Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5418
21. Wahlperiode 17.04.2026
Schriftliche Fragen
mit den in der Woche vom 13. April 2026
eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Verzeichnis der Fragenden
Abgeordnete Nummer
der Frage
Achelwilm, Doris (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Alhamwi, Alaa, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Becker, Desiree (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Bohnhof, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Bosch, Jorrit (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29, 56
Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5, 7
Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 9
Cezanne, Jörg (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Gambir, Schahina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 10, 11, 59
Gennburg, Katalin (Die Linke) . . . . . . . . 63, 64, 65, 66
Giersch, Alexis L. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 2
Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Heuberger, Moritz, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 47, 48
Jünger, Robin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
Kellner, Michael
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Koçak, Ferat (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14, 24
Lenhard, Rebecca
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 49, 50
Abgeordnete Nummer
der Frage
Limburg, Helge
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Lübcke, Andrea, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 37, 38
Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
Meiser, Pascal (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . 17, 61
Nolte, Jan Ralf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Pantisano, Luigi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 33, 53
Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Reinalter, Anja, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 41, 42
Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3, 18
Roth, Claudia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 19
Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Schauws, Ulle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 43
Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Steinmüller, Hanna
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16, 26, 36
Treuheit, Bastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
Verlinden, Julia, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Wagener, Robin
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
Abgeordnete Nummer
der Frage
Wolf, Alexander, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20, 21
Drucksache 21/5418 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung
Seite
Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 2
Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
Achelwilm, Doris (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Steinmüller, Hanna
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des
Innern
Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5, 6
Gambir, Schahina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Koçak, Ferat (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Limburg, Helge
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . 12
Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Roth, Claudia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Wolf, Alexander, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Becker, Desiree (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Nolte, Jan Ralf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie
Alhamwi, Alaa, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Bosch, Jorrit (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Cezanne, Jörg (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Kellner, Michael
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Pantisano, Luigi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Forschung, Technologie und Raumfahrt
Lübcke, Andrea, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Reinalter, Anja, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 26, 27
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/5418
Seite
Schauws, Ulle
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales
Bohnhof, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Digitales und Staatsmodernisierung
Heuberger, Moritz, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 32, 33
Lenhard, Rebecca
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 33, 34
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Verkehr
Giersch, Alexis L. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Jünger, Robin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Pantisano, Luigi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Treuheit, Bastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Wagener, Robin
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit
Bosch, Jorrit (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Seite
Verlinden, Julia, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Gesundheit
Meiser, Pascal (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Gambir, Schahina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . 43
Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Gennburg, Katalin
(Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44, 45
Drucksache 21/5418 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
1. Abgeordneter
Matthias Helferich
(AfD)
Wie viele durch alliierte Siegermächte im und
nach dem zweiten Weltkrieg geraubte Kulturgüter
Deutschlands befinden sich nach Kenntnis der
Bundesregierung noch immer im Ausland (vgl.
hierzu etwa: www.youtube.com/watch?v=ppKwe
93Z7qU), und welche Maßnahmen ergreift die
Bundesregierung gegenwärtig, um deutsche
Kulturgüter zu restituieren (bitte nach Ländern und
Arten der Kulturgüter aufschlüsseln)?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 15. April 2026
Zum Ende des Zweiten Weltkriegs sowie danach kam es zu
umfangreichen Verlagerungen von Kulturgütern aus Deutschland insbesondere
durch die sowjetischen Trophäenbrigaden. In der Nachkriegszeit kam es
bereits zu Rückführungen durch die UdSSR. Nach Erkenntnissen der
Bundesregierung werden in Russland noch über eine Million
kriegsbedingt verbrachte Kunst- und Kulturgüter, rund 3,6 Millionen Bücher aus
öffentlichen Einrichtungen und Privatsammlungen sowie Archivgut von
mehreren Regalkilometern Länge vermutet. Deutschland beansprucht
grundsätzlich die Rückführung aller Kulturgüter, die unter Verletzung
des Völkerrechts von sowjetischen Truppen in die UdSSR
abtransportiert wurden und sich heute in Russland befinden. Aufgrund des
russischen völkerrechtswidrigen Angriffskrieges gegen die Ukraine und der
daraus resultierenden aktuellen politischen Situation findet mit Russland
zurzeit kein Austausch zu Rückführungsfragen statt.
Der Umfang privater Diebstähle von Kulturgütern durch alliierte
Soldaten während und nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges ist der
Bundesregierung nicht bekannt. Diese, auf Einzelaktionen beruhenden,
Diebstähle stehen in keinem Vergleich zum systematischen Vorgehen
sowjetischer Trophäenbrigaden.
Mit weiteren Staaten finden Gespräche zu Rückführungsfällen bei
Bedarf und fallbezogen statt.
2. Abgeordneter
Matthias Helferich
(AfD)
Wie viele Arbeitskreise, Arbeitsgruppen,
Einrichtungen oder Projekte im Geschäftsbereich des
Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien (BKM) widmen sich der
Provenienzforschung (vgl. exemplarisch: www.smb.museum/m
useen-einrichtungen/haus-bastian-zentrum-fuer-k
ulturelle-bildung/veranstaltungen/veranstaltungsre
ihe/arbeitskreis-objektgeschichten-erinnerung-un
d-vermittlung-impulse-und-methoden/?fbclid=PA
dGRleARBB_RleHRuA2FlbQIxMQBzcnRjBmF
wcF9pZA8xMjQwMjQ1NzQyODc0MTQAAad7
nOtiw3-jyKuj4Vv84SQU9ZNtFXtvM3uQTi5NE
Rsgq2n9PQMMA3YenxggLQ_aem_FbTEF5Aqo
KN7M_okAjDqNQ), und in welchem Umfang
werden hierfür jeweils Mittel des
Bundeshaushaltes verausgabt?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 15. April 2026
Der Geschäftsbereich des BKM umfasst die Einrichtungen
Bundesarchiv und Kunstverwaltung des Bundes. Das Bundesarchiv betreibt
Provenienzforschung in den Beständen der Bibliothek der Stiftung
Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR im Bundesarchiv
(SAPMO) gemäß der Washingtoner Erklärung vom 3. Dezember 1998,
der sich Deutschland mit der „Erklärung der Bundesregierung, der
Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur
Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere
aus jüdischem Besitz“ vom 9. Dezember 1999 angeschlossen hat. Die
für die Aufgabenwahrnehmung des Bundesarchivs erforderlichen
Haushaltsmittel sind im öffentlich zugänglichen Bundeshaushaltsplan,
Kapitel 0453 Bundesarchiv, ausgewiesen.
Die Kunstverwaltung des Bundes (KVdB) ist u. a. für die Verwaltung
der Kunst- und Kulturgüter im Ressortvermögen des BKM sowie für die
Provenienzforschung zu diesem Bestand zuständig. Die für die
Aufgabenwahrnehmung der KVdB erforderlichen Mittel sind im öffentlich
zugänglichen Bundeshaushalt, Kapitel 0456 Kunstverwaltung des Bundes,
ausgewiesen.
Darüber hinaus bestehen im BKM-Geschäftsbereich keine Arbeitskreise,
Arbeitsgruppen oder Projekte zum Thema Provenienzforschung.
3. Abgeordnete
Lea Reisner
(Die Linke)
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber,
dass das ZDF interne Vertragsklauseln eingeführt
hat, die sich auf Sanktions- und sogenannte
Terrorlisten der Vereinigten Staaten (insbesondere
des US-Außenministeriums und des US-
Finanzministeriums) beziehen und Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter sowie Sendungsmitwirkende
verpflichten, nicht mit dort gelisteten Personen oder
Organisationen zusammenzuarbeiten (www.suedd
eutsche.de/medien/experten-talkshow-gaeste-trum
p-sanktionsliste-terrorliste-li.3449653?reduced=
true), und inwieweit orientiert sich die
Bundesregierung selbst bei ihrer Arbeit, Kommunikation
oder Zusammenarbeit mit Dritten an
entsprechenden Einstufungen oder Listen der Vereinigten
Staaten?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 15. April 2026
Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse über die Einführung ZDF-
interner Vertragsklauseln im Sinne der Fragestellung. Einstufungen und
Listungen im Sinne der Fragestellung nimmt die Bundesregierung zur
Kenntnis und bezieht diese in ihre Abwägung zur Ausgestaltung der
Sanktionspolitik mit ein.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
4. Abgeordnete
Doris Achelwilm
(Die Linke)
Von welchen Kosten in welchem Zeitraum geht
die Bundesregierung aktuell im Zusammenhang
mit den Maßnahmen zur Sanierung der
kontaminierten Böden und des Grundwassers auf der
ehemaligen Bundeswehr-Liegenschaft des Tanklagers
Farge in Bremen-Nord aus (bitte prognostizierte
Gesamtkosten für die geplante Dauer bis zum
Abschluss der Maßnahmen angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 14. April 2026
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) geht aktuell für die
geplante Dauer bis zum Abschluss der laufenden und geplanten
Sanierungsmaßnahmen auf der ehemaligen Bundeswehr-Liegenschaft
Tanklager Bremen-Farge für den Zeitraum ab 2026 von prognostizierten
Gesamtkosten in Höhe von rund 21 Mio. Euro (brutto) aus. Die Kosten
werden jährlich überprüft und ggf. fortgeschrieben.
5. Abgeordneter
Stephan Brandner
(AfD)
Auf welche Summe belaufen sich die Einnahmen,
die der Bund seit Beginn des Irankrieges 2026
aufgrund erhöhter Benzin- und Dieselpreise
generieren konnte, und wie sollen diese Mittel
verwendet werden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 15. April 2026
Konkrete Zahlen zu den Auswirkungen der gestiegenen Kraftstoffpreise
auf die Steuereinnahmen liegen der Bundesregierung nicht vor.
6. Abgeordnete
Hanna Steinmüller
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Plant die Bundesregierung die Gründung einer
staatlichen Wohnungsbaugesellschaft, wie vom
Bundesminister der Finanzen Lars Klingbeil
vorgeschlagen, und wenn ja, für wann, und welche
Rechtsform soll diese haben (www.bundesfinanz
ministerium.de/Content/DE/Reden/2026/2026-03-
25-lars-klingbeil-bei-bertelsmann-stiftung.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 16. April 2026
Die Bundesregierung befindet sich derzeit in Abstimmungen zur
möglichen Gründung einer staatlichen Wohnungsbaugesellschaft,
einhergehender Rechtsgrundlagen sowie damit zusammenhängenden
Einzelfragen wie der Rechtsform einer solchen Gesellschaft.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern
7. Abgeordneter
Stephan Brandner
(AfD)
Zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang
hat die Bundesregierung Warnungen zur
Sprengung von Nord-Stream-Pipelines erlangt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 16. April 2026
Die Bundesregierung verweist auf ihre Antworten auf die Schriftliche
Frage 2 des Abgeordneten Dr. Harald Weyel auf Bundestagsdrucksache
20/4141 sowie zu den Fragen 4 bis 4c der Kleinen Anfrage der Fraktion
Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/4964.
8. Abgeordnete
Clara Bünger
(Die Linke)
Wie viele Projektträger, Unternehmen und
Privatpersonen, die im Rahmen von Programmen oder
Preisvergaben des Bundes gefördert wurden und/
oder Förderanträge eingereicht haben, wurden im
Jahr 2025 auf Ersuchen von Bundesbehörden vom
Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) überprüft
(„Haber-Verfahren“, bitte nach Projektträgern,
Unternehmen und Privatpersonen sowie nach
ersuchenden Behörden aufschlüsseln), und in wie
vielen Fällen hat das BfV im Jahr 2025 das
Vorliegen verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse
oder darüberhinausgehender Informationen (bitte
differenzieren) an die ersuchende Behörde
gemeldet?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 16. April 2026
Die Beantwortung umfasst im Sinne der Fragestellung ausschließlich
Anfragen von Bundesbehörden zu Projektträgern, Unternehmen und
Privatpersonen, die im Rahmen von Programmen oder Preisvergaben des
Bundes gefördert wurden und/oder Förderanträge eingereicht haben.
Dabei erfolgt keine über den Begriff von Organisationen hinausgehende
statistische Unterscheidung von „Projektträgern“ und „Unternehmen“.
Diese Art der Differenzierung ist aus Sicht der Bundesregierung durch
die Fragestellung zudem nicht hinreichend bestimmt oder abgrenzbar.
Im Jahr 2025 gab es insgesamt 58 Anfragen im Rahmen des Haber-
Verfahrens.
Die Zusammensetzung der anfragenden Bundesbehörden stellt sich wie
folgt dar:
– 51 Anfragen des Bundesministeriums des Innern (BMI) sowie dessen
Geschäftsbereichsbehörden
– zwei Anfragen des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien (davon eine über BMI gestellt)
– eine Anfrage des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (über BMI gestellt)
– eine Anfrage des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend (über BMI gestellt)
– eine Anfrage des Bundesinstituts für Berufsbildung (über BMI
gestellt)
– eine Anfrage des Bundesministeriums für Forschung, Technologie
und Raumfahrt
– eine Anfrage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Im Rahmen dieser Anfragen wurden insgesamt 178 Personen und 218
Organisationen angefragt.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat in zehn Fällen bei
Personen und 34 Fällen bei Organisationen das Vorliegen
verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse an die Anfragesteller übermittelt. Seitens
des BMI erfolgte eine entsprechende Weiterleitung an das anfragende
Ressort, sofern eine entsprechende Anfrage von dort weitergeleitet
worden war. In insgesamt 38 Fällen sind darüberhinausgehende
Informationen an das BMI übermittelt worden.
9. Abgeordnete
Clara Bünger
(Die Linke)
Wird das Verfahren zur Überstellung von in
Binnengrenzgebieten aufgegriffenen Personen
(Artikel 23a des Schengener Grenzkodexes) in Bezug
auf deutsche Binnengrenzen angewendet, und
wenn ja, welche näheren Angaben kann die
Bundesregierung hierzu für 2024, 2025 und das
bisherige Jahr 2026 machen (etwa zur konkreten
Vorgehensweise bei der Umsetzung, zur Zahl der in
diesem Rahmen aufgegriffenen und überstellten
Personen, zu den Zielstaaten der Überstellungen,
zu eingelegten Rechtsmitteln), und wird das
Verfahren auch dann angewendet, wenn die
aufgegriffenen Personen ein Asylgesuch stellen, und
wenn ja, in welcher Weise?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 17. April 2026
Das Verfahren zur Überstellung von in Binnengrenzgebieten
aufgegriffenen Personen nach Artikel 23a Schengener Grenzkodex wird derzeit
nicht angewendet.
10. Abgeordnete
Schahina Gambir
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele afghanische Staatsangehörige aus
deutschen Aufnahmeprogrammen in Pakistan haben
das Unterstützungsangebot der Bundesregierung
inzwischen angenommen, nachdem die letzte
Frist am 31. März 2026 ablief?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 14. April 2025
Mit Stand 7. April 2026 haben 214 Personen das Unterstützungsangebot
formell angenommen. Weitere 130 Personen haben die Annahme des
Angebots angekündigt. Bei weiteren 79 Personen gibt es offene
Nachfragen.
