Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
142 Fragen mit Antwort – die Suche findet sie einzeln
- Schriftliche Frage 1 von Dr. Götz Frömming (AfD): Welche Veranstaltungen sind vor dem Hintergrund der Bundesförderung der Stiftung Berliner Mauer mit einem Sonderprogramm anlässlich des 65.…
- Schriftliche Frage 2 von Pierre Lamely (AfD): Welche konkreten Ergebnisse mit Blick auf die in der Regierungserklärung des Bundeskanzlers Friedrich Merz vom 18. März 2026 angekündigten P…
- Schriftliche Frage 3 von Doris Achelwilm (DIE LINKE): Liegen der Bundesregierung vergleichende Wirtschaftlichkeitsberechnungen zwischen einer Ausweitung der Bodenaustausch-Sanierung am Verladeba…
- Schriftliche Frage 4 von Jan van Aken (DIE LINKE): Gab es ein Disziplinarverfahren gegen die Ministerialrätin G. H. im Bundesministerium der Finanzen wegen ihres Auftritts als Rednerin bei ei…
- Schriftliche Frage 5 von Hauke Finger (AfD): Werden im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Schwarzarbeit durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im Falle der Einleitung von Ordnun…
- Schriftliche Frage 6 von Hauke Finger (AfD): Wird im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Schwarzarbeit durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im Falle der Einleitung von Ordnungs…
- Schriftliche Frage 7 von Sascha Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie sollen die aus einer vom Bundesminister der Finanzen Lars Klingbeil anvisierten Übergewinnsteuer generierten Mehreinnahmen (vgl. www.spi…
- Schriftliche Frage 8 von Dr. Anna Rathert (AfD): Plant die Bundesregierung eine Abschaffung des Ehegattensplittings und der kostenlosen Mitversicherung des Ehepartners in der gesetzlichen K…
- Schriftliche Frage 9 von Georg Schroeter (AfD): Welche Einrichtungen des Bundes befinden sich im Bundestagswahlkreis Hamm – Unna II (144) (bitte die Bezeichnung und postalische Anschrift a…
- Schriftliche Frage 10 von Dr. Christina Baum (AfD): Wie hoch war der Anteil der männlichen Tatverdächtigen nach Staatsangehörigkeit bei Gruppenvergewaltigungen jährlich zwischen 2015 und 2025…
- Schriftliche Frage 11 von René Bochmann (AfD): Wie erklärt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der mir bekannten Finanzierungslücke von rund 500 Mio. Euro bei der Bundespolizei sowie…
- Schriftliche Frage 12 von Marcus Bühl (AfD): Wurden aus den Mitteln des Bundesministeriums des Innern für 2026 Aufklärungsdrohnen für den Grenzschutz beschafft?
- Schriftliche Frage 13 von Marcus Bühl (AfD): Ist zukünftig geplant, Drohnen zur Aufklärung an der Grenze und zum Schutz der Einsatzkräfte an der Grenze einzusetzen?
- Schriftliche Frage 14 von Marcus Bühl (AfD): Erfolgt eine Zusammenarbeit mit den Grenzpolizeikräften deutscher Nachbarländer, zum Beispiel Österreichs, die mittels Drohnen Grenzgebiete…
- Schriftliche Frage 15 von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Waren nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Beamtinnen und -beamte an der von der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (…
- Schriftliche Frage 16 von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Kommen an den deutschen Binnengrenzen und in Aufnahmeeinrichtungen (wie beispielsweise bei Lage- und Risikobewertungen oder Überwachungs- un…
- Schriftliche Frage 17 von Martin Hess (AfD): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur aktuellen Unterstützung von gewaltbereiten Linksextremisten durch die Rote Hilfe e. V., und we…
- Schriftliche Frage 18 von Nicole Höchst (AfD): Hat sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund aktueller gerichtlicher Entscheidungen im Zusammenhang mit der Berichterstattung der Correc…
- Schriftliche Frage 19 von Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung eigene oder fremde Erkenntnisse zu den transnationalen Logistikstrukturen der Harakat Ashab al-Yamin al-Islamiya, in…
- Schriftliche Frage 20 von Sascha Lensing (AfD): Welche Kapazitäten bestehen derzeit bundesweit zur Inhaftnahme ausreisepflichtiger Personen für bis zu 24 Monate, um die auf europäischer Eb…
- Schriftliche Frage 21 von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche aktuellen statistischen Erhebungen liegen der Aussage des Bundeskanzlers Friedrich Merz, ein beachtlicher Teil der Gewalt gegen Fraue…
- Schriftliche Frage 22 von Edgar Naujok (AfD): Wie viele Metadaten deutscher Staatsangehöriger wurden von 2020 bis 2025 durch deutsche Bundesbehörden an staatliche US-amerikanische Stelle…
- Schriftliche Frage 23 von Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat das Bundesministerium des Innern bereits über die Förderfähigkeit und Förderung (§ 2 Absatz 1 und § 3 Absatz 1 des Stiftungsfinanzierung…
- Schriftliche Frage 24 von Andreas Paul (AfD): Wie stellt sich der aktuelle Stand der personellen Ausstattung und der baulichen Kapazitäten des Bundespolizeireviers am Hauptbahnhof Oldenb…
- Schriftliche Frage 25 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Welche Treffen zwischen Vertretern der Bundesregierung und des Bundesverfassungsgerichts wurden bisher im Jahr 2026 anberaumt bzw. durchgefü…
- Schriftliche Frage 26 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Wie viele Verfahren im Zusammenhang mit der Zurückweisung von Asylsuchenden sind derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung an deutschen Geri…
- Schriftliche Frage 27 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Wie viele illegale Grenzübertritte stellte die Bundespolizei in den Monaten Januar und Februar 2026 fest, und die Veranlassung welcher Maßna…
- Schriftliche Frage 28 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welchem genauen Zeitraum konnten sich Antragstellerinnen und Antragssteller beim Förderaufruf 2025 zum Asyl-, Migrations- und Integration…
- Schriftliche Frage 29 von Sascha Wagner (DIE LINKE): Welche Folgen erwartet die Bundesregierung für die Integrations- und Berufssprachkurslandschaft, insbesondere für die wirtschaftliche Stabil…
- Schriftliche Frage 30 von Dr. Götz Frömming (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass die Satzung der Deutschen Schule Thessaloniki dahingehend geändert werden soll, dass auch nicht…
- Schriftliche Frage 31/32 von Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Übernahme der afghanischen Botschaft in Berlin durch einen Vertreter der Taliban, und wie posi…
- Schriftliche Frage 33 von Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Stellt nach Auffassung der Bundesregierung ihre Erlaubnis, Vertreter der Taliban einreisen zu lassen, in deren Folge die Übernahme der afgha…
- Schriftliche Frage 34 von Vinzenz Glaser (DIE LINKE): Plant die Bundesregierung derzeit, die Wahrnehmung deutscher Interessen in Teheran (Iran) angesichts einer eingeschränkten Funktionsfähigkei…
- Schriftliche Frage 35 von Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konzeptionellen und operativen Planungen verfolgt die Bundesregierung gemeinsam mit Frankreich zur Ausgestaltung der angekündigten In…
- Schriftliche Frage 36 von Pierre Lamely (AfD): Ist der Bundesregierung die Studie „The Managed Ballot: The EU’s Playbook for Shaping National Elections“ (MCC Brussels, März 2026) mit den…
- Schriftliche Frage 37 von Pierre Lamely (AfD): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass EU-Sanktionen gegen Einzelpersonen ohne vorherige Anhörung und Offenlegung der Bewei…
- Schriftliche Frage 38 von Max Lucks (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welchen aktuellen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung zur angekündigten Überarbeitung der Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewälti…
- Schriftliche Frage 39 von Cansu Özdemir (DIE LINKE): Inwiefern nutzen oder nutzten die Streitkräfte der USA oder Israels militärische Einrichtungen auf deutschem Staatsgebiet, wie beispielsweis…
- Schriftliche Frage 40 von Cansu Özdemir (DIE LINKE): Wer leitet nach Kenntnis der Bundesregierung die afghanische Botschaft in Berlin (bitte nach faktischer und De-jure-Leitung differenzieren),…
- Schriftliche Frage 41 von Lea Reisner (DIE LINKE): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich etwaiger Beteiligung von US-Militär- Einrichtungen auf deutschem Staatsgebiet an ak…
- Schriftliche Frage 42 von Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung bereits eine Bewertung darüber vorgenommen, ob der Angriff der USA und Israels auf den Iran seit dem 28. Februar 202…
- Schriftliche Frage 43 von Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung die aktuellen Auswirkungen des Kriegs der USA und Israels mit dem Iran auf den Irak, insbesondere im Hinbli…
- Schriftliche Frage 44 von Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Unterstützt die Bundesregierung den völkerrechtlichen Grundsatz, dass bei unkontaktierten indigenen Gemeinschaften aufgrund ihrer Isolation…
- Schriftliche Frage 45 von Robin Wagener (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann fanden ressortübergreifende Beratungen auf der Ebene Referatsleitung oder höher zur Bekämpfung der russischen Schattenflotte statt (z.…
- Schriftliche Frage 46 von Robin Wagener (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die sogenannte Volksrepublik Narwa, und wenn ja, wie lauten diese, und welche Schlussfolgerungen z…
- Schriftliche Frage 47 von Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE): Wie viele Beschaffungsvorhaben (Anzahl und Gesamtvolumen) hat das Bundesministerium der Verteidigung seit dem 1. März 2022 initiiert, und wi…
- Schriftliche Frage 48 von Stephan Brandner (AfD): Wie hat sich die Anzahl der Rückstellungen von Wehrübungen bei Reservisten seit dem Jahr 2013 jährlich entwickelt (bitte Anzahl und Zeitdaue…
- Schriftliche Frage 49 von Vinzenz Glaser (DIE LINKE): Welche Ausgaben des Bundeshaushalts sind seit Beginn der Kampagne „Wofür würdest duʼs machen?“ für Werbung der Bundeswehr entstanden (einsch…
- Schriftliche Frage 50 von Kurt Kleinschmidt (AfD): Ist der Bundeswehrstandort Husum beziehungsweise der angegliederte Außen-Standort Schwesing für die Stationierung des Arrow Weapon System fo…
- Schriftliche Frage 51 von Jan Ralf Nolte (AfD): Plant die Bundesregierung den Einsatz mobiler Recruiting-Teams der Bundeswehr zur gezielten Gewinnung von Reservisten?
