Denkbare Konstellationen bei Sanktionen und Kindeswohlgefährdung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Konstellationen hält die Bundesregierung für denkbar, in denen bei Sanktionen "in Fällen mit minderjährigen Kindern nach Einschätzung des Jobcenters kein Härtefall vorliegt" (Bundestagsdrucksache 21/3541, S. 61), aber gleichwohl "an die Befugnis des Jobcenters zur Datenübermittlung zum Schutz des Kindeswohls an das zuständige Jugendamt nach § 71 Absatz 1 Satz 6 SGB X zu denken" ist (ebd.), bzw. wann kann eine Sanktion gegenüber jemandem in einer Bedarfsgemeinschaft mit Kindern keinen Härtefall für die Kinder, aber trotzdem eine Kindeswohlgefährdung darstellen?
Zeitachse
- 02.04.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/5159 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.