11. Abgeordnete
Schahina Gambir
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Gibt es Fälle der bisher nach Afghanistan
zurückgekehrten Personen aus den deutschen
Aufnahmeprogrammen, bei denen die Bundesregierung
bereits eine Auszahlung der zweiten Rate des
Unterstützungsangebotes tatsächlich veranlasst hat,
und wenn ja, in wie vielen Fällen, und wenn nein,
an welchen Hürden scheitert die Auszahlung von
Unterstützungsgeldern aufgrund der
internationalen Sanktionen gegen die Taliban im
Finanzverkehr und was wird die Bundesregierung dagegen
unternehmen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 14. April 2025
Ja, bisher haben 32 der nach Afghanistan zurückgekehrten Personen aus
den deutschen Aufnahmeprogrammen die zweite Rate des
Unterstützungsangebot erhalten.
12. Abgeordneter
Martin Hess
(AfD)
Welche Daten zur Zusammensetzung von
Gewaltdelikten in Zügen (Fernverkehr und
Regionalverkehr inklusive S-Bahnen) liegen der
Bundesregierung für das Jahr 2025 vor (bitte neben der
Gesamtanzahl der Gewaltdelikte in Zügen auch nach
den sechs häufigsten Deliktsgruppen in absoluten
Zahlen aufschlüsseln sowie dazu jeweils den
Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger in absoluten
Zahlen und nach prozentualem Anteil
ausweisen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 17. April 2026
Die statistischen Daten im Sinne der Fragestellung sind den
nachfolgenden Übersichten zu entnehmen.
Gewaltdelikte in Zügen
Deliktgruppe Anzahl der Delikte
Körperverletzungsdelikte 3.852
Straftaten gegen die persönliche Freiheit 2.320
Widerstand gegen die Staatsgewalt 529
Raubdelikte 178
Straftaten gegen die öffentliche Ordnung 103
Straftaten gegen das Leben 6
Gesamtzahl 6.988
Gewaltdelikte in Zügen
Deliktgruppe nichtdeutsche Tatverdächtige (TV)
Anzahl der TV Anteil an den
bekanntgewordenen TV
Körperverletzungsdelikte 1.324 44,1 %
Straftaten gegen die persönliche Freiheit 700 38,5 %
Widerstand gegen die Staatsgewalt 226 57,4 %
Raubdelikte 72 48,6 %
Straftaten gegen die öffentliche Ordnung 1 1,1 %
Straftaten gegen das Leben 6 100,0 %
Gesamtzahl 2.329 42,7 %
Grundlage der Auswertung bildet die Polizeilichen Eingangsstatistik der
Bundespolizei (PES). Die Daten können sich aufgrund von
Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung auch
zukünftig noch geringfügig ändern.
Aufgrund von gemeinsamen Begehungsformen sowie Tatmehrheiten
kann die Summe der Tatverdächtigen von der Anzahl der Delikte
abweichen.
13. Abgeordneter
Ferat Koçak
(Die Linke)
In wie vielen Fällen wurden seit dem Inkrafttreten
des Vierten Gesetzes zur Änderung des
Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 12. August 2021
(BGBl. 2021 I Nr. 54, S. 3538) nach einer
Erklärung gemäß § 5 des Staatsangehörigkeitsgesetzes
eine Urkunde über den Erwerb der
Staatsangehörigkeit ausgestellt bzw. per Bescheid abgelehnt
(bitte aufschlüsseln nach Jahren und nach vom
Bundesverwaltungsamt bzw. von den
Bundesländern erfolgten Urkundenausstellungen bzw.
Entscheidungen), und hält die Bundesregierung
angesichts des anhaltenden Interesses an der Regelung
eine Verlängerung der Frist für die Antragstellung
über das derzeit vorgesehene Auslaufen der
Regelung zum 19. August 2031 für erforderlich?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 14. April 2026
Die positiven oder negativen Entscheidungen der gemäß § 5 des
Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) abgegebenen Erklärungen sind der
folgenden Auswertung des Registers Entscheidungen in
Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (EStA) zu entnehmen. Es ist dabei zu beachten,
dass die Entscheidungen erst nach ihrer Bestandskraft oder ihrem
Wirksamwerden erfasst werden. Es ist daher möglich, dass ablehnende
Entscheidungen erst Jahre später aufzunehmen sind. Aus diesem Grund
können jederzeit „Nachtragungen“ zu früheren Jahren erfolgen.
Die Anzahl abgegebener Erklärungen gemäß § 5 StAG sowie die
Ablehnungsgründe werden im Register EStA nicht erfasst.
Tabelle: Sachverhalt: Erklärungserwerb positive Entscheidung;
Entscheidungsform: Urkunde
Bundesverwaltungsamt
(BVA)
Länder Gesamt
2021 272 70 342
2022 2.481 384 2.865
2023 2.799 555 3.354
2024 2.981 604 3.585
2025 4.988 626 5.614
2026
(Stand: 09.04.2026) 1.808 133 1.941
Tabelle: Sachverhalt: Erklärungserwerb negative Entscheidung;
Entscheidungsform: Bescheid
BVA Länder Gesamt
2021 0 1 1
2022 39 0 39
2023 34 4 38
2024 84 4 88
2025 96 4 100
2026
(Stand: 09.04.2026) 3 1 4
Die Bundesregierung sieht gegenwärtig keine Veranlassung, über eine
Verlängerung der Befristung zur Ausübung des Erklärungsrechts nach
§ 5 StAG zu beraten. Die gemäß § 5 Absatz 3 StAG vorgesehene
Befristung auf zehn Jahre nach Inkrafttreten des Vierten Gesetzes zur
Änderung des StAG vom 12. August 2021 (Bundesgesetzblatt 2021 I Nr. 54)
ist nach der Gesetzesbegründung zeitlich so ausgedehnt, dass alle
potentiell Erklärungsberechtigten und deren Abkömmlinge ausreichend Zeit
erhalten, sich über die Frage der Ausübung des Erklärungsrechts
schlüssig zu werden und auf diese gesetzliche Möglichkeit zu reagieren. Es
bedarf aber auch einer Befristung, weil in dieser wesentlichen
Statusfrage alsbald Gewissheit bestehen muss, wer von der Möglichkeit des
Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit Gebrauch macht, zumal dies
auch unmittelbare Auswirkungen auf den deutschen Staatsverband hat
(Bundestagsdrucksache 19/28674, S. 18).
14. Abgeordneter
Pierre Lamely
(AfD)
Wie begründet die Bundesregierung das von
Bundeskanzler Friedrich Merz angekündigte
Vorhaben, bis zum Sommer einen nationalen
Gesetzentwurf zur Einführung einer Chatkontrolle im
Bundeskabinett zu verabschieden – insbesondere mit
Blick auf die Zusage im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD, die „Vertraulichkeit
privater Kommunikation und Anonymität im
Netz“ grundsätzlich zu sichern –, und wie
korrespondiert dieses nationale Vorgehen mit dem von
der Bundesregierung betonten Ziel einer
harmonisierten europäischen Politik sowie der engen
Abstimmung mit den EU-Partnern, insbesondere vor
dem Hintergrund der Ablehnung der
Verlängerung der Chatkontrolle durch das Europäische
Parlament am 27. März 2026?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 17. April 2026
Die Bundesregierung verfolgt kein Vorhaben zur Einführung einer
„Chatkontrolle“.
15. Abgeordneter
Helge Limburg
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Aus den Quellen welcher Behörden stammen die
vom Bundesamt für Verfassungsschutz im Haber-
Verfahren ermittelten
„verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse“ bezüglich der drei vom
diesjährigen Buchhandlungspreis ausgeschlossenen
Buchhandlungen (www.fr.de/politik/eklat-um-aus
schluss-linker-buchlaeden-weimer-sagt-verleihun
g-von-preis-ab-94211004.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 13. April 2026
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) nimmt im Rahmen des
Haber-Verfahrens keine eigenständigen neuen Ermittlungen, auch keine
Behördenermittlungen, vor.
Vielmehr erfolgt die Einschätzung im Rahmen des Haber-Verfahrens
anhand bereits vorliegender Erkenntnisse, die im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG)
erhoben wurden.
Die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden des Bundes und der
Länder erfolgt regelmäßig und anlassbezogen im Rahmen der dafür
vorgesehen Austauschformate. Dies umfasst auch den Austausch zu konkreten
Personen und Organisationen.
Eine darüber hinausgehende Antwort, insbesondere zur Herkunft der im
Einzelfall herangezogenen Erkenntnisse und den daran beteiligten
Behörden, kann trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht,
Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen aus
Gründen des Staatswohls nicht erfolgen, auch nicht in eingestufter
Form. Hierfür sind folgende Gründe ausschlaggebend:
Arbeitsmethoden, operative Maßnahmen, Vorgehensweisen und
Aufklärungsprofile der Sicherheitsbehörden des Bundes, hier des BfV und
etwaig beteiligter Landesbehörden, sind im Hinblick auf deren künftige
Aufgabenerfüllung besonders schutzbedürftig. Dies gilt auch für die
bloße Beantwortung der Frage hinsichtlich einer Offenlegung von
Informationsquellen und deren behördeninternen Übermittlungen im Sinne
der Fragestellung, da dadurch Rückschlüsse auf mögliche Anlässe
eventueller Erkenntnisübermittlungen und damit auf den Erkenntnisstand von
vielleicht betroffenen Sicherheitsbehörden möglich sind, was in der
Folge auch auf andere Sachverhalte übertragen werden könnte, sodass
solche Verhaltensweisen oder Ereignisse vermieden beziehungsweise
konspirativer gestaltet werden könnten. Betroffene Personen oder Gruppen
würden in die Lage versetzt, Abwehrstrategien zu entwickeln und somit
die Erkenntnisgewinnung des BfV erschweren oder in Einzelfällen sogar
unmöglich machen, wodurch die Funktionsfähigkeit der
Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder insbesondere im Hinblick auf deren
künftige Aufgabenerfüllung nachhaltig beeinträchtigt werden würde.
Des Weiteren würden durch eine offene Beantwortung auch
Informationen über den möglichen Kenntnisstand sowie die Vorgehensweise von
Sicherheitsbehörden der betroffenen Bundesländer preisgegeben.
Damit wäre die gesetzliche Aufgabenerfüllung des BfV gefährdet und es
könnte damit ein Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik
Deutschland entstehen.
Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten
Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den
negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung
der Sicherheitsbehörden sowie den daraus resultierenden
Beeinträchtigungen des Staatswohls der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass
auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung ausscheidet. Im Hinblick
auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie und der
Bedeutung des Informationsaustausches zwischen den Sicherheitsbehörden
hält die Bundesregierung die erfragten Informationen für so sensibel,
dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen
Umständen hingenommen werden kann. Denn die gewünschten
Angaben könnten bei Bekanntwerden zu einer Änderung der
Vorgehensweise von betroffenen Personen und Organisationen führen und damit
die Wirksamkeit der nachrichtendienstlichen Aufklärung bzw. die
Wirksamkeit des Haber-Verfahrens erheblich beeinträchtigen bzw. sogar
unmöglich machen. Dieses Risiko kann wegen der Gefahren für das
Staatswohl nicht in Kauf genommen werden.
Hieraus ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart
schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl
gegenüber dem parlamentarischen Informationsinteresse überwiegt.
Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten
gegenüber den Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zurückstehen.
16. Abgeordneter
Tobias Teich
(AfD)
Mit welchen konkreten rechtlichen und
administrativen Maßnahmen plant die Bundesregierung
vor dem Hintergrund, dass der Bundeskanzler
Friedrich Merz am 30. März 2026 in der
gemeinsamen Pressekonferenz mit dem syrischen
Übergangspräsidenten Ahmed al-Scharaa erklärt hat,
dass rund 80 Prozent der in Deutschland lebenden
Syrer (etwa 900.000 Personen) innerhalb der
nächsten drei Jahre in ihre Heimat zurückkehren
sollen, die Rückführung in dieser Größenordnung
tatsächlich sicherzustellen und innerhalb des
genannten Zeitraums umzusetzen, und wird die
Bundesregierung, einen sofortigen
Einbürgerungsstopp für syrische Staatsangehörige
verhängen, und wenn nein, warum nicht?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 13. April 2026
Aus Sicht der Bundesregierung ist es nachvollziehbar, dass sich die neue
syrische Regierung für die Rückkehr der Menschen in ihr Land einsetzt,
die auch ihre in Deutschland erworbenen Fähigkeiten mitbringen, um
das Land wieder aufzubauen. Deutschland steht bereit, den
Übergangsprozess in Syrien weiter eng zu begleiten und die Syrerinnen und Syrer
dabei zu unterstützen, ihren Wunsch nach einer friedlichen und
selbstbestimmten Zukunft zu verwirklichen. Beide Länder haben vereinbart, die
wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und Syrien zu
stärken. Die Bundesregierung unterstützt die freiwillige Rückkehr syrischer
Staatsangehöriger in ihr Heimatland bereits seit Januar 2025 und hat
zudem im Dezember 2025 die Durchführung von Rückführungen wieder
aufgenommen.
Für den Aufenthalt und auch die Einbürgerung gelten die
entsprechenden Vorgaben des Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrechts; diese
sehen einen Ausschluss von Einbürgerungen bestimmter Nationalitäten
nicht vor.
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
17. Abgeordnete
Charlotte Antonia
Neuhäuser
(Die Linke)
Inwiefern teilt die Bundesregierung die
völkerrechtliche Bewertung, dass die Annahme eines
Gesetzentwurfes zur Ausweitung der Todesstrafe
in Israel, die de facto nur für Palästinenser gilt
(www.tagesschau.de/ausland/asien/israel-knesset-
todesstrafe-100.html), gegen Vorgaben der
Vierten Genfer Konvention, der UN-
Antifolterkonvention und des Internationalen Pakts über
bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt)
verstößt und dem Geiste der Allgemeinen Erklärung
der Menschenrechte widerspricht (www.amnest
y.de/pressemitteilung/israel-ausweitung-todesstraf
e-offener-brief-bundesregierung), und leitet die
Bundesregierung aus der Verabschiedung dieses
Gesetzes Folgen für seine bisherige Israel-Politik
ab, d. h., wird die bisher von Deutschland
blockierte Aussetzung des EU-Israel-
Assoziierungsabkommens gemäß Artikel 2 des EU-Israel
Assoziierungsabkommens aufgegeben (wenn nein, bitte
begründen)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 13. April 2026
Die Bundesregierung hat sich in einer gemeinsamen Erklärung der
Außenministerinnen und Außenminister Australiens, Frankreichs,
Großbritanniens, Italiens und Neuseelands vom 30. März 2026, in einer
gemeinsamen Erklärung der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für
Außen- und Sicherheitspolitik Kaja Kallas im Namen aller EU-
Mitgliedstaaten vom 31. März 2026 sowie in einer Erklärung des
Regierungssprechers vom 31. März 2026 zum Knesset-Beschluss zur Ausweitung
der Todesstrafe geäußert.
Dabei hat die Bundesregierung insbesondere den faktisch
diskriminierenden Charakter des Gesetzes kritisiert und ihre Haltung bekräftigt, die
Todesstrafe weltweit abzuschaffen. Sie fordert die israelische Regierung
auf, zu ihrer vorherigen Position eines de-facto-Moratoriums für
Hinrichtungen und die Vollstreckung der Todesstrafe zurückzukehren. Die
Erklärungen verweisen zudem auf die demokratischen Prinzipien, die im
EU-Israel-Assoziierungsabkommen festgeschrieben sind. Dies
unterstreicht die Bundesregierung auch in direkten Gesprächen mit der
israelischen Regierung auf allen Ebenen nachdrücklich und steht dazu in
engem Austausch mit ihren Partnern, insbesondere innerhalb der EU.