- Schriftliche Frage 52 von Donata Vogtschmidt (DIE LINKE): Welche Beschaffungs- oder Erprobungsvorhaben – einschließlich Pilotprojekte – verfolgt das Bundesministerium der Verteidigung im Bereich KIb…
- Schriftliche Frage 53 von Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hält die Bundesregierung die von der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche geäußerte Vorstellung, Klimaneutralität 20…
- Schriftliche Frage 54 von Ayse Asar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie stellt die Bundesregierung in ihrer Rolle als Hauptzuwendungsgeber sicher, dass Forschungsprojekte mit Auftraggebern aus Drittstaaten de…
- Schriftliche Frage 55 von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit welchem Ziel nimmt die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche vom 23. bis zum 25. März 2026 an der CERAWeek in Hou…
- Schriftliche Frage 56 von Jörg Cezanne (DIE LINKE): Wie hoch wird nach Schätzungen der Bundesregierung das Potenzial der heimischen Biogasproduktion im Jahr 2030 und im Jahr 2040 sein, in Anbe…
- Schriftliche Frage 57 von Jörg Cezanne (DIE LINKE): Hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) den öffentlichen Brief der Arbeitsgemeinschaft Balkonkraftwerk vom 3. März 2026…
- Schriftliche Frage 58 von Thomas Dietz (AfD): Welche konkreten Pläne verfolgt die Bundesregierung angesichts der aktuellen globalen Ölmarktsituation und der Empfehlungen der Internationa…
- Schriftliche Frage 59 von Leif-Erik Holm (AfD): Mit welcher prozentualen Senkung des aktuellen durchschnittlichen Preises für Benzin und des aktuellen durchschnittlichen Preises für Diesel…
- Schriftliche Frage 60 von Leif-Erik Holm (AfD): Liegen der Bundesregierung Daten und Studien zur Preisentwicklung von Kraftstoffen nach Einführung einer Begrenzung der Preiserhöhungen an T…
- Schriftliche Frage 61 von Julian Joswig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Teilt die Bundesregierung die von der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche am 23. März 2026 auf der CERAWeek in Hous…
- Schriftliche Frage 62 von Enrico Komning (AfD): Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an mit negativen Preisen gehandeltem Strom, der in den Jahren 2019 bis 2025 ins Au…
- Schriftliche Frage 63 von Steffen Kotré (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung die Vereinbarkeit des Imports von Erdöl oder Erdölprodukten, die aus Mischungen („Blending“) von russischem…
- Schriftliche Frage 64 von Steffen Kotré (AfD): Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung nach geltendem EU-Sanktionsrecht die Möglichkeit, dass Deutschland im Falle einer außergewöhnliche…
- Schriftliche Frage 65 von Dr. Rainer Kraft (AfD): Hat die Bundesregierung eine Einschätzung zu der Frage vorgenommen, wer die laufenden Kosten für Gaskraftwerke tragen wird, die nur selten S…
- Schriftliche Frage 66 von Ina Latendorf (DIE LINKE): Plant die Bundesregierung hinsichtlich der drohenden Schließung des BSH-Werkes in Nauen (www.igmetall-berlin.de/aktuelles/meldung/solida rit…
- Schriftliche Frage 67 von Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welchen Einfluss haben die Regelungen der ab 1. Januar 2024 gültigen Richtlinie „Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe ‚ Verbesserun…
- Schriftliche Frage 68 von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass sich infolge der Preissteigerungen seit 2021 bereits 45 Prozent der Ver…
- Schriftliche Frage 69 von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass die Lebensmittelpreise seit 2021 infolge des Angriffs auf die Ukraine um ca. 30 Prozent…
- Schriftliche Frage 70 von Tamara Mazzi (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung der seit Ende Januar 2026 vorliegenden Voranfrage im Bereich der Garantien für Ungebundene Finanzkredite (UFK), die…
- Schriftliche Frage 71 von Tamara Mazzi (DIE LINKE): Liegt bezugnehmend auf die Antworten der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 95 auf Bundestagsdrucksache 21/4115 sowie zu Frage 70…
- Schriftliche Frage 72 von Reinhard Mixl (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung die derzeitige Versorgungssicherheit mit Erdgas in Deutschland, und welche Maßnahmen wurden aktuell ergriff…
- Schriftliche Frage 73 von Ines Schwerdtner (DIE LINKE): Welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung aus einem System der Preiskontrolle, wie es seit mehreren Jahren in Lux…
- Schriftliche Frage 74 von Tobias Teich (AfD): Wie setzen sich die Komponenten des täglichen Erdgasverbrauchs in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung zusammen, und welcher Anteil…
- Schriftliche Frage 75 von Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Von welchem Verbrauch von Erdgas und Heizöl im Wärmesektor in den Anwendungsfällen, die unter die geplante Grüngas- bzw. Grünheizölquote fal…
- Schriftliche Frage 76 von Dr. Christina Baum (AfD): Unter welchen gesetzlichen Voraussetzungen (insbesondere § 97 der Strafprozessordnung) können nach Kenntnis der Bundesregierung Strafverfolg…
- Schriftliche Frage 77 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Sieht die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf, um das Erstellen bzw. die Verbreitung pornografischer Deepfake-Aufnahmen unter…
- Schriftliche Frage 78 von Ulrich von Zons (AfD): Würden vor dem Hintergrund der Debatte um die Einführung eines neuen § 201b des Strafgesetzbuches, welcher die „Verletzung von Persönlichkei…
- Schriftliche Frage 79 von Ulrich von Zons (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Urteils des Anwaltssenats des Bundesgerichtshofs (BGH), dass Anwälte dauerhaft eine…
- Schriftliche Frage 80 von Misbah Khan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann stellt das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend die im Bundeshaushalt 2026 zugesagten und aktuell ausste…
- Schriftliche Frage 81 von Sebastian Maack (AfD): Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der Umfrage „Trendbefragung Kinderwünsche“, und beabsichtigt sie, die Umfrage…
- Schriftliche Frage 82 von Jamila Schäfer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Teilt die Bundesregierung die vom CDU- Bundestagsabgeordneten Dr. Christoph Ploß geäußerte Einschätzung, HateAid sei eine „linksaktivistisch…
- Schriftliche Frage 83 von David Schliesing (DIE LINKE): Wird es eine vierte Phase des Bundesprogramms „Kultur macht stark“ (ab 2028) geben, und wenn ja, welchen konkreten Zeitplan verfolgt die Bun…
- Schriftliche Frage 84 von Sascha Wagner (DIE LINKE): Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass der Ausschluss bestimmter Personengruppen vom Spracherwerb zu sozialer Isolation, wachsend…
- Schriftliche Frage 85 von Christian Zaum (AfD): Wird sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund des in Medienberichten wiedergegebenen kürzlichen Vorfalls an der Joseph-Beuys- Gesamtschu…
- Schriftliche Frage 86 von Ayse Asar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die besonderen Bedingungen der nebenberuflichen und zeitlich begrenzten Lehrtätigke…
- Schriftliche Frage 87 von Lorenz Gösta Beutin (DIE LINKE): Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Rechtsfrage gebildet, ob es mit dem subjektivöffentlichen Rechtsanspruch auf Schulkinder…
- Schriftliche Frage 88 von Cansin Köktürk (DIE LINKE): Welche Konstellationen hält die Bundesregierung für denkbar, in denen bei Sanktionen „in Fällen mit minderjährigen Kindern nach Einschätzung…
- Schriftliche Frage 89 von Reinhard Mixl (AfD): Trifft es zu, dass bestimmte Bevölkerungsteile in Staaten wie Israel, der Türkei und weiteren Ländern Rentenleistungen aus Deutschland (soge…
- Schriftliche Frage 90 von Manfred Schiller (AfD): Inwieweit führt nach Auffassung der Bundesregierung die Kombination aus Grundsicherung, Minijob-Regelungen und steuerlichtransferbedingten G…
- Schriftliche Frage 91 von Robin Jünger (AfD): Beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der am 26. März 2026 vorgestellten hessischen Agenda „Rechenzentren in Hessen“, bundesr…
- Schriftliche Frage 92 von Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viel Prozent der deutschen Haushalte gelten nach aktuellen Feststellungen der Bundesnetzagentur gemäß der Verordnung über die Mindestanf…
- Schriftliche Frage 93 von Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Stelle innerhalb der Bundesregierung „beobachtet Entwicklungen, die nationale und europäische Rechtsvorschriften, insbesondere den Di…
- Schriftliche Frage 94 von Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit welchen Unternehmen hat sich der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, Dr. Karsten Wildberger, wann getroffen, um über…
- Schriftliche Frage 95 von Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche wesentlichen deutschen und europäischen Unternehmen sieht die Bundesregierung in ihrer Rechenzentrumsstrategie (vgl. https://bmds.bun…
