoring durch einen Begleitprozess mit ausgewählten Stakeholdern aus energiewirtschaftlicher Praxis und Wissenschaft unterstützt. Unter anderem ist ein Austausch mit der Expertenkommission zum Energiewende-Monitoring, dem Expertenrat für Klimafragen, den Übertragungsnetzbetreibern oder auch der Bundesnetzagentur vorgesehen. In der Praxis wurde jetzt beobachtet, dass sich die in der Leistungsbeschreibung ebenfalls beauftragten Austauschformate mit Experten und der angedachte Begleitprozess stark überschneiden. Da zudem die verbleibende Zeit bis zur Vorlage des Monitorings effektiv genutzt werden soll, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) die Auftragnehmer gebeten, die Praxisrelevanz der Ergebnisse sowie die Einbettung der Ergebnisse in den energiewirtschaftlichen Diskurs anstelle eines dezidierten Begleitgremiums im Rahmen der genannten Austauschformate zu gewährleisten. Die Auftragnehmer Energiewirtschaftliches Institut an der Universität zu Köln gGmbH (ewi) und BET wählen dafür externe Experten und Stakeholder aus und binden das BMWE in die Entscheidungsfindung ein. 48. Abgeordneter Jörg Cezanne (Die Linke) Wieso vergibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einen externen Auftrag zur Erarbeitung des „Monitoring zum Stand der Energiewende“, anstatt dazu auf die internen Kapazitäten des Bundesministeriums und den Sachverstand der Bundesnetzagentur (BNetzA) zurückzugreifen, welche ohnehin im gesetzlichen Auftrag fortlaufend den Bruttostromverbrauch, die installierte Photovoltaik- und Windenenergie- Leistung, den Strommengenpfad, die Entwicklung des Stromverbrauchs sowie andere Kenngrößen beobachtet, dokumentiert und veröffentlicht, und was qualifiziert das nun beauftragte externe Konsortium (z. B. im Sinne wissenschaftlicher Unabhängigkeit, des Zugangs zu zusätzlichem Datenmaterial o. Ä.), das nun das Monitoring erstellen wird, dieses Monitoring mindestens vergleichbar qualifiziert und in einer mindestens vergleichbaren Detailtiefe wie die BNetzA zu erstellen? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 16. Juli 2025 Die Bundesnetzagentur (BNetzA) leistet mit ihren verschiedenen Produkten, wie unter anderem den Berichten zu Stand und Entwicklung der Versorgungssicherheit oder dem Monitoringbericht zu den Entwicklungen auf den deutschen Elektrizitäts- und Gasmärkten (zusammen mit dem Bundeskartellamt), sowie ihrer Rolle bei der Erstellung der Netzentwicklungspläne eine wertvolle Arbeit für die Weiterentwicklung des Energiesystems und der Energiepolitik. Die Aufgabenstellung des im Koalitionsvertrag vorgesehenen Monitorings zum Stand der Energiewende ist allerdings spezifischer und geht über bisherige Arbeiten in der BNetzA und im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hinaus. Die Themen des zu erwartenden Strombedarfs, der Stand der Versorgungssicherheit, der Stand des Netzausbaus, der Stand des Ausbaus der erneuerbaren Energien, der Stand der Digitalisierung und der Stand des Wasserstoffhochlaufs sollen jeweils hinsichtlich der bisherigen Ziele der Bundesregierung einschließlich deren Erreichbarkeit, Konsistenz und der damit verbundenen Kosten analysiert werden. Angesichts der hohen politischen Relevanz einerseits sowie der vorgegebenen kurzen Bearbeitungszeit anderseits ist das Monitoring auf eine systemische Metaanalyse bestehender wissenschaftlicher Erkenntnisse und Studien ausgelegt. Hierfür ist ein hohes Maß an spezialisiertem Wissen erforderlich, das weder im BMWE noch in den nachgeordneten Bereichen in der vorgegebenen Frist ausreichend mobilisiert werden kann. Darüber hinaus hat das Monitoring das Ziel, eine unabhängige Bestandsaufnahme vorzunehmen, dem durch eine externe Beauftragung Rechnung getragen wird. Die Mitglieder des beauftragten Konsortiums – die BET Consulting GmbH (BET) und das Energiewirtschaftliche Institut an der Universität zu Köln gGmbh (ewi) – sind renommierte energieökonomische Institutionen, die über die Expertise verfügen, die für das Monitoring erforderlich ist. Um für die Erarbeitung des Monitorings unterstützende Informationen seitens der BNetzA zu erhalten, tauscht sich das Konsortium mit der BNetzA und mit weiteren Expertinnen und Experten aus. 49. Abgeordneter Jörg Cezanne (Die Linke) Wurde der Auftrag zum „Monitoring zum Stand der Energiewende“ in den drei Arbeitspaketen (AP1 Monitoring zum Stand der Energiewende, AP2 Handlungsoptionen für eine Neuausrichtung der Energiepolitik, AP1 Stakeholderbeteiligung zum Monitoring) bereits vergeben, und wenn ja, an welche Auftragnehmer, und welche Auftragssummen haben die drei Arbeitspakete jeweils (bitte begründen, warum der Auftrag nach meiner Kenntnis nicht regulär ausgeschrieben wurde)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 18. Juli 2025 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat am 26. Juni 2025 das Energiewirtschaftliche Institut an der Universität zu Köln gGmbH (ewi) sowie die BET Consulting GmbH (BET) mit der Durchführung des Monitorings beauftragt. Aufgrund der engen zeitlichen Vorgaben des Projekts wurde das Monitoring im Rahmen eines bestehenden Rahmenvertrags vergeben. Konsortialführer ist die BET Consulting GmbH. Diese hat das das Energiewirtschaftliche Institut an der Universität zu Köln gGmbH (ewi) und sich selbst zur Bearbeitung des Auftrags vorgeschlagen, das BMWE hat diesen Vorschlag angenommen. Die Beauftragung hat insgesamt eine Auftragssumme in Höhe von 390.760 Euro (netto). Die Auftragnehmer haben in ihrem Angebot auf eine Aufschlüsselung nach Arbeitspaketen verzichtet. 50. Abgeordneter Christian Görke (Die Linke) Hat die aktuelle Bundesregierung oder die Vorgängerregierung einen Einstieg des Bundes bei der PCK-Raffinerie GmbH in Schwedt hinsichtlich der Rosneft-Anteile geprüft (ggf. bitte angeben, durch wen intern und/oder extern, wann und mit welcher Kernaussage), und falls diese Option genutzt werden sollte, wie sieht dafür die zeitliche Planung konkret aus? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 17. Juli 2025 Mit Blick auf Rosneft Deutschland ist es die Aufgabe der Bundesregierung, die Versorgungssicherheit mit Mineralölprodukten zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung bereits im Sommer 2022 festgestellt, dass ein Eingreifen auf Ebene der PCK Raffinerie GmbH nur eine unzureichende Antwort auf die bis heute bestehenden Probleme darstellt. Denn die Rosneft Deutschland GmbH ist auch an weiteren Raffinerien und Pipelines beteiligt, die ebenfalls für die Energieversorgungssicherheit wichtig sind. Hinzu kommt, dass die Raffinerien selbst nur die Verarbeitung, nicht aber den Einkauf von Rohöl sowie den Verkauf und die Logistik der Raffinerieprodukte übernehmen und daher eine Maßnahme alleine auf Ebene der Raffinerien die Probleme für die Versorgungssicherheit nicht lösen kann. Aus diesem Grund wurde am 22. September 2022 auf Grundlage von § 17 des Energiesicherungsgesetzes eine Treuhandverwaltung über die Rosneft Deutschland GmbH und die RN Refining & Marketing GmbH angeordnet. 51. Abgeordneter Andreas Mayer (AfD) Wie bewertet die Bundesregierung die derzeit erforderlichen Genehmigungen – insbesondere nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz, der Außenwirtschaftsverordnung, die luftfahrttechnischen Zulassungsverfahren beim Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr sowie die rüstungsexportrechtlichen Anforderungen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – im Hinblick auf die Gründung von Start-ups zur Entwicklung und Produktion militärischer unbemannter Luftfahrtsysteme am Standort Deutschland, und wie schätzt sie den bestehenden Rechtsrahmen im Kontext einer wettbewerbsfähigen Serienproduktion militärischer Drohnen ein? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 17. Juli 2025 Unbemannte Flugsysteme spielen ebenso wie Start-ups in anderen Bereichen der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie in den strategischen Überlegungen der Bundesregierung eine zentrale Rolle. In ihrer Nationalen Sicherheits- und Verteidigungsindustriestrategie vom Dezember 2024 (www.bmvg.de/resource/blob/5865332/d4d0d9ab55edde72allcee2 a3ca59d3b/nationale-sicherheits-und-verteidigungsindustriestrategie-dat a.pdf) hat die Bundesregierung unter anderem Flugkörper und unbemannte Systeme als nationale Schlüsseltechnologien festgelegt und die wesentliche Rolle von Start-ups bei der künftigen Bedarfsdeckung herausgehoben. Zu den Maßnahmen, die die Bundesregierung zur Stärkung des Start-up-Sektors beschlossen hat, gehört unter anderem die Prüfung der Aufstockung des Zukunftsfonds für Start-ups, die Rüstungsgüter produzieren. Des Weiteren wurde die de:hub-Initiative des BMWE im letzten Jahr um zehn neue Hubs erweitert, darunter ein Security and Defence Hub in München. Die de:hub-Initiative vernetzt Start-ups mit etablierten Unternehmen, Wissenschaft und Investoren an 25 verschiedenen Innovationsstandorten in Deutschland (Hubs). An der Initiative wirken inzwischen über 8.000 Start-ups und über 3.000 Partner mit. Darüber hinaus prüft die Bundesregierung Maßnahmen unter anderem zum Abbau genehmigungsrechtlicher Auflagen beim Auf- und Ausbau von Produktionskapazitäten und ist im regelmäßigen Austausch mit der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie einschließlich Start-ups, um verlangsamende und hemmende Regularien zu identifizieren und gegebenenfalls regulatorisch nachzubessern. Genehmigungspflichten nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz und der Außenwirtschaftsverordnung u. a. für die Herstellung, das Inverkehrbringen und den Export von Kriegswaffen sowie die Ausfuhr von sonstigen Rüstungsgütern dienen in erster Linie der Friedenssicherung, Kriegsverhütung und Sicherheit sowie der Erfüllung der geltenden internationalen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland. Die daraus resultierenden rüstungsexport- oder kriegswaffenrechtlichen Anforderungen gelten für alle Unternehmen, die entsprechende Anträge stellen. Zugleich wurden hier bereits Verfahrenserleichterungen geschaffen, z. B. in Form allgemeiner Genehmigungen. Für Fragen im Zusammenhang mit den Genehmigungsverfahren steht zudem ein umfangreiches Informations- und Beratungsangebot des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für alle Antragsteller einschließlich Start-ups zur Verfügung. Für die Zulassung von Luftfahrzeugen der Bundeswehr, zu denen unbemannte Luftfahrtsysteme gehören, sind Verfahren festgelegt. Die Regelungen sind, soweit sie muster- und verkehrszulassungspflichtige Luftfahrzeuge betreffen, auf den Internetseiten des Luftfahrtamtes der Bundeswehr veröffentlicht und auch Start-ups zugänglich. 