18. Abgeordnete
Lea Reisner
(Die Linke)
Welche konkreten Maßnahmen hat die
Bundesregierung am 7. April 2026 im Zusammenhang
mit den von US-Präsident Donald Trump
angedrohten militärischen Maßnahmen gegen den Iran
ergriffen, insbesondere im Hinblick auf die
Geltendmachung völkerrechtlicher Bedenken
gegenüber der US-Regierung, und über welche
Erkenntnisse verfügt sie hinsichtlich einer
möglichen Mitwirkung oder Unterstützung durch
deutsche Stellen?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 16. April 2026
Die Bundesregierung hat die Äußerungen des US-Präsidenten vom
7. April zur Kenntnis genommen. Diese wurden überholt durch die
Ankündigung einer Waffenruhe in der Nacht vom 7. auf den 8. April.
Hierzu wird auf die Erklärungen des Bundeskanzlers am Morgen des 9. April
verwiesen, in denen er u. a. auch auf die Äußerungen des US-
Präsidenten vom 7. April eingegangen ist.
19. Abgeordnete
Claudia Roth
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus den aktuellen Auswirkungen der israelischen
Bodenoffensive im Südlibanon auf die
Zivilbevölkerung, insbesondere im Hinblick auf
Vertreibung, die humanitäre Versorgungslage sowie die
Sicherheit der Menschen vor Ort, für ihr
politisches und humanitäres Handeln (vgl. www.rescu
e.org/article/lebanon-crisis-what-happening-and-h
ow-help)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 16. April 2026
Die Bundesregierung verfolgt die Lage im Südlibanon mit großer Sorge.
Am 8. April 2026 haben über 20 Staats- und Regierungschefs, darunter
auch Bundeskanzler Friedrich Merz, alle Seiten dazu aufgerufen, den
zwischen den USA und Iran geschlossenen Waffenstillstand auch im
Libanon umzusetzen.
Gleichzeitig setzt die Bundesregierung ihr humanitäres Engagement in
der Region fort und hat hierfür zuletzt Mittel in Höhe von 188 Mio.
Euro zur Verfügung gestellt. Die Bundesregierung setzt sich in
bilateralen und multilateralen Gesprächen nachdrücklich für den Schutz der
Zivilbevölkerung, die Achtung des humanitären Völkerrechts sowie
einen verbesserten humanitären Zugang ein.
20. Abgeordneter
Dr. Alexander
Wolf
(AfD)
Liegen der Bundesregierung Informationen
darüber vor, in welchem finanziellen Umfang
Aufträge, Zuschüsse oder Subventionen seitens der
Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, der
Heinrich-Böll-Stiftung oder evtl. weiterer
parteinaher deutscher Stiftungen an bzw. für das
ungarische Meinungsforschungsinstitut 21 Research
Center erfolgten, und wenn ja, welche (vgl. www.
21kutatokozpont.hu/grants.html)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 17. April 2026
Bei dem ungarischen Meinungsforschungsinstitut „21 Research Center“
handelt es sich um eine Partnerorganisation i. S. der „Richtlinie für die
Förderung der politischen Stiftungen bei gesellschaftspolitischen
Maßnahmen durch das Auswärtige Amt“ der Friedrich-Naumann-Stiftung
für die Freiheit, im Rahmen des vom Auswärtigen Amt finanzierten
Projekts „Mitteleuropa und die baltischen Staaten“ mit Laufzeit 2024 bis
2026. Gemäß des von der Stiftung vorgelegten
Zwischenverwendungsnachweises für das Projektjahr 2024 erfolgte eine Kooperation mit der
Organisation, deren Gesamtkosten die Stiftung mit 49.947,25 Euro
angibt.
21. Abgeordneter
Dr. Alexander
Wolf
(AfD)
Liegen der Bundesregierung Informationen über
die aktuelle Lage des Volksbunds Deutscher
Kriegsgräberfürsorge in Belarus vor, und wenn ja,
welche?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 16. April 2026
Am 12. Juni 2025 hat das Exekutivkomitee der Stadt Minsk die
sofortige Schließung der Geschäftsstelle des Volksbunds Deutsche
Kriegsgräberfürsorge e. V. (VDK) in Minsk angeordnet und sich darin auf das
durch den Ministerrat der Republik Belarus festgelegte „Verfahren zur
Eröffnung und Auflösung von Vertretungen ausländischer
Organisationen und Filialen ausländischer juristischer Personen auf dem Gebiet der
Republik Belarus“ berufen. Der Beschluss zog das sofortige Verbot
jeder Tätigkeit der Geschäftsstelle des Volksbunds in Minsk nach sich.
Seitdem gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung keine weiteren
Entwicklungen in Bezug auf die Lage des VDK in Belarus. Das Auswärtige
Amt steht weiterhin in engem Austausch mit dem VDK.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
22. Abgeordnete
Dr. Christina
Baum
(AfD)
Ist es geltende Rechtslage, dass gemäß § 3
Absatz 2 des Wehrpflichtgesetzes seit diesem Jahr
für alle Männer zwischen 17 und 45 Jahren, die
Deutschland länger als drei Monate verlassen
wollen, die Erteilung einer Genehmigung durch
das zuständige Karrierecenter der Bundeswehr
vorgeschrieben ist, und gilt diese
Genehmigungspflicht auch für trans Männer, trans Frauen und
deutsche Staatsbürger mit doppelter
Staatsbürgerschaft?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 17. April 2026
§ 3 Absatz 2 Satz 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) dient der
Wehrerfassung und Wehrüberwachung. Zugleich eröffnet das Gesetz eine
differenzierte und verhältnismäßige Handhabung, weil eine Genehmigung
nach Maßgabe des § 3 Absatz 2 WPflG in gesetzlich bestimmten Fällen
zwingend zu erteilen ist und Ausnahmen zugelassen werden können.
Solange es keinen verpflichtenden Wehrdienst gibt, ist eine
Genehmigung im Sinne der Fragestellung derzeit nicht vorgesehen.
Hierzu wird auf die am 16. April 2026 im Bundesanzeiger
veröffentlichte Allgemeinverfügung verwiesen.
§ 3 Absatz 2 des Wehrpflichtgesetzes gilt für Personen mit männlichem
Geschlechtseintrag im Personenstandsregister.
23. Abgeordnete
Desiree Becker
(Die Linke)
In welcher Form werden die auf Grundlage des
Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes erfassten
Männer über ihre Pflichten gemäß § 3 Absatz 2
des Wehrpflichtgesetzes informiert?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 17. April 2026
§ 3 Absatz 2 Satz 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) dient der
Wehrerfassung und Wehrüberwachung. Zugleich eröffnet das Gesetz eine
differenzierte und verhältnismäßige Handhabung, weil eine Genehmigung
nach Maßgabe des § 3 Absatz 2 WPflG in gesetzlich bestimmten Fällen
zwingend zu erteilen ist und Ausnahmen zugelassen werden können.
Solange es keinen verpflichtenden Wehrdienst gibt, ist eine
Genehmigung derzeit nicht vorgesehen.
24. Abgeordneter
Pierre Lamely
(AfD)
Wie bewertet die Bundesregierung die
Einschränkung der Ausreisefreiheit gemäß § 3 Absatz 2
Satz 1 des Wehrpflichtgesetzes, wonach
„männliche Personen nach Vollendung des 17.
Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen
Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen haben,
wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger
als drei Monate verlassen wollen, ohne dass die
Voraussetzungen des § 1 Absatz 2 bereits
vorliegen“, im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit
der in Artikel 21 des Vertrags über die
Arbeitsweise der Europäischen Union garantierten
unionsrechtlichen Personenfreizügigkeit, und wie
begegnet sie der Sorge, dass hierdurch eine
faktische Einschränkung der Freizügigkeit mit
abschreckender Wirkung für betroffene Bürger
entstehen könnte?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 16. April 2026
§ 3 Absatz 2 Satz 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) dient der
Wehrerfassung und Wehrüberwachung. Zugleich eröffnet das Gesetz eine
differenzierte und verhältnismäßige Handhabung, weil eine Genehmigung
nach Maßgabe des § 3 Absatz 2 WPflG in gesetzlich bestimmten Fällen
zwingend zu erteilen ist und Ausnahmen zugelassen werden können.
Zur rechtssicheren und einheitlichen Handhabung erfolgt daher der
Erlass einer Allgemeinverfügung, die öffentlich bekanntgegeben wird. Die
Freizügigkeit nach Artikel 21 AEUV wird somit nicht eingeschränkt.
25. Abgeordneter
Jan Ralf Nolte
(AfD)
Wie viele Männer haben seit Inkrafttreten der
entsprechenden Neuregelung im Wehrpflichtgesetz
einen länger als drei Monate dauernden
Auslandsaufenthalt bei den zuständigen Stellen angezeigt
oder genehmigen lassen, und in wie vielen Fällen
drohen nach Kenntnis der Bundesregierung
Sanktionen oder Strafen, weil eine solche Anzeige
oder Genehmigung unterblieben ist?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 16. April 2026
Mit Stand vom 8. April 2026 liegen 579 Anträge auf Genehmigung für
Auslandsaufenthalte vor. Im Übrigen wird auf die
Regierungspressekonferenz vom 8. April 2026 verwiesen.
Das Verlassen der Bundesrepublik Deutschland für länger als drei
Monate ohne Genehmigung erfüllt keinen Tatbestand einer
Ordnungswidrigkeit nach § 45 WPflG oder einer Straftat und kann daher nicht
sanktioniert werden. Überdies wird auf Grundlage des § 3 Absatz 2 Satz 5
WPflG in einer Allgemeinverfügung und einem Erlass eine
Ausnahmeregelung getroffen, sodass Anträge auf Auslandsaufenthalt gemäß § 3
Absatz 2 WPflG nicht gestellt werden müssen, solange keine
verpflichtende Heranziehung erfolgt.
26. Abgeordneter
Tobias Teich
(AfD)
Wie viele Genehmigungen für
Auslandsaufenthalte nach § 3 Absatz 2 des Wehrpflichtgesetzes sind
seit dem 1. Januar 2026 nach Kenntnis der
Bundesregierung durch das Bundesministerium der
Verteidigung, die Bundeswehr bzw. die
Karrierecenter oder Wehrersatzbehörden ausgestellt
worden, und wie lange ist die durchschnittliche
Bearbeitungsdauer nach Beantragung?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 17. April 2026
Es werden keine Genehmigungen im Sinne der Fragestellung erteilt.
§ 3 Absatz 2 Satz 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) dient der
Wehrerfassung und Wehrüberwachung. Zugleich eröffnet das Gesetz eine
differenzierte und verhältnismäßige Handhabung, weil eine Genehmigung
nach Maßgabe des § 3 Absatz 2 WPflG in gesetzlich bestimmten Fällen
zwingend zu erteilen ist und Ausnahmen zugelassen werden können.
Solange es keinen verpflichtenden Wehrdienst gibt, ist eine
Genehmigung im Sinne der Fragestellung derzeit nicht vorgesehen.
Hierzu wird auf die am 16. April 2026 im Bundesanzeiger
veröffentlichte Allgemeinverfügung verwiesen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie
27. Abgeordneter
Dr. Alaa Alhamwi
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Gilt die Aussage des Parlamentarischen
Staatssekretärs Stefan Rouenhoff am 18. März 2026 im
Ausschuss für Wirtschaft und Energie des
Deutschen Bundestages, dass die Bundesregierung
davon überzeugt sei, dass Menschen bei der
Heizungswahl die freie Entscheidung überlassen
werden soll und aktuelle Preissignale im Gas- und
Ölmarkt dazu führen würden, dass das Ziel des
Ausbaus und der verstärkten Nutzung der
Wärmepumpe jetzt erfolge, auch für Mieterinnen und
Mieter, und wenn ja, wie, und wenn nein, welche
Anreize werden für Vermieter geschaffen, sodass
auch Mietende nicht von volatilen fossilen
Heizpreisen betroffen sein werden, und welche
möglichen Mieterschutzinstrumente zieht die
Bundesregierung aktuell im Zusammenhang mit der
Umsetzung der Eckpunkte zum
Gebäudemodernisierungsgesetz in Betracht?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 15. April 2026
Die Koalition zwischen CDU, hat sich auf Eckpunkte für ein neues
Gebäudemodernisierungsgesetz geeinigt, das das aktuelle
Gebäudeenergiegesetz ablösen wird. Die 65-Prozent-Erneuerbare-Regelung wird
gestrichen. Das neue Gesetz wird es den Eigentümerinnen und Eigentümern
überlassen, welche Heizungsoptionen sie wählen möchten.
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz ermöglicht somit
maßgeschneiderte Lösungen, die die Situation des Gebäudeeigentümers sowie
den Zustand und die Lage der Immobilie berücksichtigen und wird den
Wandel zu klimafreundlichen Heizsystemen unterstützen.
Die Eckpunkte beinhalten die ausdrückliche Festlegung, dass es zum
Schutz der Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Nebenkosten durch
den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen einer Regelung bedarf.
Diese Festlegung wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung
berücksichtigen. Die Arbeiten am Gesetzentwurf und den neuen Regelungen
laufen. Insofern können zum gegenwärtigen Stand keine Angaben zu
genauen Inhalten der anstehenden gesetzlichen Änderungen gemacht
werden.
28. Abgeordneter
Adam Balten
(AfD)
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über
das maximale Potential der Kohleförderung in
Deutschland in den Jahren 2010, 2026 und
planmäßig für 2030 (unterteilt nach Braunkohle und
Steinkohle), und welche maximalen
Stromerzeugungskapazitäten durch Braun- und
Steinkohlekraftwerke stehen oder standen in den genannten
drei genannten Zeitpunkten zu Verfügung?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 14. April 2026
Historische Werte für die Kraftwerksleistung mit dem Energieträger
Braunkohle und Steinkohle können dem Tabellenblatt „Auswertung
Historie“ der Kraftwerksliste entnommen werden: www.bundesnetzagentu
r.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Versorgungssicherheit/Erzeug
ungskapazitaeten/Kraftwerksliste/start.html.
Die Daten der Kraftwerksliste reichen bis in das Jahr 2011 zurück. Für
das Jahr 2010 müssen daher hilfsweise die Daten des Jahres 2011
verwendet werden. Aus diesen geht hervor, dass die Kraftwerksleistung im
Bereich des Energieträgers Steinkohle bei ca. 25,7 Gigawatt und für
Braunkohle im Bereich von ca. 19,9 Gigawatt gelegen hat. Die
Leistungsangaben beziehen sich auf die elektrische Nettonennleistung.
Mit Stand vom 1. Juli 2025 weist die Liste der Altersreihung von
Steinkohleanlagen noch rund 8 Gigawatt marktlich aktiver
Steinkohlekraftwerksleistung aus. Die Liste der Altersreihung auf Basis des
Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) ist unter nachfolgendem Link
zu finden: www.bundesnetzagentur.de/Altersreihung.
Eine Aktualisierung der Altersreihung von Steinkohleanlagen erfolgt
erneut am 1. Juli 2026. Im Bereich der Braunkohleanlagen sind gemäß
Anlage 2 des KVBG heute noch rund 13,6 Gigawatt an
Kraftwerksleistung marktlich aktiv. Darüber hinaus befinden sich derzeit rund
7,5 Gigawatt an Steinkohleanlagen in der Netzreserve.