- Schriftliche Frage 96 von Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Trifft es weiterhin zu, dass keine Bestandsaufnahme und kein Monitoring digitaler Abhängigkeiten der Bundesverwaltung in Planung sind (siehe
- Schriftliche Frage 97 von Edgar Naujok (AfD): Wie beabsichtigt der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung Dr. Karsten Wildberger vor dem Hintergrund des steigenden Energie…
- Schriftliche Frage 98 von Edgar Naujok (AfD): Beabsichtigt der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung Dr. Karsten Wildberger zukünftig bei Entscheidungen zu Vorhaben wie d…
- Schriftliche Frage 99 von Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie plant die Bundesregierung die Fahrgastschifffahrt bei der Elektrifizierung von Fahrgastschiffen in Zukunft zu fördern, und wie hoch schä…
- Schriftliche Frage 100 von Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Anteil der am Frankfurter Flughafen landenden Flugzeuge der Airbus- A320-F…
- Schriftliche Frage 101 von Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch sind die konkreten Anwalts- und Gerichtskosten, die im Rahmen des Verfahrens Fastned (und Tesla) gegen die Autobahn GmbH des Bundes…
- Schriftliche Frage 102 von Jorrit Bosch (DIE LINKE): Welche Projekte von Lärmschutzwänden an Autobahnen mit integrierten Fotovoltaik-Elementen wurden über die 2019 realisierte Pilotanlage bei A…
- Schriftliche Frage 103 von Victoria Broßart (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welchen Mengen wird das Aushub- und Ausbruchmaterial, das beim Bau der zweiten Stammstrecke in München anfällt, jeweils einer Verwertung…
- Schriftliche Frage 104 von Leon Eckert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Prüft die Bundesregierung vor dem Hintergrund der akuten Sanierungsbedürftigkeit einer Brücke der Bundesstraße 16 (B 16) über die Bundesauto…
- Schriftliche Frage 105 von Stefan Henze (AfD): Wie viele Planstellen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in welchen Ressorts und nachgeordneten Behörden derzeit mit der Erarbeitung, Ko…
- Schriftliche Frage 106 von Maximilian Kneller (AfD): Wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung die dreispurige Fahrbahn der A 100 in Fahrtrichtung Norden in einen voll funktionsfähigen Zustan…
- Schriftliche Frage 107 von Maximilian Kneller (AfD): Geht die Bundesregierung davon aus, dass der Rückbau der Transrapid-Versuchsanlage Emsland Kosten in Höhe von 39,3 Mio. Euro verursacht, wie…
- Schriftliche Frage 108 von Maximilian Kneller (AfD): Welche Kosten sind der Bundesregierung im Zusammenhang mit den Bauarbeiten auf der ICE- Strecke zwischen Köln Hauptbahnhof und Wuppertal Hau…
- Schriftliche Frage 109 von Kerstin Przygodda (AfD): Ist die Antwort der Bundesregierung auf meine Mündliche Frage 19 (vgl. Plenarprotokoll 21/64, S. 7754) so zu verstehen, dass die Bundesregie…
- Schriftliche Frage 110 von Dr. Till Steffen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wer fertigt die Knotenstudie zum Verbindungsbahnentlastungstunnel (VET) an (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 15…
- Schriftliche Frage 111 von Violetta Bock (DIE LINKE): Welche belastbaren Daten liegen der Bundesregierung über die Biomasse-Potenziale für die Berechnungen der THG-Quote und des Klimaschutzprogr…
- Schriftliche Frage 112 von Violetta Bock (DIE LINKE): Auf der Grundlage welcher Daten wurden die steigenden Einsparpotenziale bei der RED-III- Richtlinie im Verkehr bis 2030 und ab dem Jahr 2030…
- Schriftliche Frage 113 von Thomas Dietz (AfD): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Belastung von Wildtieren und landwirtschaftlichen Böden mit per- und polyfluorierten Alky…
- Schriftliche Frage 114 von Dr. Andrea Lübcke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum geplanten Investitionspaket und den Plänen einer Entsalzungsanlage der polnischen Regieru…
- Schriftliche Frage 115 von Dr. Andrea Lübcke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass eine geplante Flutung des Tagebaus Turów in Polen mit Wasser aus der Lausitzer Neiße nicht zu ei…
- Schriftliche Frage 116 von Raimond Scheirich (AfD): Weshalb hält die Bundesregierung weiterhin an dem Ziel der Klimaneutralität Deutschlands bis 2045 fest, obwohl die Bundesministerin für Wirt…
- Schriftliche Frage 117 von Julia Schneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hält die Bundesregierung noch an der im Koalitionsvertrag angekündigten Gemeinschaftsaufgabe Naturschutz und Klimaanpassung fest, und wenn j…
- Schriftliche Frage 118 von Christian Zaum (AfD): Wie rechtfertigt das Bundesamt für Naturschutz (BfN) vor dem Hintergrund seines gesetzlichen Neutralitätsgebotes die Beauftragung eines Fors…
- Schriftliche Frage 119 von Maik Brückner (DIE LINKE): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die derzeitige Verfügbarkeit von injizierbarem Östrogen für Hormonersatztherapien in Deutschl…
- Schriftliche Frage 120 von Christian Görke (DIE LINKE): Bis wann wird die Bundesregierung einen Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung vorlegen, für den es bisher nur ei…
- Schriftliche Frage 121 von Cansin Köktürk (DIE LINKE): Was war nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren die durchschnittliche Wartezeit auf einen Therapieplatz für gesetzl…
- Schriftliche Frage 122 von Cansin Köktürk (DIE LINKE): Wie viele Kinder und Jugendliche bis 21 Jahre wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren wegen psychischer Prob…
- Schriftliche Frage 123 von Cansin Köktürk (DIE LINKE): Wie viele Kinder und Jugendliche bis 21 Jahre wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren psychotherapeutisch be…
- Schriftliche Frage 124 von Martin Reichardt (AfD): Sind Medienberichte zutreffend, nach denen die Bundesregierung die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern bezüglich der gesetzlichen Kra…
- Schriftliche Frage 125 von Evelyn Schötz (DIE LINKE): Inwiefern ist die beschlossene Kürzung der kassenpsychotherapeutischen Honorare nach Einschätzung der Bundesregierung eine notwendige Folge…
- Schriftliche Frage 126 von Evelyn Schötz (DIE LINKE): Welche gesetzlichen Vorgaben hat der (erweiterte) Bewertungsausschuss bei seinen Honorarentscheidungen nach Kenntnis der Bundesregierung zu…
- Schriftliche Frage 127 von Martin Sichert (AfD): Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert (bitte die Gesamtzah…
- Schriftliche Frage 128 von Karl Bär (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie erklärt die Bundesregierung die Diskrepanz in den Daten zu den Exporten von in der EU verbotenen Pestiziden aus der Anlage zu Frage 10 i…
- Schriftliche Frage 129 von Andreas Bleck (AfD): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu möglichen Auswirkungen der aktuellen geopolitischen Spannungen im Nahen Osten auf die Prod…
- Schriftliche Frage 130 von Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann wird die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD auf Seite 39 in Zeile 1264 f. angekündigte Stichtagsverläng…
- Schriftliche Frage 131 von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Von wie vielen gravierenden Verstößen gegen tierschutzrechtliche Vorschriften in Schlachteinrichtungen hat die Bundesregierung in den vergan…
- Schriftliche Frage 132 von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was ist seit der Veröffentlichung der Ergebnisse der TIGER-Studie (www.fli.de/fileadmin/FLI/IT T/Projekte/TIGER/TIGER_Brosch%C3%BCre_A 4_int…
- Schriftliche Frage 133 von Mayra Vriesema (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hat sich die Bundesregierung bisher konkret für einen Erhalt des EU-Programms LEADER (https://eu-cap-network.ec.europa.eu/networking/l e…
- Schriftliche Frage 134 von Niklas Wagener (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie erklärt die Bundesregierung, dass bei einem als dienstlich und fachlich eingeordneten Termin des Bundesministers für Ernährung, Landwirt…
- Schriftliche Frage 135 von Mandy Eißing (DIE LINKE): Welchen Umfang haben die geplanten Kürzungen der Programme „weltwärts“ und „kulturweit“, und welche konkreten haushaltspolitischen Erwägunge…
- Schriftliche Frage 136 von Rocco Kever (AfD): Welche konkreten Kontrollmechanismen wurden im Projekt „Cash Transfers zur Ernährungssicherung und Abfederung der Folgen der COVID-19-Pandem…
- Schriftliche Frage 137 von Jamila Schäfer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wo soll die Nord-Süd-Kommission innerhalb der Bundesregierung eingebunden sein, und welche Haushaltsmittel werden ihr für die Arbeit zur Ver…
- Schriftliche Frage 138 von Jamila Schäfer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie sieht der Zeitplan zur Einsetzung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD genannten Nord-Süd-Kommission, die das Verhältnis D…
- Schriftliche Frage 139 von Caren Lay (DIE LINKE): Welche zehn Städte und Gemeinden hatten nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der letzten zehn Jahre den höchsten Anstieg von Baulandp…