52. Abgeordneter Matthias Rentzsch (AfD) Mit welchen Ländern sind zum Stichtag 11. Juli 2025 Rohstoffabkommen, Rohstoffpartnerschaften oder ähnliche Vertragswerke in Arbeit und/ oder in Planung (bitte hierbei die 28 Vertragswerke mit dem größten finanziellen Umfang angeben)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 14. Juli 2025 Um die Diversifizierung der Rohstofflieferketten voranzutreiben, hat die Bundesregierung bilaterale Rohstoffpartnerschaften/-kooperationen mit einer Reihe von Ländern, darunter Kanada, Australien, Chile, Peru, der Mongolei, Kasachstan, Ghana und zuletzt mit Brasilien und Usbekistan (beide 2024), geschlossen. In ausgewählten rohstoffreichen Ländern fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie an den Außenhandelskammern außerdem sog. Kompetenzzentren für Bergbau und Rohstoffe. Im Jahr 2012 starteten die Pilot-Kompetenzzentren in Chile und Kanada, danach folgten weitere für das südliche Afrika (2013) sowie in Australien (2015), Brasilien (2015), Peru (2015) und Ghana (2020). Mit einem Standort in China wurde im Jahr 2021 ein erstes Kompetenzzentrum in Asien eröffnet. Die Bundesregierung selbst schließt keine Abnahmeverträge für Rohstoffe mit den Partnerländern. Sie unterstützt im Rahmen ihrer nationalen Rohstoffstrategie Unternehmen z. B. über die Rohstoffkompetenzzentren für Bergbau und Rohstoffe an den Außenhandelskammern bei deren Bemühungen im Hinblick auf Rohstofflieferungen. 53. Abgeordneter Stefan Schröder (AfD) Inwiefern ist im Rahmen des Programms AgNes der Bundesnetzagentur vorgesehen, dass, wie von mir befürchtet, private Betreiber von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) künftig mit häufigeren oder kurzfristigeren, netzseitigen Eingriffen (z. B. Abregelung der Einspeisung oder Einschränkung des Eigenverbrauchs), Einspeisegebühren, zusätzlichen technischen Nachrüstpflichten sowie einer verstärkten Erhebung und Übermittlung von Anlagendaten rechnen müssen, und wie bewertet die Bundesregierung die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit und die Planungssicherheit privater PV- Anlagen-Besitzer? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 16. Juli 2025 Am 12. Mai 2025 hat die Bundesnetzagentur mit einem Diskussionspapier das Festlegungsverfahren zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNes) eingeleitet. Die von der Bundesnetzagentur in ihrer Funktion als unabhängige Regulierungsbehörde zu schaffenden Regelungen sollen die Regelungen der Stromnetzentgeltverordnung ablösen, die Ende 2028 außer Kraft treten, und Vorgaben dazu machen, wie Netzkosten in Netzentgelte umzurechnen sind. Das Diskussionspapier stand bis zum 30. Juni 2025 zur Konsultation und befasst sich unter anderem mit der Frage, ob und wie die Finanzierungsbasis durch eine Beteiligung von Einspeisern an den Netzkosten (Einspeiseentgelte und/oder Baukostenzuschüsse) verbreitert werden könnte. Das Diskussionspapier ist der erste Schritt im Rahmen eines Festlegungsverfahrens und entfaltet keine rechtlichen Verpflichtungen. Die Bundesnetzagentur führt auf ihrer Internetseite aus, dass das Diskussionspapier „als Grundlage für weitere Analysen der komplexen Fragestellungen dienen und vor allem den Dialog mit den Stakeholdern im Hinblick auf mögliche Lösungsansätze fördern“ soll. Diesen Dialog hat die Bundesnetzagentur mit einem Branchenworkshop am 2. und 3. Juni 2025 eröffnet. Sie hat weiter angekündigt, dass es im späteren Jahresverlauf voraussichtlich weitere Expertenaustausche zu einzelnen Themen des Diskussionspapiers geben wird. Für weitere Informationen wird auf die Internetseite der in diesem Bereich unabhängig handelnden Bundesnetzagentur verwiesen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz 54. Abgeordneter Matthias Helferich (AfD) Ist der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) oder das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) im Fall des bis vor Kurzem inhaftierten YouTubers „Shlomo Finkelstein“ in irgendeiner Art und Weise im Strafvollstreckungsverfahren tätig geworden vor dem Hintergrund, dass sich die Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 102 auf Bundestagsdrucksache 21/747 dahingehend äußerte, dass sie die Schilderung des Betroffenen, die Bundesanwaltschaft hätte in das laufende Strafvollstreckungsverfahren mit dem Ziel eingegriffen, die vorzeitige Entlassung des Gefangenen zu verhindern, nicht bestätigen könne und der GBA und das BMJV nicht im Sinne der Fragestellung tätig geworden seien, und wenn ja, wie? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 17. Juli 2025 Die Verfolgung von Straftaten und sich daran anschließende Maßnahmen der Strafvollstreckung fallen grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder. Entsprechend ist weder der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof noch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in dem nachgefragten Strafvollstreckungsverfahren in irgendeiner Art und Weise tätig geworden. 55. Abgeordneter Martin Hess (AfD) Wie viele neue Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus, Rechtsextremismus, Linksextremismus und Ausländerextremismus hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof jeweils nach Kenntnis der Bundesregierung beim Bundesgerichtshof bisher im Jahr 2025 (bis zum Stichtag 30. Juni 2025) im Vergleich zum Vorjahreszeitraum eingeleitet? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 14. Juli 2025 Für die Zeit vom 1. Januar bis zum 10. April 2025 ergibt sich die Anzahl der vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) eingeleiteten Ermittlungsverfahren zu den nachgefragten Extremismusbereichen aus der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 38 des Abgeordneten Christoph de Vries auf Bundestagsdrucksache 21/42. Im Zeitraum vom 11. April bis zum 30. Juni 2025 hat der GBA 40 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus, ein Verfahren mit Bezug zum Rechtsextremismus, kein Verfahren mit Bezug zum Linksextremismus und 21 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum auslandsbezogenen Extremismus neu eingeleitet. Die Verfahren in Bezug auf Islamisten betreffen hierbei überwiegend Auslandstaten im Zusammenhang mit den terroristischen Vereinigungen Islamischer Staat und Taliban und weisen Bezüge zu Syrien, Irak sowie Afghanistan auf. Der Großteil der Verfahren wurde, sofern die Verfahren nicht insbesondere nach § 153c der Strafprozessordnung (StPO – Absehen von der Verfolgung bei Auslandstaten) oder mangels Tatnachweises nach § 170 Absatz 2 StPO eingestellt wurden, wegen minderer Bedeutung an die Landesstaatsanwaltschaften abgegeben. Hinsichtlich des Vergleichs mit den Verfahrenszahlen im Vorjahreszeitraum vom 1. Januar bis zum 14. Juni 2024 verweise ich auf die Antwort der Bundesregierung vom 21. Juni 2024 auf Ihre Schriftliche Frage 52 auf Bundestagsdrucksache 20/11887. Die Beantwortung erfolgt auf Grundlage der in elektronisch geführten Verfahrensregistern erfassten Daten des GBA, wobei der Begriff des auslandsbezogenen Extremismus den internationalen nichtislamistischen Terrorismus und auch die Bereiche des internationalen Links- und Rechtsextremismus umfasst. Nicht erfasst sind verdeckt geführte Ermittlungsverfahren. Hierzu gibt die Bundesregierung keine Auskünfte, auch nicht in eingestufter Form. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird insoweit durch das aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete und damit gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung durch die Strafverfolgungsbehörden begrenzt. Eine weitergehende Auskunft würde Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln. Nach sorgfältiger und konkreter Abwägung der betroffenen Belange tritt das Informationsinteresse des Parlaments hinter den ebenso berechtigten Interessen an einer effektiven Strafverfolgung zurück. 