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Geltung der Mitversicherung von Familienangehörigen gemäß Sozialversicherungsabkommen mit der Türkei und Jugoslawien für Arbeitnehmer mit mehrfacher Staatsangehörigkeit

Vorgang 334239 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 03.07.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gelten die Bestimmungen zur Mitversicherung von Familienangehörigen in den Sozialversicherungsabkommen mit der Türkei und den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawiens nach Kenntnis der Bundesregierung auch für in Deutschland krankenversicherte Arbeitnehmer mit mehrfacher Staatsangehörigkeit (z. B. deutsch und türkisch)?

Zeitachse

  1. 17.04.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/5418 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.