- Schriftliche Frage 140 von Dario Seifert (AfD): Wie viele Empfänger von Wohngeld gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2022 bis 2025 in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt, u…
- Schriftliche Frage 141 von Mayra Vriesema (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung Erkenntnisse zum Potenzial leerstehender Büroflächen für die langfristige Umwandlung in Wohnraum (bitte in Quadratme…
- Schriftliche Frage 142 von Mayra Vriesema (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Projekte/Modellregionen werden eine Förderung über die Initiative „Gemeinsam gegen den Leerstand“ (www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/for schun…
- Schriftliche Frage 143 von Mayra Vriesema (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sind Regionen aus Schleswig-Holstein unter den Bewerbern bzw. vorgesehenen Modellregionen der Initiative „Gemeinsam gegen den Leerstand“ (ww…
Text
Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5159
21. Wahlperiode 02.04.2026
Schriftliche Fragen
mit den in der Woche vom 30. März 2026
eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Verzeichnis der Fragenden
Abgeordnete Nummer
der Frage
Achelwilm, Doris (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Aken, Jan van (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Alhamwi, Alaa, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
Al-Wazir, Tarek
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 99, 100, 101
Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 54, 86
Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 55
Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 128
Bartsch, Dietmar, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10, 76
Beutin, Lorenz Gösta (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 87
Bleck, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129
Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Bock, Violetta (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 111, 112
Bosch, Jorrit (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102
Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Broßart, Victoria
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 103
Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119
Bühl, Marcus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12, 13, 14
Cezanne, Jörg (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56, 57
Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58, 113
Dzienus, Timon
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 130
Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 104
Eißing, Mandy (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135
Abgeordnete Nummer
der Frage
Emmerich, Marcel
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 15, 16
Finger, Hauke (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5, 6
Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 30
Gambir, Schahina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 31, 32, 33
Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34, 49
Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120
Henze, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105
Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Höchst, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59, 60
Joswig, Julian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 61
Jünger, Robin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91
Kaddor, Lamya
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 19, 35
Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136
Khan, Misbah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 80
Kleinschmidt, Kurt (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . 106, 107, 108
Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . 88, 121, 122, 123
Komning, Enrico (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
Kotré, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63, 64
Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65
Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2, 36, 37
Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139
Lemke, Steffi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 67
Abgeordnete Nummer
der Frage
Lenhard, Rebecca
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 92, 95, 96
Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Limburg, Helge
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Lucks, Max (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 38
Lübcke, Andrea, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 114, 115
Lührmann, Anna, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 93, 94
Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81
Mayer, Zoe, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 68, 69, 131, 132
Mazzi, Tamara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70, 71
Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72, 89
Müller, Sascha (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 7
Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22, 97, 98
Nolte, Jan Ralf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Notz, Konstantin von, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39, 40
Paul, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . 25, 26, 27, 77
Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 28
Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109
Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124
Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Roth, Claudia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 42, 43, 44
Abgeordnete Nummer
der Frage
Schäfer, Jamila
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 82, 137, 138
Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116
Schiller, Manfred (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90
Schliesing, David (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83
Schneider, Julia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 117
Schötz, Evelyn (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 125, 126
Schroeter, Georg (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Schwerdtner, Ines (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73
Seifert, Dario (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140
Sichert, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127
Steffen, Till, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 110
Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74
Verlinden, Julia, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 52
Vriesema, Mayra
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 133, 141, 142, 143
Wagener, Niklas
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 134
Wagener, Robin
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 45, 46
Wagner, Sascha (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29, 84
Zaum, Christian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85, 118
Zons, Ulrich von (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78, 79
Drucksache 21/5159 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung
Seite
Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
Achelwilm, Doris (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Aken, Jan van (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Finger, Hauke (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Müller, Sascha
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Schroeter, Georg (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des
Innern
Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Bühl, Marcus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Emmerich, Marcel
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Höchst, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Kaddor, Lamya
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Limburg, Helge
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Notz, Konstantin von, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Paul, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 17, 18
Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 18
Wagner, Sascha (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Seite
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Gambir, Schahina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Kaddor, Lamya
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Lucks, Max (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 23
Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23, 24
Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Roth, Claudia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 24, 25
Wagener, Robin
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
Bartsch, Dietmar, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Kleinschmidt, Kurt (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Nolte, Jan Ralf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie
Alhamwi, Alaa, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 31
Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 31
Cezanne, Jörg (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33, 34