56. Abgeordnete Claudia Weiss (AfD) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Kosten im Zusammenhang mit der Verlegung von Taleb A. aus Sachsen-Anhalt nach Berlin entstanden sind (wenn ja, bitte Träger der Kosten, z. B. Land, Bund oder andere Stellen, und welche Ausgaben im Einzelnen angefallen sind, z. B. für Transport, Unterbringung, Sicherheitsmaßnahmen, und ob dafür auch Mittel aus Bundesprogrammen oder speziellen Sicherheitsfonds verwendet wurden, angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 15. Juli 2025 Die Durchführung des Strafvollzuges einschließlich des Vollzuges der Untersuchungshaft und die Gesetzgebung hierzu sind nach der Kompetenzaufteilung des Grundgesetzes ausschließlich eine Angelegenheit der Länder. Der Bundesregierung liegen daher keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 57. Abgeordneter Maik Brückner (Die Linke) Mit welchen konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung die von Bundeskanzler Friedrich Merz während der Regierungsbefragung am 9. Juli 2025 angekündigte „Vergrößerung der Hilfsangebote“ für queere Menschen mit Suizidgedanken umsetzen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 17. Juli 2025 Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erarbeitet entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode ein Suizidpräventionsgesetz. Das Suizidpräventionsgesetz ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Hilfsangebote für Menschen mit Suizidgedanken und zur Umsetzung der Suizidpräventionsstrategie. Hierzu werden bereits vorbereitende Gespräche im Ressortkreis und mit Expertinnen und Experten geführt. Die damalige Bundesregierung hat die Schaffung spezifischer Hilfsangebote und die Forschung zu Richtlinien für die Suizidprävention für Menschen mit Diskriminierungserfahrungen, wie zum Beispiel LSBTIQ*-Personen, in der im April 2024 veröffentlichten Nationalen Suizidpräventionsstrategie empfohlen. Suizidprävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die auf allen Ebenen umgesetzt wird. Das BMG fördert im Rahmen eines Förderschwerpunkts seit Juli 2025 ein Projekt, das eine bundesweite Kartierung zur Erstellung einer Übersicht von Beratungs- und Versorgungsangeboten für Personen mit Suizidgedanken erstellt. Dabei werden die vorhandenen Angebote beschrieben und Bedarfe sowie Versorgungslücken analysiert. Neben weiteren Zielgruppen werden LSBTIQ*-Personen besonders in den Blick genommen. Die Projektergebnisse werden Erkenntnisse bezüglich bestehender Bedarfe und möglicher Lücken im Hilfesystem ergeben. 58. Abgeordnete Kerstin Przygodda (AfD) Ist auch für die neue Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien die Auffassung ihrer Amtsvorgängerin Lisa Paus, nach der Transfrauen Frauen sind (www.focus.de/politik/analyse-von-ulrich-reitz-ei ne-gruene-definiert-was-eine-frau-ist-und-wir-mu essen-das-glauben_id_202623429.html), für ihre politische Amtsführung maßgeblich, und wenn nicht, weshalb nicht? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 15. Juli 2025 Die im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend angesiedelten Grundsatz-, Koordinierungs- und Rechtsetzungsaufgaben umfassen ein breites Spektrum gesellschaftspolitischer Themen und Fragestellungen. Zu diesen gehören auch gleichstellungspolitische Fragestellungen. Bei der juristischen Auslegung von Begriffen, sofern für die politische Gestaltung gesellschaftlicher Herausforderungen erforderlich, ist insbesondere der jeweilige Sinn und Zweck sowie Sachzusammenhang einer Regelung maßgeblich und ist eine Übereinstimmung mit grundlegenden Rechtsprinzipien sicherzustellen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 59. Abgeordneter Karl Bär (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Plant die Bundesregierung, Parkinson als Berufskrankheit, ausgelöst durch den Umgang mit Pestiziden, für Landwirte noch 2025 in die Berufskrankheitenverordnung aufzunehmen, und falls nein, warum nicht? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 14. Juli 2025 Es ist beabsichtigt, das Verfahren zur Aufnahme der Berufskrankheit Parkinson durch Pestizide in die Anlage 1 der Berufskrankheiten- Verordnung im Jahr 2025 einzuleiten. Unabhängig davon ist die Erkrankung bereits als sogenannte „Wie-Berufskrankheit“ anzuerkennen, sofern im Einzelfall die jeweiligen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind (§ 9 Absatz 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch). Nachteile für die Betroffenen entstehen nicht, da die Leistungen bei einer „Wie- Berufskrankheit“ dieselben wie bei einer Listen-Berufskrankheit sind. 60. Abgeordneter Dr. Dietmar Bartsch (Die Linke) Wie viele Vollzeitbeschäftigte verdienen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell weniger als 2.750 Euro bzw. weniger als 3.500 Euro brutto im Monat (bitte jeweils Gesamtzahl und anteilig angeben sowie bitte nach Ost und West und den neuen Länder einzeln aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 15. Juli 2025 Am 31. Dezember 2023 gab es deutschlandweit 22,18 Millionen sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte der Kerngruppe (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte abzüglich der Beschäftigten, für die eine besondere (gesetzliche) Vergütungsregelung zur Ausbildung, zur Jugendhilfe, zur Berufsförderung, zu Tätigkeiten in Behindertenwerkstätten oder zu Freiwilligendiensten gilt), darunter 4,64 Millionen bzw. 20,9 Prozent mit einem Bruttomonatsentgelt bis 2.750 Euro und 9,24 Millionen bzw. 41,6 Prozent mit einem Bruttomonatsentgelt bis 3.500 Euro. Weitere Informationen können der beigefügten Tabelle entnommen werden. Daten für das Jahr 2024 liegen noch nicht vor. So zi al ve rs ic he ru ng sp fli ch tig V ol lz ei tb es ch äf tig te d er K er ng ru pp e m it A ng ab en z um B ru tto m on at se nt ge lt A us ge w äh lte R eg io ne n (G eb ie ts st an d Ju ni 2 02 5) St ic ht ag : 3 1. D ez em be r 2 02 3, D at en st an d: Ju ni 2 02 5 A rb ei ts or t ( A O ): A lle B es ch äf tig te n, d ie in d er b et re ffe nd en R eg io n ar be ite n, u na bh än gi g vo m W oh no rt. R eg io n In sg es am t da ru nt er bi s 2 .7 50 E ur o A nt ei l i n Pr oz en t (S p. 2 a n Sp . 1 ) bi s 3 .5 00 E ur o A nt ei l i n Pr oz en t (S p. 4 a n Sp . 1 ) 1 2 3 4 5 D eu ts ch la nd 22 .1 83 .0 44 4. 63 8. 20 2 20 ,9 9. 23 7. 51 7 41 ,6  W es td eu ts ch la nd 18 .2 47 .7 30 3. 44 0. 52 1 18 ,9 7. 09 8. 23 1 38 ,9    01 S ch le sw ig -H ol st ei n    6 28 .7 60   15 0. 24 2 23 ,9   30 6. 06 8 48 ,7    02 H am bu rg    7 10 .4 68   10 9. 64 3 15 ,4   22 5. 42 9 31 ,7    03 N ie de rs ac hs en  1 .9 39 .1 12   44 2. 91 6 22 ,8   89 0. 04 3 45 ,9    04 B re m en    2 15 .2 66    4 1. 98 0 19 ,5    8 3. 38 4 38 ,7    05 N or dr he in -W es tfa le n  4 .6 93 .5 48   93 3. 91 6 19 ,9 1. 89 8. 29 3 40 ,4    06 H es se n  1 .7 81 .9 86   31 3. 00 5 17 ,6   63 2. 34 2 35 ,5    07 R he in la nd -P fa lz    9 32 .3 77   19 9. 26 3 21 ,4   40 5. 19 6 43 ,5    08 B ad en -W ür tte m be rg  3 .2 40 .7 60   51 2. 51 1 15 ,8 1. 08 9. 60 8 33 ,6    09 B ay er n  3 .8 49 .9 78   68 3. 75 0 17 ,8 1. 46 1. 69 5 38 ,0    10 S aa rla nd    2 55 .4 75    5 3. 29 5 20 ,9   10 5. 97 5 41 ,5  O st de ut sc hl an d  3 .9 33 .8 87 1. 19 7. 39 1 30 ,4 2. 13 8. 78 8 54 ,4    11 B er lin  1 .0 36 .8 06   19 9. 30 9 19 ,2   39 4. 44 9 38 ,0    12 B ra nd en bu rg    5 41 .2 95   18 2. 62 7 33 ,7   32 1. 57 4 59 ,4    13 M ec kl en bu rg -V or po m m er n    3 51 .3 37   12 6. 85 6 36 ,1   21 8. 64 7 62 ,2    14 S ac hs en    9 94 .4 89   33 9. 77 5 34 ,2   58 3. 00 2 58 ,6    15 S ac hs en -A nh al t    4 97 .9 57   16 8. 39 7 33 ,8   30 1. 98 6 60 ,6    16 T hü rin ge n    5 12 .0 03   18 0. 42 7 35 ,2   31 9. 13 0 62 ,3 Q ue lle : S ta tis tik d er B un de sa ge nt ur fü r A rb ei t 61. Abgeordnete Janina Böttger (Die Linke) Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit die fünf Landkreise bzw. kreisfreien Städte mit dem niedrigsten monatlichen Bruttoarbeitsentgelt von Arbeitnehmern und die fünf mit dem höchsten (bitte den Median der Bruttoarbeitsentgelte deutschlandweit und für die jeweiligen Landkreise bzw. kreisfreien Städte angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 15. Juli 2025 In der jährlich von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Entgeltstatistik (https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/For ms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=21424&topic_f=beschaef tigung-entgelt-entgelt) finden sich in Tabellenblatt 8.1. die Medianentgelte sowohl für Deutschland als auch für alle Landkreise und kreisfreien Städte. 62. Abgeordneter Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ist es korrekt, dass geplant ist, die Kommission zur Sozialstaatsreform ausschließlich mit Vertretern des Bundes, der Länder und Kommunen zu besetzen, und wann soll die endgültige Besetzung der Kommission bekannt gegeben werden? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 17. Juli 2025 Die Bundesregierung bereitet aktuell die im Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode vereinbarte Kommission zur Sozialstaatsreform vor. Die Gespräche innerhalb der Bundesregierung sind noch nicht abgeschlossen. Die Einsetzung der Kommission soll im dritten Quartal 2025 erfolgen. 