Für das Jahr 2030 sieht das KVBG eine maximale Nettonennleistung in
Höhe von 17 Gigawatt vor. Gemäß KVBG teilt sich dieses gemeinsame
Ziel auf, in 8 GW maximal verbleibender Nettonennleistung aus
Steinkohle und 9 Gigawatt maximal verbleibender Nettonennleistung aus
Braunkohle (§ 4 Absatz 2 KVBG). Die tatsächliche Nettonennleistung
im Bereich der Kohleverstromung für das Jahr 2030 hängt allerdings
von der marktlichen Entwicklung ab.
Darüber hinaus ist kein Betreiber an einer freiwilligen Stilllegung von
Kohlekraftwerken wegen deren mangelnder Rentabilität gehindert,
sofern sich die Anlagen nicht als systemrelevant erweisen sollten.
Die Braunkohletagebaubetreiber wären (voraussichtlich) zu den
abgefragten Zeitpunkten kapazitätsmäßig in der Lage (gewesen), ausreichend
Braunkohle zur Verstromung auch für den hypothetischen Fall einer
hundertprozentigen Kapazitätsauslastung des oben genannten
Kraftwerksparks zu liefern.
Die inländische Förderung von Steinkohle wurde Ende 2018 eingestellt,
da die Produktionskosten weit über den Weltmarktpreisen für
Importsteinkohle lagen. Eine Rückkehr zur inländischen Steinkohleförderung
ist wegen der Stilllegung der Schachtanlagen nicht möglich. Daher
erübrigt sich die Antwort zu den maximalen Potentialen der
Steinkohleförderung in Deutschland.
29. Abgeordneter
Jorrit Bosch
(Die Linke)
Gibt es Schätzungen der Bundesregierung zu den
zusätzlichen monatlichen Kosten pro Haushalt
durch gestiegene Benzinpreise bei
durchschnittlichem Nutzungsverhalten eines Pkw?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 13. April 2026
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Schätzungen vor. Die
monatlichen Ausgaben eines Durchschnittshaushalts können auf
Grundlage der amtlichen Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS
2023, Quelle: www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einko
mmen-Konsum-Lebensbedingungen/Ausstattung-Gebrauchsgueter/Publi
kationen/Downloads-Ausstattung/statistischer-bericht-einkommen-verbr
auchsstichprobe-hauptprogramm-5632203239005.xlsx) nachvollzogen
werden.
Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe stellt ergänzend eine
Übersicht von Vergleichsportalen dar, anhand derer die Kraftstoffpreise
vergangener Jahre eingesehen werden können. Grundsätzlich ist bei der
Bestimmung zusätzlicher Kosten aufgrund gestiegener Preise die
Nachfrageelastizität zu berücksichtigen (vgl. Priesmann, Jan, and Aaron
Praktiknjo. „Estimating short-and long-run price and income elasticities of
final energy demand as a function of household income.“ Energy Policy
207 (2025), https://doi.org/10.1016/j.enpol.2025.114850).
30. Abgeordneter
Jörg Cezanne
(Die Linke)
Wie viele Schiedsverfahren sind nach Kenntnis
der Bundesregierung gegenwärtig gegen die
Bundesrepublik Deutschland anhängig, die durch
ausländische Investoren auf Grundlage von
Investitionsabkommen („notices of dispute“) eingeleitet
wurden (bitte für die Jahre 2024, 2025 und 2026
angeben), und wurde mit Blick auf die Drohung
von Rusal aus dem April 2025 mittlerweile ein
Verfahren seitens des Unternehmens eingeleitet
(https://globalarbitrationreview.com/article/rusal-t
hreatens-germany-after-bank-takeover)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 16. April 2026
Die Bundesregierung hat von einem Schiedsverfahren Kenntnis, das
gegenwärtig gegen die Bundesrepublik Deutschland anhängig ist und unter
Berufung auf ein bilaterales völkerrechtlichen
Investitionsschutzabkommen im Jahr 2024 eingeleitet wurde. Von weiteren Schiedsverfahren, die
2024 oder 2025 auf Grundlage bilateraler völkerrechtlicher
Investitionsabkommen gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet wurden,
hat die Bundesregierung keine Kenntnis. 2026 hat das Unternehmen
Rusal ein Schiedsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland
eingeleitet. Die Bundesregierung beabsichtigt, den Deutschen Bundestag in
Kürze mittels eines Berichts über das Verfahren zu informieren.
Zusätzlich zu diesem Schiedsverfahren auf Grundlage eines bilateralen
Investitionsschutzabkommens sind vier Schiedsverfahren auf Grundlage
des Energiecharta-Vertrages anhängig. Diese vier Verfahren waren
bereits 2024 und 2025 anhängig. Nähere Informationen zu den Verfahren
auf Grundlage des Energiecharta-Vertrages finden Sie auf der Webseite
der Schiedsinstitution der Weltbank, https://icsid.worldbank.org/cases/ca
se-database.
31. Abgeordneter
Vinzenz Glaser
(Die Linke)
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über
mögliche Waffenströme aus der Ukraine nach
Deutschland oder in andere europäische Staaten
sowie die damit verbundenen Risiken (z. B.
bestehende Waffenimporte/-exporte, Kooperation mit
Nachbarstaaten, Betreuung zurückkehrender
Soldaten, Nutzung digitaler Plattformen für
Waffenhandel, Lücken in der Nachkriegs-Vorbereitung,
Schwächen bei Exportkontrolldurchsetzung,
unzureichende Kennzeichnung und
Rückverfolgbarkeit von Waffen), und welche Maßnahmen plant
sie, um diesen Risiken durch z. B. präventive
Rahmenbedingungen, verstärkte
Exportkontrollen, verbesserte Kennzeichnungs- und
Rückverfolgbarkeitssysteme sowie vertiefte regionale
Zusammenarbeit wirksam zu begegnen (https://globa
linitiative.net/analysis/arms-trafficking-
dynamicsin-central-and-south-eastern-europe/)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 10. April 2026
Es bestehen derzeit keine Hinweise auf signifikante Proliferation von
Waffen aus der Ukraine. Nicht zuletzt aus den Erfahrungen der
Westbalkankriege sind der Bundesregierung die fragegegenständlichen Risiken
gleichwohl bewusst, sie nimmt diese sehr ernst. Bilateral, in
Abstimmung mit Partnern und im EU-Rahmen unterstützt die Bundesregierung
die Ukraine diesbezüglich mit gezielten Maßnahmen. Hierzu zählen die
internationale Polizeikooperation, Informationsaustausch und
strategische Analyse sowie der Aufbau von Kapazitäten im Bereich der
Kleinwaffen- und Munitionskontrolle, durch
Projektimplementierungspartner.
Im Hinblick auf Fragen der Endverbleibskontrolle wird auf die
Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 7 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/3848 verwiesen.
32. Abgeordneter
Michael Kellner
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hat Sunoco die von Tanquid gehaltenen Anteile
an der Fernleitungsbetriebsgesellschaft (FBG)
mittlerweile an den Bund veräußert (vgl. www.zd
fheute.de/wirtschaft/tanklager-tanquid-deutschlan
d-usa-auflagen-100.html)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 14. April 2026
Ihre Frage berührt verfassungsrechtlich geschützte
Geschäftsgeheimnisse und Grundrechte der beteiligten Unternehmen. Unter Abwägung
zwischen den verfassungsrechtlich geschützten Geschäftsgeheimnissen
einerseits und dem Informationsanspruch des Deutschen Bundestages
andererseits hat die Bundesregierung die erfragten Informationen als
Verschlusssache „VS-Vertraulich“ eingestuft und der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt.1 Sie können dort eingesehen
werden.
33. Abgeordneter
Luigi Pantisano
(Die Linke)
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung
über den Einfluss des 9-Euro-Tickets auf die
Inflationsrate?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 13. April 2026
Die Bundesregierung verweist auf Schätzungen der Bundesbank (www.
bundesbank.de/resource/blob/892964/bbd7cffb91f93da1255b118db7bf6
da5/mL/2022-12-prognose-data.pdf), denen zufolge das 9-Euro-Ticket
die Inflationsrate (gemessen am harmonisierten Verbraucherpreisindex
HVPI) für sich genommen im Jahresdurchschnitt 2022 um 0,2
Prozentpunkte reduziert hat. Im darauffolgenden Jahr betrug der Effekt auf die
Verbraucherpreise infolge des Wegfalls entsprechend +0,2
Prozentpunkte im Jahresdurchschnitt.
34. Abgeordneter
Sören Pellmann
(Die Linke)
In Höhe welchen Gesamtwertes wurden seit dem
24. November 2025 bis zum aktuellen Stichtag
der Beantwortung der Frage
Einzelgenehmigungen für den Export von Rüstungsgütern für Israel
erteilt (bitte neben dem Gesamtwert auch die
jeweiligen Werte für Kriegswaffen und sonstige
Rüstungsgüter auflisten, sofern eine endgültige
Auswertung für den Zeitraum noch nicht erfolgt
ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben; www.do
mradio.de/artikel/pax-christi-fordert-stopp-von-w
affenlieferungen-nach-israel)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 15. April 2026
Bei den Angaben für die Jahre 2025 und 2026 handelt es sich um
vorläufige Zahlen, die sich noch ändern können.
Im erfragten Zeitraum (24. November 2025 bis zum 9. April 2026) hat
die Bundesregierung Genehmigungen zur endgültigen Ausfuhr von
Rüstungsgütern nach Israel im Gesamtwert von 170.887.066 Euro erteilt.
Hiervon entfällt der gesamte Wert auf sonstige Rüstungsgüter.
35. Abgeordneter
Uwe Schulz
(AfD)
Welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung aus dem von Hessen mitgetragenen
Signal, dass die Chemieagenda 2045 in den
entscheidenden Punkten zu vage und zu
unverbindlich sei, und plant die Bundesregierung kurzfristig
wirksame Entlastungen für energieintensive
Branchen in Hessen, und wenn ja, welche?
1 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Antwort als „VS-Vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 15. April 2026
Die am 26. März 2026 vorgestellte und veröffentlichte Chemieagenda
2045 wurde erarbeitet, um die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit
der deutschen Chemieindustrie und damit des Wirtschaftsstandorts
Deutschland zu sichern. Sie adressiert die Notwendigkeit zur
Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie auf den
Märkten in Europa und der Welt angesichts steigender Rohstoff- und
Energiepreise sowie erforderlicher Forschung und Innovationen in Deutschland.
Am Chemieagenda-Prozess waren neben den thematisch involvierten
Bundesressorts Verbände, Sozialpartner, Unternehmen und einzelne
Bundesländer beteiligt. Die Chemieagenda benennt kurz-, mittel- und
langfristige Maßnahmenpakete, um die genannten Ziele zu erreichen.
Um die Umsetzung der Chemieagenda voran zu bringen und das Thema
einer wettbewerbsfähigen Chemieagenda als Prozess zu begleiten, wird
eine Governance-Struktur aufgesetzt, um die Maßnahmen zügig
umzusetzen und konsequent weiterzuentwickeln. Hierzu setzt das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einen
Staatsekretärssteuerungskreis für die betroffenen Bundesressorts, bestehend aus dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dem Bundesministerium für
Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, dem
Bundesministerium der Finanzen und bei Bedarf weiteren Ressorts auf.
Eingeladen werden auch die Vertreter der relevanten, d. h. thematisch
besonders betroffenen, Bundesländer, des Verbands der Chemischen
Industrie e. V. (VCI) und der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie,
Energie (IG BCE). Angesichts der Bedeutung der Branche und der
schwierigen Lage erfolgt bewusst eine Ausgestaltung als Prozess.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass verschiedene Maßnahmen zur
Stabilisierung der Strompreise, wie die Abschaffung der
Gasspeicherumlage, die Senkung der Stromsteuer für Unternehmen des
produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft auf das EU-
Mindestmaß oder die Bezuschussung der Übertragungsnetzentgelte keineswegs
unverbindliche Maßnahmen sind, sondern diese in Gesetzesform
umgesetzt wurden und wirken. Weiterhin hat die Bundesregierung bei der
EU-Kommission ein Paket aus einer erweiterten
Strompreiskompensation und einem Industriestrompreis verhandelt. Die Umsetzung erfolgt in
nationalen Förderrichtlinien, die derzeit finalisiert werden.
36. Abgeordneter
Tobias Teich
(AfD)
Wie viel Erdgas, verflüssigtes Erdgas (LNG)
sowie sonstige gasförmige Energieträger wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung im Monat
März 2026 aus Deutschland exportiert, und wie
hoch waren die entsprechenden Importmengen
von Erdgas, LNG und gasförmigen
Energieträgern im selben Zeitraum?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 13. April 2026
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden im Monat März 2026
folgende Mengen Erdgas im- und exportiert (Angaben in
Terawattstunden – TWh):
Importe
Pipeline LNG Gesamt
85,8 TWh 14,6 TWh 100,4 TWh
Exporte
Pipeline LNG Gesamt
19,9 TWh 0,0 TWh 19,9 TWh
Die Daten zu Im- und Exporten werden regelmäßig von der
Bundesnetzagentur (abrufbar unter www.bundesnetzagentur.de/870298)
veröffentlicht.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung,
Technologie und Raumfahrt
37. Abgeordnete
Dr. Andrea
Lübcke
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Ist der Bundesregierung die bestehende
Repräsentanz deutscher Wissenschaftler im International
Advisory Council und die enge Kooperation
zwischen der TU München (TUM) mit der privaten
Kutaisi International University (KIU) des
Milliardärs, Oligarchen und Initiators der Partei
„Georgischer Traum“ Bidzina Ivanishvilli, mit ihren
umstrittenen und als antisemitisch kritisierten
Studiengängen und -Inhalten unter Professor Aliko
Tsintsadze bekannt (www.openpetition.de/petitio
n/online/schluss-mit-der-zusammenarbeit-der-tu
m-mit-der-kutaisi-international-university-kiu),
und bestehen derzeit Förderungen aus Landes-
und Bundesmitteln oder andere Kooperationen zu
der Einrichtung, die über die persönliche
Einbringung von Mitgliedern im International Advisory
Council der KIU (www.kiu.edu.ge/eng/program/d
etailed/401/International-Advisory-Council)
hinausgehen, und wenn ja, welche?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert
vom 14. April 2026
Es besteht keine Förderung oder Kooperation mit der privaten Kutaisi
International University vom Bundesministerium für Forschung,
Technologie und Raumfahrt. Zu möglichen Förderungen aus Landesmitteln
liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
38. Abgeordnete
Dr. Andrea
Lübcke
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche thematischen Schwerpunkte plant die
Bundesregierung in den Förderrichtlinien des
Programms „Hydrogen4Future“ zu setzen, und
welche Energiesystemstudien sind im Rahmen
des Förderprogramms geplant?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert
vom 14. April 2026
Die Förderrichtlinie „Hydrogen4Future“ wird derzeit vom
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt für die
anwendungsorientierte Grundlagenforschung geplant. Dieser Prozess ist noch nicht
abgeschlossen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend
39. Abgeordneter
Sebastian Maack
(AfD)
Welche Haltung nimmt die Bundesregierung ggf.
zu der Äußerung der Direktorin der
Bundesstiftung Gleichstellung Lisi Maiers ein, die vor dem
Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen
und Jugend des Deutschen Bundestages am
4. März 2026 ausführte, „genau, Artikel 3,
Absatz 2, Satz 2 Grundgesetz: Der Staat fördert die
tatsächliche Gleichstellung. Das macht deutlich,
dass es eine Staatsaufgabe ist“, obgleich im
Grundgesetz an der bezeichneten Stelle von
„Gleichberechtigung“ und nicht von
„Gleichstellung“ die Rede ist, oder sind
„Gleichberechtigung“ und „Gleichstellung“ nach Auffassung der
Bundesregierung bedeutungsgleich
(Wortprotokoll der 18. Sitzung des Ausschusses, Protokoll-
Nummer 21/18, S. 22 oben rechts; www.gesetze-i
m-internet.de/gg/art_3.html)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 14. April 2026
Die Bundesregierung kommentiert die Aussagen Dritter nicht. Die
Bundesstiftung Gleichstellung ist fachlich und rechtlich unabhängig.