Joswig, Julian
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/5159
Seite
Komning, Enrico (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Kotré, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36, 37
Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Lemke, Steffi
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
Mayer, Zoe, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 40, 41
Mazzi, Tamara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Schwerdtner, Ines (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Verlinden, Julia, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Justiz und für Verbraucherschutz
Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Zons, Ulrich von (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Khan, Misbah
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Schäfer, Jamila
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Schliesing, David (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Wagner, Sascha (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Zaum, Christian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales
Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 50
Beutin, Lorenz Gösta (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Seite
Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
Schiller, Manfred (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Digitales und Staatsmodernisierung
Jünger, Robin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
Lenhard, Rebecca
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 54, 56, 57
Lührmann, Anna, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 55, 56
Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57, 58
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Verkehr
Al-Wazir, Tarek
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 59, 60
Bosch, Jorrit (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Broßart, Victoria
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
Eckert, Leon
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
Henze, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62, 63
Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
Steffen, Till, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit
Bock, Violetta (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64, 65
Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
Lübcke, Andrea, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 66, 67
Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
Schneider, Julia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
Drucksache 21/5159 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
Seite
Zaum, Christian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Gesundheit
Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69
Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70
Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 70, 71
Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72
Schötz, Evelyn (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72, 73
Sichert, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 74
Bleck, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
Dzienus, Timon
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
Mayer, Zoe, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77
Seite
Vriesema, Mayra
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78
Wagener, Niklas
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Eißing, Mandy (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79
Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80
Schäfer, Jamila
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82
Seifert, Dario (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83
Vriesema, Mayra
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/5159
Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
1. Abgeordneter
Dr. Götz
Frömming
(AfD)
Welche Veranstaltungen sind vor dem
Hintergrund der Bundesförderung der Stiftung Berliner
Mauer mit einem Sonderprogramm anlässlich des
65. Jahrestages des Mauerbaus am 13. August
2026 in Höhe von 250.000 Euro nach Kenntnis
der Bundesregierung geplant (bitte den aktuellen
Stand der Planungen und die beteiligten Verbände
angeben), und werden Vertreter aller Fraktionen
eingeladen und entsprechend beteiligt?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 2. April 2026
Zum 65. Jahrestag des Mauerbaus plant die Stiftung Berliner Mauer
neben der zentralen Gedenkveranstaltung im Außengelände der
Gedenkstätte am historischen Ort in der Bernauer Straße in Erinnerung an die
Opfer von Mauer und Teilung ein Rahmenprogramm mit mehreren
Teilen: Am Brandenburger Tor soll eine temporäre Open-Air-Ausstellung
mit großformatigen Bildern zur Berliner Mauer entstehen, die über die
zentralen Ereignisse im Jahr 1961 und die Auswirkungen auf die Stadt
informiert. Diese Ausstellung wird in Kooperation mit der
Kulturprojekte Berlin GmbH geplant.
Am 13. August sowie am darauffolgenden Wochenende (15./16. August)
sind an historischen Orten der Stiftung (u. a. Gedenkstätte Berliner
Mauer, East Side Gallery, Parlament der Bäume gegen Krieg und Gewalt,
Gedenkstätte Günter Litfin) Sonderführungen sowie Workshops, Drop-
In-Angebote und Live-Speaking mit Guides geplant. Angedacht sind
zudem eine Sonderausstellung im Besucherzentrum sowie inklusive
Formate, interkultureller Austausch und Gespräche mit Zeitzeuginnen und
Zeitzeugen.
Eine Einladung von Vertreterinnen und Vertretern aller im Bundestag
vertretenen Fraktionen zur Gedenkveranstaltung und dem begleitenden
Rahmenprogramm ist vorgesehen.
2. Abgeordneter
Pierre Lamely
(AfD)
Welche konkreten Ergebnisse mit Blick auf die in
der Regierungserklärung des Bundeskanzlers
Friedrich Merz vom 18. März 2026
angekündigten Punkte („20. Sanktionspaket“,
„Kreditauszahlung an die Ukraine“, „Sicherheit“, „vollständig
integrierter Energie-Binnenmarkt“,
„Kapitalmarkt-Union“, „Rückbau der Bürokratie“,
„Wirtschaftskraft“, „Wettbewerbsfähigkeit“, „28.
Regime“) kann der Bundeskanzler nach der Sitzung
des Europäischen Rates vom 19./20. März 2026
vorweisen (bitte einzeln aufschlüsseln und
ausführlich darlegen), und wie erklärt der
Bundeskanzler diese Bilanz unter Berücksichtigung der
von ihm in der Regierungserklärung getätigten
Äußerung: „Ich reise heute Nachmittag zum
Europäischen Rat nach Brüssel, wo Sie nicht
gebraucht werden, meine Damen und Herren von
der AfD“ (Plenarprotokoll 21/64, S. 7662)?
Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister
vom 31. März 2026
Der Bundeskanzler hat in seiner Regierungserklärung am 18. März 2026
betont, dass der Fokus des Europäischen Rates am 19. März vor allem
auf der Frage der Wettbewerbsfähigkeit liege und dass es diesbezüglich
konkrete Beschlüsse geben werde. Die EU-Staats- und
Regierungschefinnen und -chefs haben – maßgeblich auf Initiative der
Bundesregierung – eine ehrgeizige Agenda für die europäische Wettbewerbsfähigkeit
mit zahlreichen Maßnahmen und klaren Zeitzielen beschlossen. Diese
Agenda deckt sich weitestgehend mit den Forderungen und Prioritäten
der Bundesregierung und soll zu großen Teilen bereits 2026 umgesetzt
werden. Die Beschlüsse des Europäischen Rates finden sich in den
Schlussfolgerungen wieder: www.consilium.europa.eu/media/lwhk3itd/e
n-20260319-european-council-conclusions.pdf.
Zum Thema Ukraine einigten sich 25 EU-Mitgliedstaaten auf separate
Schlussfolgerungen; diese sind unter folgendem Link abrufbar: www.co
nsilium.europa.eu/media/jjnjakw1/en-20260319-text-ukraine.pdf.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
3. Abgeordnete
Doris Achelwilm
(Die Linke)
Liegen der Bundesregierung vergleichende
Wirtschaftlichkeitsberechnungen zwischen einer
Ausweitung der Bodenaustausch-Sanierung am
Verladebahnhof II des ehemaligen Tanklagers Bremen-
Farge über die Liegenschaftsgrenze hinaus sowie
einer mehrjährigen hydraulischen
Abstromsicherung vor, und wenn ja, wie begründet sie die
Entscheidung zu dieser Sanierungsmethode?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 1. April 2026
Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für die in der Fragestellung
benannte Ausweitung der Bodensanierung über die Liegenschaftsgrenze hinaus
ist aus Sicht der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) nicht
erforderlich und wurde deshalb auch nicht durchgeführt.
Die gewählte und derzeit in der Umsetzung befindliche Variante umfasst
den Bodenaushub im Bereich des Schadenschwerpunktes, der sich
innerhalb der Liegenschaft befindet und die Erfassung der im
Grundwasser vorhandenen Schadstoffe über mehrere Förderbrunnen als
hydraulische Abstromsicherung südlich der Baugrube sowie an bzw.
außerhalb der Liegenschaftsgrenze. Diese Vorgehensweise ist nach
Auffassung der beteiligten Gutachter, der zuständigen Bodenschutz- und
Wasserbehörden (SUKW) und der BImA als Grundstückseigentümerin und
Sanierungspflichtigen die technisch beste, wirtschaftlichste,
funktionellste und zugleich ökologisch sinnvollste Variante.