63. Abgeordneter Jan Feser (AfD) Durch welche Änderungen bzw. konkreten Maßnahmen gegenüber der derzeit bestehenden Ausgestaltung soll die „neue Grundsicherung für Arbeitssuchende“, wie sie laut dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD eingeführt werden bzw. in der Planung begriffen sein soll, gekennzeichnet sein, und mit welchem Zeitrahmen für deren vollständige Einführung bzw. Umsetzung, z. B. bezogen auf den Finanzierungshorizont, plant die Bundesregierung (bitte die geplanten gesetzlichen Vorhaben und Verordnungen mit konkreten Zuständigkeiten, Terminangaben und Finanzierungsvolumina chronologisch auflisten)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 15. Juli 2025 Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beabsichtigt, die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende so zügig wie möglich umzusetzen. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll nach derzeitigem Planungsstand im Herbst dieses Jahres im Kabinett beschlossen werden. 64. Abgeordnete Cansin Köktürk (Die Linke) Plant das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, wenn im aktuellen Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2025 für die Verwaltung der Jobcenter 5,25 Mrd. Euro vorgesehen sind – während bereits im Jahr 2024 die vom Bund bereitgestellte Summe der Verwaltungskosten laut Berechnungen des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe allerdings 6,535 Mrd. Euro (zusammen mit dem Anteil der Kommunen rund 7,7 Mrd. Euro) betrug und 2025 mindestens die Personalkosten pro beschäftigter Person absehbar steigen (da sich bei gleichbleibender Personalstärke aufgrund der Tarifabschlüsse des Bundes für 2025 ein konservativ geschätzter Bedarf von ca. 6,7 bis 6,8 Mrd. Euro im Bundesanteil des Verwaltungshaushalts [+3 Prozent] ergibt) –, diese Kosten im Vergleich zum Vorjahr um 2,45 Mrd. Euro etwa durch Streichung von Stellen in den Jobcentern zu reduzieren, und aus welchen anderen Mitteln (Eingliederung in Arbeit, Deutschkurse oder sonstige Posten) sollen die fehlenden Gelder für die Verwaltungskosten gedeckt werden? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 17. Juli 2025 Die Mittel für Verwaltungskosten und Eingliederungsleistungen werden nach § 46 Absatz 1 Satz 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) in einem Gesamtbudget veranschlagt. Das Gesamtbudget wird im Bundeshaushalt durch die Herstellung der gegenseitigen Deckungsfähigkeit und damit der Möglichkeit zur Umschichtung zwischen beiden Haushaltstiteln haushalterisch nachvollzogen. Die Regelung gibt den Jobcentern Einfluss auf die konkrete Mittelverwendung. Die Finanz- und Entscheidungshoheit über die Verausgabung der Mittel für Verwaltungskosten und der Eingliederungsmittel liegt dabei nach der Systematik des SGB II in dezentraler Verantwortung der Jobcenter. Die veranschlagten Mittel ermöglichen es den Jobcentern, vor dem Hintergrund der spezifischen Gegebenheiten vor Ort (Arbeitsmarktlage, lokaler Bedarf) in eigener Verantwortung selbst zu entscheiden, ob eher eine maßnahmenorientierte Eingliederungsstrategie, die aus dem Eingliederungstitel zu bestreiten ist, oder eine intensive Betreuung durch die Beschäftigten des Jobcenters, die aus dem Verwaltungskostenbudget finanziert werden muss, zielführender erscheint. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales entscheidet insofern auch nicht über die Personalausstattung der Jobcenter. Die Ist-Ausgaben für Verwaltungskosten und Eingliederungsmaßnahmen lagen 2024 bei circa 10,2 Mrd. Euro. Die beiden Ansätze für das Gesamtbudget im SGB II für das Jahr 2025 betragen zusammen 9,35 Mrd. Euro. Zusätzlich stehen Ausgabereste in Höhe von rund 339 Mio. Euro zur Verfügung. Unter Berücksichtigung des Minderbedarfes in Höhe von 900 Mio. Euro durch den Aufgabenübergang der Förderung der beruflichen Weiterbildung sowie für Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation auf die Agenturen für Arbeit bewegt sich die Mittelausstattung der Jobcenter damit über dem Niveau des Vorjahres. 65. Abgeordnete Ricarda Lang (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkreten Schritte, Termine und Formate sind für den von der Bundesregierung gemäß der Ausschussdrucksache 21(11)1 des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages angekündigten Sozialpartnerdialog zu den Themen „wöchentliche Höchstarbeitszeit“ und „elektronische Arbeitszeiterfassung“ geplant, und mit welchen weiteren inhaltlichen Schwerpunkten rechnet die Bundesregierung im Rahmen dieses Dialogprozesses? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 18. Juli 2025 Die Bundesregierung wird das im Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode vereinbarte Vorhaben zur Arbeitszeitregelung, auf das in der Fragestellung Bezug genommen wird, zügig umsetzen. Wie die konkrete gesetzliche Ausgestaltung im Einzelnen aussehen wird, bleibt abzuwarten. Derzeit bereitet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den vorgesehenen Dialog mit den Sozialpartnern vor. Dabei ist es wichtig, einen Raum für vertrauensvollen Austausch zu bieten. Es ist beabsichtigt, den Dialogprozess sehr zeitnah zu beginnen und im Herbst dieses Jahres abzuschließen. Ziel ist es, eine gute Lösung im Sinne des Gesundheitsschutzes, der Flexibilität und der betrieblichen Realität zu finden. 66. Abgeordneter Sören Pellmann (Die Linke) Wie viele Rentnerinnen und Rentner haben mindestens 40 Versicherungsjahre erreicht und erhalten eine Nettorente (Zahlbetrag) von unter 1.200 Euro und von über 1.200 Euro (bitte nach neuen Ländern gesamt, alten Ländern gesamt, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen aufschlüsseln und außerdem für 45 Versicherungsjahre angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 15. Juli 2025 Die erfragte Anzahl der Renten wegen Alters kann in der erbetenen Differenzierung der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Versicherungsjahre umfassen sowohl Beitragszeiten als auch Zeiten, für die keine Beiträge entrichtet wurden. Tabelle: Anzahl der Renten wegen Alters nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) mit einem Zahlbetrag unter und über 1.200 Euro im Monat nach Höhe der Versicherungsjahre und Wohnort Wohnort Renten mit 40 und mehr Versicherungsjahren* und Rentenzahlbetrag Renten mit 45 und mehr Versicherungsjahren* und Rentenzahlbetrag unter 1.200 Euro/Monat ab 1.200 Euro/Monat unter 1.200 Euro/Monat ab 1.200 Euro/Monat Westdeutschland 1.301.137 4.345.486 576.276 3.263.187 Ostdeutschland   754.115 1.796.022 379.495 1.303.609 darunter  Brandenburg   123.108   328.820  63.819   235.442  Mecklenburg-Vorpommern    90.594   206.964  45.785   143.550  Sachsen   241.704   542.955 123.839   403.814  Sachsen-Anhalt   138.358   295.680  68.689   216.572  Thüringen   128.166   285.554  63.138   210.855 * Beitrags- und beitragsfreie Zeiten bei Rentenberechnung nach dem SGB VI. Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung Die Höhe der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung verteilt sich von Kleinstrenten bis hin zu hohen Rentenbeträgen. Vergleichsweise geringe Renten können auch bei 40 oder mehr Versicherungsjahren auftreten, da hierzu nicht nur Beitragszeiten, sondern auch beitragsfreie Zelten zählen, wie z. B. Zeiten der Schul-, Fachschul- oder Hochschulausbildung, Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Arbeitslosengeldbezug oder auch Zeiten des Bezuges einer vor der Altersrente bezogenen Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Zurechnungszeit). Auch der Umfang der Beschäftigung spielt eine Rolle (Teilzeit). Grundsätzlich kann aber aus der Höhe der Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht auf die Höhe des Alterseinkommens geschlossen werden, da weitere Einkommen und der Haushaltskontext in der Statistik der Deutschen Rentenversicherung nicht berücksichtigt sind. 67. Abgeordnete Filiz Polat (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wird die Bundesregierung eine Ausnahme vom Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte (www.tagess chau.de/inland/innenpolitik/agrarmininisterin-sais onarbeiter-mindestlohn-102.html) schaffen, und wenn ja, wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass eine solche Ausnahme nicht gegen bestehende gesetzliche Regelungen verstößt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 15. Juli 2025 Die Bundesregierung plant keine Ausnahme vom Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte. Auch eine Prüfung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zur Ausnahmeregelung für Saisonarbeitskräfte hat ergeben, dass diese rechtlich nicht möglich ist. 68. Abgeordneter Lukas Rehm (AfD) Wie hoch waren die Einsparungen im Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales aufgrund verhängter Sanktionen für Leistungsempfänger nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Bürgergeldempfänger) für die Jahre 2019 bis 2024 (bitte unter Angabe der einzelnen Jahre aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 14. Juli 2025 Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht monatlich die Statistik zu den Leistungsminderungen. Die Summe geminderter Leistungen kann aus den Angaben der Publikation „Leistungsminderungen“ der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (https://statistik.arbeitsagentu r.