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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

dip / drucksache 17.04.2026 · WP 21 · 21/5418 · Schriftliche Fragen · Original ↗

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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 21/5418 21. Wahlperiode 17.04.2026 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Achelwilm, Doris (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Alhamwi, Alaa, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Becker, Desiree (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Bohnhof, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Bosch, Jorrit (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29, 56 Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5, 7 Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 9 Cezanne, Jörg (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Gambir, Schahina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 10, 11, 59 Gennburg, Katalin (Die Linke) . . . . . . . . 63, 64, 65, 66 Giersch, Alexis L. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 2 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Heuberger, Moritz, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 47, 48 Jünger, Robin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Kellner, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Koçak, Ferat (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14, 24 Lenhard, Rebecca (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 49, 50 Abgeordnete Nummer der Frage Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Lübcke, Andrea, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 37, 38 Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Meiser, Pascal (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . 17, 61 Nolte, Jan Ralf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Pantisano, Luigi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 33, 53 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Reinalter, Anja, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 41, 42 Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3, 18 Roth, Claudia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 19 Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Schauws, Ulle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 43 Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Steinmüller, Hanna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16, 26, 36 Treuheit, Bastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Verlinden, Julia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Wagener, Robin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Abgeordnete Nummer der Frage Wolf, Alexander, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20, 21 Drucksache 21/5418 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung Seite Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 2 Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Achelwilm, Doris (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Steinmüller, Hanna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5, 6 Gambir, Schahina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Koçak, Ferat (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . 12 Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Roth, Claudia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Wolf, Alexander, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Becker, Desiree (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Nolte, Jan Ralf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Alhamwi, Alaa, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Bosch, Jorrit (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Cezanne, Jörg (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Kellner, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Pantisano, Luigi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt Lübcke, Andrea, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Reinalter, Anja, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 26, 27 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/5418 Seite Schauws, Ulle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Bohnhof, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung Heuberger, Moritz, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 32, 33 Lenhard, Rebecca (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 33, 34 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr Giersch, Alexis L. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Jünger, Robin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Pantisano, Luigi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Treuheit, Bastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Wagener, Robin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Bosch, Jorrit (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Seite Verlinden, Julia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Meiser, Pascal (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Gambir, Schahina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . 43 Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Gennburg, Katalin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44, 45 Drucksache 21/5418 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes 1. Abgeordneter Matthias Helferich (AfD) Wie viele durch alliierte Siegermächte im und nach dem zweiten Weltkrieg geraubte Kulturgüter Deutschlands befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung noch immer im Ausland (vgl. hierzu etwa: www.youtube.com/watch?v=ppKwe 93Z7qU), und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung gegenwärtig, um deutsche Kulturgüter zu restituieren (bitte nach Ländern und Arten der Kulturgüter aufschlüsseln)? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 15. April 2026 Zum Ende des Zweiten Weltkriegs sowie danach kam es zu umfangreichen Verlagerungen von Kulturgütern aus Deutschland insbesondere durch die sowjetischen Trophäenbrigaden. In der Nachkriegszeit kam es bereits zu Rückführungen durch die UdSSR. Nach Erkenntnissen der Bundesregierung werden in Russland noch über eine Million kriegsbedingt verbrachte Kunst- und Kulturgüter, rund 3,6 Millionen Bücher aus öffentlichen Einrichtungen und Privatsammlungen sowie Archivgut von mehreren Regalkilometern Länge vermutet. Deutschland beansprucht grundsätzlich die Rückführung aller Kulturgüter, die unter Verletzung des Völkerrechts von sowjetischen Truppen in die UdSSR abtransportiert wurden und sich heute in Russland befinden. Aufgrund des russischen völkerrechtswidrigen Angriffskrieges gegen die Ukraine und der daraus resultierenden aktuellen politischen Situation findet mit Russland zurzeit kein Austausch zu Rückführungsfragen statt. Der Umfang privater Diebstähle von Kulturgütern durch alliierte Soldaten während und nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges ist der Bundesregierung nicht bekannt. Diese, auf Einzelaktionen beruhenden, Diebstähle stehen in keinem Vergleich zum systematischen Vorgehen sowjetischer Trophäenbrigaden. Mit weiteren Staaten finden Gespräche zu Rückführungsfällen bei Bedarf und fallbezogen statt. 2. Abgeordneter Matthias Helferich (AfD) Wie viele Arbeitskreise, Arbeitsgruppen, Einrichtungen oder Projekte im Geschäftsbereich des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) widmen sich der Provenienzforschung (vgl. exemplarisch: www.smb.museum/m useen-einrichtungen/haus-bastian-zentrum-fuer-k ulturelle-bildung/veranstaltungen/veranstaltungsre ihe/arbeitskreis-objektgeschichten-erinnerung-un d-vermittlung-impulse-und-methoden/?fbclid=PA dGRleARBB_RleHRuA2FlbQIxMQBzcnRjBmF wcF9pZA8xMjQwMjQ1NzQyODc0MTQAAad7 nOtiw3-jyKuj4Vv84SQU9ZNtFXtvM3uQTi5NE Rsgq2n9PQMMA3YenxggLQ_aem_FbTEF5Aqo KN7M_okAjDqNQ), und in welchem Umfang werden hierfür jeweils Mittel des Bundeshaushaltes verausgabt? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 15. April 2026 Der Geschäftsbereich des BKM umfasst die Einrichtungen Bundesarchiv und Kunstverwaltung des Bundes. Das Bundesarchiv betreibt Provenienzforschung in den Beständen der Bibliothek der Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR im Bundesarchiv (SAPMO) gemäß der Washingtoner Erklärung vom 3. Dezember 1998, der sich Deutschland mit der „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ vom 9. Dezember 1999 angeschlossen hat. Die für die Aufgabenwahrnehmung des Bundesarchivs erforderlichen Haushaltsmittel sind im öffentlich zugänglichen Bundeshaushaltsplan, Kapitel 0453 Bundesarchiv, ausgewiesen. Die Kunstverwaltung des Bundes (KVdB) ist u. a. für die Verwaltung der Kunst- und Kulturgüter im Ressortvermögen des BKM sowie für die Provenienzforschung zu diesem Bestand zuständig. Die für die Aufgabenwahrnehmung der KVdB erforderlichen Mittel sind im öffentlich zugänglichen Bundeshaushalt, Kapitel 0456 Kunstverwaltung des Bundes, ausgewiesen. Darüber hinaus bestehen im BKM-Geschäftsbereich keine Arbeitskreise, Arbeitsgruppen oder Projekte zum Thema Provenienzforschung. 3. Abgeordnete Lea Reisner (Die Linke) Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass das ZDF interne Vertragsklauseln eingeführt hat, die sich auf Sanktions- und sogenannte Terrorlisten der Vereinigten Staaten (insbesondere des US-Außenministeriums und des US- Finanzministeriums) beziehen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Sendungsmitwirkende verpflichten, nicht mit dort gelisteten Personen oder Organisationen zusammenzuarbeiten (www.suedd eutsche.de/medien/experten-talkshow-gaeste-trum p-sanktionsliste-terrorliste-li.3449653?reduced= true), und inwieweit orientiert sich die Bundesregierung selbst bei ihrer Arbeit, Kommunikation oder Zusammenarbeit mit Dritten an entsprechenden Einstufungen oder Listen der Vereinigten Staaten? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 15. April 2026 Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse über die Einführung ZDF- interner Vertragsklauseln im Sinne der Fragestellung. Einstufungen und Listungen im Sinne der Fragestellung nimmt die Bundesregierung zur Kenntnis und bezieht diese in ihre Abwägung zur Ausgestaltung der Sanktionspolitik mit ein. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 4. Abgeordnete Doris Achelwilm (Die Linke) Von welchen Kosten in welchem Zeitraum geht die Bundesregierung aktuell im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Sanierung der kontaminierten Böden und des Grundwassers auf der ehemaligen Bundeswehr-Liegenschaft des Tanklagers Farge in Bremen-Nord aus (bitte prognostizierte Gesamtkosten für die geplante Dauer bis zum Abschluss der Maßnahmen angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 14. April 2026 Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) geht aktuell für die geplante Dauer bis zum Abschluss der laufenden und geplanten Sanierungsmaßnahmen auf der ehemaligen Bundeswehr-Liegenschaft Tanklager Bremen-Farge für den Zeitraum ab 2026 von prognostizierten Gesamtkosten in Höhe von rund 21 Mio. Euro (brutto) aus. Die Kosten werden jährlich überprüft und ggf. fortgeschrieben. 5. Abgeordneter Stephan Brandner (AfD) Auf welche Summe belaufen sich die Einnahmen, die der Bund seit Beginn des Irankrieges 2026 aufgrund erhöhter Benzin- und Dieselpreise generieren konnte, und wie sollen diese Mittel verwendet werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 15. April 2026 Konkrete Zahlen zu den Auswirkungen der gestiegenen Kraftstoffpreise auf die Steuereinnahmen liegen der Bundesregierung nicht vor. 6. Abgeordnete Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Plant die Bundesregierung die Gründung einer staatlichen Wohnungsbaugesellschaft, wie vom Bundesminister der Finanzen Lars Klingbeil vorgeschlagen, und wenn ja, für wann, und welche Rechtsform soll diese haben (www.bundesfinanz ministerium.de/Content/DE/Reden/2026/2026-03- 25-lars-klingbeil-bei-bertelsmann-stiftung.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 16. April 2026 Die Bundesregierung befindet sich derzeit in Abstimmungen zur möglichen Gründung einer staatlichen Wohnungsbaugesellschaft, einhergehender Rechtsgrundlagen sowie damit zusammenhängenden Einzelfragen wie der Rechtsform einer solchen Gesellschaft. Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 7. Abgeordneter Stephan Brandner (AfD) Zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang hat die Bundesregierung Warnungen zur Sprengung von Nord-Stream-Pipelines erlangt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 16. April 2026 Die Bundesregierung verweist auf ihre Antworten auf die Schriftliche Frage 2 des Abgeordneten Dr. Harald Weyel auf Bundestagsdrucksache 20/4141 sowie zu den Fragen 4 bis 4c der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/4964. 8. Abgeordnete Clara Bünger (Die Linke) Wie viele Projektträger, Unternehmen und Privatpersonen, die im Rahmen von Programmen oder Preisvergaben des Bundes gefördert wurden und/ oder Förderanträge eingereicht haben, wurden im Jahr 2025 auf Ersuchen von Bundesbehörden vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) überprüft („Haber-Verfahren“, bitte nach Projektträgern, Unternehmen und Privatpersonen sowie nach ersuchenden Behörden aufschlüsseln), und in wie vielen Fällen hat das BfV im Jahr 2025 das Vorliegen verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse oder darüberhinausgehender Informationen (bitte differenzieren) an die ersuchende Behörde gemeldet? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 16. April 2026 Die Beantwortung umfasst im Sinne der Fragestellung ausschließlich Anfragen von Bundesbehörden zu Projektträgern, Unternehmen und Privatpersonen, die im Rahmen von Programmen oder Preisvergaben des Bundes gefördert wurden und/oder Förderanträge eingereicht haben. Dabei erfolgt keine über den Begriff von Organisationen hinausgehende statistische Unterscheidung von „Projektträgern“ und „Unternehmen“. Diese Art der Differenzierung ist aus Sicht der Bundesregierung durch die Fragestellung zudem nicht hinreichend bestimmt oder abgrenzbar. Im Jahr 2025 gab es insgesamt 58 Anfragen im Rahmen des Haber- Verfahrens. Die Zusammensetzung der anfragenden Bundesbehörden stellt sich wie folgt dar: – 51 Anfragen des Bundesministeriums des Innern (BMI) sowie dessen Geschäftsbereichsbehörden – zwei Anfragen des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (davon eine über BMI gestellt) – eine Anfrage des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (über BMI gestellt) – eine Anfrage des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (über BMI gestellt) – eine Anfrage des Bundesinstituts für Berufsbildung (über BMI gestellt) – eine Anfrage des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt – eine Anfrage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Im Rahmen dieser Anfragen wurden insgesamt 178 Personen und 218 Organisationen angefragt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat in zehn Fällen bei Personen und 34 Fällen bei Organisationen das Vorliegen verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse an die Anfragesteller übermittelt. Seitens des BMI erfolgte eine entsprechende Weiterleitung an das anfragende Ressort, sofern eine entsprechende Anfrage von dort weitergeleitet worden war. In insgesamt 38 Fällen sind darüberhinausgehende Informationen an das BMI übermittelt worden. 9. Abgeordnete Clara Bünger (Die Linke) Wird das Verfahren zur Überstellung von in Binnengrenzgebieten aufgegriffenen Personen (Artikel 23a des Schengener Grenzkodexes) in Bezug auf deutsche Binnengrenzen angewendet, und wenn ja, welche näheren Angaben kann die Bundesregierung hierzu für 2024, 2025 und das bisherige Jahr 2026 machen (etwa zur konkreten Vorgehensweise bei der Umsetzung, zur Zahl der in diesem Rahmen aufgegriffenen und überstellten Personen, zu den Zielstaaten der Überstellungen, zu eingelegten Rechtsmitteln), und wird das Verfahren auch dann angewendet, wenn die aufgegriffenen Personen ein Asylgesuch stellen, und wenn ja, in welcher Weise? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 17. April 2026 Das Verfahren zur Überstellung von in Binnengrenzgebieten aufgegriffenen Personen nach Artikel 23a Schengener Grenzkodex wird derzeit nicht angewendet. 10. Abgeordnete Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele afghanische Staatsangehörige aus deutschen Aufnahmeprogrammen in Pakistan haben das Unterstützungsangebot der Bundesregierung inzwischen angenommen, nachdem die letzte Frist am 31. März 2026 ablief? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 14. April 2025 Mit Stand 7. April 2026 haben 214 Personen das Unterstützungsangebot formell angenommen. Weitere 130 Personen haben die Annahme des Angebots angekündigt. Bei weiteren 79 Personen gibt es offene Nachfragen. 11. Abgeordnete Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gibt es Fälle der bisher nach Afghanistan zurückgekehrten Personen aus den deutschen Aufnahmeprogrammen, bei denen die Bundesregierung bereits eine Auszahlung der zweiten Rate des Unterstützungsangebotes tatsächlich veranlasst hat, und wenn ja, in wie vielen Fällen, und wenn nein, an welchen Hürden scheitert die Auszahlung von Unterstützungsgeldern aufgrund der internationalen Sanktionen gegen die Taliban im Finanzverkehr und was wird die Bundesregierung dagegen unternehmen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 14. April 2025 Ja, bisher haben 32 der nach Afghanistan zurückgekehrten Personen aus den deutschen Aufnahmeprogrammen die zweite Rate des Unterstützungsangebot erhalten. 12. Abgeordneter Martin Hess (AfD) Welche Daten zur Zusammensetzung von Gewaltdelikten in Zügen (Fernverkehr und Regionalverkehr inklusive S-Bahnen) liegen der Bundesregierung für das Jahr 2025 vor (bitte neben der Gesamtanzahl der Gewaltdelikte in Zügen auch nach den sechs häufigsten Deliktsgruppen in absoluten Zahlen aufschlüsseln sowie dazu jeweils den Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger in absoluten Zahlen und nach prozentualem Anteil ausweisen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 17. April 2026 Die statistischen Daten im Sinne der Fragestellung sind den nachfolgenden Übersichten zu entnehmen. Gewaltdelikte in Zügen Deliktgruppe Anzahl der Delikte Körperverletzungsdelikte 3.852 Straftaten gegen die persönliche Freiheit 2.320 Widerstand gegen die Staatsgewalt   529 Raubdelikte   178 Straftaten gegen die öffentliche Ordnung   103 Straftaten gegen das Leben     6 Gesamtzahl 6.988 Gewaltdelikte in Zügen Deliktgruppe nichtdeutsche Tatverdächtige (TV) Anzahl der TV Anteil an den bekanntgewordenen TV Körperverletzungsdelikte 1.324  44,1 % Straftaten gegen die persönliche Freiheit   700  38,5 % Widerstand gegen die Staatsgewalt   226  57,4 % Raubdelikte    72  48,6 % Straftaten gegen die öffentliche Ordnung     1   1,1 % Straftaten gegen das Leben     6 100,0 % Gesamtzahl 2.329  42,7 % Grundlage der Auswertung bildet die Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES). Die Daten können sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung auch zukünftig noch geringfügig ändern. Aufgrund von gemeinsamen Begehungsformen sowie Tatmehrheiten kann die Summe der Tatverdächtigen von der Anzahl der Delikte abweichen. 13. Abgeordneter Ferat Koçak (Die Linke) In wie vielen Fällen wurden seit dem Inkrafttreten des Vierten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 12. August 2021 (BGBl. 2021 I Nr. 54, S. 3538) nach einer Erklärung gemäß § 5 des Staatsangehörigkeitsgesetzes eine Urkunde über den Erwerb der Staatsangehörigkeit ausgestellt bzw. per Bescheid abgelehnt (bitte aufschlüsseln nach Jahren und nach vom Bundesverwaltungsamt bzw. von den Bundesländern erfolgten Urkundenausstellungen bzw. Entscheidungen), und hält die Bundesregierung angesichts des anhaltenden Interesses an der Regelung eine Verlängerung der Frist für die Antragstellung über das derzeit vorgesehene Auslaufen der Regelung zum 19. August 2031 für erforderlich? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 14. April 2026 Die positiven oder negativen Entscheidungen der gemäß § 5 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) abgegebenen Erklärungen sind der folgenden Auswertung des Registers Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (EStA) zu entnehmen. Es ist dabei zu beachten, dass die Entscheidungen erst nach ihrer Bestandskraft oder ihrem Wirksamwerden erfasst werden. Es ist daher möglich, dass ablehnende Entscheidungen erst Jahre später aufzunehmen sind. Aus diesem Grund können jederzeit „Nachtragungen“ zu früheren Jahren erfolgen. Die Anzahl abgegebener Erklärungen gemäß § 5 StAG sowie die Ablehnungsgründe werden im Register EStA nicht erfasst. Tabelle: Sachverhalt: Erklärungserwerb positive Entscheidung; Entscheidungsform: Urkunde Bundesverwaltungsamt (BVA) Länder Gesamt 2021   272  70   342 2022 2.481 384 2.865 2023 2.799 555 3.354 2024 2.981 604 3.585 2025 4.988 626 5.614 2026 (Stand: 09.04.2026) 1.808 133 1.941 Tabelle: Sachverhalt: Erklärungserwerb negative Entscheidung; Entscheidungsform: Bescheid BVA Länder Gesamt 2021  0 1   1 2022 39 0  39 2023 34 4  38 2024 84 4  88 2025 96 4 100 2026 (Stand: 09.04.2026)  3 1   4 Die Bundesregierung sieht gegenwärtig keine Veranlassung, über eine Verlängerung der Befristung zur Ausübung des Erklärungsrechts nach § 5 StAG zu beraten. Die gemäß § 5 Absatz 3 StAG vorgesehene Befristung auf zehn Jahre nach Inkrafttreten des Vierten Gesetzes zur Änderung des StAG vom 12. August 2021 (Bundesgesetzblatt 2021 I Nr. 54) ist nach der Gesetzesbegründung zeitlich so ausgedehnt, dass alle potentiell Erklärungsberechtigten und deren Abkömmlinge ausreichend Zeit erhalten, sich über die Frage der Ausübung des Erklärungsrechts schlüssig zu werden und auf diese gesetzliche Möglichkeit zu reagieren. Es bedarf aber auch einer Befristung, weil in dieser wesentlichen Statusfrage alsbald Gewissheit bestehen muss, wer von der Möglichkeit des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit Gebrauch macht, zumal dies auch unmittelbare Auswirkungen auf den deutschen Staatsverband hat (Bundestagsdrucksache 19/28674, S. 18). 14. Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) Wie begründet die Bundesregierung das von Bundeskanzler Friedrich Merz angekündigte Vorhaben, bis zum Sommer einen nationalen Gesetzentwurf zur Einführung einer Chatkontrolle im Bundeskabinett zu verabschieden – insbesondere mit Blick auf die Zusage im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, die „Vertraulichkeit privater Kommunikation und Anonymität im Netz“ grundsätzlich zu sichern –, und wie korrespondiert dieses nationale Vorgehen mit dem von der Bundesregierung betonten Ziel einer harmonisierten europäischen Politik sowie der engen Abstimmung mit den EU-Partnern, insbesondere vor dem Hintergrund der Ablehnung der Verlängerung der Chatkontrolle durch das Europäische Parlament am 27. März 2026? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 17. April 2026 Die Bundesregierung verfolgt kein Vorhaben zur Einführung einer „Chatkontrolle“. 15. Abgeordneter Helge Limburg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aus den Quellen welcher Behörden stammen die vom Bundesamt für Verfassungsschutz im Haber- Verfahren ermittelten „verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse“ bezüglich der drei vom diesjährigen Buchhandlungspreis ausgeschlossenen Buchhandlungen (www.fr.de/politik/eklat-um-aus schluss-linker-buchlaeden-weimer-sagt-verleihun g-von-preis-ab-94211004.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 13. April 2026 Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) nimmt im Rahmen des Haber-Verfahrens keine eigenständigen neuen Ermittlungen, auch keine Behördenermittlungen, vor. Vielmehr erfolgt die Einschätzung im Rahmen des Haber-Verfahrens anhand bereits vorliegender Erkenntnisse, die im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) erhoben wurden. Die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder erfolgt regelmäßig und anlassbezogen im Rahmen der dafür vorgesehen Austauschformate. Dies umfasst auch den Austausch zu konkreten Personen und Organisationen. Eine darüber hinausgehende Antwort, insbesondere zur Herkunft der im Einzelfall herangezogenen Erkenntnisse und den daran beteiligten Behörden, kann trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen aus Gründen des Staatswohls nicht erfolgen, auch nicht in eingestufter Form. Hierfür sind folgende Gründe ausschlaggebend: Arbeitsmethoden, operative Maßnahmen, Vorgehensweisen und Aufklärungsprofile der Sicherheitsbehörden des Bundes, hier des BfV und etwaig beteiligter Landesbehörden, sind im Hinblick auf deren künftige Aufgabenerfüllung besonders schutzbedürftig. Dies gilt auch für die bloße Beantwortung der Frage hinsichtlich einer Offenlegung von Informationsquellen und deren behördeninternen Übermittlungen im Sinne der Fragestellung, da dadurch Rückschlüsse auf mögliche Anlässe eventueller Erkenntnisübermittlungen und damit auf den Erkenntnisstand von vielleicht betroffenen Sicherheitsbehörden möglich sind, was in der Folge auch auf andere Sachverhalte übertragen werden könnte, sodass solche Verhaltensweisen oder Ereignisse vermieden beziehungsweise konspirativer gestaltet werden könnten. Betroffene Personen oder Gruppen würden in die Lage versetzt, Abwehrstrategien zu entwickeln und somit die Erkenntnisgewinnung des BfV erschweren oder in Einzelfällen sogar unmöglich machen, wodurch die Funktionsfähigkeit der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder insbesondere im Hinblick auf deren künftige Aufgabenerfüllung nachhaltig beeinträchtigt werden würde. Des Weiteren würden durch eine offene Beantwortung auch Informationen über den möglichen Kenntnisstand sowie die Vorgehensweise von Sicherheitsbehörden der betroffenen Bundesländer preisgegeben. Damit wäre die gesetzliche Aufgabenerfüllung des BfV gefährdet und es könnte damit ein Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland entstehen. Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Sicherheitsbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen des Staatswohls der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung ausscheidet. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie und der Bedeutung des Informationsaustausches zwischen den Sicherheitsbehörden hält die Bundesregierung die erfragten Informationen für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Denn die gewünschten Angaben könnten bei Bekanntwerden zu einer Änderung der Vorgehensweise von betroffenen Personen und Organisationen führen und damit die Wirksamkeit der nachrichtendienstlichen Aufklärung bzw. die Wirksamkeit des Haber-Verfahrens erheblich beeinträchtigen bzw. sogar unmöglich machen. Dieses Risiko kann wegen der Gefahren für das Staatswohl nicht in Kauf genommen werden. Hieraus ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsinteresse überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber den Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zurückstehen. 16. Abgeordneter Tobias Teich (AfD) Mit welchen konkreten rechtlichen und administrativen Maßnahmen plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass der Bundeskanzler Friedrich Merz am 30. März 2026 in der gemeinsamen Pressekonferenz mit dem syrischen Übergangspräsidenten Ahmed al-Scharaa erklärt hat, dass rund 80 Prozent der in Deutschland lebenden Syrer (etwa 900.000 Personen) innerhalb der nächsten drei Jahre in ihre Heimat zurückkehren sollen, die Rückführung in dieser Größenordnung tatsächlich sicherzustellen und innerhalb des genannten Zeitraums umzusetzen, und wird die Bundesregierung, einen sofortigen Einbürgerungsstopp für syrische Staatsangehörige verhängen, und wenn nein, warum nicht? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 13. April 2026 Aus Sicht der Bundesregierung ist es nachvollziehbar, dass sich die neue syrische Regierung für die Rückkehr der Menschen in ihr Land einsetzt, die auch ihre in Deutschland erworbenen Fähigkeiten mitbringen, um das Land wieder aufzubauen. Deutschland steht bereit, den Übergangsprozess in Syrien weiter eng zu begleiten und die Syrerinnen und Syrer dabei zu unterstützen, ihren Wunsch nach einer friedlichen und selbstbestimmten Zukunft zu verwirklichen. Beide Länder haben vereinbart, die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und Syrien zu stärken. Die Bundesregierung unterstützt die freiwillige Rückkehr syrischer Staatsangehöriger in ihr Heimatland bereits seit Januar 2025 und hat zudem im Dezember 2025 die Durchführung von Rückführungen wieder aufgenommen. Für den Aufenthalt und auch die Einbürgerung gelten die entsprechenden Vorgaben des Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrechts; diese sehen einen Ausschluss von Einbürgerungen bestimmter Nationalitäten nicht vor. Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 17. Abgeordnete Charlotte Antonia Neuhäuser (Die Linke) Inwiefern teilt die Bundesregierung die völkerrechtliche Bewertung, dass die Annahme eines Gesetzentwurfes zur Ausweitung der Todesstrafe in Israel, die de facto nur für Palästinenser gilt (www.tagesschau.de/ausland/asien/israel-knesset- todesstrafe-100.html), gegen Vorgaben der Vierten Genfer Konvention, der UN- Antifolterkonvention und des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt) verstößt und dem Geiste der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte widerspricht (www.amnest y.de/pressemitteilung/israel-ausweitung-todesstraf e-offener-brief-bundesregierung), und leitet die Bundesregierung aus der Verabschiedung dieses Gesetzes Folgen für seine bisherige Israel-Politik ab, d. h., wird die bisher von Deutschland blockierte Aussetzung des EU-Israel- Assoziierungsabkommens gemäß Artikel 2 des EU-Israel Assoziierungsabkommens aufgegeben (wenn nein, bitte begründen)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 13. April 2026 Die Bundesregierung hat sich in einer gemeinsamen Erklärung der Außenministerinnen und Außenminister Australiens, Frankreichs, Großbritanniens, Italiens und Neuseelands vom 30. März 2026, in einer gemeinsamen Erklärung der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik Kaja Kallas im Namen aller EU- Mitgliedstaaten vom 31. März 2026 sowie in einer Erklärung des Regierungssprechers vom 31. März 2026 zum Knesset-Beschluss zur Ausweitung der Todesstrafe geäußert. Dabei hat die Bundesregierung insbesondere den faktisch diskriminierenden Charakter des Gesetzes kritisiert und ihre Haltung bekräftigt, die Todesstrafe weltweit abzuschaffen. Sie fordert die israelische Regierung auf, zu ihrer vorherigen Position eines de-facto-Moratoriums für Hinrichtungen und die Vollstreckung der Todesstrafe zurückzukehren. Die Erklärungen verweisen zudem auf die demokratischen Prinzipien, die im EU-Israel-Assoziierungsabkommen festgeschrieben sind. Dies unterstreicht die Bundesregierung auch in direkten Gesprächen mit der israelischen Regierung auf allen Ebenen nachdrücklich und steht dazu in engem Austausch mit ihren Partnern, insbesondere innerhalb der EU. 18. Abgeordnete Lea Reisner (Die Linke) Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung am 7. April 2026 im Zusammenhang mit den von US-Präsident Donald Trump angedrohten militärischen Maßnahmen gegen den Iran ergriffen, insbesondere im Hinblick auf die Geltendmachung völkerrechtlicher Bedenken gegenüber der US-Regierung, und über welche Erkenntnisse verfügt sie hinsichtlich einer möglichen Mitwirkung oder Unterstützung durch deutsche Stellen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 16. April 2026 Die Bundesregierung hat die Äußerungen des US-Präsidenten vom 7. April zur Kenntnis genommen. Diese wurden überholt durch die Ankündigung einer Waffenruhe in der Nacht vom 7. auf den 8. April. Hierzu wird auf die Erklärungen des Bundeskanzlers am Morgen des 9. April verwiesen, in denen er u. a. auch auf die Äußerungen des US- Präsidenten vom 7. April eingegangen ist. 19. Abgeordnete Claudia Roth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den aktuellen Auswirkungen der israelischen Bodenoffensive im Südlibanon auf die Zivilbevölkerung, insbesondere im Hinblick auf Vertreibung, die humanitäre Versorgungslage sowie die Sicherheit der Menschen vor Ort, für ihr politisches und humanitäres Handeln (vgl. www.rescu e.org/article/lebanon-crisis-what-happening-and-h ow-help)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 16. April 2026 Die Bundesregierung verfolgt die Lage im Südlibanon mit großer Sorge. Am 8. April 2026 haben über 20 Staats- und Regierungschefs, darunter auch Bundeskanzler Friedrich Merz, alle Seiten dazu aufgerufen, den zwischen den USA und Iran geschlossenen Waffenstillstand auch im Libanon umzusetzen. Gleichzeitig setzt die Bundesregierung ihr humanitäres Engagement in der Region fort und hat hierfür zuletzt Mittel in Höhe von 188 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Die Bundesregierung setzt sich in bilateralen und multilateralen Gesprächen nachdrücklich für den Schutz der Zivilbevölkerung, die Achtung des humanitären Völkerrechts sowie einen verbesserten humanitären Zugang ein. 20. Abgeordneter Dr. Alexander Wolf (AfD) Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, in welchem finanziellen Umfang Aufträge, Zuschüsse oder Subventionen seitens der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, der Heinrich-Böll-Stiftung oder evtl. weiterer parteinaher deutscher Stiftungen an bzw. für das ungarische Meinungsforschungsinstitut 21 Research Center erfolgten, und wenn ja, welche (vgl. www. 21kutatokozpont.hu/grants.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 17. April 2026 Bei dem ungarischen Meinungsforschungsinstitut „21 Research Center“ handelt es sich um eine Partnerorganisation i. S. der „Richtlinie für die Förderung der politischen Stiftungen bei gesellschaftspolitischen Maßnahmen durch das Auswärtige Amt“ der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, im Rahmen des vom Auswärtigen Amt finanzierten Projekts „Mitteleuropa und die baltischen Staaten“ mit Laufzeit 2024 bis 2026. Gemäß des von der Stiftung vorgelegten Zwischenverwendungsnachweises für das Projektjahr 2024 erfolgte eine Kooperation mit der Organisation, deren Gesamtkosten die Stiftung mit 49.947,25 Euro angibt. 21. Abgeordneter Dr. Alexander Wolf (AfD) Liegen der Bundesregierung Informationen über die aktuelle Lage des Volksbunds Deutscher Kriegsgräberfürsorge in Belarus vor, und wenn ja, welche? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 16. April 2026 Am 12. Juni 2025 hat das Exekutivkomitee der Stadt Minsk die sofortige Schließung der Geschäftsstelle des Volksbunds Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. (VDK) in Minsk angeordnet und sich darin auf das durch den Ministerrat der Republik Belarus festgelegte „Verfahren zur Eröffnung und Auflösung von Vertretungen ausländischer Organisationen und Filialen ausländischer juristischer Personen auf dem Gebiet der Republik Belarus“ berufen. Der Beschluss zog das sofortige Verbot jeder Tätigkeit der Geschäftsstelle des Volksbunds in Minsk nach sich. Seitdem gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung keine weiteren Entwicklungen in Bezug auf die Lage des VDK in Belarus. Das Auswärtige Amt steht weiterhin in engem Austausch mit dem VDK. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 22. Abgeordnete Dr. Christina Baum (AfD) Ist es geltende Rechtslage, dass gemäß § 3 Absatz 2 des Wehrpflichtgesetzes seit diesem Jahr für alle Männer zwischen 17 und 45 Jahren, die Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen, die Erteilung einer Genehmigung durch das zuständige Karrierecenter der Bundeswehr vorgeschrieben ist, und gilt diese Genehmigungspflicht auch für trans Männer, trans Frauen und deutsche Staatsbürger mit doppelter Staatsbürgerschaft? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 17. April 2026 § 3 Absatz 2 Satz 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) dient der Wehrerfassung und Wehrüberwachung. Zugleich eröffnet das Gesetz eine differenzierte und verhältnismäßige Handhabung, weil eine Genehmigung nach Maßgabe des § 3 Absatz 2 WPflG in gesetzlich bestimmten Fällen zwingend zu erteilen ist und Ausnahmen zugelassen werden können. Solange es keinen verpflichtenden Wehrdienst gibt, ist eine Genehmigung im Sinne der Fragestellung derzeit nicht vorgesehen. Hierzu wird auf die am 16. April 2026 im Bundesanzeiger veröffentlichte Allgemeinverfügung verwiesen. § 3 Absatz 2 des Wehrpflichtgesetzes gilt für Personen mit männlichem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister. 23. Abgeordnete Desiree Becker (Die Linke) In welcher Form werden die auf Grundlage des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes erfassten Männer über ihre Pflichten gemäß § 3 Absatz 2 des Wehrpflichtgesetzes informiert? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 17. April 2026 § 3 Absatz 2 Satz 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) dient der Wehrerfassung und Wehrüberwachung. Zugleich eröffnet das Gesetz eine differenzierte und verhältnismäßige Handhabung, weil eine Genehmigung nach Maßgabe des § 3 Absatz 2 WPflG in gesetzlich bestimmten Fällen zwingend zu erteilen ist und Ausnahmen zugelassen werden können. Solange es keinen verpflichtenden Wehrdienst gibt, ist eine Genehmigung derzeit nicht vorgesehen. 24. Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) Wie bewertet die Bundesregierung die Einschränkung der Ausreisefreiheit gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 des Wehrpflichtgesetzes, wonach „männliche Personen nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen haben, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen, ohne dass die Voraussetzungen des § 1 Absatz 2 bereits vorliegen“, im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit der in Artikel 21 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union garantierten unionsrechtlichen Personenfreizügigkeit, und wie begegnet sie der Sorge, dass hierdurch eine faktische Einschränkung der Freizügigkeit mit abschreckender Wirkung für betroffene Bürger entstehen könnte? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 16. April 2026 § 3 Absatz 2 Satz 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) dient der Wehrerfassung und Wehrüberwachung. Zugleich eröffnet das Gesetz eine differenzierte und verhältnismäßige Handhabung, weil eine Genehmigung nach Maßgabe des § 3 Absatz 2 WPflG in gesetzlich bestimmten Fällen zwingend zu erteilen ist und Ausnahmen zugelassen werden können. Zur rechtssicheren und einheitlichen Handhabung erfolgt daher der Erlass einer Allgemeinverfügung, die öffentlich bekanntgegeben wird. Die Freizügigkeit nach Artikel 21 AEUV wird somit nicht eingeschränkt. 25. Abgeordneter Jan Ralf Nolte (AfD) Wie viele Männer haben seit Inkrafttreten der entsprechenden Neuregelung im Wehrpflichtgesetz einen länger als drei Monate dauernden Auslandsaufenthalt bei den zuständigen Stellen angezeigt oder genehmigen lassen, und in wie vielen Fällen drohen nach Kenntnis der Bundesregierung Sanktionen oder Strafen, weil eine solche Anzeige oder Genehmigung unterblieben ist? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 16. April 2026 Mit Stand vom 8. April 2026 liegen 579 Anträge auf Genehmigung für Auslandsaufenthalte vor. Im Übrigen wird auf die Regierungspressekonferenz vom 8. April 2026 verwiesen. Das Verlassen der Bundesrepublik Deutschland für länger als drei Monate ohne Genehmigung erfüllt keinen Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit nach § 45 WPflG oder einer Straftat und kann daher nicht sanktioniert werden. Überdies wird auf Grundlage des § 3 Absatz 2 Satz 5 WPflG in einer Allgemeinverfügung und einem Erlass eine Ausnahmeregelung getroffen, sodass Anträge auf Auslandsaufenthalt gemäß § 3 Absatz 2 WPflG nicht gestellt werden müssen, solange keine verpflichtende Heranziehung erfolgt. 26. Abgeordneter Tobias Teich (AfD) Wie viele Genehmigungen für Auslandsaufenthalte nach § 3 Absatz 2 des Wehrpflichtgesetzes sind seit dem 1. Januar 2026 nach Kenntnis der Bundesregierung durch das Bundesministerium der Verteidigung, die Bundeswehr bzw. die Karrierecenter oder Wehrersatzbehörden ausgestellt worden, und wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer nach Beantragung? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 17. April 2026 Es werden keine Genehmigungen im Sinne der Fragestellung erteilt. § 3 Absatz 2 Satz 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) dient der Wehrerfassung und Wehrüberwachung. Zugleich eröffnet das Gesetz eine differenzierte und verhältnismäßige Handhabung, weil eine Genehmigung nach Maßgabe des § 3 Absatz 2 WPflG in gesetzlich bestimmten Fällen zwingend zu erteilen ist und Ausnahmen zugelassen werden können. Solange es keinen verpflichtenden Wehrdienst gibt, ist eine Genehmigung im Sinne der Fragestellung derzeit nicht vorgesehen. Hierzu wird auf die am 16. April 2026 im Bundesanzeiger veröffentlichte Allgemeinverfügung verwiesen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 27. Abgeordneter Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gilt die Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs Stefan Rouenhoff am 18. März 2026 im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages, dass die Bundesregierung davon überzeugt sei, dass Menschen bei der Heizungswahl die freie Entscheidung überlassen werden soll und aktuelle Preissignale im Gas- und Ölmarkt dazu führen würden, dass das Ziel des Ausbaus und der verstärkten Nutzung der Wärmepumpe jetzt erfolge, auch für Mieterinnen und Mieter, und wenn ja, wie, und wenn nein, welche Anreize werden für Vermieter geschaffen, sodass auch Mietende nicht von volatilen fossilen Heizpreisen betroffen sein werden, und welche möglichen Mieterschutzinstrumente zieht die Bundesregierung aktuell im Zusammenhang mit der Umsetzung der Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz in Betracht? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 15. April 2026 Die Koalition zwischen CDU, hat sich auf Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz geeinigt, das das aktuelle Gebäudeenergiegesetz ablösen wird. Die 65-Prozent-Erneuerbare-Regelung wird gestrichen. Das neue Gesetz wird es den Eigentümerinnen und Eigentümern überlassen, welche Heizungsoptionen sie wählen möchten. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz ermöglicht somit maßgeschneiderte Lösungen, die die Situation des Gebäudeeigentümers sowie den Zustand und die Lage der Immobilie berücksichtigen und wird den Wandel zu klimafreundlichen Heizsystemen unterstützen. Die Eckpunkte beinhalten die ausdrückliche Festlegung, dass es zum Schutz der Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen einer Regelung bedarf. Diese Festlegung wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung berücksichtigen. Die Arbeiten am Gesetzentwurf und den neuen Regelungen laufen. Insofern können zum gegenwärtigen Stand keine Angaben zu genauen Inhalten der anstehenden gesetzlichen Änderungen gemacht werden. 28. Abgeordneter Adam Balten (AfD) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das maximale Potential der Kohleförderung in Deutschland in den Jahren 2010, 2026 und planmäßig für 2030 (unterteilt nach Braunkohle und Steinkohle), und welche maximalen Stromerzeugungskapazitäten durch Braun- und Steinkohlekraftwerke stehen oder standen in den genannten drei genannten Zeitpunkten zu Verfügung? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 14. April 2026 Historische Werte für die Kraftwerksleistung mit dem Energieträger Braunkohle und Steinkohle können dem Tabellenblatt „Auswertung Historie“ der Kraftwerksliste entnommen werden: www.bundesnetzagentu r.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Versorgungssicherheit/Erzeug ungskapazitaeten/Kraftwerksliste/start.html. Die Daten der Kraftwerksliste reichen bis in das Jahr 2011 zurück. Für das Jahr 2010 müssen daher hilfsweise die Daten des Jahres 2011 verwendet werden. Aus diesen geht hervor, dass die Kraftwerksleistung im Bereich des Energieträgers Steinkohle bei ca. 25,7 Gigawatt und für Braunkohle im Bereich von ca. 19,9 Gigawatt gelegen hat. Die Leistungsangaben beziehen sich auf die elektrische Nettonennleistung. Mit Stand vom 1. Juli 2025 weist die Liste der Altersreihung von Steinkohleanlagen noch rund 8 Gigawatt marktlich aktiver Steinkohlekraftwerksleistung aus. Die Liste der Altersreihung auf Basis des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) ist unter nachfolgendem Link zu finden: www.bundesnetzagentur.de/Altersreihung. Eine Aktualisierung der Altersreihung von Steinkohleanlagen erfolgt erneut am 1. Juli 2026. Im Bereich der Braunkohleanlagen sind gemäß Anlage 2 des KVBG heute noch rund 13,6 Gigawatt an Kraftwerksleistung marktlich aktiv. Darüber hinaus befinden sich derzeit rund 7,5 Gigawatt an Steinkohleanlagen in der Netzreserve. Für das Jahr 2030 sieht das KVBG eine maximale Nettonennleistung in Höhe von 17 Gigawatt vor. Gemäß KVBG teilt sich dieses gemeinsame Ziel auf, in 8 GW maximal verbleibender Nettonennleistung aus Steinkohle und 9 Gigawatt maximal verbleibender Nettonennleistung aus Braunkohle (§ 4 Absatz 2 KVBG). Die tatsächliche Nettonennleistung im Bereich der Kohleverstromung für das Jahr 2030 hängt allerdings von der marktlichen Entwicklung ab. Darüber hinaus ist kein Betreiber an einer freiwilligen Stilllegung von Kohlekraftwerken wegen deren mangelnder Rentabilität gehindert, sofern sich die Anlagen nicht als systemrelevant erweisen sollten. Die Braunkohletagebaubetreiber wären (voraussichtlich) zu den abgefragten Zeitpunkten kapazitätsmäßig in der Lage (gewesen), ausreichend Braunkohle zur Verstromung auch für den hypothetischen Fall einer hundertprozentigen Kapazitätsauslastung des oben genannten Kraftwerksparks zu liefern. Die inländische Förderung von Steinkohle wurde Ende 2018 eingestellt, da die Produktionskosten weit über den Weltmarktpreisen für Importsteinkohle lagen. Eine Rückkehr zur inländischen Steinkohleförderung ist wegen der Stilllegung der Schachtanlagen nicht möglich. Daher erübrigt sich die Antwort zu den maximalen Potentialen der Steinkohleförderung in Deutschland. 29. Abgeordneter Jorrit Bosch (Die Linke) Gibt es Schätzungen der Bundesregierung zu den zusätzlichen monatlichen Kosten pro Haushalt durch gestiegene Benzinpreise bei durchschnittlichem Nutzungsverhalten eines Pkw? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 13. April 2026 Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Schätzungen vor. Die monatlichen Ausgaben eines Durchschnittshaushalts können auf Grundlage der amtlichen Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS 2023, Quelle: www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einko mmen-Konsum-Lebensbedingungen/Ausstattung-Gebrauchsgueter/Publi kationen/Downloads-Ausstattung/statistischer-bericht-einkommen-verbr auchsstichprobe-hauptprogramm-5632203239005.xlsx) nachvollzogen werden. Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe stellt ergänzend eine Übersicht von Vergleichsportalen dar, anhand derer die Kraftstoffpreise vergangener Jahre eingesehen werden können. Grundsätzlich ist bei der Bestimmung zusätzlicher Kosten aufgrund gestiegener Preise die Nachfrageelastizität zu berücksichtigen (vgl. Priesmann, Jan, and Aaron Praktiknjo. „Estimating short-and long-run price and income elasticities of final energy demand as a function of household income.“ Energy Policy 207 (2025), https://doi.org/10.1016/j.enpol.2025.114850). 30. Abgeordneter Jörg Cezanne (Die Linke) Wie viele Schiedsverfahren sind nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig gegen die Bundesrepublik Deutschland anhängig, die durch ausländische Investoren auf Grundlage von Investitionsabkommen („notices of dispute“) eingeleitet wurden (bitte für die Jahre 2024, 2025 und 2026 angeben), und wurde mit Blick auf die Drohung von Rusal aus dem April 2025 mittlerweile ein Verfahren seitens des Unternehmens eingeleitet (https://globalarbitrationreview.com/article/rusal-t hreatens-germany-after-bank-takeover)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 16. April 2026 Die Bundesregierung hat von einem Schiedsverfahren Kenntnis, das gegenwärtig gegen die Bundesrepublik Deutschland anhängig ist und unter Berufung auf ein bilaterales völkerrechtlichen Investitionsschutzabkommen im Jahr 2024 eingeleitet wurde. Von weiteren Schiedsverfahren, die 2024 oder 2025 auf Grundlage bilateraler völkerrechtlicher Investitionsabkommen gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet wurden, hat die Bundesregierung keine Kenntnis. 2026 hat das Unternehmen Rusal ein Schiedsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Die Bundesregierung beabsichtigt, den Deutschen Bundestag in Kürze mittels eines Berichts über das Verfahren zu informieren. Zusätzlich zu diesem Schiedsverfahren auf Grundlage eines bilateralen Investitionsschutzabkommens sind vier Schiedsverfahren auf Grundlage des Energiecharta-Vertrages anhängig. Diese vier Verfahren waren bereits 2024 und 2025 anhängig. Nähere Informationen zu den Verfahren auf Grundlage des Energiecharta-Vertrages finden Sie auf der Webseite der Schiedsinstitution der Weltbank, https://icsid.worldbank.org/cases/ca se-database. 31. Abgeordneter Vinzenz Glaser (Die Linke) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche Waffenströme aus der Ukraine nach Deutschland oder in andere europäische Staaten sowie die damit verbundenen Risiken (z. B. bestehende Waffenimporte/-exporte, Kooperation mit Nachbarstaaten, Betreuung zurückkehrender Soldaten, Nutzung digitaler Plattformen für Waffenhandel, Lücken in der Nachkriegs-Vorbereitung, Schwächen bei Exportkontrolldurchsetzung, unzureichende Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Waffen), und welche Maßnahmen plant sie, um diesen Risiken durch z. B. präventive Rahmenbedingungen, verstärkte Exportkontrollen, verbesserte Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitssysteme sowie vertiefte regionale Zusammenarbeit wirksam zu begegnen (https://globa linitiative.net/analysis/arms-trafficking- dynamicsin-central-and-south-eastern-europe/)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 10. April 2026 Es bestehen derzeit keine Hinweise auf signifikante Proliferation von Waffen aus der Ukraine. Nicht zuletzt aus den Erfahrungen der Westbalkankriege sind der Bundesregierung die fragegegenständlichen Risiken gleichwohl bewusst, sie nimmt diese sehr ernst. Bilateral, in Abstimmung mit Partnern und im EU-Rahmen unterstützt die Bundesregierung die Ukraine diesbezüglich mit gezielten Maßnahmen. Hierzu zählen die internationale Polizeikooperation, Informationsaustausch und strategische Analyse sowie der Aufbau von Kapazitäten im Bereich der Kleinwaffen- und Munitionskontrolle, durch Projektimplementierungspartner. Im Hinblick auf Fragen der Endverbleibskontrolle wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/3848 verwiesen. 32. Abgeordneter Michael Kellner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat Sunoco die von Tanquid gehaltenen Anteile an der Fernleitungsbetriebsgesellschaft (FBG) mittlerweile an den Bund veräußert (vgl. www.zd fheute.de/wirtschaft/tanklager-tanquid-deutschlan d-usa-auflagen-100.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 14. April 2026 Ihre Frage berührt verfassungsrechtlich geschützte Geschäftsgeheimnisse und Grundrechte der beteiligten Unternehmen. Unter Abwägung zwischen den verfassungsrechtlich geschützten Geschäftsgeheimnissen einerseits und dem Informationsanspruch des Deutschen Bundestages andererseits hat die Bundesregierung die erfragten Informationen als Verschlusssache „VS-Vertraulich“ eingestuft und der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt.1 Sie können dort eingesehen werden. 33. Abgeordneter Luigi Pantisano (Die Linke) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Einfluss des 9-Euro-Tickets auf die Inflationsrate? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 13. April 2026 Die Bundesregierung verweist auf Schätzungen der Bundesbank (www. bundesbank.de/resource/blob/892964/bbd7cffb91f93da1255b118db7bf6 da5/mL/2022-12-prognose-data.pdf), denen zufolge das 9-Euro-Ticket die Inflationsrate (gemessen am harmonisierten Verbraucherpreisindex HVPI) für sich genommen im Jahresdurchschnitt 2022 um 0,2 Prozentpunkte reduziert hat. Im darauffolgenden Jahr betrug der Effekt auf die Verbraucherpreise infolge des Wegfalls entsprechend +0,2 Prozentpunkte im Jahresdurchschnitt. 34. Abgeordneter Sören Pellmann (Die Linke) In Höhe welchen Gesamtwertes wurden seit dem 24. November 2025 bis zum aktuellen Stichtag der Beantwortung der Frage Einzelgenehmigungen für den Export von Rüstungsgütern für Israel erteilt (bitte neben dem Gesamtwert auch die jeweiligen Werte für Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter auflisten, sofern eine endgültige Auswertung für den Zeitraum noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben; www.do mradio.de/artikel/pax-christi-fordert-stopp-von-w affenlieferungen-nach-israel)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 15. April 2026 Bei den Angaben für die Jahre 2025 und 2026 handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich noch ändern können. Im erfragten Zeitraum (24. November 2025 bis zum 9. April 2026) hat die Bundesregierung Genehmigungen zur endgültigen Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel im Gesamtwert von 170.887.066 Euro erteilt. Hiervon entfällt der gesamte Wert auf sonstige Rüstungsgüter. 35. Abgeordneter Uwe Schulz (AfD) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem von Hessen mitgetragenen Signal, dass die Chemieagenda 2045 in den entscheidenden Punkten zu vage und zu unverbindlich sei, und plant die Bundesregierung kurzfristig wirksame Entlastungen für energieintensive Branchen in Hessen, und wenn ja, welche? 1 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Antwort als „VS-Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 15. April 2026 Die am 26. März 2026 vorgestellte und veröffentlichte Chemieagenda 2045 wurde erarbeitet, um die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der deutschen Chemieindustrie und damit des Wirtschaftsstandorts Deutschland zu sichern. Sie adressiert die Notwendigkeit zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie auf den Märkten in Europa und der Welt angesichts steigender Rohstoff- und Energiepreise sowie erforderlicher Forschung und Innovationen in Deutschland. Am Chemieagenda-Prozess waren neben den thematisch involvierten Bundesressorts Verbände, Sozialpartner, Unternehmen und einzelne Bundesländer beteiligt. Die Chemieagenda benennt kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmenpakete, um die genannten Ziele zu erreichen. Um die Umsetzung der Chemieagenda voran zu bringen und das Thema einer wettbewerbsfähigen Chemieagenda als Prozess zu begleiten, wird eine Governance-Struktur aufgesetzt, um die Maßnahmen zügig umzusetzen und konsequent weiterzuentwickeln. Hierzu setzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einen Staatsekretärssteuerungskreis für die betroffenen Bundesressorts, bestehend aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, dem Bundesministerium der Finanzen und bei Bedarf weiteren Ressorts auf. Eingeladen werden auch die Vertreter der relevanten, d. h. thematisch besonders betroffenen, Bundesländer, des Verbands der Chemischen Industrie e. V. (VCI) und der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE). Angesichts der Bedeutung der Branche und der schwierigen Lage erfolgt bewusst eine Ausgestaltung als Prozess. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass verschiedene Maßnahmen zur Stabilisierung der Strompreise, wie die Abschaffung der Gasspeicherumlage, die Senkung der Stromsteuer für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft auf das EU- Mindestmaß oder die Bezuschussung der Übertragungsnetzentgelte keineswegs unverbindliche Maßnahmen sind, sondern diese in Gesetzesform umgesetzt wurden und wirken. Weiterhin hat die Bundesregierung bei der EU-Kommission ein Paket aus einer erweiterten Strompreiskompensation und einem Industriestrompreis verhandelt. Die Umsetzung erfolgt in nationalen Förderrichtlinien, die derzeit finalisiert werden. 