4. Abgeordneter
Jan van Aken
(Die Linke)
Gab es ein Disziplinarverfahren gegen die
Ministerialrätin G. H. im Bundesministerium der
Finanzen wegen ihres Auftritts als Rednerin bei einer
Veranstaltung von Flick Gocke Schaumburg
Partnerschaft mbB, und welche dienstrechtlichen
Konsequenzen ergaben sich daraus?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 30. März 2026
Aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des
Grundgesetzes (GG) folgt ein Frage- und Informationsrecht des
Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung, an dem die
einzelnen Abgeordneten und die Fraktionen als Zusammenschlüsse von
Abgeordneten nach Maßgabe der Ausgestaltung in der Geschäftsordnung des
Deutschen Bundestages teilhaben und dem grundsätzlich eine
Antwortpflicht der Bundesregierung korrespondiert. Diese Antwortpflicht
unterliegt jedoch verfassungsrechtlichen Grenzen (BVerfGE 124, 161, 188).
Die vorliegende Schriftliche Frage betrifft eine Beschäftigte des
Bundesministeriums der Finanzen. Die Beurteilung des dienstlichen Verhaltens
von Beamtinnen und Beamten muss innerhalb der Schranken des
Artikels 33 Absatz 2 GG erfolgen. Artikel 33 Absatz 2 GG ist ein
grundrechtsgleiches Recht, das der einzelnen Beamtin/dem einzelnen
Beamten einen Anspruch auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie
Entscheidung vermittelt (vgl. BVerfGE 14, 492). Dabei entspricht es den
hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (Artikel 33 Absatz 5
GG), dass Beamtinnen und Beamte nur den Stellen ihres Dienstherrn
gegenüber verantwortlich sind und dass auch nur diese Stellen zu einer
Beurteilung selbiger befugt sind (vgl. BVerfGE 9, 268, 283 f.). Die
einzelne Ministerialbeamtin/der einzelne Ministerialbeamte ist daher
hinsichtlich ihrer/seiner Eignung, Befähigung und Leistung nicht Gegenstand
parlamentarischer Kontrolle und öffentlicher Auseinandersetzung. Die
beamtenverfassungsrechtlichen Vorschriften des Grundgesetzes
beschränken insoweit den Informationsanspruch des Parlaments und
werden durch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das
den Regelungen des Personaldatenschutzes zugrunde liegt, noch ergänzt.
Disziplinarverfahren betreffen regelmäßig personenbezogene Daten
sowie Vorgänge aus dem persönlichen und dienstlichen Bereich einzelner
Beamtinnen und Beamten. Deren Offenlegung würde in das
verfassungsrechtlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht der
Betroffenen eingreifen. Die Bundesregierung ist insoweit verpflichtet, diese
Rechte zu wahren. Dies gilt insbesondere für Angaben, die
Rückschlüsse auf identifizierbare Personen zulassen, auch dann, wenn diese nicht
ausdrücklich namentlich benannt werden.
Darüber hinaus unterliegen Disziplinarverfahren nach den einschlägigen
beamten- und disziplinarrechtlichen Vorschriften einer besonderen
Vertraulichkeit. Dies betrifft sowohl laufende als auch abgeschlossene
Verfahren. Eine weitergehende Auskunft würde zudem die
Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung beeinträchtigen, da sie geeignet wäre,
die Vertraulichkeit interner Abläufe und die unvoreingenommene
Durchführung dienstrechtlicher Verfahren zu gefährden.
Vor diesem Hintergrund können zu Einzelfällen, insbesondere zu
konkreten Maßnahmen, Vorwürfen oder Verfahrensständen, keine Angaben
gemacht werden.
5. Abgeordneter
Hauke Finger
(AfD)
Werden im Zusammenhang mit der Bekämpfung
der Schwarzarbeit durch die Finanzkontrolle
Schwarzarbeit (FKS) im Falle der Einleitung von
Ordnungswidrigkeits- bzw. Strafverfahren die
Angaben zur Staatsangehörigkeit der
Tatverdächtigen erhoben, und wenn ja, welches waren
hierbei im Jahr 2025 jeweils die 13
Hauptherkunftsländer der Tatverdächtigen (bitte nach
Staatsangehörigkeit und Anzahl auflisten)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 1. April 2026
Nein. In der Arbeitsstatistik der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der
Zollverwaltung wird keine Differenzierung nach der Staatsangehörigkeit der
Beschuldigten im Strafverfahren vorgenommen.
6. Abgeordneter
Hauke Finger
(AfD)
Wird im Zusammenhang mit der Bekämpfung
der Schwarzarbeit durch die Finanzkontrolle
Schwarzarbeit (FKS) im Falle der Einleitung von
Ordnungswidrigkeits- bzw. Strafverfahren der
Aufenthaltsstatus der Tatverdächtigen erhoben,
und wenn ja, wie viele Tatverdächtige verfügten
im Jahr 2025 lediglich über einen
Aufenthaltsstatus aus völkerrechtlichen, humanitären oder
politischen Gründen (vgl. die §§ 22 bis 26 des
Aufenthaltsgesetzes; bitte möglichst differenziert
nach Aufenthaltsstatus und Anzahl auflisten)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 1. April 2026
Nein. In der Arbeitsstatistik der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der
Zollverwaltung wird keine Differenzierung nach dem Aufenthaltstitel der
Beschuldigten im Strafverfahren vorgenommen.
7. Abgeordneter
Sascha Müller
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie sollen die aus einer vom Bundesminister der
Finanzen Lars Klingbeil anvisierten
Übergewinnsteuer generierten Mehreinnahmen (vgl. www.spi
egel.de/wirtschaft/service/spritpreise-klingbeil-pr
ueft-uebergewinnsteuer-fuer-energieunternehme
n-a-cd859567-ee6a-4c7a-ab0b-9521d64bca73)
konkret zur Finanzierung einer Anpassung der
Entfernungspauschale eingesetzt werden
(insbesondere hinsichtlich Höhe der Anhebung,
möglicher Staffelung nach Entfernung sowie zeitlicher
Befristung), und welche quantifizierten
Entlastungswirkungen ergeben sich daraus jeweils für
die einzelnen Einkommensdezile der Haushalte in
Deutschland (bitte die durchschnittliche absolute
und relative Entlastung je Dezil angeben),
insbesondere vor dem Hintergrund, dass von der
steuerlichen Absetzbarkeit erfahrungsgemäß
höhere Einkommen aufgrund ihres höheren
Grenzsteuersatzes überproportional profitieren (vgl.
www.agora-verkehrswende.de/fileadmin/Projekt
e/2022/Pendlerpauschale/2022_08_10_Hintergrun
dpapier_Pendlerpauschale_v17_final.pdf)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 31. März 2026
Die Erörterungen innerhalb der Bundesregierung sowie auf europäischer
Ebene zu möglichen weiteren Maßnahmen infolge der Entwicklungen
im Nahen und Mittleren Osten dauern an und sind noch nicht
abgeschlossen.
Eine belastbare Aussage im Sinne der Fragestellung ist zum
gegenwärtigen Zeitpunkt daher nicht möglich.
8. Abgeordnete
Dr. Anna Rathert
(AfD)
Plant die Bundesregierung eine Abschaffung des
Ehegattensplittings und der kostenlosen
Mitversicherung des Ehepartners in der gesetzlichen
Krankenversicherung, wie dies laut Medienberichten
z. B. der Bundesminister der Finanzen Lars
Klingbeil fordert, und wenn ja, hat sich die
Bundesregierung eine Auffassung dazu gebildet, wie
diese möglichen Vorhaben mit dem zentralen Satz
des Koalitionsvertrages „Leistungsträger und ihre
Familien stehen im Mittelpunkt“ (siehe www.koal
itionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag
2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 2, Zeile 65) in
Einklang zu bringen sind, und wenn ja, wie lautet
diese, und wie plant die Bundesregierung,
Familien tatsächlich zu fördern und in den Mittelpunkt
zu stellen (siehe hierzu die Berichterstattung:
www.bild.de/politik/inland/xxl-reformen-klingbei
l-will-ehegattensplitting-abschaffen-69c2bfdaffcd
b2ce7075ca6d)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 1. April 2026
Die Aussagen des Bundesministers der Finanzen Lars Klingbeil zu
möglichen Änderungen der derzeitigen Regelungen des Ehegattensplittings
stehen für sich. In Bezug auf die kostenlose Mitversicherung wird auf
den kürzlich vorgelegten Bericht der FinanzKommission Gesundheit
verwiesen, der am 30. März an die Bundesministerin für Gesundheit
Nina Warken übergeben wurde. Dieser wird aktuell geprüft und
bewertet.
