Anwendung des Verfahrens zur Überstellung von in Binnengrenzgebieten aufgegriffenen Personen in Bezug auf deutsche Binnengrenzen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird das Verfahren zur Überstellung von in Binnengrenzgebieten aufgegriffenen Personen (Artikel 23a des Schengener Grenzkodexes) in Bezug auf deutsche Binnengrenzen angewendet, und wenn ja, welche näheren Angaben kann die Bundesregierung hierzu für 2024, 2025 und das bisherige Jahr 2026 machen (etwa zur konkreten Vorgehensweise bei der Umsetzung, zur Zahl der in diesem Rahmen aufgegriffenen und überstellten Personen, zu den Zielstaaten der Überstellungen, zu eingelegten Rechtsmitteln), und wird das Verfahren auch dann angewendet, wenn die aufgegriffenen Personen ein Asylgesuch stellen, und wenn ja, in welcher Weise?
Zeitachse
- 17.04.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/5418 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.