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1524 068&topic_f=zr-leistungsminder) im Tabellenblatt „Tab 1“ berechnet werden: Bestand erwerbsfähiger Leistungsberechtigter (ELB) mit mindestens einer Leistungsminderung (Spalte 1) x Durchschnittliche Leistungsminderung in Euro je ELB mit mindestens einer Leistungsminderung (Spalte 3) x 12 Monate. Im Jahr 2024 summierten sich die Leistungsminderungen auf rund 20,5 Mio. Euro. Darüber hinaus geht von Leistungsminderungen eine präventive Wirkung aus, die zu Minderausgaben führt. In einer aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB-Kurzbericht 15/2024: „Ex-ante-Effekte von Sanktionen in der Grundsicherung; Bereits die Möglichkeit einer Sanktionierung zeigt Wirkung“) wurde bestätigt, dass von Minderungen bzw. Sanktionen Ex-ante-Effekte ausgehen. Diese Effekte beschreiben die Auswirkungen von Leistungsminderungen auf das Verhalten von Personen, die nicht selbst von Minderungen betroffen sind. Denn bereits die Wahrscheinlichkeit von Leistungsminderungen kann sich auf das Arbeitssuch- und -bereitschaftsverhalten von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten positiv auswirken. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr 69. Abgeordneter René Bochmann (AfD) Wirkt sich die finanzielle Situation des Bundes zukünftig nach Einschätzung der Bundesregierung im Zuge der Verteilung der Regionalisierungsmittel nach dem Regionalisierungsgesetz inso aus, dass es zu einschneidenden Maßnahmen innerhalb der Bundesländer bei der Bereitstellung von Bussen und S-Bahnen kommen könnte, wie bei der aktuell diskutierten Streckenkürzung der S4 von Leipzig Hbf. in Sachsen (bisher nach Falkenberg/Elster in Brandenburg) nur noch bis ins sächsische Torgau (www.mdr.de/nachrichten/sach sen/leipzig/leipzig-leipzig-land/s-bahn-kuerzunge n-falkenberg-nordsachsen-100.html), und wenn ja, inwieweit? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 18. Juli 2025 Die Bundesregierung ist in die Gestaltung des Angebots und die Abwicklung der Verkehre vor Ort nicht eingebunden. Sie unterstützt die für den öffentlichen Personennahverkehr zuständigen Länder in finanzieller Hinsicht bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben, insbesondere über das Regionalisierungsgesetz. 70. Abgeordneter Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wird die Deutsche Bahn AG den Gremienvorbehalt zur vollständigen Umsetzung des Digitalen Knotens Stuttgart aufheben, und wenn ja, wann, und welche Planbereiche des Digitalen Knotens Stuttgart 3 sind aktuell gesichert finanziert (vgl. Stuttgarter Zeitung vom 3. Juli 2025)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 15. Juli 2025 Nach Angaben der Deutschen Bahn AG wird die dritte Baustufe des Digitalen Knotens Stuttgart (DKS) umgesetzt. Der genaue Zeitpunkt der Aufhebung des Gremienvorbehalts steht noch nicht fest. Die Finanzierung der Baustufe 3 des DKS kann mit Beschluss des Bundeshaushalts 2025 und des Wirtschaftsplans für das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität sichergestellt werden. 71. Abgeordneter Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie hoch ist die Schätzung des Gesamtwertes des Pfaffensteigtunnels (ABS Stuttgart–Singen– Grenze D/CH: S-Flughafen–Goldberg) nach aktuellstem Kenntnisstand der Deutschen Bahn AG bzw. der DB InfraGO AG (bitte den Bruttowert über alle Eisenbahninfrastrukturunternehmen angeben), und wann wird die Baufinanzierungsvereinbarung für das Vorhaben abgeschlossen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 18. Juli 2025 Nach Angaben der Deutschen Bahn AG ist die Ermittlung des Gesamtwertumfangs für das Vorhaben Gäubahnausbau Nord ein Bestandteil der noch laufenden Planungsphase. Vor Abschluss der Baufinanzierungsvereinbarung für den Pfaffensteigtunnel muss zunächst der Bundeshaushalt 2026 verabschiedet werden. 72. Abgeordnete Nicole Gohlke (Die Linke) Wie viele von der DB Station&Service AG betriebene Verkehrsstationen in Bayern erfüllen derzeit ausschließlich alle Kriterien „weitreichender Barrierefreiheit“ (bitte für das aktuellste Jahr und die vergangenen fünf Jahre Zahlen zu den insgesamt betriebenen Verkehrsstationen der DB Station&Service AG und zu den ausschließlich alle Kriterien „weitreichender Barrierefreiheit“ erfüllenden Verkehrsstationen angeben; vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 84 auf Bundestagsdrucksache 20/6070)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 18. Juli 2025 Überblick über den prozentualen Ausstattungsgrad „weitreichende Barrierefreiheit“ der Bahnsteige, Zuwegungen und Verkehrsstationen in Bayern von 2019 bis 2024: Ausstattungsmerkmal Barrierefreiheit 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Bahnsteighöhe ≥ 55 cm 52 % 54 % 55 % 56 % 58 % 60 % Stufenfreier Zugang zum Bahnsteig 80 % 81 % 82 % 83 % 83 % 85 % Taktiler Weg zum Bahnsteig 36 % 37 % 39 % 41 % 45 % 52 % Taktiles Leitsystem auf dem Bahnsteig 49 % 52 % 54 % 56 % 57 % 60 % Lautsprecherdurchsagen 99 % 100 % 99 % 96 % 98 % 97 % Dynamische visuelle Fahrgastinformationen 94 % 96 % 95 % 98 % 99 % 99 % Stufenmarkierung an Treppen zum Bahnsteig 77 % 93 % 92 % 96 % 96 % 98 % Taktile Handlaufschilder an Treppen und Rampen zum Bahnsteig  9 % 33 % 44 % 55 % 57 % 66 % Modernes Wegeleitsystem 95 % 95 % 95 % 95 % 95 % 99 % Im Übrigen wird auf die Internetseite www.bahnhof.de sowie das Infrastrukturkataster auf der Webseite des Eisenbahn-Bundesamtes verwiesen. 73. Abgeordneter Maximilian Kneller (AfD) Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die von der Deutschen Bahn AG angebotenen ICE-Anbindungen in Richtung Berlin, ausgehend von den Städten Bielefeld, Herford und Minden vor, und soll eine Anbindung bestehen bleiben (bitte die jeweils zeitlich geplante Taktung für den Standort angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 14. Juli 2025 Auf der Relation von Bielefeld in Richtung Berlin verkehren nach Angaben der Deutschen Bahn AG im Fahrplan 2025 planmäßig zwei ICE- Züge je Stunde und Richtung. Mit Ausnahme weniger Sprinter halten alle ICE-Züge in Bielefeld. In Herford und Minden halten zweistündlich ICE-Züge von/nach Berlin. Derzeit ist das ICE-Angebot in der Region durch Bauarbeiten vorübergehend eingeschränkt. Dies führt im aktuellen Fahrplan zu Halteausfällen. 74. Abgeordneter Maximilian Kneller (AfD) Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Deutsche Bahn AG darüber vor, weshalb die ICE-Anbindung von Bielefeld in Richtung Berlin um 7.38 Uhr nicht mehr angeboten wird, und plant die Deutsche Bahn AG, diese wieder zu betreiben, und wenn ja, wann? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 17. Juli 2025 Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) werden alle Änderungen des neuen Fahrplans zum Buchungsstart im Herbst dieses Jahres detailliert im Anschluss an die finale Trassenzuweisung der DB InfraGO AG vorgestellt. Entscheidungen zur Angebotsgestaltung trifft die DB AG als gewinnorientiertes Wirtschaftsunternehmen in eigener unternehmerischer Verantwortung. Im Übrigen wird auf die Antwort auf Frage 73 verwiesen. 75. Abgeordnete Cansu Özdemir (Die Linke) Welche Fördermittel werden vom Bund und/oder von der EU für die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Sternbrücke in Hamburg bereitgestellt, und welcher Anteil dieser Mittel wird für den an die Freie und Hansestadt Hamburg zu zahlenden Ablösebetrag verwendet? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 15. Juli 2025 Nach Angaben der DB InfraGO AG betragen die Gesamtkosten der Maßnahme voraussichtlich rund 172,7 Mio. Euro. 48,66 Prozent der kreuzungsbedingten Kosten würden von der DB InfraGO AG über Bundesmittel aus der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) III finanziert, 51,34 Prozent von der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Da die FHH ein Verlangen an die Planung der DB InfraGO AG gestellt hatte, beteiligte sich diese gemäß den Regelungen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes an den Kosten der Erneuerung der Eisenbahnbrücke. Die neue Eisenbahnbrücke geht nach Abschluss der Bauarbeiten in das Eigentum der DB InfraGO AG über. Aufgrund der Beteiligung der FHH an den Kosten zahlt die DB InfraGO AG nach Fertigstellung des Bauwerks an die Stadt einen sogenannten Vorteilsausgleich, auch als Ablösebetrag bezeichnet. Dieser Wert beträgt voraussichtlich 49,2 Mio. Euro und wird nach Angaben der DB AG über die LuFV III aus Bundesmitteln finanziert. 76. Abgeordneter Luigi Pantisano (Die Linke) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie oft dieses und letztes Jahr Züge in Deutschland während hoher Temperaturen (beispielsweise mehr als 27 Grad) ohne funktionierende Klimaanlage im Einsatz waren (bitte nach Fern- und Nahverkehr untergliedert aufführen), und liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie oft es dabei zu Notarzteinsätzen im Zusammenhang mit zu hohen Temperaturen in Zügen kam? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 14. Juli 2025 Nach Angaben der Deutschen Bahn AG lag die Verfügbarkeit der Klimaanlagen im Fernverkehr im Zeitraum 1. Januar 2024 bis 30. Juni 2025 bei 99,3 Prozent. Im Nahverkehr sind rund 90 Prozent der von der DB Regio AG eingesetzten Fahrzeuge mit Klimaanlagen ausgerüstet. Weder die DB Fernverkehr AG noch die DB Regio AG erfassen Daten zu Notarzteinsätzen aufgrund zu hoher Temperaturen bzw. ausgefallener Klimaanlagen im Zug. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit 77. Abgeordnete Lisa Badum (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hält die Bundesregierung am Klimaneutralitätsziel 2045 im Bundes-Klimaschutzgesetz fest, obwohl sich die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche zuletzt für „eine Harmonisierung“ der deutschen Klimapolitik mit den „internationalen Zielen“, also für das Zieljahr 2050 ausgesprochen hat und Bundeskanzler Friedrich Merz dies als „realistische Einschätzung, […] was wir tatsächlich erreichen können“ (Sendung „Maischberger“ in Das Erste vom 1. Juli 2025) bezeichnet hat? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 15. Juli 2025 Die Bundesregierung steht zu den deutschen und europäischen Klimaschutzzielen, wohlwissend, dass die Erderwärmung ein globales Problem ist und die Weltgemeinschaft es gemeinsam lösen muss. Die Bundesministerin Katherina Reiche hat sich ausdrücklich zur Festlegung des Koalitionsvertrags und der dort enthaltenen Klimaschutzziele bekannt; zuletzt bei der Pressekonferenz anlässlich der Rückstufung der Alarmstufe nach dem Gasnotfallplan (abrufbar unter www.bundeswirtsc haftsministerium.de/Redaktion/DE/Videos/2025/07/250701-pk/vide o.html (ab Minute 24)). Auch Bundeskanzler Friedrich Merz hat sich klar zu den Klimaschutzzielen bekannt. In seiner Regierungserklärung vom 14. Mai 2025 erklärte er: „An den deutschen, den europäischen und den internationalen Klimazielen halten wir fest.“ (abrufbar unter: www.bundesregierung.de/bre g-de/suche/regierungserklaerung-von-bundeskanzler-friedrich-merz-234 7888). 78. Abgeordnete Violetta Bock (Die Linke) Wird die Bundesregierung das öffentliche Konsultationsverfahren gemäß der Verordnung (EU) 2023/955 (Verordnung zur Einrichtung eines Klimasozialfonds) zur Erarbeitung eines nationalen Klima-Sozialplans durchführen, und wenn ja, wann (hierbei bitte auch die wesentlichen Verbände benennen, die dabei beteiligt werden), und inwiefern werden dabei die Arbeit und konkreten Maßnahmenvorschläge der Stakeholderbeteiligung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zur Erarbeitung des Klima- Sozialplans in der letzten Legislatur Berücksichtigung finden? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 16. Juli 2025 Die Bundesregierung hat zahlreiche Stakeholdergespräche zu Vorschlägen aus der Zivilgesellschaft geführt. Die Konsultationen wie auch die Art und Weise, wie die Auffassungen der Interessenträger im Plan berücksichtigt werden, werden verordnungskonform in einem eigenen Kapitel dargelegt. Der Gesamtentwurf des Klima-Sozialplans wird, wie in der EU-Verordnung vorgesehen, zu einem späteren Zeitpunkt in einer breiten Stakeholderkonsultation zur Verfügung stehen. 79. Abgeordneter Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hält das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit an der Absicht fest, sich auf EU-Ebene für eine Fristverschiebung für den nationalen Wiederherstellungsplan im Zuge der Umsetzung der EU- Wiederherstellungsverordnung einzusetzen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 143 des Abgeordneten Dr. Jan-Niclas Gesenhues auf Bundestagsdrucksache 21/469) vor dem Hintergrund, dass sich die Umweltministerinnen und -minister von sieben Bundesländern in einem öffentlichen Brief vom 7. Juli 2025 an die EU-Kommission ausdrücklich gegen eine Verschiebung oder Abschwächung der EU- Wiederherstellungsverordnung ausgesprochen haben, und wenn ja, warum? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Carsten Träger vom 17. Juli 2025 Die Bundesregierung befindet sich im Austausch mit der Europäischen Kommission, um mögliche Spielräume bei der Einreichung der nationalen Wiederherstellungspläne zu eruieren. Die betreffenden Schreiben der Agrar- bzw. Umweltressorts der Länder wurden zur Kenntnis genommen. Die dortigen Inhalte fließen in die laufenden Abstimmungen auf Bundesebene ein. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 143 des Abgeordneten Dr. Jan-Niclas Gesenhues auf Bundestagsdrucksache 21/469 verwiesen. 80. Abgeordneter Stephan Protschka (AfD) Wird die Bundesregierung den günstigen Erhaltungszustand beim Wolf feststellen und nach Brüssel melden, und wenn ja, wann? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Carsten Träger vom 15. Juli 2025 Entsprechend der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) wird der Erhaltungszustand für die drei biogeographischen Regionen innerhalb Deutschlands und nicht für Deutschland gesamt bewertet. In Deutschland sind dies die kontinentale, atlantische und alpine biogeographische Region. Aktuell befindet sich die Ermittlung des Erhaltungszustands des Wolfs in der Abstimmung mit den Ländern. Der FFH- Bericht, der die Erhaltungszustände aller nach der FFH-Richtlinie geschützten Arten und Lebensraumtypen enthält, muss bis zum 31. Juli 2025 an die Europäische Kommission übermittelt werden. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit 81. Abgeordnete Dr. Christina Baum (AfD) Seit wann gibt es im Bundeshaushalt die Unterstützung des Bundes für durch Blutprodukte HIV- infizierte Personen (im aktuellen Haushalt in Kapitel 1502 – Pflegevorsorge und sonstige soziale Sicherung – Titel685 01-314; bitte nach den Jahren 2015 bis 2025 mit der jeweiligen Zahl der Betroffenen aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 15. Juli 2025 Als Folge des sog. Blutprodukte-Skandals der frühen 1980er Jahre wurde im Jahr 1995 die Stiftung Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen nach dem Gesetz über die humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen (HIV-Hilfegesetz – HIVHG) gegründet, deren Zweck es ist, an durch Blutprodukte HIV- infizierte Personen und deren unterhaltsberechtigte Angehörige finanzielle Hilfe zu leisten. Die Stiftung wurde seit ihrer Gründung zunächst gemeinschaftlich durch den Bund, die Länder, das Deutsche Rote Kreuz sowie beteiligte pharmazeutische Unternehmen finanziert. Nach der Novellierung des HIVHG im Jahr 2017 werden die Mittel für die finanzielle Hilfe gemäß § 2 HIVHG vom Bund aufgebracht, das heißt, der Bund hat zum 1. Januar 2019 vollständig die Finanzierung der Stiftung übernommen. In der nachfolgenden Tabelle sind die Mittel aus dem Bundeshaushalt (Kapitel 1502 Titel 685 01314) sowie die Anzahl der Leistungsempfängerinnen und -empfänger für die Jahre 2015 bis 2025 dargestellt. In den Jahren 2015 und 2016 sind keine Zuweisungen erfolgt, da der Bund seine Zahlungsverpflichtungen der zweiten Zustiftung bereits im Jahr 2014 erfüllt hat. Die Stiftung ruft die benötigten Mittel monatlich bei der Bundeskasse Halle/Saale ab. Haushaltsjahr Bundesmittel – Ist in Euro Leistungsempfängerinnen und -empfänger 2015         0,00 556 2016         0,00 549 2017 2.000.000,00 535 2018 2.500.000,00 527 2019 7.736.400,00 512 2020 8.829.100,00 500 2021 8.700.930,00 498 2022 8.747.200,00 487 2023 8.939.602,00 471 2024 9.188.300,00 461 2025  4.616.300,00* 457 * Stand: 7. Juli 2025. 82. Abgeordnete Nicole Hess (AfD) Welche Kosten (inklusive eventueller Honorare, Nebenkosten und sonstiger Aufwendungen) sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Erstellung des sogenannten Sudhof-Berichts (www.apotheke-adhoc.de/nachrichte n/detail/politik/masken-bericht-sudhof-sagt-im-au sschuss-aus/#, www.tagesschau.de/inland/gesellsc haft/masken-lauterbach-sonderbeauftragte-10 0.html) zur Maskenbeschaffung während der Corona-Pandemie im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit entstanden, und in welchen Titeln des Bundeshaushalts wurden diese ggf. verbucht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 17. Juli 2025 Für die Erstellung des Berichts durch Dr. Margaretha Sudhof sind in der vergangenen Legislaturperiode Kosten in Höhe von insgesamt 269.788,12 Euro angefallen. Die Honorarkosten von Dr. Margaretha Sudhof sind durch den Titel 684 03 „Zuschüsse zur Bekämpfung des Ausbruchs des neuen Coronavirus“ in Kapitel 1503 finanziert worden. Die weiteren Personal-, Sacheinzel- und Gemeinkosten wurden aus den jeweils dafür im Haushaltsplan vorgesehenen Titeln finanziert. Diese Kosten wurden im Wesentlichen für zwei aus dem Bundesministerium der Verteidigung sowie aus dem Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Köln an das Bundesministerium für Gesundheit abgeordnete Personen in Ansatz gebracht, die zur Unterstützung von Dr. Margaretha Sudhof eingesetzt waren. 83. Abgeordnete Stella Merendino (Die Linke) Durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung bei eventuell anstehenden Hilfen für Krankenhäuser (siehe auch www.bundesrat.de/Shared Docs/drucksachen/2025/0101-0200/166-25(B).pd f?