Laut Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes fördert der Staat die
tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und
Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Der
Begriff „Gleichstellung“ wird insoweit häufig als politisch-fachliche
Kurzform auch im Kontext dieses verfassungsrechtlichen
Gleichberechtigungsgebots verwendet, ohne mit dem Begriff „Gleichberechtigung“
deckungsgleich zu sein.
40. Abgeordneter
Martin Reichardt
(AfD)
Plant die Bundesregierung angesichts der in
jüngerer Vergangenheit zu beobachtenden brutalen
Gewaltvorfälle an Schulen in Deutschland (www.
ndr.de/fernsehen/sendungen/hamburg_journal/me
sserangriff-in-flottbek-debatte-um-gewalt-an-schu
len,hamj-9486.html; www.ardmediathek.de/vide
o/ndr-info/gewalt-an-schulen-in-niedersachsen-ni
mmt-zu/ndr/Y3JpZDovL25kci5kZS8zOWFkOTI
0Ni05MDE0LTQxZjYtYjA1Mi0wNzA3OTg3M
DMwYmU; www.tagesschau.de/inland/mittendri
n/gewalt-schule-cottbus-100.html), gegen diese
nach meiner Auffassung dramatische
Entwicklung etwas zu unternehmen, und wenn ja, was
genau?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 14. April 2026
Eine gute Entwicklung von Schülerinnen und Schülern setzt eine
gewaltfreie Lernumgebung voraus.
Jeder Gewaltvorfall an einer Schule ist daher einer zu viel und wird im
Rahmen der föderalen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland von
den zuständigen Landesschulbehörden, den Landespolizeien und den
Landesjustizbehörden intensiv bearbeitet. Auch Fragen der
Gewaltprävention an Schulen werden von den jeweiligen Kultusministerien der
Länder verfolgt.
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und
Jugend steht regelmäßig im Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern
aller Landesregierungen, auch zu den Themen Gewalt an Schulen.
41. Abgeordnete
Dr. Anja Reinalter
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
über Umfang und Höhe der Investitionen von
Ländern und Kommunen in die digitale
Bildungsinfrastruktur im Jahr 2025 vor, die in Erwartung
eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns beim
Digitalpakt 2.0 zum 1. Januar 2025 erfolgt sind (vgl.
www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/aktuelles/pressemi
tteilungen/digitalisierung-von-schulen-bund-und-l
aender-einig-ueber-den-digitalpakt-2-0-278566),
und falls hierzu keine umfassenden Erkenntnisse
vorliegen, beabsichtigt die Bundesregierung,
diese systematisch zu erheben?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 16. April 2026
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Die
systematische und regelmäßige Berichterstattung sowie die
programmbegleitende Evaluation, die der Digitalpakt 2.0 vorsieht, beziehen sich auf den
Förderzeitraum ab 1. Januar 2026.
42. Abgeordnete
Dr. Anja Reinalter
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Beabsichtigt die Bundesregierung, Investitionen
von Ländern und Kommunen im Jahr 2025, die in
Erwartung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns
zum 1. Januar 2025 beim Digitalpakt 2.0 getätigt
wurden, nachträglich ganz oder teilweise als
förderfähig anzuerkennen (vgl. www.staedtetag.de/p
resse/pressemeldungen/2026/digitalpakt-2-0-bun
d-muss-sich-an-zusagen-halten)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 16. April 2026
Die eingesetzten Bundesmittel stammen aus dem Sondervermögen
Infrastruktur und Klimaneutralität. Der Förderzeitraum wurde im
Konsens zwischen Bund und Ländern vereinbart und beginnt rückwirkend
zum 1. Januar 2026.
43. Abgeordnete
Ulle Schauws
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Maßnahmen im Bereich der Prävention
vor sowie der Beratung nach sexualisierter
Belästigung und Gewalt (einschließlich digitaler
Formen) sowie der Aufklärung hierüber werden
durch das Bundesministerium für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert, und in
welcher jeweiligen Höhe (bitte die 14
Förderungen mit den höchsten Mittelanteilen nach Namen
und Haushaltsmitteln aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 14. April 2026
Aktuell fördert das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend (BMBFSFJ) die folgenden Maßnahmen, die (auch)
zur Prävention von sowie der Beratung nach sexualisierter Belästigung
und sexualisierter Gewalt (einschließlich digitaler Formen) beitragen:
Maßnahme Fördersumme Kurzbeschreibung
Aufklärungs- und
Aktivierungskampagne „Schieb deine
Verantwortung nicht weg“
Jährlich rd.
2.200.000 Euro
Ziel der Kampagne ist es, Erwachsene dafür zu
sensibilisieren, dass Missbrauch vor allem im eigenen
Umfeld, in der Familie oder im Freundeskreis
stattfindet und sie zu ermutigen und zu befähigen,
Verantwortung zu übernehmen, aufmerksam zu sein und
bei Verdachtsmomenten zu handeln.
Prävention sexualisierter
Gewalt in Kindheit und Jugend –
Bundesinstitut für öffentliche
Gesundheit (BIÖG)
Jährlich rd.
2.000.000 Euro
Das BIÖG hat seit dem 1. Januar 2026 die zentrale
Aufgabe, den präventiven Schutz von Kindern und
Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung
bundesweit zu stärken (vgl. § 3 des Gesetzes zur
Einrichtung der oder des Unabhängigen
Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern
und Jugendlichen).
Maßnahme Fördersumme Kurzbeschreibung
Bündnis „Gemeinsam gegen
Sexismus“
Jährlich rd.
2.000.000 Euro
Ziel des branchenübergreifenden Bündnisses ist es,
Sexismus und sexuelle Belästigung zu erkennen und
wirksame Maßnahmen dagegen zu verankern. Das
Bündnis unterstützt seine Mitglieder und weitere
Interessierte, effektiv gegen Sexismus vorzugehen und
Betroffene wirksam zu unterstützen.
Bundeskoordinierungsstelle
der Frauenberatungsstellen
und Frauennotrufe (bff e. V.)
1.211.630,00 Euro Der bff e. V. richtet seine Facharbeit und den Service
an die ambulanten Fachberatungsstellen,
insbesondere in den Arbeitsfeldern sexualisierte Gewalt,
sexuelle Belästigung, Stalking, Gefährdungsmanagement
bei häuslicher Gewalt.
„Digitaler Gewalt im
Frauenhaus handlungssicher
begegnen“
1.066.509,00 Euro Das Projekt unterstützt Frauenhausmitarbeitende
dabei, das in einem Vorprojekt entwickelte
Schutzkonzept gegen digitale Gewalt in ihren Frauenhäusern
umzusetzen. Ziele sind die Weiterentwicklung des
Frauenunterstützungssystems sowie die
Unterstützung und Beratung von gewaltbetroffenen Frauen.
„Konzepte gegen digitale
Gewalt im sozialen Umfeld
und im öffentlichen Raum“
(Kurzbezeichnung: „Aktiv
gegen digitale Gewalt“)
1.023.748,00 Euro Das Projekt wird vom bff e. V. durchgeführt und
fokussiert auf die neuesten technischen Entwicklungen,
entwickelt zielgenaue Maßnahmen, um das
Frauenunterstützungssystem fortzubilden, und widmet sich
intensiv den Rechten von Betroffenen.
„make it work – then make
it better! Bei Gewalt am
Arbeitsplatz gibt es Hilfe.“
1.005.172,00 Euro Das Projekt wird vom bff e. V. durchgeführt, arbeitet
fachlich zum Thema sexuelle Belästigung am
Arbeitsplatz und legt den Fokus auf Trainings,
Qualitätssicherung und Beratung.
Bundeskoordinierung
spezialisierter Fachberatung gegen
sexualisierte Gewalt in
Kindheit und Jugend (BKSF)
488.224,00 Euro Die BKSF setzt sich seit 2016 für eine bessere
Vernetzung der Fachberatungsstellen ein, mit dem Ziel,
die bundesweite Versorgung von Betroffenen
sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend deutlich zu
verbessern und die Belange der Betroffenen und der
Fachberatung in der fachlichen und allgemeinen
Öffentlichkeit zu vertreten.
„Menschenhandel 2.0 –
Digitalisierung,
Datenverarbeitung und
informationstechnologische Maßnahmen
zur Unterstützung Betroffener
von Menschenhandel“
265.000,00 Euro Ziel des Projekts ist die Schaffung und Etablierung
einer ersten bundesweiten Online-Anlaufstelle
Menschenhandel zur Erstberatung und Weiterleitung
Betroffener von Menschenhandel, Ratsuchender und
Angehöriger an geeignete Unterstützungs- und
Hilfestrukturen.
JUUUPORT e. V. –
Online-Beratung bei
Cybermobbing und anderen
Problemen im Netz
299.623,88 Euro Ziel sind bundesweite, peer-to-peer-basierte
Online-Beratung für junge Menschen speziell für
internetbasierte Probleme wie Cybermobbing.
Ehrenamtlich aktive Jugendliche und junge Erwachsene,
die JUUUPORT-Scouts, beraten Gleichaltrige bei
Online-Problemen. JUUUPORT verzeichnet
zunehmend auch Beratungsanfragen im Bereich
sexualisierter Belästigung.
Im Kontext der Bundesinitiative „Schutz von geflüchteten Menschen in
Flüchtlingsunterkünften“ und dem zugehörigen Sondervorhaben wird
das Thema mitbearbeitet; der Fokus liegt hier auf besonders
schutzbedürften Gruppen, darunter auch von sexualisierter Gewalt Betroffene.
Von sexualisierter Belästigung oder Gewalt betroffenen Frauen stehen
zudem die Schutz- und Beratungsangebote nach dem Gewalthilfegesetz
zur Verfügung. Die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes erfolgt gemäß
dem grundgesetzlichen Kompetenzgefüge durch die Länder. Der Bund
unterstützt die Länder im Zeitraum von 2027 bis 2036 bei der Erfüllung
der Aufgaben nach dem Gewalthilfegesetz über den Finanzausgleich mit
insgesamt 2,6 Mrd. Euro.
Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ berät seit 2013 Betroffene, ihr
soziales Umfeld und Fachkräfte bei allen Formen von Gewalt, darunter
auch sexualisierte Gewalt und digitale Gewalt. Die Beratung erfolgt
anonym, kostenlos, rund um die Uhr und bei Bedarf in 18
Fremdsprachen und in Deutscher Gebärdensprache oder Leichter Sprache. Die
Einrichtung und der Betrieb des Hilfetelefons sind eine dem Bundesamt für
Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) gesetzlich
übertragene Aufgabe. Daher erfolgt die Finanzierung aus dem Haushalt des
BAFzA.
Die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von
Kindern und Jugendlichen (UBSKM) sowie die
Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) tragen darüber hinaus in vielfältiger Weise zur
Prävention und Beratung bei sexualisierter Belästigung und sexueller
Gewalt bei.
Um in Zukunft den Fokus noch stärker auf den Bereich der Prävention
zu legen, hat das BMBFSFJ Anfang April 2026 ein
Interessenbekundungsverfahren zu neuen Modellprojekten zur Prävention von
geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt gestartet, das auch
sexualisierte Belästigung und sexualisierte Gewalt berücksichtigt und explizit
auch Vorhaben zur Prävention von digitaler Gewalt umfasst.
44. Abgeordnete
Donata
Vogtschmidt
(Die Linke)
Wurden Projektträgern Mittel bewilligt im
Rahmen von Sondervorhaben des Förderprogramms
„Demokratie leben!“ (Prävention von
islamistischem Extremismus im digitalen Raum;
Antisemitismusprävention in Schule, Sport und
digitalem Raum; Wirtschaft und Demokratie:
Demokratiebildung in der Arbeits- und Unternehmenswelt;
Digitale Demokratiebildung – resilient gegen
Desinformation und digitalen Extremismus), die
mit einem entsprechenden
Interessenbekundungsverfahren – vom Bundesministerium für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend im
November 2025 unter der URL www.demokratie-lebe
n.de/dl/service/aktuelles/interessenbekundungsver
fahren-einzelne-sondervorhaben-2026-275370
veröffentlicht und nach Ablauf der zweiwöchigen
Bewerbungsfrist wieder vom Netz genommen –
ausgeschrieben wurden (wenn nein, warum nicht,
und wenn ja, bitte die zehn Projektträger mit den
betragsmäßig größten Bewilligungen nach
geförderten Themen auflisten; www.demokratie-lebe
n.de/dl/projektpraxis/projekte-finden), und
inwiefern stehen diese Sondervorhaben in einem
Zusammenhang mit nach meiner Annahme
möglicherweise geringer als ursprünglich vorgesehenen
maximalen Antragssummen für bestehende
Kooperationsverbünde innerhalb von „Demokratie
leben!“?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand
vom 17. April 2026
Alle Sondervorhaben im Sinne der Fragestellung wurden im Rahmen
eines Interessenbekundungsverfahrens ausgewählt. Beginnend mit dem
Projekt der höchsten Fördersumme werden im Folgenden zehn
Sondervorhaben aufgelistet, die für das Haushaltsjahr 2026 bewilligt wurden:
Zuwendungsempfänger Projekttitel
Zentralrat der Juden in Deutschland Strukturen schaffen gegen Antisemitismus im
Fußball
AVP – Akzeptanz, Vertrauen, Perspektive e. V. „preventex@social.networks: Ein Programm zur
Prävention des islamistischen Extremismus in den
sozialen Online-Netzwerken“
MAKKABI Jüdischer Turn- und Sportverband
in Deutschland e. V.
Game Changer – Kompetenztraining gegen
Antisemitismus im Sport
Minor – Projektkontor für Bildung und Forschung
gemeinnützige GmbH
Democracy.AI – Toolbox und Beratung zu
Demokratiebildung in der Arbeits- und Unternehmenswelt
(Democracy.AI)
Digitale Helden gGmbH generation:ki – Peer-to-Peer für Demokratie
AVP – Akzeptanz, Vertrauen, Perspektive e. V. „Civic Youth Net – Demokratieförderung &
Extremismusprävention online“
Stiftung Digitale Spielekultur gGmbH Community-Management – Prävention und Care-
Strukturen für sichere Gaming-Communities
Violence Prevention Network gGmbH NetzXtreme – Formate für Eltern zur Früherkennung
islamistischer Online-Radikalisierung von
Jugendlichen
Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-
Diensteanbieter (FSM)
Update Medienkompetenz – Lehrende fitmachen
gegen Desinformation, Extremismus und Hate
Speech
Deutsche Gesellschaft e. V. Eingetragener Verein
zur Förderung politischer, kultureller und sozialer
Beziehungen in Europa
Erkennen. Verstehen. Handeln. – Schulwochen
gegen Antisemitismus
Die Gesamtbewilligungssumme für die o. g. Sondervorhaben für das
Haushaltsjahr 2026 beläuft sich auf 2.803.743,45 Euro.