9. Abgeordneter
Georg Schroeter
(AfD)
Welche Einrichtungen des Bundes befinden sich
im Bundestagswahlkreis Hamm – Unna II (144)
(bitte die Bezeichnung und postalische Anschrift
angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 2. April 2026
Im Bundestagswahlkreis Hamm – Unna II (144) befinden sich die
folgenden Bundeseinrichtungen:
Kreisfreie Stadt Hamm
– Hauptzollamt Bielefeld, Dienstort Hamm – Finanzkontrolle
Schwarzarbeit/Bundesverwaltungsamt
– FKS Hamm / BVA Hamm, Alter Uentroper Weg 2, 59071 Hamm
– Bundespolizei
Bundespolizeirevier Hamm; Willy-Brandt-Platz 1, 59065 Hamm
– Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
THW-OV Hamm, Östingstraße 47, 59036 Hamm
– Wasserstraßenneubauamt
WNA Datteln DG Hamm, Adenauerallee 1, 59065 Hamm
Stadt/Gemeinde Lünen
– Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
THW-OV Lünen, Frydagstraße 22, 44536 Lünen
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern
10. Abgeordnete
Dr. Christina
Baum
(AfD)
Wie hoch war der Anteil der männlichen
Tatverdächtigen nach Staatsangehörigkeit bei
Gruppenvergewaltigungen jährlich zwischen 2015 und
2025 (bitte die Gesamtzahl aller Tatverdächtigen
angeben und die Top-13 Staatsangehörigkeiten für
den Gesamtzeitraum benennen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 1. April 2026
Die Beantwortung Ihrer Frage erfolgt auf Basis von Auswertungen der
Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS).
„Gruppenvergewaltigung“ ist weder ein feststehender juristischer
Begriff noch lässt sich dieser Begriff einer bestimmten Strafvorschrift
zuordnen. Es wird vor diesem Hintergrund sowie bezüglich der
Interpretation der nachstehenden statistischen Daten aus der PKS auf die
Ausführungen und Hinweise in der Vorbemerkung der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 21/1054 verwiesen, die fortgelten.
Die Gesamtzahl der Tatverdächtigen (TV) zu den relevanten
Straftatenschlüsseln der PKS entwickelte sich seit 2015 wie folgt:
Jahr
Straftatenschlüssel Straftatenbeschreibung
Anzahl der
TV
insgesamt
Anteil
männlicher
TV in
Prozent
2015 111200 Vergewaltigung überfallartig (durch Gruppen) § 177
Abasatz 2 Nummer 2 StGB
80 98,8
2016 111200 Vergewaltigung überfallartig (durch Gruppen) § 177
Absatz 2 Nummer 2 StGB
90 100,0
2017 111200,
111300
Vergewaltigung überfallartig (durch Gruppen) § 177
Absatz 6 Nummer 2, Absatz 7 und 8 StGB,
Vergewaltigung durch Gruppen § 177 Absatz 6 Nummer 2,
Absatz 7 und 8 StGB
467 97,6
2018 111700* Vergewaltigung § 177 Absatz 6, 7, 8 StGB* 852 95,0
2019 111700* Vergewaltigung § 177 Absatz 6, 7, 8 StGB* 921 95,5
2020 111700* Vergewaltigung § 177 Absatz 6, 7, 8 StGB* 920 95,7
2021 111700* Vergewaltigung § 177 Absatz 6, 7, 8 StGB* 988 94,6
2022 111700* Vergewaltigung § 177 Absatz 6, 7, 8 StGB* 985 94,5
Jahr
Straftatenschlüssel Straftatenbeschreibung
Anzahl der
TV
insgesamt
Anteil
männlicher
TV in
Prozent
2023 111700* Vergewaltigung § 177 Absatz 6, 7, 8 StGB* 1.019 93,9
2024 111700* Vergewaltigung § 177 Absatz 6, 7, 8 StGB* 1.045 95,7
* In Kombination mit dem Fallfilter „Tatverdächtige alleinhandelnd: nein“
Die Aufschlüsselung der TV nach Staatsangehörigkeit seit 2015 kann
der Anlage 1 entnommen werden.1
Die 13 häufigsten Staatsangehörigkeiten zu den in der Anlage
ausgewiesenen TV in Summe von 2015 bis 2024 können der nachfolgenden
Tabelle entnommen werden.
Staatsangehörigkeit Anzahl der TV insgesamt
Deutschland 3.712
Syrien 510
Afghanistan 449
Türkei 317
Irak 285
Rumänien 218
Bulgarien 169
Polen 120
Kosovo 107
Serbien 107
Eritrea 86
Pakistan 78
Iran 74
Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der PKS um eine
Jahresstatistik handelt und zum Berichtsjahr 2025 noch keine
qualitätsgesicherten und mit den Ländern abgestimmten PKS-Daten vorliegen.
Diese werden erst nach der Vorstellung durch den Bundesminister des
Innern Alexander Dobrindt und den Vorsitzenden der
Innenministerkonferenz, voraussichtlich im April 2026, veröffentlicht.
11. Abgeordneter
René Bochmann
(AfD)
Wie erklärt die Bundesregierung vor dem
Hintergrund der mir bekannten Finanzierungslücke von
rund 500 Mio. Euro bei der Bundespolizei sowie
weiterhin bestehender Defizite bei der
Ausstattung (insbesondere bei Digitalfunk, Fahrzeugen
und Dienststellen), dass die im Bundeshaushalt
2024 bis 2026 vorgenommenen
Mittelsteigerungen (von 4,636 Mrd. Euro auf 5,075 Mrd. Euro)
offenkundig nicht ausreichen, um strukturelle
Probleme zu beheben, und welche konkreten
Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die
Einsatzfähigkeit der Bundespolizei nachhaltig
sicherzustellen, insbesondere im Hinblick auf
steigende Belastungen durch Grenzkontrollen,
erhöhte Einsatzlagen im Bahnverkehr sowie den
weiterhin hohen Überstundenbestand?
1 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/5159 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 31. März 2026
Eine Finanzierungslücke in Höhe von 500 Mio. Euro besteht nicht.
Vielmehr sicherten und sichern die in den Haushaltsjahren 2025 und
2026 durch den Haushaltsgesetzgeber beschlossenen Ansatzerhöhungen
im Kapitel 0625 die haushälterische Unterlegung der
bundespolizeilichen Aufgaben im Haushaltsvollzug im Rahmen der
haushaltsrechtlichen Bestimmungen. Derzeit finden regierungsinterne Gespräche statt
zur Aufstellung des Bundeshaushalts 2027 und der Finanzplanung bis
2030. Mit dem Beschluss über die Eckwerte ist Ende April 2026 zu
rechnen.
12. Abgeordneter
Marcus Bühl
(AfD)
Wurden aus den Mitteln des Bundesministeriums
des Innern für 2026 Aufklärungsdrohnen für den
Grenzschutz beschafft?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 2. April 2026
Die Bundespolizei setzt seit 2025 im Rahmen einer Pilotierung
Unmanned Aircraft Systems (UAS) zur Unterstützung der allgemeinen
Aufgabenwahrnehmung – einschließlich der grenzpolizeilichen Aufgaben – als
ergänzendes Führungs- und Einsatzmittel ein.
Im Jahr 2026 wurden seitens der Bundespolizei für den Grenzschutz
darüber hinaus keine weiteren Aufklärungsdrohnen beschafft.
13. Abgeordneter
Marcus Bühl
(AfD)
Ist zukünftig geplant, Drohnen zur Aufklärung an
der Grenze und zum Schutz der Einsatzkräfte an
der Grenze einzusetzen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 1. April 2026
Die Bundespolizei setzt im Rahmen einer Pilotierung Unmanned
Aircraft Systems (UAS) zur Unterstützung der allgemeinen
Aufgabenwahrnehmung – einschließlich der grenzpolizeilichen Aufgaben – als
ergänzendes Führungs- und Einsatzmittel ein.
Über den künftigen Einsatz von UAS wird auf Grundlage der Ergebnisse
der Pilotierung entschieden.