__blob=publicationFile&v=1) sicherstellen, dass Finanzmittel des Bundes, die auch einem Inflationsausgleich für die Jahre 2022 und 2023 dienen sollen, nicht an solche Krankenhäuser bzw. Krankenhauskonzerne ausgezahlt werden, die in dieser Zeit nachweislich Gewinne erzielt habe, was somit zu einer rückwirkenden Erhöhung von Dividendenausschüttungen führen müsste, und wäre nach Ansicht der Bundesregierung ein Defizitausgleich sinnvoller als eine pauschale rückwirkende Erhöhung der Landesbasisfallwerte (bitte begründen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 18. Juli 2025 Ausweislich des zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Koalitionsvertrags ist die Lücke bei den Sofort-Transformationskosten bei den Krankenhäusern aus den Jahren 2022 und 2023 aus dem Sondervermögen Infrastruktur zu finanzieren. Die Bundesregierung hat daher in ihrem Kabinettbeschluss vom 24. Juni 2025 zum Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2025 vereinbart, die Lücke bei den „Sofort- Transformationskosten“ bei allen zugelassenen Krankenhäusern, die insofern nach derzeitigem Stand auch als bedarfsnotwendig anzusehen sind, zeitnah zu schließen, um bereits geplante und politisch beschlossene Investitionen im Zuge des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes nicht zu gefährden (z. B. bei geplanten strukturellen Umstrukturierungen, Fusionen oder sonstigen Transformationsmaßnahmen). Die Auszahlung soll noch in diesem Jahr beginnen. Im Sinne eines bürokratiearmen Verfahrens ist ein zeitlich befristeter Rechnungszuschlag bei gesetzlich krankenversicherten Patientinnen und Patienten bei stationärer Behandlung vorgesehen. Aspekte wie Defizite oder Gewinne eines Krankenhauses spielen hier keine Rolle. Sie stünden einem zeitnahen und bürokratiearmen Verfahren entgegen. Zudem ist anzumerken, dass die Refinanzierung dieses Rechnungszuschlags für die gesetzliche Krankenversicherung pauschal durch zwei ergänzende Bundeszuschüsse an den Gesundheitsfonds erfolgt. 84. Abgeordnete Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Plant die Bundesregierung konkrete Schritte zur Unterstützung der Krankenkassen bei deren Auftrag, die „ePa für alle“ umzusetzen, damit Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf Zugang zur elektronischen Patientenakte auch dann wahrnehmen können, wenn sie Assistenz oder unterstützte Kommunikation benötigen, und wenn ja, welche, und ist sie bereit, dafür Haushaltsmittel bereitzustellen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 15. Juli 2025 Als Anbieter der elektronischen Patientenakte (ePA) obliegt den Krankenkassen die Umsetzung und Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen zur Barrierefreiheit der ePA (§ 342 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch). Die Überprüfung und Einhaltung der Vorgaben liegen in der Verantwortung der zuständigen Aufsichtsbehörden. Die Nutzung der ePA für alle ist für die Versicherten freiwillig. Versicherte entscheiden auch, in welchem Umfang sie die ePA für alle nutzen wollen und wer auf ihre ePA zugreifen darf. So können Versicherte über das Versicherten-Frontend (ePA-App), das ihnen von ihrer Krankenkasse angeboten wird, auf ihre ePA zugreifen und ihre Daten verwalten. Ab Sommer 2025 besteht auch die Möglichkeit, die ePA mittels einer Desktop-App an einem PC zu nutzen. Zusätzlich können Versicherte über die ePA-App bis zu fünf Vertreterinnen und Vertreter (z. B. nahe Angehörige, eine rechtliche Vertretung) berechtigen, die ePA in ihrem Auftrag einzusehen und zu verwalten. Darüber hinaus stehen die Ombudsstellen der Krankenkassen für alle Anliegen der Versicherten im Zusammenhang mit der ePA beratend zur Verfügung. Über die Ombudsstelle der Krankenkasse können Versicherte z. B. den Zugriff einzelner Leistungserbringendenden auf die ePA steuern, Einsicht in die Protokolldaten ihrer ePA erlangen und ihre Widerspruchsrechte ausüben. 85. Abgeordnete Ines Schwerdtner (Die Linke) Wurden am oder um den 9. März 2020 seitens zuständiger Fachabteilungen oder Referate im Bundesministerium für Gesundheit inhaltliche Bedenken gegenüber der Leitungsebene hinsichtlich einer direkten operativen Maskenbeschaffung geäußert, und wenn ja, in welcher Funktion standen die Beteiligten innerhalb des Hauses? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 15. Juli 2025 Bei der Abwägung zur Entscheidung über die Beschaffung von Schutzmasken durch das Bundesministerium für Gesundheit wurden die Sachstände und Positionen der Fachabteilungen von der Leitung einbezogen. 86. Abgeordnete Ines Schwerdtner (Die Linke) Nach welchen Kriterien wurde bei der Schwärzung des Berichts der sachverständigen Beraterin Dr. Margaretha Sudhof vorgegangen, und wurden bei der Schwärzung auch Passagen unkenntlich gemacht, die nach Einschätzung des Bundesministeriums für Gesundheit nicht eindeutig unter diese Definition fallen, aber vorsorglich geschwärzt wurden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 15. Juli 2025 Der Bericht der sachverständigen Beraterin Dr. Margaretha Sudhof wurde im Anschluss an eine entsprechende Empfehlung von Dr. Margaretha Sudhof als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ („VS-NfD“) eingestuft. Der als Verschlusssache eingestufte Bericht konnte nur mit der Maßgabe gegenüber dem Haushaltsausschuss und dem Ausschuss für Gesundheit des deutschen Bundestages offengelegt werden, dass bestimmte Passagen geschwärzt werden, die berechtigte Schutzinteressen, wie Persönlichkeitsrechte von Beschäftigten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter, laufende Rechtsstreitigkeiten sowie Inhalte vertraulicher Vereinbarungen, betreffen. Diese Kriterien wurden bei den vorgenommenen Schwärzungen berücksichtigt. 87. Abgeordnete Claudia Weiss (AfD) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den IT-Netzwerkausfall bei der AMEOS Gruppe, von dem seit dem Abend des 7. Juli 2025 zahlreiche Einrichtungen, darunter auch elf Kliniken in Sachsen-Anhalt, betroffen sind und der laut Medienberichten auf einen Cyberangriff zurückzuführen ist, in dessen Folge sämtliche digitalen Systeme vorsorglich abgeschaltet wurden, und liegen der Bundesregierung Hinweise darauf vor, dass es sich um einen gezielten Hackerangriff auf das Gesundheitssystem handelt und dass in diesem Zusammenhang Lösegeldforderungen gestellt wurden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 18. Juli 2025 Die Einrichtungen der AMEOS Gruppe liegen unterhalb des maßgeblichen Schwellenwertes gemäß der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen und sind daher beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nicht als Kritische Infrastruktur registriert. Eine freiwillige Meldung zum Vorfall ist ebenfalls nicht beim BSI eingegangen. Der Bundesregierung liegen keine weiteren Erkenntnisse zur Fragestellung vor. 88. Abgeordneter Kay-Uwe Ziegler (AfD) Welche konkreten Gründe führten zur Entscheidung, die Entwicklung und den Betrieb der Corona-Warn-App im Umfang von über 214 Mio. Euro ohne öffentliche Ausschreibung an SAP und T-Systems zu vergeben, und wurde in diesem Zusammenhang ein möglicher Interessenkonflikt im Hinblick auf den damaligen Leiter der Digitalabteilung des Bundesgesundheitsministeriums, G. L., der nach seiner Amtszeit zu einem der beauftragten Unternehmen wechselte, geprüft, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 16. Juli 2025 Die Auswahl der Unternehmen SAP und Telekom wurde seinerzeit nach einem entsprechenden Dringlichkeitsbeschluss des Krisenstabes am 28. April 2020 getroffen. Die Vergabe der Verträge über die Entwicklung der Corona-Warn-App erfolgte nach den vergaberechtlichen Bestimmungen gemäß § 119 Absatz 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Verbindung mit § 14 Absatz 4 Nummer 3 und § 17 der Vergabeverordnung rechtskonform und vor dem Hintergrund der Leistungsfähigkeit der Unternehmen sowie des Eilbedarfs. Im Rahmen eines Vergabeprozesses können ausschließlich zum Zeitpunkt der Vergabe bestehende oder in der Vergangenheit bestandene Beziehungen zwischen den Parteien berücksichtigt und etwaige Interessenkonflikte auf dieser Grundlage bewertet werden. Der Wechsel des zu diesem Zeitpunkt amtierenden Abteilungsleiters fand im März 2022 statt; die Vergabe hat im Juni 2020 stattgefunden. Ein möglicher Interessenkonflikt im Hinblick auf die Anschlusstätigkeit entzog sich angesichts des zeitlichen Abstands von zwei Jahren einer Prüfung im Rahmen des Vergabeverfahrens. 89. Abgeordneter Kay-Uwe Ziegler (AfD) Sind der Bundesregierung seit 2020 Kosten für anwaltliche Vertretung in zivilrechtlichen Verfahren mit Auslandsbezug im Zusammenhang mit der Maskenbeschaffung entstanden, und wenn ja, welche (bitte nach Ländern der Verfahren, beauftragten Kanzleien, Vergütungsarten und Gesamtkosten aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 17. Juli 2025 Im Zusammenhang mit der Maskenbeschaffung führt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) aktuell zwölf Schiedsverfahren in der Volksrepublik China. In den Schiedsverfahren wird das BMG durch die Kanzlei Dentons Europe (Germany) GmbH & Co. KG vertreten. Bisher wurden insgesamt (In- und Ausland) rund 88 Mio. Euro für Rechtsberatungsleistungen im Zusammenhang mit Beschaffungen des Bundes von medizinischen Verbrauchs- und Versorgungsgütern gezahlt. 