Die Förderung der Sondervorhaben steht in keinem Zusammenhang mit
den maximalen Antragssummen für die ebenfalls über das
Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geförderten Kooperationsverbünde für
2026.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales
45. Abgeordneter
Peter Bohnhof
(AfD)
Gelten die Bestimmungen zur Mitversicherung
von Familienangehörigen in den
Sozialversicherungsabkommen mit der Türkei und den
Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawiens nach
Kenntnis der Bundesregierung auch für in
Deutschland krankenversicherte Arbeitnehmer
mit mehrfacher Staatsangehörigkeit (z. B. deutsch
und türkisch)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 17. April 2026
Ein Sozialversicherungsabkommen findet auf Personen Anwendung,
sofern sie unter dessen Geltungsbereich fallen. Weder das
Sozialversicherungsabkommen mit der Türkei noch das mit Jugoslawien schließt
Personen mit mehrfacher Staatsangehörigkeit von der Anwendung aus.
46. Abgeordneter
Christian Görke
(Die Linke)
Wie hoch waren bzw. sind nach Kenntnis der
Bundesregierung die Zahlungen der ostdeutschen
Bundesländer an den Bund nach dem Gesetz zur
Überführung der Ansprüche und Anwartschaften
aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des
Beitrittsgebiets in den Jahren 2014, 2017, 2020,
2023 und 2026 (bitte für alle einzelnen fünf
ostdeutschen Bundesländer die Summen für die
jeweiligen Jahre angeben, wo möglich Ist-Werte,
sonst bitte Soll-Werte nach dem letzten
verfügbaren Stand)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 14. April 2026
Die Höhe der Zahlungen der ostdeutschen Bundesländer und Berlin an
den Bund für die Jahre 2014, 2017, 2020, 2023 und 2026 für Leistungen
nach dem Gesetz zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften
aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets
(AAÜG) können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Tabelle: Erstattungen der Länder an den Bund für Leistungen nach dem AAÜG – in Mrd. Euro
MV ST BB SN TH BE Gesamt
2014 0,29 0,41 0,45 0,74 0,40 0,24 2,54
2017 0,32 0,44 0,49 0,80 0,42 0,27 2,74
2020 0,34 0,46 0,53 0,85 0,45 0,29 2,91
2023 0,29 0,40 0,47 0,75 0,39 0,26 2,57
2026* 0,26 0,36 0,43 0,67 0,35 0,23 2,30
* Soll-Werte, Aufteilung auf die einzelnen Länder wurde vorläufig auf Basis der Bevölkerungsanteile 2024 berechnet.
MV = Mecklenburg-Vorpommern, ST = Sachsen-Anhalt, BB = Brandenburg, SN = Sachsen
TH = Thüringen, BE = Berlin
Etwaige Abweichungen zwischen der Summe der einzelnen Länder und Wert „Gesamt“ sind rundungsbedingt.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales
und Staatsmodernisierung
47. Abgeordneter
Dr. Moritz
Heuberger
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Vorteile verspricht sich die
Bundesregierung von der Vergabe des Auftrags zur
Entwicklung eines Prototypen für eine KI-basierte
Verwaltungsplattform („Bürger-App“ oder
„Deutschland-App“) ohne Einzelausschreibung unter
Nutzung eines bestehenden Rahmenvertrages, und
nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der
konkreten Auftragnehmer (siehe www.handelsbla
tt.com/technik/it-internet/software-bund-beauftrag
t-sap-und-telekom-mit-bau-der-buerger-app/1002
13370.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Thomas Jarzombek
vom 15. April 2026
Eine moderne Verwaltung muss effizient, schnell und serviceorientiert
sein – mit weniger Bürokratie, kürzeren Bearbeitungszeiten und einer
zentralen Anlaufstelle für Verwaltungsleistungen. Künstliche Intelligenz
(KI) bietet hierfür großes Potenzial. Das Bundesministerium für
Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) entwickelt deshalb unter
anderem eine KI‑basierte Verwaltungsplattform. Das Ziel ist, schnell
spürbare Fortschritte für die Menschen in Deutschland zu erzielen. Im Fokus
steht ein zeitnaher Nachweis der technischen Machbarkeit durch die
Entwicklung eines Prototyps der KI-basierten Verwaltungsplattform. Für
diese zeitlich begrenzte Initialphase werden deshalb bestehende
Rahmenverträge aus dem Kaufhaus des Bundes genutzt. Im nächsten Schritt
wird eine offene Ausschreibung durchgeführt, bei der sich alle
Marktteilnehmer für die Entwicklung und den Betrieb der Plattform und App
bewerben können.
Es handelt sich um ein technisch anspruchsvolles Innovationsprojekt in
einer komplexen Systemlandschaft, die von zahlreichen Abhängigkeiten
geprägt ist. Der Auftragnehmer muss über die für eine prototypische
Umsetzung erforderliche spezialisierte Expertise verfügen. Das
Vergabeverfahren, welches zum Abschluss der Rahmenverträge geführt hat,
bietet Gewähr dafür, dass Beratungsleistungen zu den wirtschaftlichsten
Konditionen in Anspruch genommen werden können.
48. Abgeordneter
Dr. Moritz
Heuberger
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie hoch sind die Entwicklung-, Beratungs- und
Unterstützungskosten für die Entwicklung eines
Prototypen für eine KI-basierte
Verwaltungsplattform („Bürger-App“ oder „Deutschland-App“)
durch SAP und die Telekom, und mit wie vielen
Personentagen auf Seiten der Auftragnehmer wird
von der Bundesregierung geplant (siehe www.han
delsblatt.com/technik/it-internet/software-bund-be
auftragt-sap-und-telekom-mit-bau-der-buerger-ap
p/100213370.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Thomas Jarzombek
vom 16. April 2026
Künstliche Intelligenz (KI) kann Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen
sowie Behörden dabei unterstützen, Leistungen besser zu finden,
Formulare einfacher auszufüllen und Anträge schneller zu bearbeiten. Das
Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung entwickelt
deshalb eine KI-basierte Verwaltungsplattform, die perspektivisch KI-
Funktionalitäten sowohl im „Frontend“ (insb. Antragsstellung) und im
„Backend“ (u. a. Bearbeitung von Anträgen) unterstützen soll. Über eine
solche Plattform und eine zugehörige App soll der Alltag der Menschen
spürbar erleichtert werden. Die KI ermöglicht hierbei unter anderem
eine dialogbasierte Antragstellung – mehrsprachig und barrierefrei. In
einer ersten – aktuell laufenden – Phase wird zunächst ein Prototyp
umgesetzt. Dabei wird von Beginn an auf Skalierbarkeit gesetzt, was
zentrale Architekturvorgabe ist.
Für diese zeitlich begrenzte Initialphase werden bestehende
Rahmenverträge aus dem Kaufhaus des Bundes genutzt. Die konkrete Kostenhöhe
sowie Personentage hängen insbesondere davon ab, ob und in welchem
Umfang im Projektverlauf des Piloten verschiedene Bausteine, optionale
Leistungen oder Unterstützungsbedarfe beauftragt werden.
49. Abgeordnete
Rebecca Lenhard
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Setzt die von Deutschland geplante EUDI-Wallet
für Installation, Nutzung oder Aktualisierung
einen Google oder Apple Account voraus (siehe:
www.ad-hoc-news.de/boerse/news/ueberblick/deu
tscher-digitalausweis-abhaengigkeit-von-apple-un
d-google-sorgt-fuer/69083875), und falls ja, wie
bewertet die Bundesregierung die daraus
resultierenden Auswirkungen auf die digitale
Souveränität durch die Abhängigkeit von nur zwei US-
Anbietern?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Thomas Jarzombek
vom 15. April 2026
Für die Nutzung der EUDI-Wallet ist kein Apple- oder Google-Konto
erforderlich und eine Verknüpfung mit einem solchen Konto findet nicht
statt. Die EUDI-Wallet wird als eigenständige Smartphone-App gemäß
den Vorgaben der novellierten eIDAS-Verordnung bereitgestellt und
funktioniert unabhängig von den Diensten dieser Anbieter. Es werden
keine Identitätsdaten von Nutzenden an die US-Dienste Apple oder
Google übermittelt. Lediglich für den Download und die Aktualisierung
der App über den App Store bzw. Google Play Store ist in der Regel ein
entsprechendes Konto beim jeweiligen Anbieter erforderlich. Diese
Abhängigkeit beschränkt sich somit auf den Distributionskanal und betrifft
nicht die Funktionalität der Wallet selbst.
Grundsätzlich dient die Bereitstellung über den Google Play Store und
den App Store von Apple dazu, zum Go-Live der staatlichen EUDI-
Wallet Anfang 2027 eine möglichst breite Verfügbarkeit für die Bevölkerung
sicherzustellen. Diese Distributionskanäle bieten zudem eine für die
breite Bevölkerung vertraute und sichere Umgebung für den Bezug von
Apps. Eine Integration in alternative Stores wird für sinnvoll erachtet
und derzeit geprüft.
Die Sicherheitsmechanismen der EUDI-Wallet basieren auf offenen,
hardware-gestützten Standards und sind nicht an einzelne
Plattformanbieter gebunden. Die Stärkung der digitalen Souveränität ist ein
wesentliches Ziel im Rahmen der Entwicklung des EUDI-Wallet-
Ökosystems, in das die staatliche EUDI-Wallet eingebunden ist. Die
Kombination aus EUDI-Wallet und EUDI-Wallet-Ökosystem schafft eine
europäisch kontrollierte, souveräne Infrastruktur für digitale Nachweise und
stärkt die Unabhängigkeit von nicht-europäischen Plattformen in diesem
Bereich.
50. Abgeordnete
Rebecca Lenhard
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Position vertritt die Bundesregierung zu
den laut einem Medienbericht bestehenden Plänen
für ein gemeinsames EU-USA-Gremium zu
Digital Services Act (DSA), Digital Markets Act
(DMA) und Kartellverfahren (https://netzpolitik.o
rg/2026/neues-gremium-geplant-eu-will-trump-be
i-digitalgesetzen-entgegenkommen), und welche
Folgen erwartet sie für die unabhängige
Durchsetzung europäischen Digitalrechts?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Thomas Jarzombek
vom 16. April 2026
Die Bundesregierung begrüßt den Austausch zwischen den USA und der
EU im Digitalbereich. Das Recht der EU, eigene Regeln zu erlassen und
durchzusetzen, steht nicht zur Debatte.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr
51. Abgeordneter
Alexis L. Giersch
(AfD)
Wie veränderte sich jeweils die Zahl der
technisch-operativen bzw. der nautischen Mitarbeiter
der Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter
Brunsbüttel und Kiel-Holtenau (beide nunmehr
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Nord-Ostsee-Kanal)
im Vergleich zwischen 2010 und heute?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte
vom 15. April 2026
Die Zahl der Beschäftigten mit einer nautischen Ausbildung des
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Nord-Ostsee-Kanal betrug im Jahr 2010
54 und beträgt gegenwärtig 46 Beschäftigte.
52. Abgeordneter
Robin Jünger
(AfD)
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus
der von der Deutschen Bahn AG (DB AG) für
den Zeitraum vom 27. März 2026 bis 13. April
2026 angekündigten Vollsperrung des
Streckenabschnitts Hanau–Fulda im Hinblick auf deren
Auswirkungen auf Pünktlichkeit, Kapazität und
Ersatzverkehr im hessischen Personen- und
Güterverkehr, und welche konkreten Maßnahmen hat
sie als Eigentümervertreterin des Bundes
gegenüber der DB AG veranlasst, um die Belastungen
für Pendler, Fernreisende und Unternehmen in
Hessen während der Sperrung zu minimieren
(https://hanau-fulda.deutschebahn.com/aktuelles-r
eader/bahnverkehr-hanau-fulda-sperrung-der-stre
cke-vom-27-maerz-21-uhr-bis-13-april-5-uhr-fue
r-gebuendelte-bauarbeiten.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 10. April 2026
Die Bahnstrecke zwischen Fulda und Hanau war vom 27. März bis zum
3. April 2026 gesperrt, um insbesondere den viergleisigen Ausbau der
Bahnstrecke zwischen Hanau und Gelnhausen voranzutreiben.
Bei diesem Ausbauprojekt handelt es sich um ein Vorhaben, das
maßgeblich auf eine verbesserte Kapazität und Pünktlichkeit der
Bahnstrecke abzielt. Entlang der 23 km langen Bestandsstrecke zwischen Hanau
und Gelnhausen baut die Deutsche Bahn (DB AG) zusätzliche Gleise.
Die Strecke wird so künftig durchgehend viergleisig, ohne das dicht
besiedelte Kinzigtal zusätzlich zu zerschneiden. Die zusätzlichen Gleise
bringen mehr Kapazität und ermöglichen einen flexibleren und somit
störungsfreieren Betrieb, da diese insbesondere eine Entmischung des
Fern- und Nahverkehrs ermöglichen, schnelle Züge also getrennt von
langsameren auf eigenen Gleisen fahren können.
Außerdem erhöht sich die Geschwindigkeit auf der Strecke von
160 km/h auf künftig 230 km/h. Auch das trägt dazu bei, die
Pünktlichkeit im Fernverkehr und Regionalverkehr zu verbessern und die Fahrzeit
zu verkürzen.
Zusätzlich zu den Bauarbeiten für den viergleisigen Ausbau der
Bahnstrecke zwischen Hanau und Gelnhausen nutzt die DB AG die
Streckensperrung, um weitere Bauarbeiten gebündelt umzusetzen. So finden in
Gelnhausen–Haitz und Höchst sowie in Wirtheim
Baugrunderkundungen für die Planung des viergleisigen Ausbaus als Teil der
Neubaustrecke Gelnhausen–Fulda statt. Zwischen Wächtersbach und Bad Soden–
Salmünster, in Steinau sowie im Bereich Schlüchtern bis Flieden nutzen
die Bauteams die Sperrung darüber hinaus für notwendige
Gleiserneuerungen und Kabeltiefbauarbeiten. Auch dies sind Bauarbeiten, die
notwendig sind, um die Strecke instand und damit leistungsfähig und
möglichst störungsfrei zu halten.
Damit die Reisenden im Nahverkehr auch während der rund
zweiwöchigen Sperrung mobil bleiben, hat die DB AG im öffentlichen Nahverkehr
Alternativangebote entwickelt und für den Regionalverkehr als Ersatz
für die entfallenden Regionalzüge einen Busverkehr eingerichtet.
Die ICE-Züge standen den Reisenden während der Arbeiten weiter zur
Verfügung. Die Züge fuhren über Umleitungsstrecken. Auch der
Güterverkehr wurde umgeleitet.
Die Bauarbeiten waren seit langem im Fahrplan hinterlegt und dort
eingeplant, so dass die Reisenden im Fernverkehr rechtzeitig über ihre
Fahrtrouten und Reisezeiten informiert waren. Mit Rücksicht auf die
Pendlerinnen und Pendler hatte die DB AG die Sperrung der Strecke
bewusst in die Osterferien gelegt, da dann weniger Pendler unterwegs sind
und insbesondere auch keine Schülerverkehre betroffen sind. Details zu
den Ersatzangeboten gab es im DB Navigator unter bahn.de oder auch in
folgender Pressemeldung zum Thema: www.deutschebahn.com/de/press
e/presse-regional/pr-frankfurt-de/presseinformationen-regional/Rund-u
m-Ostern-gebuendelte-Bauarbeiten-im-Kinzigtal-Mobilitaet-mit-Ersatza
ngeboten-gesichert-13770160.