36. Abgeordneter Tobias Teich (AfD) Wie viel Erdgas, verflüssigtes Erdgas (LNG) sowie sonstige gasförmige Energieträger wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Monat März 2026 aus Deutschland exportiert, und wie hoch waren die entsprechenden Importmengen von Erdgas, LNG und gasförmigen Energieträgern im selben Zeitraum? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 13. April 2026 Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden im Monat März 2026 folgende Mengen Erdgas im- und exportiert (Angaben in Terawattstunden – TWh): Importe Pipeline LNG Gesamt 85,8 TWh 14,6 TWh 100,4 TWh   Exporte Pipeline LNG Gesamt 19,9 TWh 0,0 TWh 19,9 TWh Die Daten zu Im- und Exporten werden regelmäßig von der Bundesnetzagentur (abrufbar unter www.bundesnetzagentur.de/870298) veröffentlicht. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt 37. Abgeordnete Dr. Andrea Lübcke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ist der Bundesregierung die bestehende Repräsentanz deutscher Wissenschaftler im International Advisory Council und die enge Kooperation zwischen der TU München (TUM) mit der privaten Kutaisi International University (KIU) des Milliardärs, Oligarchen und Initiators der Partei „Georgischer Traum“ Bidzina Ivanishvilli, mit ihren umstrittenen und als antisemitisch kritisierten Studiengängen und -Inhalten unter Professor Aliko Tsintsadze bekannt (www.openpetition.de/petitio n/online/schluss-mit-der-zusammenarbeit-der-tu m-mit-der-kutaisi-international-university-kiu), und bestehen derzeit Förderungen aus Landes- und Bundesmitteln oder andere Kooperationen zu der Einrichtung, die über die persönliche Einbringung von Mitgliedern im International Advisory Council der KIU (www.kiu.edu.ge/eng/program/d etailed/401/International-Advisory-Council) hinausgehen, und wenn ja, welche? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert vom 14. April 2026 Es besteht keine Förderung oder Kooperation mit der privaten Kutaisi International University vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Zu möglichen Förderungen aus Landesmitteln liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 38. Abgeordnete Dr. Andrea Lübcke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche thematischen Schwerpunkte plant die Bundesregierung in den Förderrichtlinien des Programms „Hydrogen4Future“ zu setzen, und welche Energiesystemstudien sind im Rahmen des Förderprogramms geplant? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert vom 14. April 2026 Die Förderrichtlinie „Hydrogen4Future“ wird derzeit vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt für die anwendungsorientierte Grundlagenforschung geplant. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 39. Abgeordneter Sebastian Maack (AfD) Welche Haltung nimmt die Bundesregierung ggf. zu der Äußerung der Direktorin der Bundesstiftung Gleichstellung Lisi Maiers ein, die vor dem Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages am 4. März 2026 ausführte, „genau, Artikel 3, Absatz 2, Satz 2 Grundgesetz: Der Staat fördert die tatsächliche Gleichstellung. Das macht deutlich, dass es eine Staatsaufgabe ist“, obgleich im Grundgesetz an der bezeichneten Stelle von „Gleichberechtigung“ und nicht von „Gleichstellung“ die Rede ist, oder sind „Gleichberechtigung“ und „Gleichstellung“ nach Auffassung der Bundesregierung bedeutungsgleich (Wortprotokoll der 18. Sitzung des Ausschusses, Protokoll- Nummer 21/18, S. 22 oben rechts; www.gesetze-i m-internet.de/gg/art_3.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 14. April 2026 Die Bundesregierung kommentiert die Aussagen Dritter nicht. Die Bundesstiftung Gleichstellung ist fachlich und rechtlich unabhängig. Laut Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes fördert der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Der Begriff „Gleichstellung“ wird insoweit häufig als politisch-fachliche Kurzform auch im Kontext dieses verfassungsrechtlichen Gleichberechtigungsgebots verwendet, ohne mit dem Begriff „Gleichberechtigung“ deckungsgleich zu sein. 40. Abgeordneter Martin Reichardt (AfD) Plant die Bundesregierung angesichts der in jüngerer Vergangenheit zu beobachtenden brutalen Gewaltvorfälle an Schulen in Deutschland (www. ndr.de/fernsehen/sendungen/hamburg_journal/me sserangriff-in-flottbek-debatte-um-gewalt-an-schu len,hamj-9486.html; www.ardmediathek.de/vide o/ndr-info/gewalt-an-schulen-in-niedersachsen-ni mmt-zu/ndr/Y3JpZDovL25kci5kZS8zOWFkOTI 0Ni05MDE0LTQxZjYtYjA1Mi0wNzA3OTg3M DMwYmU; www.tagesschau.de/inland/mittendri n/gewalt-schule-cottbus-100.html), gegen diese nach meiner Auffassung dramatische Entwicklung etwas zu unternehmen, und wenn ja, was genau? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 14. April 2026 Eine gute Entwicklung von Schülerinnen und Schülern setzt eine gewaltfreie Lernumgebung voraus. Jeder Gewaltvorfall an einer Schule ist daher einer zu viel und wird im Rahmen der föderalen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland von den zuständigen Landesschulbehörden, den Landespolizeien und den Landesjustizbehörden intensiv bearbeitet. Auch Fragen der Gewaltprävention an Schulen werden von den jeweiligen Kultusministerien der Länder verfolgt. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend steht regelmäßig im Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern aller Landesregierungen, auch zu den Themen Gewalt an Schulen. 41. Abgeordnete Dr. Anja Reinalter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Umfang und Höhe der Investitionen von Ländern und Kommunen in die digitale Bildungsinfrastruktur im Jahr 2025 vor, die in Erwartung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns beim Digitalpakt 2.0 zum 1. Januar 2025 erfolgt sind (vgl. www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/aktuelles/pressemi tteilungen/digitalisierung-von-schulen-bund-und-l aender-einig-ueber-den-digitalpakt-2-0-278566), und falls hierzu keine umfassenden Erkenntnisse vorliegen, beabsichtigt die Bundesregierung, diese systematisch zu erheben? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 16. April 2026 Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Die systematische und regelmäßige Berichterstattung sowie die programmbegleitende Evaluation, die der Digitalpakt 2.0 vorsieht, beziehen sich auf den Förderzeitraum ab 1. Januar 2026. 42. Abgeordnete Dr. Anja Reinalter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beabsichtigt die Bundesregierung, Investitionen von Ländern und Kommunen im Jahr 2025, die in Erwartung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns zum 1. Januar 2025 beim Digitalpakt 2.0 getätigt wurden, nachträglich ganz oder teilweise als förderfähig anzuerkennen (vgl. www.staedtetag.de/p resse/pressemeldungen/2026/digitalpakt-2-0-bun d-muss-sich-an-zusagen-halten)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 16. April 2026 Die eingesetzten Bundesmittel stammen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Der Förderzeitraum wurde im Konsens zwischen Bund und Ländern vereinbart und beginnt rückwirkend zum 1. Januar 2026. 43. Abgeordnete Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Maßnahmen im Bereich der Prävention vor sowie der Beratung nach sexualisierter Belästigung und Gewalt (einschließlich digitaler Formen) sowie der Aufklärung hierüber werden durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert, und in welcher jeweiligen Höhe (bitte die 14 Förderungen mit den höchsten Mittelanteilen nach Namen und Haushaltsmitteln aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 14. April 2026 Aktuell fördert das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) die folgenden Maßnahmen, die (auch) zur Prävention von sowie der Beratung nach sexualisierter Belästigung und sexualisierter Gewalt (einschließlich digitaler Formen) beitragen: Maßnahme Fördersumme Kurzbeschreibung Aufklärungs- und Aktivierungskampagne „Schieb deine Verantwortung nicht weg“ Jährlich rd. 2.200.000 Euro Ziel der Kampagne ist es, Erwachsene dafür zu sensibilisieren, dass Missbrauch vor allem im eigenen Umfeld, in der Familie oder im Freundeskreis stattfindet und sie zu ermutigen und zu befähigen, Verantwortung zu übernehmen, aufmerksam zu sein und bei Verdachtsmomenten zu handeln. Prävention sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend – Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit (BIÖG) Jährlich rd. 2.000.000 Euro Das BIÖG hat seit dem 1. Januar 2026 die zentrale Aufgabe, den präventiven Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung bundesweit zu stärken (vgl. § 3 des Gesetzes zur Einrichtung der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen). Maßnahme Fördersumme Kurzbeschreibung Bündnis „Gemeinsam gegen Sexismus“ Jährlich rd. 2.000.000 Euro Ziel des branchenübergreifenden Bündnisses ist es, Sexismus und sexuelle Belästigung zu erkennen und wirksame Maßnahmen dagegen zu verankern. Das Bündnis unterstützt seine Mitglieder und weitere Interessierte, effektiv gegen Sexismus vorzugehen und Betroffene wirksam zu unterstützen. Bundeskoordinierungsstelle der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff e. V.) 1.211.630,00 Euro Der bff e. V. richtet seine Facharbeit und den Service an die ambulanten Fachberatungsstellen, insbesondere in den Arbeitsfeldern sexualisierte Gewalt, sexuelle Belästigung, Stalking, Gefährdungsmanagement bei häuslicher Gewalt. „Digitaler Gewalt im Frauenhaus handlungssicher begegnen“ 1.066.509,00 Euro Das Projekt unterstützt Frauenhausmitarbeitende dabei, das in einem Vorprojekt entwickelte Schutzkonzept gegen digitale Gewalt in ihren Frauenhäusern umzusetzen. Ziele sind die Weiterentwicklung des Frauenunterstützungssystems sowie die Unterstützung und Beratung von gewaltbetroffenen Frauen. „Konzepte gegen digitale Gewalt im sozialen Umfeld und im öffentlichen Raum“ (Kurzbezeichnung: „Aktiv gegen digitale Gewalt“) 1.023.748,00 Euro Das Projekt wird vom bff e. V. durchgeführt und fokussiert auf die neuesten technischen Entwicklungen, entwickelt zielgenaue Maßnahmen, um das Frauenunterstützungssystem fortzubilden, und widmet sich intensiv den Rechten von Betroffenen. „make it work – then make it better! Bei Gewalt am Arbeitsplatz gibt es Hilfe.“ 1.005.172,00 Euro Das Projekt wird vom bff e. V. durchgeführt, arbeitet fachlich zum Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und legt den Fokus auf Trainings, Qualitätssicherung und Beratung. Bundeskoordinierung spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend (BKSF) 488.224,00 Euro Die BKSF setzt sich seit 2016 für eine bessere Vernetzung der Fachberatungsstellen ein, mit dem Ziel, die bundesweite Versorgung von Betroffenen sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend deutlich zu verbessern und die Belange der Betroffenen und der Fachberatung in der fachlichen und allgemeinen Öffentlichkeit zu vertreten. „Menschenhandel 2.0 – Digitalisierung, Datenverarbeitung und informationstechnologische Maßnahmen zur Unterstützung Betroffener von Menschenhandel“ 265.000,00 Euro Ziel des Projekts ist die Schaffung und Etablierung einer ersten bundesweiten Online-Anlaufstelle Menschenhandel zur Erstberatung und Weiterleitung Betroffener von Menschenhandel, Ratsuchender und Angehöriger an geeignete Unterstützungs- und Hilfestrukturen. JUUUPORT e. V. – Online-Beratung bei Cybermobbing und anderen Problemen im Netz 299.623,88 Euro Ziel sind bundesweite, peer-to-peer-basierte Online-Beratung für junge Menschen speziell für internetbasierte Probleme wie Cybermobbing. Ehrenamtlich aktive Jugendliche und junge Erwachsene, die JUUUPORT-Scouts, beraten Gleichaltrige bei Online-Problemen. JUUUPORT verzeichnet zunehmend auch Beratungsanfragen im Bereich sexualisierter Belästigung. Im Kontext der Bundesinitiative „Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ und dem zugehörigen Sondervorhaben wird das Thema mitbearbeitet; der Fokus liegt hier auf besonders schutzbedürften Gruppen, darunter auch von sexualisierter Gewalt Betroffene. Von sexualisierter Belästigung oder Gewalt betroffenen Frauen stehen zudem die Schutz- und Beratungsangebote nach dem Gewalthilfegesetz zur Verfügung. Die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes erfolgt gemäß dem grundgesetzlichen Kompetenzgefüge durch die Länder. Der Bund unterstützt die Länder im Zeitraum von 2027 bis 2036 bei der Erfüllung der Aufgaben nach dem Gewalthilfegesetz über den Finanzausgleich mit insgesamt 2,6 Mrd. Euro. Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ berät seit 2013 Betroffene, ihr soziales Umfeld und Fachkräfte bei allen Formen von Gewalt, darunter auch sexualisierte Gewalt und digitale Gewalt. Die Beratung erfolgt anonym, kostenlos, rund um die Uhr und bei Bedarf in 18 Fremdsprachen und in Deutscher Gebärdensprache oder Leichter Sprache. Die Einrichtung und der Betrieb des Hilfetelefons sind eine dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) gesetzlich übertragene Aufgabe. Daher erfolgt die Finanzierung aus dem Haushalt des BAFzA. Die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) sowie die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) tragen darüber hinaus in vielfältiger Weise zur Prävention und Beratung bei sexualisierter Belästigung und sexueller Gewalt bei. Um in Zukunft den Fokus noch stärker auf den Bereich der Prävention zu legen, hat das BMBFSFJ Anfang April 2026 ein Interessenbekundungsverfahren zu neuen Modellprojekten zur Prävention von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt gestartet, das auch sexualisierte Belästigung und sexualisierte Gewalt berücksichtigt und explizit auch Vorhaben zur Prävention von digitaler Gewalt umfasst. 