90. Abgeordneter Kay-Uwe Ziegler (AfD) Welche externen Anwaltskanzleien wurden seit Beginn der Corona-Pandemie im Auftrag der Bundesregierung – insbesondere des Bundesministeriums für Gesundheit – im Zusammenhang mit Streitigkeiten rund um die Maskenbeschaffung mandatiert (bitte die Art der Vergütungsvereinbarung – Rahmenvertrag oder Honorarvereinbarung – sowie die Höhe der angefallenen Anwaltskosten und Abwicklungs-/Annexkosten angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 16. Juli 2025 Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat sich in den Rechtsstreitigkeiten mit Bezug zur Maskenbeschaffung bislang durch folgende Kanzleien vertreten lassen, wobei nicht mehr alle u. g. Kanzleien für das BMG tätig sind: • Ernst & Young Law GmbH • CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB • PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft • Dentons Europe (Germany) GmbH & Co. KG • Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH • Flick Gocke Schaumburg Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partnerschaft mbB • JBB Rechtsanwälte Jaschinski Biere Brexl Partnerschaft mbB • rechtliche Vertretung vor dem Bundesgerichtshof Bisher wurden insgesamt rund 88 Mio. Euro für Rechtsberatungsleistungen im Zusammenhang mit Beschaffungen des Bundes von medizinischen Verbrauchs- und Versorgungsgütern gezahlt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat 91. Abgeordneter Steffen Janich (AfD) Stellt die Lumpy Skin Disease (Hautknotenkrankheit) nach Einschätzung der Bundesregierung aktuell eine Gefahr für Rinderherden in Deutschland dar, und gibt es Hinweise der Bundesregierung oder der zuständigen Bundesbehörden dazu, was Rinderhalter tun können, um ihre Rinder hiervor zu schützen, und wenn ja, wie lauten diese (www.bild.de/news/ausland/unheimliche-neue-tie rseuche-in-europa-sie-laesst-rinder-so-aussehen-6 8650bb50f54d74619adc675)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Silvia Breher vom 18. Juli 2025 Aus den Nachweisen der durch Vektoren übertragenen Lumpy Skin Disease (LSD) in Italien und Frankreich lässt sich ein erhöhtes Risiko einer Weiterverbreitung der Krankheit in andere, bisher nicht betroffene Gebiete der Europäischen Union, somit auch für Deutschland, ableiten. Insoweit ist eine frühzeitige Erkennung der Seuche entscheidend für die Art und den Umfang der zur Eindämmung der Seuche notwendigen Maßnahmen. Rinderhalterinnen und Rinderhalter in Deutschland sind verpflichtet, einen Verdacht auf LSD unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden, die dann eine Untersuchung und die gegebenenfalls notwendigen Maßnahmen einleiten wird. Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung aufmerksam und prüft weitere Schritte zum Schutz der Rinderpopulation in Deutschland. Weitere Informationen sind der Internetseite des Friedrich-Loeffler-Instituts, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, unter dem Link www.fli.de/de/aktuelles/tierseucheng eschehen/lumpy-skin-disease/ zu entnehmen. 92. Abgeordneter Danny Meiners (AfD) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu den von den jüngsten Waldbränden in Sachsen betroffenen Flächen vor (z. B. zu den Eigentumsverhältnissen, zu der aktuellen bzw. geplanten Nutzung der Flächen, zu bestehenden Fördermaßnahmen, Nutzungsbeschränkungen oder sonstigen Subventionstatbeständen, die im Zusammenhang mit einer Veränderung des ökologischen Zustands dieser Flächen relevant sind), und in welchem Umfang wurden bei der Bewältigung der aktuellen Brände nach Kenntnis der Bundesregierung Hilfsangebote anderer Bundesländer koordiniert und in Anspruch genommen (www.tagesschau.de/ inland/waldbrand-sachsen-brandenburg-thuringe n-100.html, www.zeit.de/wissen/umwelt/2025-07/ waldbrand-sachsen-brandenburg-thueringen-feue r-gohrischheide)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf vom 15. Juli 2025 Der Katastrophenschutz liegt in der Zuständigkeit der Länder. Für den Brandschutz und das Rettungswesen sind die Kommunen zuständig. Der Bundesregierung liegen daher keine waldbrandbezogenen Detailinformationen zu den einzelnen betroffenen Flächen sowie keine Informationen zu Eigentumsverhältnissen, zur aktuellen oder geplanten Nutzung oder zu in Anspruch genommenen Fördermitteln vor. Auskunft über die geplante Nutzung der jeweils betroffenen Flächen kann den Planungswerken der Raumplanung der jeweiligen Kommune entnommen werden. Einschränkungen der Flächennutzung, beispielsweise aufgrund von Belastung mit Kampfmitteln, können den Planungswerken der Raumplanung entnommen werden. Nutzungseinschränkungen für Naturschutzgebiete (hier gegebenenfalls für das Naturschutzgebiet „Gohrischheide und Elbniederterrasse Zeithain“) ergeben sich aus den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes und des sächsischen Landesnaturschutzgesetzes und den darauf basierenden Verordnungen. Eine Fördermöglichkeit für vorbeugende Waldbrandschutzmaßnahmen anteilig aus Bundesmitteln besteht grundsätzlich über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“. Die Umsetzung und Ausgestaltung dieser Förderung erfolgt über entsprechende Förderrichtlinien der Länder, sofern diese eine solche Förderung anbieten. Die Koordinierung von Hilfsangeboten anderer Länder unterliegt der Zuständigkeit des jeweils betroffenen Landes, hier also des Freistaats Sachsen. Daher liegen der Bundesregierung hierzu keine Informationen vor. 93. Abgeordneter Stephan Protschka (AfD) Wann ist mit der „abschließenden Entscheidung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat über die künftige Ausgestaltung der öffentlichen Notfallbevorratung“ zu rechnen, die derzeit noch ausgearbeitet wird (Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Bundeshaushalt 2025 – Unterlagen zur Beratung des Einzelplans 10, S. 32)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Silvia Breher vom 15. Juli 2025 In dem Ende des Jahres 2024 abgeschlossenen Forschungsvorhaben „ALANO – Eine Analyse alternativer Lagerungsstrategien der öffentlichen Notfallbevorratung von Lebensmitteln“ ist unter anderem untersucht worden, inwieweit Anpassungen hinsichtlich der Gestaltung und Durchführung der staatlichen Vorratshaltung vorgenommen werden können beziehungsweise sollten. Hierzu wurde das System der Vorratshaltung in Deutschland mit den Systemen der Schweiz und Finnlands verglichen. Der staatlichen Vorratshaltung liegt nicht der Ansatz zu Grunde, die Bevölkerung über einen längeren Zeitraum vollständig zu versorgen, sondern lediglich vorübergehende Versorgungsengpässe überbrücken zu können. Vor dem Hintergrund dieser Zielsetzung und der Ergebnisse des oben genannten Forschungsgutachtens, einer zunehmenden Bedrohungslage aufgrund des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie des fortschreitenden Klimawandels befindet sich das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat noch in einer internen Abstimmung darüber, in welcher Form die Lagerhaltung der Ernährungsnotfallvorsorge fortgeführt werden soll. Der zeitliche Horizont des Abschlusses dieses umfangreichen Prozesses ist aufgrund der Komplexität noch nicht abzusehen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 94. Abgeordneter Rocco Kever (AfD) Auf welche Höhe belaufen sich die Verwaltungskosten der bisher ausgezahlten 11.271.663,75 Euro für das Projekt „Aufbau eines Fahrradwegnetzes im Metropolbereich Lima“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (www.transparenzpor tal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-202068302?id= DE-1-202068302), und welche konkreten Fortschritte, wie etwa fertiggestellte Radwege oder geplante Strecken, wurden mit diesen Mitteln bislang erzielt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 15. Juli 2025 Die Verwaltungskosten, die bei der Stadtverwaltung Lima als Projektträger für die Umsetzung des Vorhabens anfallen, werden fast ausschließlich von der Stadtverwaltung Lima aus Eigenmitteln getragen. Eine Auskunft zur Höhe der Verwaltungskosten ist zum derzeitigen Zeitpunkt allerdings nicht möglich, da diese das Gesamtvorhaben betreffen und daher erst nach Abschluss des Vorhabens im Gesamtkontext aussagekräftig betrachtet werden können. Darüber hinaus wird auf folgende Internetseite des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) verwiesen: www.bmz.de/de/laender/peru/nachhaltige-mobilitaet-in-lima. 95. Abgeordnete Charlotte Antonia Neuhäuser (Die Linke) Wann gedenkt die Bundesregierung ihre auf der 4. Internationalen Konferenz über Entwicklungsfinanzierung in Sevilla eingegangene Verpflichtung zur Erreichung des ODA-Ziels (ODA: Official Development Assistance) von 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens und zur Stärkung wirksamer ODA-Leistungen zugunsten von Ländern des Globalen Südens zu erfüllen angesichts der im Bundeshaushaltsentwurf 2025 vorgesehenen Kürzungen im Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (–941 Mio. Euro), im Bereich der humanitären Hilfe des Auswärtigen Amts (–53 Prozent) sowie der in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2028 vorgesehenen weiteren Absenkung der Entwicklungsetats, und mit welchen Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung diese Verpflichtung umzusetzen (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Bärbel Kofler vom 15. Juli 2025 Die ODA-Quote ist nicht gleichzusetzen mit dem Etat des Bundesentwicklungsministeriums. Zur gesamten ODA 2024 hat das BMZ nur etwas mehr als ein Drittel beigetragen. Daher darf die Absenkung der ODA-Leistungen nicht nur am Mitteleinsatz des BMZ festgemacht werden. Die Bundesregierung wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass Deutschland bei der Entwicklungszusammenarbeit, in humanitären Notlagen und in fragilen Kontexten ein verlässlicher Partner bleibt. Das 0,7-Prozent-ODA-Ziel bleibt ein wichtiges e

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