53. Abgeordneter
Luigi Pantisano
(Die Linke)
Plant die Bundesregierung, das Deutschlandticket
wieder für 9 Euro anzubieten, und ggf. ab wann?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 10. April 2026
Nein.
54. Abgeordneter
Bastian Treuheit
(AfD)
Schließt sich die Bundesregierung Forderungen
aus den Ländern hinsichtlich der Einführung oder
Genehmigung eigenständiger Kfz-Kennzeichen
für einzelne Städte oder Gemeinden (z. B.
Zirndorf) an, und wenn ja, auf welcher rechtlichen
Grundlage soll eine solche Regelung
gegebenenfalls umgesetzt werden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte
vom 13. April 2026
Das Bundesministerium für Verkehr wird den Vorschlag und
Möglichkeiten zur Umsetzung des Bundesratsbeschlusses konstruktiv prüfen. Zu
beachten ist dabei auch die aktuell laufende Kfz-Zentralisierung, die
deutschlandweite Änderungen von flächendeckenden Verfahren umfasst.
55. Abgeordneter
Robin Wagener
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über
gezielte GPS-Störungen in der Ostsee,
mutmaßlich durch Russland, und wie oft haben die
Behörden des Bundes Warnungen über diese GPS-
Störungen an deutsche maritime
Wirtschaftsteilnehmer in der Ostsee ausgesprochen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte
vom 13. April 2026
Bezüglich der in der Fragestellung erbetenen Informationen ist die
Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt,
dass Ihre Frage teilweise nur in eingestufter Form beantwortet werden
kann. Gegenstand Ihrer Frage sind auch solche Informationen, die in
besonderem Maße das Staatswohl berühren. Arbeitsmethoden und
Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sowie Einzelheiten zur
nachrichtendienstlichen Erkenntnislage sind im Hinblick auf die
künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags besonders schutzwürdig. Eine
Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Erkenntnisse würde
zu einer Schwächung der den deutschen Nachrichtendiensten zur
Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen und
ließe Rückschlüsse auf Aufklärungsschwerpunkte zu. Insofern könnte
die Offenlegung entsprechender Informationen für die Sicherheit und die
Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Nach der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz
(Verschlusssachenanweisung, VSA) sind Informationen, deren
Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik
Deutschland oder eines ihrer Länder schädlich sein können,
entsprechend einzustufen.
Eine offene Beantwortung Ihrer Frage könnte dazu führen, dass die
Beziehungen der Nachrichtendienste des Bundes zu ausländischen
Nachrichtendiensten beeinträchtigt werden. Es wäre damit zu rechnen, dass
Nachrichtendienste der betroffenen Staaten den Nachrichtendiensten des
Bundes nicht mehr als verlässlichen bzw. vertrauenswürdigen Partner
ansehen würden, wenn eine Stellungnahme zu den Informations- bzw.
Auskunftsersuchen öffentlich würde. Eine Kenntnisnahme durch
Unbefugte würde daher für die Auftragserfüllung der Nachrichtendienste des
Bundes erhebliche Nachteile zur Folge haben. Sie kann für die
Interessen der Bundesrepublik Deutschland somit schädlich sein. Deshalb sind
die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der VSA
mit dem VS-Grad „VS-Vertraulich“ eingestuft und werden dem
Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.2
2 Das Bundesministerium für Verkehr hat einen Teil der Antwort als „VS-Vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Es ist ein Anstieg gezielter Störungen von Signalen des globalen
Satellitennavigationssystems (Global Navigation Satellite System – GNSS) in
der Ostsee zu verzeichnen.
Warnungen und sicherheitsrelevante Hinweise werden im Rahmen des
nautischen Warn- und Nachrichtendienstes durch den Seewarndienst der
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung als Bekanntmachung für
Seefahrer (BfS) verbreitet. Ergänzend veröffentlicht das Bundesamt für
Seeschifffahrt und Hydrographie regelmäßig Nachrichten für Seefahrer
(NfS). Zu GNSS-Störungen in der Ostsee wurde eine Bekanntmachung
für Seefahrer (BfS 290/25) und eine Nachricht für Seefahrer (NfS 41/25)
veröffentlicht. Diese Informationen sind für die maritime Wirtschaft
zugänglich.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
56. Abgeordneter
Jorrit Bosch
(Die Linke)
Gibt es Pläne der Bundesregierung, angesichts
gestiegener Benzinpreise ein Klimageld zur
Entlastung privater Haushalte auszuzahlen, und falls ja,
in welcher Höhe?
Antwort des Staatssekretärs Jochen Flasbarth
vom 16. April 2026
Nein, der Koalitionsausschuss hat beschlossen, die Energiesteuer für
Benzin und Diesel für zwei Monate zu senken.
57. Abgeordnete
Dr. Julia Verlinden
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche konkreten Maßnahmen zur Reduktion von
Methan-Emissionen hat die Bundesregierung
beschlossen, um (vor dem Hintergrund des Global
Methan Pledge, der EU-Methanverordnung sowie
der Klimaziele) die Methanemissionen bis 2030
zu senken, und wie würden für Importeure
Anreize zur Vermeidung klima- und
verbraucherschädlicher Methanemissionen entlang der Lieferkette,
insbesondere aus Fördergebieten mit hoher
Emissionsintensität, sichergestellt, wenn bei Verstößen
von Importeuren gegen die EU-
Methanverordnung mit Sanktionierung „mit Augenmaß“
reagiert würde (wie es die Bundesministerin für
Wirtschaft und Energie Katherina Reiche
ankündigt, vgl. Pressestatement zur aktuellen Lage
www.youtube.com/live/BZFdcz7kcJI?t=984s, ab
16.25 Uhr)?
Antwort des Staatssekretärs Jochen Flasbarth
vom 14. April 2026
Die nationalen und EU-Klimaziele umfassen alle Treibhausgase unter
der UN-Klimarahmenkonvention, einschließlich Methan. Das Bundes-
Klimaschutzgesetz gibt Minderungspfade für verschiedene Sektoren vor,
darunter die Sektoren Landwirtschaft und Abfallwirtschaft mit einem
besonders hohen Anteil von Methanemissionen.
Deutschland hat seine Methanemissionen seit 1990 um rund 64 Prozent
(88 Mio. t CO2Äq) gesenkt. Am stärksten gingen die Methanemissionen
im Abfallsektor und Energiesektor zurück. Wesentlicher Erfolgsfaktor
für die Methanreduktion in der Abfallwirtschaft war das
Deponierungsverbot für unbehandelte Siedlungsabfälle. Im Zeitraum 1990 bis 2030
wird eine Gesamtreduktion von ca. 70 Prozent projiziert.
Im Klimaschutzprogramm 2026 wurde im Landwirtschaftssektor ein
neues Methanmessprogramm vereinbart, um Minderungsmaßnahmen
und Monitoring/Verifikation/Reporting (MRV) der Methanemissionen
aus der Rinderhaltung systematisch weiter zu erforschen und zu
entwickeln.
Methanemissionen im fossilen Energiesektor sollen mittels der EU-
Methanverordnung gesenkt werden. Die Bundesregierung wird diese
Verordnung europarechtskonform umsetzen. Das Gesetz zur Umsetzung der
EU-Methanverordnung wird zurzeit innerhalb der Bundesregierung
erarbeitet. Die Behörde, die im Einzelfall über die Höhe und ggf. auch auf
das Absehen des Bußgeldes entscheidet, kann entsprechend den
Vorgaben der Verordnung und des Ordnungswidrigkeitenrechts die
Begleitumstände berücksichtigen (z. B. Schwere des Verstoßes, ernsthafte
Bemühungen der Verantwortlichen, den Schaden abzuwenden, Bedeutung
für die Versorgungssicherheit).
Im Kontext des Global Methane Pledges in der 20. Legislaturperiode hat
die damalige Bundesregierung zwei Einzahlungen beim International
Methane Emissions Observatory (IMEO) getätigt (insgesamt 22 Mio.
Euro).
Das IMEO verwaltet das für die EU-Methanverordnung essentielle
Monitoringsystem OGMP 2.0, außerdem ist ein Emissionsinventar für Öl-
und Gasfördergebiete in Arbeit. Die Einzahlung dient auch der
Finanzierung der Satellitenüberwachung durch MARS (www.unep.org/topics/en
ergy/methane/methane-alert-and-response-system-mars). In der
20. Legislaturperiode wurde außerdem eine Einzahlung in Höhe von
8 Mio. Euro bei der Climate and Clean Air Coalition (CCAC) getätigt,
die für Methanreduktion im Abfallbereich und bei der Regulatorien-
Entwicklung im fossilen Bereich genutzt wird.
In der 21. Legislaturperiode wurde zudem im Kontext der
Internationalen Klimaschutzinitiative ein Projekt zur Reduktion von
Methanemissionen im Abfallsektor ausgeschrieben (Förderung bis zu 15 Mio. Euro),
das bis Mitte des Jahres 2026 ausgewählt werden soll.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Gesundheit
58. Abgeordneter
Pascal Meiser
(Die Linke)
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über
die Auswirkungen des regelmäßigen Hebens und
Tragens von Lasten mit einem Gewicht von über
20 Kilogramm auf die Gesundheit von
Beschäftigten sowie auf das Unfallgeschehen
(gegebenenfalls dabei bitte auch darstellen, mit welchen
Auswirkungen dies nach gesicherter Kenntnislage der
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin einhergeht), und liegen der Bundesregierung
belastbare Daten darüber vor, wie sich die Zahl
der Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems
bei Beschäftigten der Post-, Kurier- und
Expressdienste entwickelt hat, und wenn ja, wie lauten
diese (bitte aufführen, wie viele Fehltage infolge
von Krankschreibungen aufgrund von
Erkrankungen des Muskel-Skelett-System bei
Paketzustellerinnen und Paketzustellern entstehen; bitte im
Vergleich dazu die Anzahl der entsprechenden
Fehltage infolge von Krankschreibungen über alle
Branchen hinweg sowie die Anzahl aller Fehltage
infolge von Krankschreibungen in den Post-,
Kurier- und Expressdiensten ausweisen; bitte die
Daten für die letzten acht verfügbaren Jahre
ausweisen, für die entsprechende Daten vorliegen;
gegebenenfalls dabei bitte auf der Bundesregierung
bekannte Daten von gesetzlichen Krankenkassen
zurückgreifen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge
vom 14. April 2026
Dass das regelmäßige berufliche Heben und Tragen von Lasten
dauerhafte negative gesundheitliche Beeinträchtigungen nach sich ziehen
kann, ist weitgehend bestätigt. Die Ursache-Wirkungsbeziehungen sind
so eindeutig, dass Heben und Tragen von Lasten als besondere
berufliche Einwirkung in einer Reihe von Berufskrankheiten anerkannt ist.
Die wissenschaftliche Evidenz der Ursache-Wirkungsbeziehung wird
durch den Ärztlichen Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten
(ÄSVB) diskutiert und geprüft. Die Evidenz ist in wissenschaftlichen
Stellungnahmen zu den Berufskrankheiten dokumentiert.
Das erhöhte Unfallgeschehen im Zusammenhang mit beruflichen
Tätigkeiten des Hebens und Tragens von Lasten (z. B. in der Rubrik Manuelle
Handhabung von Gegenständen) ist in der Statistik zum
Arbeitsunfallgeschehen regelmäßig dargestellt, eine Auswertung mit Blick auf
Lastgewichte ist jedoch nicht möglich (https://publikationen.dguv.de/statistike
n/arbeitsunfallgeschehen/5157/arbeitsunfallgeschehen-2024).
Beschäftigte, die Post-, Kurier- oder Expressdienstleistungen erbringen,
werden entsprechend der Klassifikation der Berufe der Bundesagentur
für Arbeit (KldB 2010/20, BA) der Berufsgruppe 513 „Berufe für Post-
und Zustelldienste“ zugeordnet. Post-, Kurier- oder Expressdienstleister
haben als fachlich ausgerichtete Tätigkeit nach KldB 2010/20 den
Einzelcode 51322-10800 „Fachkraft Kurier-, Express- und
Postdienstleistungen“. Es existieren aber auch Helfertätigkeiten mit anderen
Codierungen in dieser Berufsgruppe.
Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zur Erwerbstätigkeit liegen nicht
direkt für Post-, Kurier- oder. Expressdienstleister vor, sondern nur für
die Berufsgruppe 513 „Berufe für Post- und Zustelldienste“. Demnach
waren in dieser Berufsgruppe 1,7 Millionen Menschen beschäftigt. Circa
drei Viertel der Postzusteller sind männlich.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
verfügt über keine eigenen Statistiken zur Arbeitsunfähigkeit in
Einzelberufen.
Statistiken zur berufsbezogenen Arbeitsunfähigkeit werden teilweise
von den gesetzlichen Krankenkassen herausgegeben (z. B. BARMER
Institut für Gesundheitssystemforschung, www.bifg.de). Diese Zahlen
beziehen sich aber nur auf die Versicherten der jeweiligen
Krankenkasse. Zudem erlauben Daten zur Arbeitsunfähigkeit in der gesetzlichen
Krankenversicherung grundsätzlich regelhaft keinen Schluss darüber, ob
der zugrunde liegende Auslöser einer Arbeitsunfähigkeit in der
beruflichen Tätigkeit, in privaten Tätigkeiten oder andernorts zu verorten ist.
Der Bundesregierung liegen darüber hinaus keine branchenspezifischen
Daten zur Arbeitsunfähigkeit von Beschäftigten der Post-, Kurier- und
Expressdienste vor.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
59. Abgeordnete
Schahina Gambir
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie begründet die Bundesregierung die mir
zugetragene kurzfristige Streichung der Finanzierung
von sechs bereits zur formalen Antragstellung
aufgeforderten Projekten im Rahmen der
Bekanntmachung Nummer 07/24/33
„Agrarökologische Innovationen für territoriale Märkte“ des
Förderinstruments „Forschungskooperation
Welternährung“, obwohl dieses Instrument nach
meiner Einschätzung zu den wenigen
Förderformaten zählt, die wirkungs- und
entwicklungsorientierte Agrarforschung im Globalen Süden in
gleichberechtigter Partnerschaft mit deutscher
Agrarforschung ermöglichen, und plant die
Bundesregierung vor dem Hintergrund der
weitreichenden Auswirkungen der Blockade der
Straße von Hormus auf die globale
Ernährungssouveränität, und insbesondere auf den Globalen Süden,
dieses Instrument in seiner bisherigen Form
fortzuführen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Silvia Breher
vom 13. April 2026
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat ist,
wie jedes Ressort innerhalb der Bundesregierung, dazu aufgefordert,
seinen Beitrag zur Umsetzung der im Bundeshaushalt vorgesehenen
Sparauflagen und der damit einhergehenden Budgetkürzungen zu leisten und
priorisiert derzeit seine Fördertitel.
Eine Entscheidung hierzu sowie zur künftigen Ausgestaltung aller
Förderinstrumente und Forschungsaktivitäten, einschließlich des
Förderinstruments „Forschungskooperation Welternährung“, steht noch aus.