44. Abgeordnete Donata Vogtschmidt (Die Linke) Wurden Projektträgern Mittel bewilligt im Rahmen von Sondervorhaben des Förderprogramms „Demokratie leben!“ (Prävention von islamistischem Extremismus im digitalen Raum; Antisemitismusprävention in Schule, Sport und digitalem Raum; Wirtschaft und Demokratie: Demokratiebildung in der Arbeits- und Unternehmenswelt; Digitale Demokratiebildung – resilient gegen Desinformation und digitalen Extremismus), die mit einem entsprechenden Interessenbekundungsverfahren – vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend im November 2025 unter der URL www.demokratie-lebe n.de/dl/service/aktuelles/interessenbekundungsver fahren-einzelne-sondervorhaben-2026-275370 veröffentlicht und nach Ablauf der zweiwöchigen Bewerbungsfrist wieder vom Netz genommen – ausgeschrieben wurden (wenn nein, warum nicht, und wenn ja, bitte die zehn Projektträger mit den betragsmäßig größten Bewilligungen nach geförderten Themen auflisten; www.demokratie-lebe n.de/dl/projektpraxis/projekte-finden), und inwiefern stehen diese Sondervorhaben in einem Zusammenhang mit nach meiner Annahme möglicherweise geringer als ursprünglich vorgesehenen maximalen Antragssummen für bestehende Kooperationsverbünde innerhalb von „Demokratie leben!“? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 17. April 2026 Alle Sondervorhaben im Sinne der Fragestellung wurden im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens ausgewählt. Beginnend mit dem Projekt der höchsten Fördersumme werden im Folgenden zehn Sondervorhaben aufgelistet, die für das Haushaltsjahr 2026 bewilligt wurden: Zuwendungsempfänger Projekttitel Zentralrat der Juden in Deutschland Strukturen schaffen gegen Antisemitismus im Fußball AVP – Akzeptanz, Vertrauen, Perspektive e. V. „preventex@social.networks: Ein Programm zur Prävention des islamistischen Extremismus in den sozialen Online-Netzwerken“ MAKKABI Jüdischer Turn- und Sportverband in Deutschland e. V. Game Changer – Kompetenztraining gegen Antisemitismus im Sport Minor – Projektkontor für Bildung und Forschung gemeinnützige GmbH Democracy.AI – Toolbox und Beratung zu Demokratiebildung in der Arbeits- und Unternehmenswelt (Democracy.AI) Digitale Helden gGmbH generation:ki – Peer-to-Peer für Demokratie AVP – Akzeptanz, Vertrauen, Perspektive e. V. „Civic Youth Net – Demokratieförderung & Extremismusprävention online“ Stiftung Digitale Spielekultur gGmbH Community-Management – Prävention und Care- Strukturen für sichere Gaming-Communities Violence Prevention Network gGmbH NetzXtreme – Formate für Eltern zur Früherkennung islamistischer Online-Radikalisierung von Jugendlichen Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia- Diensteanbieter (FSM) Update Medienkompetenz – Lehrende fitmachen gegen Desinformation, Extremismus und Hate Speech Deutsche Gesellschaft e. V. Eingetragener Verein zur Förderung politischer, kultureller und sozialer Beziehungen in Europa Erkennen. Verstehen. Handeln. – Schulwochen gegen Antisemitismus Die Gesamtbewilligungssumme für die o. g. Sondervorhaben für das Haushaltsjahr 2026 beläuft sich auf 2.803.743,45 Euro. Die Förderung der Sondervorhaben steht in keinem Zusammenhang mit den maximalen Antragssummen für die ebenfalls über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geförderten Kooperationsverbünde für 2026. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 45. Abgeordneter Peter Bohnhof (AfD) Gelten die Bestimmungen zur Mitversicherung von Familienangehörigen in den Sozialversicherungsabkommen mit der Türkei und den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawiens nach Kenntnis der Bundesregierung auch für in Deutschland krankenversicherte Arbeitnehmer mit mehrfacher Staatsangehörigkeit (z. B. deutsch und türkisch)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 17. April 2026 Ein Sozialversicherungsabkommen findet auf Personen Anwendung, sofern sie unter dessen Geltungsbereich fallen. Weder das Sozialversicherungsabkommen mit der Türkei noch das mit Jugoslawien schließt Personen mit mehrfacher Staatsangehörigkeit von der Anwendung aus. 46. Abgeordneter Christian Görke (Die Linke) Wie hoch waren bzw. sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahlungen der ostdeutschen Bundesländer an den Bund nach dem Gesetz zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets in den Jahren 2014, 2017, 2020, 2023 und 2026 (bitte für alle einzelnen fünf ostdeutschen Bundesländer die Summen für die jeweiligen Jahre angeben, wo möglich Ist-Werte, sonst bitte Soll-Werte nach dem letzten verfügbaren Stand)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 14. April 2026 Die Höhe der Zahlungen der ostdeutschen Bundesländer und Berlin an den Bund für die Jahre 2014, 2017, 2020, 2023 und 2026 für Leistungen nach dem Gesetz zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets (AAÜG) können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Tabelle: Erstattungen der Länder an den Bund für Leistungen nach dem AAÜG – in Mrd. Euro MV ST BB SN TH BE Gesamt 2014 0,29 0,41 0,45 0,74 0,40 0,24 2,54 2017 0,32 0,44 0,49 0,80 0,42 0,27 2,74 2020 0,34 0,46 0,53 0,85 0,45 0,29 2,91 2023 0,29 0,40 0,47 0,75 0,39 0,26 2,57  2026* 0,26 0,36 0,43 0,67 0,35 0,23 2,30 * Soll-Werte, Aufteilung auf die einzelnen Länder wurde vorläufig auf Basis der Bevölkerungsanteile 2024 berechnet. MV = Mecklenburg-Vorpommern, ST = Sachsen-Anhalt, BB = Brandenburg, SN = Sachsen TH = Thüringen, BE = Berlin Etwaige Abweichungen zwischen der Summe der einzelnen Länder und Wert „Gesamt“ sind rundungsbedingt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung 47. Abgeordneter Dr. Moritz Heuberger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Vorteile verspricht sich die Bundesregierung von der Vergabe des Auftrags zur Entwicklung eines Prototypen für eine KI-basierte Verwaltungsplattform („Bürger-App“ oder „Deutschland-App“) ohne Einzelausschreibung unter Nutzung eines bestehenden Rahmenvertrages, und nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der konkreten Auftragnehmer (siehe www.handelsbla tt.com/technik/it-internet/software-bund-beauftrag t-sap-und-telekom-mit-bau-der-buerger-app/1002 13370.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 15. April 2026 Eine moderne Verwaltung muss effizient, schnell und serviceorientiert sein – mit weniger Bürokratie, kürzeren Bearbeitungszeiten und einer zentralen Anlaufstelle für Verwaltungsleistungen. Künstliche Intelligenz (KI) bietet hierfür großes Potenzial. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) entwickelt deshalb unter anderem eine KI‑basierte Verwaltungsplattform. Das Ziel ist, schnell spürbare Fortschritte für die Menschen in Deutschland zu erzielen. Im Fokus steht ein zeitnaher Nachweis der technischen Machbarkeit durch die Entwicklung eines Prototyps der KI-basierten Verwaltungsplattform. Für diese zeitlich begrenzte Initialphase werden deshalb bestehende Rahmenverträge aus dem Kaufhaus des Bundes genutzt. Im nächsten Schritt wird eine offene Ausschreibung durchgeführt, bei der sich alle Marktteilnehmer für die Entwicklung und den Betrieb der Plattform und App bewerben können. Es handelt sich um ein technisch anspruchsvolles Innovationsprojekt in einer komplexen Systemlandschaft, die von zahlreichen Abhängigkeiten geprägt ist. Der Auftragnehmer muss über die für eine prototypische Umsetzung erforderliche spezialisierte Expertise verfügen. Das Vergabeverfahren, welches zum Abschluss der Rahmenverträge geführt hat, bietet Gewähr dafür, dass Beratungsleistungen zu den wirtschaftlichsten Konditionen in Anspruch genommen werden können. 48. Abgeordneter Dr. Moritz Heuberger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie hoch sind die Entwicklung-, Beratungs- und Unterstützungskosten für die Entwicklung eines Prototypen für eine KI-basierte Verwaltungsplattform („Bürger-App“ oder „Deutschland-App“) durch SAP und die Telekom, und mit wie vielen Personentagen auf Seiten der Auftragnehmer wird von der Bundesregierung geplant (siehe www.han delsblatt.com/technik/it-internet/software-bund-be auftragt-sap-und-telekom-mit-bau-der-buerger-ap p/100213370.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 16. April 2026 Künstliche Intelligenz (KI) kann Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie Behörden dabei unterstützen, Leistungen besser zu finden, Formulare einfacher auszufüllen und Anträge schneller zu bearbeiten. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung entwickelt deshalb eine KI-basierte Verwaltungsplattform, die perspektivisch KI- Funktionalitäten sowohl im „Frontend“ (insb. Antragsstellung) und im „Backend“ (u. a. Bearbeitung von Anträgen) unterstützen soll. Über eine solche Plattform und eine zugehörige App soll der Alltag der Menschen spürbar erleichtert werden. Die KI ermöglicht hierbei unter anderem eine dialogbasierte Antragstellung – mehrsprachig und barrierefrei. In einer ersten – aktuell laufenden – Phase wird zunächst ein Prototyp umgesetzt. Dabei wird von Beginn an auf Skalierbarkeit gesetzt, was zentrale Architekturvorgabe ist. Für diese zeitlich begrenzte Initialphase werden bestehende Rahmenverträge aus dem Kaufhaus des Bundes genutzt. Die konkrete Kostenhöhe sowie Personentage hängen insbesondere davon ab, ob und in welchem Umfang im Projektverlauf des Piloten verschiedene Bausteine, optionale Leistungen oder Unterstützungsbedarfe beauftragt werden. 49. Abgeordnete Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Setzt die von Deutschland geplante EUDI-Wallet für Installation, Nutzung oder Aktualisierung einen Google oder Apple Account voraus (siehe: www.ad-hoc-news.de/boerse/news/ueberblick/deu tscher-digitalausweis-abhaengigkeit-von-apple-un d-google-sorgt-fuer/69083875), und falls ja, wie bewertet die Bundesregierung die daraus resultierenden Auswirkungen auf die digitale Souveränität durch die Abhängigkeit von nur zwei US- Anbietern? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 15. April 2026 Für die Nutzung der EUDI-Wallet ist kein Apple- oder Google-Konto erforderlich und eine Verknüpfung mit einem solchen Konto findet nicht statt. Die EUDI-Wallet wird als eigenständige Smartphone-App gemäß den Vorgaben der novellierten eIDAS-Verordnung bereitgestellt und funktioniert unabhängig von den Diensten dieser Anbieter. Es werden keine Identitätsdaten von Nutzenden an die US-Dienste Apple oder Google übermittelt. Lediglich für den Download und die Aktualisierung der App über den App Store bzw. Google Play Store ist in der Regel ein entsprechendes Konto beim jeweiligen Anbieter erforderlich. Diese Abhängigkeit beschränkt sich somit auf den Distributionskanal und betrifft nicht die Funktionalität der Wallet selbst. Grundsätzlich dient die Bereitstellung über den Google Play Store und den App Store von Apple dazu, zum Go-Live der staatlichen EUDI- Wallet Anfang 2027 eine möglichst breite Verfügbarkeit für die Bevölkerung sicherzustellen. Diese Distributionskanäle bieten zudem eine für die breite Bevölkerung vertraute und sichere Umgebung für den Bezug von Apps. Eine Integration in alternative Stores wird für sinnvoll erachtet und derzeit geprüft. Die Sicherheitsmechanismen der EUDI-Wallet basieren auf offenen, hardware-gestützten Standards und sind nicht an einzelne Plattformanbieter gebunden. Die Stärkung der digitalen Souveränität ist ein wesentliches Ziel im Rahmen der Entwicklung des EUDI-Wallet- Ökosystems, in das die staatliche EUDI-Wallet eingebunden ist. Die Kombination aus EUDI-Wallet und EUDI-Wallet-Ökosystem schafft eine europäisch kontrollierte, souveräne Infrastruktur für digitale Nachweise und stärkt die Unabhängigkeit von nicht-europäischen Plattformen in diesem Bereich. 50. Abgeordnete Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Position vertritt die Bundesregierung zu den laut einem Medienbericht bestehenden Plänen für ein gemeinsames EU-USA-Gremium zu Digital Services Act (DSA), Digital Markets Act (DMA) und Kartellverfahren (https://netzpolitik.o rg/2026/neues-gremium-geplant-eu-will-trump-be i-digitalgesetzen-entgegenkommen), und welche Folgen erwartet sie für die unabhängige Durchsetzung europäischen Digitalrechts? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 16. April 2026 Die Bundesregierung begrüßt den Austausch zwischen den USA und der EU im Digitalbereich. Das Recht der EU, eigene Regeln zu erlassen und durchzusetzen, steht nicht zur Debatte. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr 51. Abgeordneter Alexis L. Giersch (AfD) Wie veränderte sich jeweils die Zahl der technisch-operativen bzw. der nautischen Mitarbeiter der Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter Brunsbüttel und Kiel-Holtenau (beide nunmehr Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Nord-Ostsee-Kanal) im Vergleich zwischen 2010 und heute? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 15. April 2026 Die Zahl der Beschäftigten mit einer nautischen Ausbildung des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Nord-Ostsee-Kanal betrug im Jahr 2010 54 und beträgt gegenwärtig 46 Beschäftigte. 52. Abgeordneter Robin Jünger (AfD) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der von der Deutschen Bahn AG (DB AG) für den Zeitraum vom 27. März 2026 bis 13. April 2026 angekündigten Vollsperrung des Streckenabschnitts Hanau–Fulda im Hinblick auf deren Auswirkungen auf Pünktlichkeit, Kapazität und Ersatzverkehr im hessischen Personen- und Güterverkehr, und welche konkreten Maßnahmen hat sie als Eigentümervertreterin des Bundes gegenüber der DB AG veranlasst, um die Belastungen für Pendler, Fernreisende und Unternehmen in Hessen während der Sperrung zu minimieren (https://hanau-fulda.deutschebahn.com/aktuelles-r eader/bahnverkehr-hanau-fulda-sperrung-der-stre cke-vom-27-maerz-21-uhr-bis-13-april-5-uhr-fue r-gebuendelte-bauarbeiten.