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Genehmigungspflicht durch das Karrierecenter der Bundeswehr für länger als drei Monate anhaltende Auslandsaufenthalte für Männer im Alter von 17 bis 45 Jahren

Vorgang 334857 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 01.07.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es geltende Rechtslage, dass gemäß § 3 Absatz 2 des Wehrpflichtgesetzes seit diesem Jahr für alle Männer zwischen 17 und 45 Jahren, die Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen, die Erteilung einer Genehmigung durch das zuständige Karrierecenter der Bundeswehr vorgeschrieben ist, und gilt diese Genehmigungspflicht auch für trans Männer, trans Frauen und deutsche Staatsbürger mit doppelter Staatsbürgerschaft?

Zeitachse

  1. 17.04.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/5418 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.