60. Abgeordneter
Bernd Schattner
(AfD)
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie
hoch die Agrardieselpreise aktuell in den EU-
Mitgliedstaaten sind (wenn ja, bitte Preis je Land
angeben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Martina Englhardt-Kopf
vom 16. April 2026
Die Agrardieselpreise in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
(EU) werden nicht gesondert statistisch erfasst.
Die Europäische Kommission veröffentlicht jede Woche Informationen
über Tagesdurchschnittspreise von Benzin und Dieselkraftstoff in den
27 EU-Staaten unter dem Link: https://energy.ec.europa.eu/data-and-ana
lysis/weekly-oil-bulletin_en.
Hinsichtlich der energiesteuerrechtlichen Regelungen können der
Internetseite der Europäischen Kommission unter dem Link https://ec.europ
a.eu/taxation_customs/tedb/#/home Informationen zu den Steuersätzen
der EU-Mitgliedstaaten entnommen werden. Auf dieser Internetseite
können auch Abfragen zu den Energiesteuerentlastungen (z. B.
Agrardieselentlastung) der Mitgliedstaaten getätigt werden.
Über diese öffentlich zugänglichen Informationsquellen hinaus liegen
der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
61. Abgeordnete
Charlotte Antonia
Neuhäuser
(Die Linke)
Welcher Teil der Mittel aus dem am 31. März
2026 von der Bundesministerin für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Reem
Alabali Radovan zugesagten Unterstützungspaket
für Jordanien, Libanon und die Palästinensischen
Gebiete in Höhe von insgesamt 177 Mio. Euro
(www.bmz.de/de/aktuelles/aktuelle-meldungen/hi
lfe-fuer-den-nahen-osten-298052) sind „bereits
für die Region eingeplante“ Mittel, und aus
welchen konkreten „Umschichtungen innerhalb des
Haushalts“ setzt sich der „weitere Teil“ aus dem
Unterstützungspaket zusammen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff
vom 14. April 2026
Bundesentwicklungsministerin Reem Alabali Radovan hat am 31. März
2026 in Jordanien weitere Unterstützung für den Nahen Osten zugesagt.
Dies umfasst Mittel von insgesamt 177 Mio. Euro. Für die Region
eingeplant als Zusagen für das Haushaltsjahr 2026 waren bereits vor der
jüngsten Eskalation in der Region die Mittel für Jordanien (72 Mio.
Euro) sowie für den Libanon (50 Mio. Euro). 55 Mio. Euro, davon
30 Mio. Euro für die Palästinensischen Gebiete, wurden im Krisentitel
des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (KWI-Titel) kurzfristig entsprechend der neu entstandenen
Bedarfe umgeplant.
62. Abgeordneter
Dr. Rainer
Rothfuß
(AfD)
Plant die Bundesregierung, finanzielle Hilfen für
den Wiederaufbau des kriegszerstörten Syriens an
Fortschritte beim Schutz religiöser Minderheiten
zu binden, und wenn ja, welche Option zur
Überprüfung einer Verbesserung der
Menschenrechtslage in dem fragmentierten Land sieht die
Bundesregierung?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff
vom 14. April 2026
Die Bundesregierung unterstützt die Syrerinnen und Syrer auf ihrem
Weg zu Frieden und Wohlstand in einem inklusiven, gerechten und
sicheren Land. Wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
festgehalten, sind „der Schutz sowie die gesellschaftliche und politische
Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen und die Wahrung von
Menschenrechten“ dabei zentral. Dies schließt für die Bundesregierung
ausdrücklich auch die Rechte und den Schutz religiöser Minderheiten ein. Die
Überprüfung der Menschenrechtslage erfolgt dabei fortlaufend durch die
Berichterstattung der Deutschen Botschaft in Damaskus, etablierten
Mechanismen der Vereinten Nationen in Syrien sowie durch eine Vielzahl
zivilgesellschaftlicher Organisationen und wissenschaftlicher
Untersuchungen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen
63. Abgeordnete
Katalin Gennburg
(Die Linke)
Hat die Bundesregierung Kenntnis über die
offenen oder unbesetzten Stellen in Bau- und
Planungsämtern der Kommunen bundesweit, und
wenn ja, wie viele sind dies konkret, und welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
ggf. daraus, insbesondere in Hinblick darauf, wie
den Kommunen konkret geholfen werden könnte,
damit sie ihre Aufgaben z. B. der Erarbeitung von
Bebauungsplänen und der Durchsetzung von
Planungsrecht zur Sicherung öffentlicher Interessen
gut bewältigen können?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Sabine Poschmann
vom 16. April 2026
Die Bundesregierung erfasst keine bundesweiten Daten zu einzelnen
unbesetzten Stellen in den Kommunalverwaltungen. Aufgrund der
verfassungsrechtlich normierten kommunalen Selbstverwaltung (Artikel 28
Absatz 2 des Grundgesetzes) obliegt die Personalplanung und -hoheit
allein den Städten und Gemeinden. Gleichwohl ist der Bundesregierung
aus dem engen Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden bekannt,
dass insbesondere technische Fachbereiche wie die Bau- und
Planungsämter vor erheblichen Herausforderungen bei der Personalakquise
stehen.
Um die Kommunen handlungsfähig zu halten, setzt die Bundesregierung
unter anderem auf strukturelle Entlastung durch effizientere Planungs-
und Genehmigungsverfahren. Mit dem Bau-Turbo, der mit Wirkung
vom 20. Oktober 2025 durch das Gesetz zur Beschleunigung des
Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung eingeführt wurde, können
Wohnbauvorhaben auch ohne ein andernfalls erforderliches,
aufwändiges Bebauungsplanverfahren zugelassen werden. Das spart
Planungskapazitäten, die nun für komplexere Städtebauprojekte und dafür
erforderliche Bebauungsplanverfahren zur Verfügung stehen. Mit der
anstehenden Novellierung des Baugesetzbuchs (Entwurf eines Gesetzes zur
Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts), zu der am
1. April 2026 die Länder- und Verbändeanhörung eingeleitet wurde,
sollen darüber hinaus Bauleitplanverfahren vereinfacht und gestrafft
werden, unter anderem durch Straffung der Beteiligungsverfahren und eine
Neuordnung der Umweltprüfung. Auch mit der Digitalisierung von
Planungs- und Genehmigungsverfahren soll die Bearbeitungseffizienz
gesteigert werden.
64. Abgeordnete
Katalin Gennburg
(Die Linke)
Wie weit sind die Pläne zum Vorhaben der
Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen Verena Hubertz, eine
Bundeswohnungsbaugesellschaft zu gründen, bereits
ausgearbeitet (bitte den weiteren Zeitplan bis zur
parlamentarischen Befassung angeben), und ist in
diesem Vorhaben die Sanierung und Umnutzung
bestehender Gebäude als Aufgabenbereich
vorgesehen (oder lediglich die Vergabe von
Neubauaufträgen an Dritte), und wenn nein, warum nicht?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Sabine Poschmann
vom 16. April 2026
Die Bundesregierung befindet sich derzeit in Abstimmung zur
möglichen Gründung einer staatlichen Wohnungsbaugesellschaft,
einhergehender Rechtsgrundlagen sowie damit zusammenhängenden
Einzelfragen wie der Rechtsform einer solchen Gesellschaft. Vor diesem
Hintergrund sind derzeit noch keine weiterführenden Aussagen
insbesondere auch zum Zeitplan möglich.
65. Abgeordnete
Katalin Gennburg
(Die Linke)
Welche privatwirtschaftlichen Unternehmen
sowie Verbände der Bau- und Baustoffwirtschaft
haben seit Beginn der laufenden Legislaturperiode
Termine mit der Bundesregierung
wahrgenommen (bitte für die letzten 14 Termine Datum und
teilnehmende Vertreterinnen und Vertreter
nennen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol
vom 16. April 2026
Die Frage wird mit der Tabelle in der Anlage beantwortet.3
66. Abgeordnete
Katalin Gennburg
(Die Linke)
Inwieweit entstehen nach Kenntnis der
Bundesregierung durchschnittlich Verzögerungen bei der
Planung und Durchführung von Bauvorhaben
aufgrund von Umweltschutzvorgaben und
Naturschutzgesetzen, und auf welche Datengrundlagen,
Erhebungen oder Studien stützen sich diese
Erkenntnisse (bitte durchschnittliche Zahlen
nennen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol
vom 16. April 2026
Statistische Auswertungen oder Daten liegen dem Bundesministerium
für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und dem Bun-
3 Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/5418 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
desministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare
Sicherheit (BMUKN) nicht vor. Daher können keine Aussagen im Sinne
der Fragestellung getätigt werden.
Eines der Ziele des kürzlich von BMWSB vorgelegten Entwurfs eines
Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
(Referentenentwurf) ist die Beschleunigung und Vereinfachung des
Bauleitplanverfahrens, u. a. durch eine Reduzierung des Umfangs sowie der
Notwendigkeit der Umweltprüfung nach dem Baugesetzbuch. Die
Berücksichtigung von Umweltbelangen im Rahmen der Abwägung bleibt
hiervon unberührt.
Berlin, den 17. April 2026
Anlage zu Frage 65
Ressort Wann Verbände Bau-, Baustoffwirtschaft Unternehmen Teilnehmende seitens Verband/ Unternehmen Teilnehmende seitens
Ministerium
BMWSB 13.04.2026 HDB (Hauptverband der Deutschen
Bauindustrie e.V.)
/ Tim Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer HDB PSt Bartol
BMWE 13.04.2026 ZDH (Zentralverband des Deutschen
Handwerks )
/ PSt’in Connemann
BMF 09.04.2026 ZDH / Jörg Dittrich, Präsident; Holger Schwannecke, Generalsekretär Minister
BMWSB 27.03.2026 HDB, ZDB, bbs, ZDH, IG BAU / Holger Schwannecke, ZDH; Tim-Oliver Müller, HDB; Felix Pakleppa, ZDB;
Dr. Matthias Frederichs, bbs
Ministerin, St Joachim
BMWSB 20.03.2026 Bundesverband Bausysteme / Jörg Bauer; Raphael Bruns PSt Bartol
BMV 05.03.2026 HDB / Mitglieder Verkehrs- und Tiefbauausschuss (BAUINDUSTRIE) St Stutz
BMV 27.02.2026 ZDB (Zentralverband Deutsches
Baugewerbe)
/ Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer St Stutz
BMWE 23.02.2026 bbs (Bundesverband Baustoffe –
Steine und Erden e.V.)
/ Dr. Matthias Frederichs, Hauptgeschäftsführer PSt Rouenhoff
BMWSB 18.02.2026 IG BAU (IG Bauen-Agrar-Umwelt) / Robert Feiger; Antonius Allgaier PSt Bartol
BMWSB 11.02.2026 bbs, ZDB, HDB, BDI (Bundesverband
der Deutschen Industrie e.V.), ZDH
/ Dr. Matthias Frederichs, bbs; Felix Pakleppa, ZDB; Tim-Oliver Müller, HDB; Hr.
Wilko Specht, BDI; Constantin Terton, ZDH
St Joachim
BMWE 09.02.2026 HDB, bbs, ZDH / PSt’in Connemann
BMV 04.02.2026 bbs / Dr. Dominik von Achten; Dr. Matthias Frederichs Minister Schnieder
BMV 27.01.2026 BMVB (Bundesvereinigung
Mittelständischer Bauunternehmen
e.V.)
/ Jürgen Faupel; Michael Gilka; Daniel Jonas St Stutz
BMV 14.01.2026 div. Verbände / div. Verbandsmitglieder St Stutz
BMWE 13.01.2026 u.a. ZDH / Jörg Dittrich, ZDH Präsident Ministerin
BMV 09.01.2026 HDB / Tim-Oliver Müller St Stutz
BMWE 11.12.2025 u.a. ZDH / Dirk Palige, Geschäftsführer DHKT Ministerin
BMWSB 05.12.2025 ZDB Vertretung der jungen
Bauunternehmerinnen
BMWE 05.12.2025 ZDH /
BMF 04.12.2025 ZDH /
BMV 02.12.2025 HDB /
BMWSB 26.11.2025 HDB, ZDB, bbs, ZDH, IG BAU /
BMV 11.11.2025 / Leonard Weiss GmbH &
Co. KG
BMWE 10.11.2025 u.a. ZDH /
BMWE 10.11.2025 bbs /
BMWE 05.11.2025 ZDH /
BMV 03.11.2025 BIngK (Bundesingenieurkammer) /
BMWE 20.10.2025 u.a. ZDH, ZDB, HDB, bbs, ZDH /
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Ressort Wann Verbände Bau-, Baustoffwirtschaft Unternehmen Teilnehmende seitens Verband/ Unternehmen Teilnehmende seitens
Ministerium
BMWSB 15.10.2025 HDB /
BMWE 15.10.2025 ZDH /
BMV 13.10.2025 BVMB /
BMF 10.10.2025 / Liebherr-International
Deutschland GmbH
BMWSB 26.09.2025 BVMB /
BMWE 22.09.2025 ZDH /
BMV 17.09.2025 HDB /
BMV 08.09.2025 HDB /
BMWE 08.09.2025 ZDH /
BMWSB 20.08.2025 bbs /
BMV 11.08.2025 BVMB /
BMV 11.08.2025 HDB /
BMV 11.08.2025 ZDB /
BMV 07.08.2025 / Max Bögl
BMV 30.07.2025 ZDH /
BMWE 28.07.2025 ZIA, ZDB /
BMV 22.07.2025 HDB /
BMWSB 16.07.2025 HDB /
BMV 16.07.2025 ZDB /
BMV 07.07.2025 BVMB /
BMV 07.07.2025 ZDB /
BMWSB 02.07.2025 ZDB /
BMWSB 01.07.2025 Bauherren-Schutzbund /
BMF 01.07.2025 HDB /
BMWSB 17.06.2025 HDB /
BMV 16.06.2025 / Max Bögl Stiftung & Co.
KG
BMWE 05.06.2025 BV Bauwirtschaft (Bundesvereinigung
Bauwirtschaft)
/
BMF 28.05.2025 ZDB /
BMWE 28.05.2025 ZDH /
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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- part_of_vorgang → Anhängige Schiedsverfahren gegen Deutschland auf Basis von Investitionsabkommen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Annahme des Unterstützungsangebots der Bundesregierung durch afghanische Staatsangehörige aus deutschen Aufnahmeprogrammen in Pakistan (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
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- part_of_vorgang → Einnahmen durch die erhöhten Benzin- und Dieselpreise seit Beginn des Irankrieges 2026 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Einschränkung der Ausreisefreiheit gemäß § 3 des Wehrpflichtgesetzes (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Entscheidungsfreiheit bei der Heizungswahl (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Entwicklung der Beschäftigtenzahl beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Nord-Ostsee-Kanal seit 2010 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Entwicklung eines Prototypen für eine KI-basierte Verwaltungsplattform durch SAP und Telekom (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
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- part_of_vorgang → Mögliche Gründung einer Bundeswohnungsbaugesellschaft (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
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- part_of_vorgang → Verzögerungen bei Bauvorhaben durch Umwelt- und Naturschutzvorschriften (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Völkerrechtliche Bewertung einer Ausweitung der Todesstrafe in Israel (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zahlungen der ostdeutschen Bundesländer an den Bund nach dem AAÜG seit 2014 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
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