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 10. April 2026 Die Bahnstrecke zwischen Fulda und Hanau war vom 27. März bis zum 3. April 2026 gesperrt, um insbesondere den viergleisigen Ausbau der Bahnstrecke zwischen Hanau und Gelnhausen voranzutreiben. Bei diesem Ausbauprojekt handelt es sich um ein Vorhaben, das maßgeblich auf eine verbesserte Kapazität und Pünktlichkeit der Bahnstrecke abzielt. Entlang der 23 km langen Bestandsstrecke zwischen Hanau und Gelnhausen baut die Deutsche Bahn (DB AG) zusätzliche Gleise. Die Strecke wird so künftig durchgehend viergleisig, ohne das dicht besiedelte Kinzigtal zusätzlich zu zerschneiden. Die zusätzlichen Gleise bringen mehr Kapazität und ermöglichen einen flexibleren und somit störungsfreieren Betrieb, da diese insbesondere eine Entmischung des Fern- und Nahverkehrs ermöglichen, schnelle Züge also getrennt von langsameren auf eigenen Gleisen fahren können. Außerdem erhöht sich die Geschwindigkeit auf der Strecke von 160 km/h auf künftig 230 km/h. Auch das trägt dazu bei, die Pünktlichkeit im Fernverkehr und Regionalverkehr zu verbessern und die Fahrzeit zu verkürzen. Zusätzlich zu den Bauarbeiten für den viergleisigen Ausbau der Bahnstrecke zwischen Hanau und Gelnhausen nutzt die DB AG die Streckensperrung, um weitere Bauarbeiten gebündelt umzusetzen. So finden in Gelnhausen–Haitz und Höchst sowie in Wirtheim Baugrunderkundungen für die Planung des viergleisigen Ausbaus als Teil der Neubaustrecke Gelnhausen–Fulda statt. Zwischen Wächtersbach und Bad Soden– Salmünster, in Steinau sowie im Bereich Schlüchtern bis Flieden nutzen die Bauteams die Sperrung darüber hinaus für notwendige Gleiserneuerungen und Kabeltiefbauarbeiten. Auch dies sind Bauarbeiten, die notwendig sind, um die Strecke instand und damit leistungsfähig und möglichst störungsfrei zu halten. Damit die Reisenden im Nahverkehr auch während der rund zweiwöchigen Sperrung mobil bleiben, hat die DB AG im öffentlichen Nahverkehr Alternativangebote entwickelt und für den Regionalverkehr als Ersatz für die entfallenden Regionalzüge einen Busverkehr eingerichtet. Die ICE-Züge standen den Reisenden während der Arbeiten weiter zur Verfügung. Die Züge fuhren über Umleitungsstrecken. Auch der Güterverkehr wurde umgeleitet. Die Bauarbeiten waren seit langem im Fahrplan hinterlegt und dort eingeplant, so dass die Reisenden im Fernverkehr rechtzeitig über ihre Fahrtrouten und Reisezeiten informiert waren. Mit Rücksicht auf die Pendlerinnen und Pendler hatte die DB AG die Sperrung der Strecke bewusst in die Osterferien gelegt, da dann weniger Pendler unterwegs sind und insbesondere auch keine Schülerverkehre betroffen sind. Details zu den Ersatzangeboten gab es im DB Navigator unter bahn.de oder auch in folgender Pressemeldung zum Thema: www.deutschebahn.com/de/press e/presse-regional/pr-frankfurt-de/presseinformationen-regional/Rund-u m-Ostern-gebuendelte-Bauarbeiten-im-Kinzigtal-Mobilitaet-mit-Ersatza ngeboten-gesichert-13770160. 53. Abgeordneter Luigi Pantisano (Die Linke) Plant die Bundesregierung, das Deutschlandticket wieder für 9 Euro anzubieten, und ggf. ab wann? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 10. April 2026 Nein. 54. Abgeordneter Bastian Treuheit (AfD) Schließt sich die Bundesregierung Forderungen aus den Ländern hinsichtlich der Einführung oder Genehmigung eigenständiger Kfz-Kennzeichen für einzelne Städte oder Gemeinden (z. B. Zirndorf) an, und wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage soll eine solche Regelung gegebenenfalls umgesetzt werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 13. April 2026 Das Bundesministerium für Verkehr wird den Vorschlag und Möglichkeiten zur Umsetzung des Bundesratsbeschlusses konstruktiv prüfen. Zu beachten ist dabei auch die aktuell laufende Kfz-Zentralisierung, die deutschlandweite Änderungen von flächendeckenden Verfahren umfasst. 55. Abgeordneter Robin Wagener (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über gezielte GPS-Störungen in der Ostsee, mutmaßlich durch Russland, und wie oft haben die Behörden des Bundes Warnungen über diese GPS- Störungen an deutsche maritime Wirtschaftsteilnehmer in der Ostsee ausgesprochen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 13. April 2026 Bezüglich der in der Fragestellung erbetenen Informationen ist die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass Ihre Frage teilweise nur in eingestufter Form beantwortet werden kann. Gegenstand Ihrer Frage sind auch solche Informationen, die in besonderem Maße das Staatswohl berühren. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sowie Einzelheiten zur nachrichtendienstlichen Erkenntnislage sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags besonders schutzwürdig. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Erkenntnisse würde zu einer Schwächung der den deutschen Nachrichtendiensten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen und ließe Rückschlüsse auf Aufklärungsschwerpunkte zu. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder schädlich sein können, entsprechend einzustufen. Eine offene Beantwortung Ihrer Frage könnte dazu führen, dass die Beziehungen der Nachrichtendienste des Bundes zu ausländischen Nachrichtendiensten beeinträchtigt werden. Es wäre damit zu rechnen, dass Nachrichtendienste der betroffenen Staaten den Nachrichtendiensten des Bundes nicht mehr als verlässlichen bzw. vertrauenswürdigen Partner ansehen würden, wenn eine Stellungnahme zu den Informations- bzw. Auskunftsersuchen öffentlich würde. Eine Kenntnisnahme durch Unbefugte würde daher für die Auftragserfüllung der Nachrichtendienste des Bundes erhebliche Nachteile zur Folge haben. Sie kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland somit schädlich sein. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VS-Grad „VS-Vertraulich“ eingestuft und werden dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.2 2 Das Bundesministerium für Verkehr hat einen Teil der Antwort als „VS-Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Es ist ein Anstieg gezielter Störungen von Signalen des globalen Satellitennavigationssystems (Global Navigation Satellite System – GNSS) in der Ostsee zu verzeichnen. Warnungen und sicherheitsrelevante Hinweise werden im Rahmen des nautischen Warn- und Nachrichtendienstes durch den Seewarndienst der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung als Bekanntmachung für Seefahrer (BfS) verbreitet. Ergänzend veröffentlicht das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie regelmäßig Nachrichten für Seefahrer (NfS). Zu GNSS-Störungen in der Ostsee wurde eine Bekanntmachung für Seefahrer (BfS 290/25) und eine Nachricht für Seefahrer (NfS 41/25) veröffentlicht. Diese Informationen sind für die maritime Wirtschaft zugänglich. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit 56. Abgeordneter Jorrit Bosch (Die Linke) Gibt es Pläne der Bundesregierung, angesichts gestiegener Benzinpreise ein Klimageld zur Entlastung privater Haushalte auszuzahlen, und falls ja, in welcher Höhe? Antwort des Staatssekretärs Jochen Flasbarth vom 16. April 2026 Nein, der Koalitionsausschuss hat beschlossen, die Energiesteuer für Benzin und Diesel für zwei Monate zu senken. 57. Abgeordnete Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkreten Maßnahmen zur Reduktion von Methan-Emissionen hat die Bundesregierung beschlossen, um (vor dem Hintergrund des Global Methan Pledge, der EU-Methanverordnung sowie der Klimaziele) die Methanemissionen bis 2030 zu senken, und wie würden für Importeure Anreize zur Vermeidung klima- und verbraucherschädlicher Methanemissionen entlang der Lieferkette, insbesondere aus Fördergebieten mit hoher Emissionsintensität, sichergestellt, wenn bei Verstößen von Importeuren gegen die EU- Methanverordnung mit Sanktionierung „mit Augenmaß“ reagiert würde (wie es die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche ankündigt, vgl. Pressestatement zur aktuellen Lage www.youtube.com/live/BZFdcz7kcJI?t=984s, ab 16.25 Uhr)? Antwort des Staatssekretärs Jochen Flasbarth vom 14. April 2026 Die nationalen und EU-Klimaziele umfassen alle Treibhausgase unter der UN-Klimarahmenkonvention, einschließlich Methan. Das Bundes- Klimaschutzgesetz gibt Minderungspfade für verschiedene Sektoren vor, darunter die Sektoren Landwirtschaft und Abfallwirtschaft mit einem besonders hohen Anteil von Methanemissionen. Deutschland hat seine Methanemissionen seit 1990 um rund 64 Prozent (88 Mio. t CO2Äq) gesenkt. Am stärksten gingen die Methanemissionen im Abfallsektor und Energiesektor zurück. Wesentlicher Erfolgsfaktor für die Methanreduktion in der Abfallwirtschaft war das Deponierungsverbot für unbehandelte Siedlungsabfälle. Im Zeitraum 1990 bis 2030 wird eine Gesamtreduktion von ca. 70 Prozent projiziert. Im Klimaschutzprogramm 2026 wurde im Landwirtschaftssektor ein neues Methanmessprogramm vereinbart, um Minderungsmaßnahmen und Monitoring/Verifikation/Reporting (MRV) der Methanemissionen aus der Rinderhaltung systematisch weiter zu erforschen und zu entwickeln. Methanemissionen im fossilen Energiesektor sollen mittels der EU- Methanverordnung gesenkt werden. Die Bundesregierung wird diese Verordnung europarechtskonform umsetzen. Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Methanverordnung wird zurzeit innerhalb der Bundesregierung erarbeitet. Die Behörde, die im Einzelfall über die Höhe und ggf. auch auf das Absehen des Bußgeldes entscheidet, kann entsprechend den Vorgaben der Verordnung und des Ordnungswidrigkeitenrechts die Begleitumstände berücksichtigen (z. B. Schwere des Verstoßes, ernsthafte Bemühungen der Verantwortlichen, den Schaden abzuwenden, Bedeutung für die Versorgungssicherheit). Im Kontext des Global Methane Pledges in der 20. Legislaturperiode hat die damalige Bundesregierung zwei Einzahlungen beim International Methane Emissions Observatory (IMEO) getätigt (insgesamt 22 Mio. Euro). Das IMEO verwaltet das für die EU-Methanverordnung essentielle Monitoringsystem OGMP 2.0, außerdem ist ein Emissionsinventar für Öl- und Gasfördergebiete in Arbeit. Die Einzahlung dient auch der Finanzierung der Satellitenüberwachung durch MARS (www.unep.org/topics/en ergy/methane/methane-alert-and-response-system-mars). In der 20. Legislaturperiode wurde außerdem eine Einzahlung in Höhe von 8 Mio. Euro bei der Climate and Clean Air Coalition (CCAC) getätigt, die für Methanreduktion im Abfallbereich und bei der Regulatorien- Entwicklung im fossilen Bereich genutzt wird. In der 21. Legislaturperiode wurde zudem im Kontext der Internationalen Klimaschutzinitiative ein Projekt zur Reduktion von Methanemissionen im Abfallsektor ausgeschrieben (Förderung bis zu 15 Mio. Euro), das bis Mitte des Jahres 2026 ausgewählt werden soll. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit 58. Abgeordneter Pascal Meiser (Die Linke) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Auswirkungen des regelmäßigen Hebens und Tragens von Lasten mit einem Gewicht von über 20 Kilogramm auf die Gesundheit von Beschäftigten sowie auf das Unfallgeschehen (gegebenenfalls dabei bitte auch darstellen, mit welchen Auswirkungen dies nach gesicherter Kenntnislage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin einhergeht), und liegen der Bundesregierung belastbare Daten darüber vor, wie sich die Zahl der Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems bei Beschäftigten der Post-, Kurier- und Expressdienste entwickelt hat, und wenn ja, wie lauten diese (bitte aufführen, wie viele Fehltage infolge von Krankschreibungen aufgrund von Erkrankungen des Muskel-Skelett-System bei Paketzustellerinnen und Paketzustellern entstehen; bitte im Vergleich dazu die Anzahl der entsprechenden Fehltage infolge von Krankschreibungen über alle Branchen hinweg sowie die Anzahl aller Fehltage infolge von Krankschreibungen in den Post-, Kurier- und Expressdiensten ausweisen; bitte die Daten für die letzten acht verfügbaren Jahre ausweisen, für die entsprechende Daten vorliegen; gegebenenfalls dabei bitte auf der Bundesregierung bekannte Daten von gesetzlichen Krankenkassen zurückgreifen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 14. April 2026 Dass das regelmäßige berufliche Heben und Tragen von Lasten dauerhafte negative gesundheitliche Beeinträchtigungen nach sich ziehen kann, ist weitgehend bestätigt. Die Ursache-Wirkungsbeziehungen sind so eindeutig, dass Heben und Tragen von Lasten als besondere berufliche Einwirkung in einer Reihe von Berufskrankheiten anerkannt ist. Die wissenschaftliche Evidenz der Ursache-Wirkungsbeziehung wird durch den Ärztlichen Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten (ÄSVB) diskutiert und geprüft. Die Evidenz ist in wissenschaftlichen Stellungnahmen zu den Berufskrankheiten dokumentiert. Das erhöhte Unfallgeschehen im Zusammenhang mit beruflichen Tätigkeiten des Hebens und Tragens von Lasten (z. B. in der Rubrik Manuelle Handhabung von Gegenständen) ist in der Statistik zum Arbeitsunfallgeschehen regelmäßig dargestellt, eine Auswertung mit Blick auf Lastgewichte ist jedoch nicht möglich (https://publikationen.dguv.de/statistike n/arbeitsunfallgeschehen/5157/arbeitsunfallgeschehen-2024). Beschäftigte, die Post-, Kurier- oder Expressdienstleistungen erbringen, werden entsprechend der Klassifikation der Berufe der Bundesagentur für Arbeit (KldB 2010/20, BA) der Berufsgruppe 513 „Berufe für Post- und Zustelldienste“ zugeordnet. Post-, Kurier- oder Expressdienstleister haben als fachlich ausgerichtete Tätigkeit nach KldB 2010/20 den Einzelcode 51322-10800 „Fachkraft Kurier-, Express- und Postdienstleistungen“. Es existieren aber auch Helfertätigkeiten mit anderen Codierungen in dieser Berufsgruppe. Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zur Erwerbstätigkeit liegen nicht direkt für Post-, Kurier- oder. Expressdienstleister vor, sondern nur für die Berufsgruppe 513 „Berufe für Post- und Zustelldienste“. Demnach waren in dieser Berufsgruppe 1,7 Millionen Menschen beschäftigt. Circa drei Viertel der Postzusteller sind männlich. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) verfügt über keine eigenen Statistiken zur Arbeitsunfähigkeit in Einzelberufen. Statistiken zur berufsbezogenen Arbeitsunfähigkeit werden teilweise von den gesetzlichen Krankenkassen herausgegeben (z. B. BARMER Institut für Gesundheitssystemforschung, www.bifg.de). Diese Zahlen beziehen sich aber nur auf die Versicherten der jeweiligen Krankenkasse. Zudem erlauben Daten zur Arbeitsunfähigkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich regelhaft keinen Schluss darüber, ob der zugrunde liegende Auslöser einer Arbeitsunfähigkeit in der beruflichen Tätigkeit, in privaten Tätigkeiten oder andernorts zu verorten ist. Der Bundesregierung liegen darüber hinaus keine branchenspezifischen Daten zur Arbeitsunfähigkeit von Beschäftigten der Post-, Kurier- und Expressdienste vor. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat 59. Abgeordnete Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie begründet die Bundesregierung die mir zugetragene kurzfristige Streichung der Finanzierung von sechs bereits zur formalen Antragstellung aufgeforderten Projekten im Rahmen der Bekanntmachung Nummer 07/24/33 „Agrarökologische Innovationen für territoriale Märkte“ des Förderinstruments „Forschungskooperation Welternährung“, obwohl dieses Instrument nach meiner Einschätzung zu den wenigen Förderformaten zählt, die wirkungs- und entwicklungsorientierte Agrarforschung im Globalen Süden in gleichberechtigter Partnerschaft mit deutscher Agrarforschung ermöglichen, und plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund der weitreichenden Auswirkungen der Blockade der Straße von Hormus auf die globale Ernährungssouveränität, und insbesondere auf den Globalen Süden, dieses Instrument in seiner bisherigen Form fortzuführen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Silvia Breher vom 13. April 2026 Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat ist, wie jedes Ressort innerhalb der Bundesregierung, dazu aufgefordert, seinen Beitrag zur Umsetzung der im Bundeshaushalt vorgesehenen Sparauflagen und der damit einhergehenden Budgetkürzungen zu leisten und priorisiert derzeit seine Fördertitel. Eine Entscheidung hierzu sowie zur künftigen Ausgestaltung aller Förderinstrumente und Forschungsaktivitäten, einschließlich des Förderinstruments „Forschungskooperation Welternährung“, steht noch aus. 60. Abgeordneter Bernd Schattner (AfD) Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie hoch die Agrardieselpreise aktuell in den EU- Mitgliedstaaten sind (wenn ja, bitte Preis je Land angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf vom 16. April 2026 Die Agrardieselpreise in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) werden nicht gesondert statistisch erfasst. Die Europäische Kommission veröffentlicht jede Woche Informationen über Tagesdurchschnittspreise von Benzin und Dieselkraftstoff in den 27 EU-Staaten unter dem Link: https://energy.ec.europa.eu/data-and-ana lysis/weekly-oil-bulletin_en. Hinsichtlich der energiesteuerrechtlichen Regelungen können der Internetseite der Europäischen Kommission unter dem Link https://ec.europ a.eu/taxation_customs/tedb/#/home Informationen zu den Steuersätzen der EU-Mitgliedstaaten entnommen werden. Auf dieser Internetseite können auch Abfragen zu den Energiesteuerentlastungen (z. B. Agrardieselentlastung) der Mitgliedstaaten getätigt werden. Über diese öffentlich zugänglichen Informationsquellen hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 61. Abgeordnete Charlotte Antonia Neuhäuser (Die Linke) Welcher Teil der Mittel aus dem am 31. März 2026 von der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Reem Alabali Radovan zugesagten Unterstützungspaket für Jordanien, Libanon und die Palästinensischen Gebiete in Höhe von insgesamt 177 Mio. Euro (www.bmz.de/de/aktuelles/aktuelle-meldungen/hi lfe-fuer-den-nahen-osten-298052) sind „bereits für die Region eingeplante“ Mittel, und aus welchen konkreten „Umschichtungen innerhalb des Haushalts“ setzt sich der „weitere Teil“ aus dem Unterstützungspaket zusammen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 14. April 2026 Bundesentwicklungsministerin Reem Alabali Radovan hat am 31. März 2026 in Jordanien weitere Unterstützung für den Nahen Osten zugesagt. Dies umfasst Mittel von insgesamt 177 Mio. Euro. Für die Region eingeplant als Zusagen für das Haushaltsjahr 2026 waren bereits vor der jüngsten Eskalation in der Region die Mittel für Jordanien (72 Mio. Euro) sowie für den Libanon (50 Mio. Euro). 55 Mio. Euro, davon 30 Mio. Euro für die Palästinensischen Gebiete, wurden im Krisentitel des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (KWI-Titel) kurzfristig entsprechend der neu entstandenen Bedarfe umgeplant. 62. Abgeordneter Dr. Rainer Rothfuß (AfD) Plant die Bundesregierung, finanzielle Hilfen für den Wiederaufbau des kriegszerstörten Syriens an Fortschritte beim Schutz religiöser Minderheiten zu binden, und wenn ja, welche Option zur Überprüfung einer Verbesserung der Menschenrechtslage in dem fragmentierten Land sieht die Bundesregierung? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 14. April 2026 Die Bundesregierung unterstützt die Syrerinnen und Syrer auf ihrem Weg zu Frieden und Wohlstand in einem inklusiven, gerechten und sicheren Land. Wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgehalten, sind „der Schutz sowie die gesellschaftliche und politische Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen und die Wahrung von Menschenrechten“ dabei zentral. Dies schließt für die Bundesregierung ausdrücklich auch die Rechte und den Schutz religiöser Minderheiten ein. Die Überprüfung der Menschenrechtslage erfolgt dabei fortlaufend durch die Berichterstattung der Deutschen Botschaft in Damaskus, etablierten Mechanismen der Vereinten Nationen in Syrien sowie durch eine Vielzahl zivilgesellschaftlicher Organisationen und wissenschaftlicher Untersuchungen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen 63. Abgeordnete Katalin Gennburg (Die Linke) Hat die Bundesregierung Kenntnis über die offenen oder unbesetzten Stellen in Bau- und Planungsämtern der Kommunen bundesweit, und wenn ja, wie viele sind dies konkret, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung ggf. daraus, insbesondere in Hinblick darauf, wie den Kommunen konkret geholfen werden könnte, damit sie ihre Aufgaben z. B. der Erarbeitung von Bebauungsplänen und der Durchsetzung von Planungsrecht zur Sicherung öffentlicher Interessen gut bewältigen können? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Poschmann vom 16. April 2026 Die Bundesregierung erfasst keine bundesweiten Daten zu einzelnen unbesetzten Stellen in den Kommunalverwaltungen. Aufgrund der verfassungsrechtlich normierten kommunalen Selbstverwaltung (Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes) obliegt die Personalplanung und -hoheit allein den Städten und Gemeinden. Gleichwohl ist der Bundesregierung aus dem engen Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden bekannt, dass insbesondere technische Fachbereiche wie die Bau- und Planungsämter vor erheblichen Herausforderungen bei der Personalakquise stehen. Um die Kommunen handlungsfähig zu halten, setzt die Bundesregierung unter anderem auf strukturelle Entlastung durch effizientere Planungs- und Genehmigungsverfahren. Mit dem Bau-Turbo, der mit Wirkung vom 20. Oktober 2025 durch das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung eingeführt wurde, können Wohnbauvorhaben auch ohne ein andernfalls erforderliches, aufwändiges Bebauungsplanverfahren zugelassen werden. Das spart Planungskapazitäten, die nun für komplexere Städtebauprojekte und dafür erforderliche Bebauungsplanverfahren zur Verfügung stehen. Mit der anstehenden Novellierung des Baugesetzbuchs (Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts), zu der am 1. April 2026 die Länder- und Verbändeanhörung eingeleitet wurde, sollen darüber hinaus Bauleitplanverfahren vereinfacht und gestrafft werden, unter anderem durch Straffung der Beteiligungsverfahren und eine Neuordnung der Umweltprüfung. Auch mit der Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren soll die Bearbeitungseffizienz gesteigert werden. 64. Abgeordnete Katalin Gennburg (Die Linke) Wie weit sind die Pläne zum Vorhaben der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Verena Hubertz, eine Bundeswohnungsbaugesellschaft zu gründen, bereits ausgearbeitet (bitte den weiteren Zeitplan bis zur parlamentarischen Befassung angeben), und ist in diesem Vorhaben die Sanierung und Umnutzung bestehender Gebäude als Aufgabenbereich vorgesehen (oder lediglich die Vergabe von Neubauaufträgen an Dritte), und wenn nein, warum nicht? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Poschmann vom 16. April 2026 Die Bundesregierung befindet sich derzeit in Abstimmung zur möglichen Gründung einer staatlichen Wohnungsbaugesellschaft, einhergehender Rechtsgrundlagen sowie damit zusammenhängenden Einzelfragen wie der Rechtsform einer solchen Gesellschaft. Vor diesem Hintergrund sind derzeit noch keine weiterführenden Aussagen insbesondere auch zum Zeitplan möglich. 65. Abgeordnete Katalin Gennburg (Die Linke) Welche privatwirtschaftlichen Unternehmen sowie Verbände der Bau- und Baustoffwirtschaft haben seit Beginn der laufenden Legislaturperiode Termine mit der Bundesregierung wahrgenommen (bitte für die letzten 14 Termine Datum und teilnehmende Vertreterinnen und Vertreter nennen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 16. April 2026 Die Frage wird mit der Tabelle in der Anlage beantwortet.3 66. Abgeordnete Katalin Gennburg (Die Linke) Inwieweit entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich Verzögerungen bei der Planung und Durchführung von Bauvorhaben aufgrund von Umweltschutzvorgaben und Naturschutzgesetzen, und auf welche Datengrundlagen, Erhebungen oder Studien stützen sich diese Erkenntnisse (bitte durchschnittliche Zahlen nennen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 16. April 2026 Statistische Auswertungen oder Daten liegen dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und dem Bun- 3 Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/5418 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. desministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) nicht vor. Daher können keine Aussagen im Sinne der Fragestellung getätigt werden. Eines der Ziele des kürzlich von BMWSB vorgelegten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts (Referentenentwurf) ist die Beschleunigung und Vereinfachung des Bauleitplanverfahrens, u. a. durch eine Reduzierung des Umfangs sowie der Notwendigkeit der Umweltprüfung nach dem Baugesetzbuch. Die Berücksichtigung von Umweltbelangen im Rahmen der Abwägung bleibt hiervon unberührt. Berlin, den 17. April 2026 Anlage zu Frage 65 Ressort Wann Verbände Bau-, Baustoffwirtschaft Unternehmen Teilnehmende seitens Verband/ Unternehmen Teilnehmende seitens Ministerium BMWSB 13.04.2026 HDB (Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.) / Tim Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer HDB PSt Bartol BMWE 13.04.2026 ZDH (Zentralverband des Deutschen Handwerks ) / PSt’in Connemann BMF 09.04.2026 ZDH / Jörg Dittrich, Präsident; Holger Schwannecke, Generalsekretär Minister BMWSB 27.03.2026 HDB, ZDB, bbs, ZDH, IG BAU / Holger Schwannecke, ZDH; Tim-Oliver Müller, HDB; Felix Pakleppa, ZDB; Dr. Matthias Frederichs, bbs Ministerin, St Joachim BMWSB 20.03.2026 Bundesverband Bausysteme / Jörg Bauer; Raphael Bruns PSt Bartol BMV 05.03.2026 HDB / Mitglieder Verkehrs- und Tiefbauausschuss (BAUINDUSTRIE) St Stutz BMV 27.02.2026 ZDB (Zentralverband Deutsches Baugewerbe) / Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer St Stutz BMWE 23.02.2026 bbs (Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e.V.) / Dr. Matthias Frederichs, Hauptgeschäftsführer PSt Rouenhoff BMWSB 18.02.2026 IG BAU (IG Bauen-Agrar-Umwelt) / Robert Feiger; Antonius Allgaier PSt Bartol BMWSB 11.02.2026 bbs, ZDB, HDB, BDI (Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.), ZDH / Dr. Matthias Frederichs, bbs; Felix Pakleppa, ZDB; Tim-Oliver Müller, HDB; Hr. Wilko Specht, BDI; Constantin Terton, ZDH St Joachim BMWE 09.02.2026 HDB, bbs, ZDH / PSt’in Connemann BMV 04.02.2026 bbs / Dr. Dominik von Achten; Dr. Matthias Frederichs Minister Schnieder BMV 27.01.2026 BMVB (Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V.) / Jürgen Faupel; Michael Gilka; Daniel Jonas St Stutz BMV 14.01.2026 div. Verbände / div. Verbandsmitglieder St Stutz BMWE 13.01.2026 u.a. ZDH / Jörg Dittrich, ZDH Präsident Ministerin BMV 09.01.2026 HDB / Tim-Oliver Müller St Stutz BMWE 11.12.2025 u.a. ZDH / Dirk Palige, Geschäftsführer DHKT Ministerin BMWSB 05.12.2025 ZDB Vertretung der jungen Bauunternehmerinnen BMWE 05.12.2025 ZDH / BMF 04.12.2025 ZDH / BMV 02.12.2025 HDB / BMWSB 26.11.2025 HDB, ZDB, bbs, ZDH, IG BAU / BMV 11.11.2025 / Leonard Weiss GmbH & Co. KG BMWE 10.11.2025 u.a. ZDH / BMWE 10.11.2025 bbs / BMWE 05.11.2025 ZDH / BMV 03.11.2025 BIngK (Bundesingenieurkammer) / BMWE 20.10.2025 u.a. ZDH, ZDB, HDB, bbs, ZDH / Seite 1 von 2 Ressort Wann Verbände Bau-, Baustoffwirtschaft Unternehmen Teilnehmende seitens Verband/ Unternehmen Teilnehmende seitens Ministerium BMWSB 15.10.2025 HDB / BMWE 15.10.2025 ZDH / BMV 13.10.2025 BVMB / BMF 10.10.2025 / Liebherr-International Deutschland GmbH BMWSB 26.09.2025 BVMB / BMWE 22.09.2025 ZDH / BMV 17.09.2025 HDB / BMV 08.09.2025 HDB / BMWE 08.09.2025 ZDH / BMWSB 20.08.2025 bbs / BMV 11.08.2025 BVMB / BMV 11.08.2025 HDB / BMV 11.08.2025 ZDB / BMV 07.08.2025 / Max Bögl BMV 30.07.2025 ZDH / BMWE 28.07.2025 ZIA, ZDB / BMV 22.07.2025 HDB / BMWSB 16.07.2025 HDB / BMV 16.07.2025 ZDB / BMV 07.07.2025 BVMB / BMV 07.07.2025 ZDB / BMWSB 02.07.2025 ZDB / BMWSB 01.07.2025 Bauherren-Schutzbund / BMF 01.07.2025 HDB / BMWSB 17.06.2025 HDB / BMV 16.06.2025 / Max Bögl Stiftung & Co. KG BMWE 05.06.2025 BV Bauwirtschaft (Bundesvereinigung Bauwirtschaft) / BMF 28.05.2025 ZDB / BMWE 28.05.2025 ZDH / Seite 2 von 2 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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