14. Abgeordneter
Marcus Bühl
(AfD)
Erfolgt eine Zusammenarbeit mit den
Grenzpolizeikräften deutscher Nachbarländer, zum Beispiel
Österreichs, die mittels Drohnen Grenzgebiete
überwachen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 1. April 2026
Die Bundespolizei arbeitet mit den Kooperationspartnern der
Nachbarstaaten eng und vertrauensvoll im Rahmen bestehender Vereinbarungen,
Abkommen und bi- bzw. multilateralen Verträge zusammen. Die
Regelungsumfänge beziehungsweise -inhalte solcher Dokumente beziehen
sich auf die jeweiligen Handlungserfordernisse. Eine Ausweitung auf
den grenzüberschreitenden Einsatz von Drohnen kommt nach
Einführung bei der Bundespolizei im Ergebnis der Pilotierung grundsätzlich in
Betracht. Dazu wird auf die oben stehende Antwort zu Frage 13
verwiesen.
Der grenzüberschreitende Einsatz eigener und benachbarter UAS
unterliegt darüber hinaus den geltenden luftverkehrsrechtlichen Regelungen
sowie Abkommen über die Zusammenarbeit der Polizei- und
Grenzbehörden.
15. Abgeordneter
Marcel Emmerich
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Waren nach Kenntnis der Bundesregierung
deutsche Beamtinnen und -beamte an der von der
Europäischen Agentur für die Grenz- und
Küstenwache (Frontex) unterstützten Übung an der
finnisch-russischen Grenze beteiligt, und wenn ja,
wie bewertet die Bundesregierung ihren Einsatz
europarechtlich (vgl. https://y le . f i / a /74-2021
6584)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 31. März 2026
Der Bundesregierung liegen derzeit keine Erkenntnisse darüber vor, dass
deutsche Beamtinnen und Beamte, insbesondere Kräfte der
Bundespolizei, an der von der Europäischen Agentur für die Grenz- und
Küstenwache (Frontex) unterstützten Übung an der finnisch-russischen Grenze
beteiligt waren.
16. Abgeordneter
Marcel Emmerich
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Kommen an den deutschen Binnengrenzen und in
Aufnahmeeinrichtungen (wie beispielsweise bei
Lage- und Risikobewertungen oder
Überwachungs- und Erkennungssystemen) Systeme
Künstlicher Intelligenz und automatisierter
Entscheidungen (KI und automated decision-making,
ADM) zum Einsatz (auch Erprobung), und wenn
ja, welche sind dies konkret, und welchen Zweck
erfüllen diese Systeme nach Einschätzung der
Bundesregierung?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 1. April 2026
Im Sinne der Fragestellung wird zwischen dem Einsatz sowie der
Erprobung von Systemen künstlicher Intelligenz und automatisierter
Entscheidung an deutschen Binnengrenzen und in Aufnahmeeinrichtungen
differenziert.
Für den Bereich der Aufnahmeeinrichtungen liegt die Zuständigkeit für
die Unterbringung bei den Ländern. Der Bundesregierung liegen keine
Erkenntnisse zum Einsatz oder zur Erprobung entsprechender Systeme
im Sinne der Fragestellung vor.
Im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei kommen an deutschen
Binnengrenzen derzeit keine Systeme künstlicher Intelligenz oder
automatisierter Entscheidungsfindung im Sinne der Anfrage zum Einsatz.
Entsprechende Systeme werden auch nicht erprobt.
Soweit Aufgaben an den Binnengrenzen in die Zuständigkeit der Länder
fallen, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse zum Einsatz oder
zur Erprobung entsprechender Systeme im Sinne der Fragestellung vor.
17. Abgeordneter
Martin Hess
(AfD)
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur
aktuellen Unterstützung von gewaltbereiten
Linksextremisten durch die Rote Hilfe e. V., und
welche Schlüsse zieht sie insgesamt unter
Berücksichtigung dieses Vorgehens in Bezug auf das
Verhältnis der Roten Hilfe e. V. zur
freiheitlichendemokratischen Grundordnung (https://apollo-ne
ws.net/eltern-der-hammerbande-sammeln-fuer-lin
ksextreme-rote-hilfe/ sowie eine Pressemitteilung
vom 24. März 2025 zu Daniela Klette: https://rot
e-hilfe.de/meldungen/der-lange-atem-staatlicher-r
epression-prozessauftakt-gegen-daniela-klette)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 31. März 2026
Der „Rote Hilfe e. V.“ (RH) ist mit rund 14.400 Mitgliedern und
bundesweit rund 50 Ortsgruppen die größte und eine der wichtigsten
Gruppierungen im deutschen Linksextremismus. Primäres Betätigungsfeld der
RH ist die Unterstützung linksextremistischer Straftäter sowohl im
Strafverfahren als auch während der Haftzeit. Sie bietet ihnen
politischen und sozialen Rückhalt und leistet juristische sowie finanzielle
Unterstützung mit dem Ziel, das strafrechtliche Abschreckungspotenzial zu
mindern. Die RH sorgt für eine bundesweite Vernetzung, sichert
innerhalb der Szene den übergreifenden Zusammenhalt der unterschiedlichen
Strömungen und bietet einen Legitimationsrahmen für die Begehung
von Straf- und Gewalttaten. Bei der Auswahl und Begründung der
Unterstützungsfälle lässt sie erkennen, dass sie die Anwendung von Gewalt
als Mittel der politischen Auseinandersetzung nicht nur befürwortet,
sondern auch unterstützt.
Daneben versucht die RH, durch intensive Öffentlichkeitsarbeit und
Agitation Einfluss auf die Meinungsbildung zu nehmen und den
Rechtsstaat zu delegitimieren, indem sie ihm einen „repressiven Charakter“
unterstellt und Gerichtsentscheidungen als politisch motivierte
Klassenjustiz abwertet. Innerhalb der linksextremistischen Szene und des mit ihr
solidarischen Umfelds besitzt sie einen hohen Bekanntheitsgrad und
Relevanz als Unterstützungsstruktur. Dem Netzwerk „Antifa-Ost“
zugerechnete Inhaftierte stehen im Fokus linksextremistischer
Solidaritätskampagnen. Die RH unterstützt offen Personen des Netzwerks durch
solidarische Veröffentlichungen und Mobilisierungen für
Solidaritätsveranstaltungen auf der vereinseigenen Internetseite, teils auch mit
Nennung der Vornamen der betreffenden Personen. Des Weiteren ruft
die RH auf der zugehörigen Internetseite zu Spenden auf ein RH-
Spendenkonto auf.
Bei einer Veranstaltung im Februar 2024 im Rahmen der 100-Jahr-
Festivitäten der RH in Hamburg trat die als Angehörige der kriminellen
Vereinigung „Antifa Ost“ verurteilte Lina E. als eine der Hauptrednerinnen
und -redner auf und äußerte sich zu von der RH empfangenen
Unterstützungsleistungen. Mit der Kampagne „Wir sind alle Antifa“ ruft die RH
ebenfalls zu zahlreichen Aktivitäten, bspw. „gelebte Solidarität“, auf,
u. a. auch für die Beteiligten von „Antifa Ost“.
Auch thematisiert die RH in ihren Veröffentlichungen prozessbegleitend
die behördlichen Maßnahmen in Bezug auf das ehemalige Mitglied der
„Roten Armee Fraktion“ (RAF), Daniela K., und verunglimpft dabei
permanent das staatliche Vorgehen. Des Weiteren solidarisiert sich die
RH mit Daniela K., ruft öffentlich zu deren Unterstützung auf und
richtete zu diesem Zweck ein Spendenkonto mit dem Stichwort „Daniela“
ein.
Einen zusätzlichen Eindruck der Auswahl der Unterstützungsfälle und
der dafür aufgewendeten Summen vermittelt die RH selbst über ihre
Publikation „Rote Hilfe Zeitung“. In dieser werden regelmäßig unter der
Rubrik „Geld her! Dafür brauchen wir eure Mitgliedsbeiträge“ aktuelle
Unterstützungsfälle dargestellt.
Eine darüberhinausgehende Beauskunftung der hier infragestehenden
Informationen kann aufgrund entgegenstehender überwiegender Belange
des Staatswohls nicht erfolgen, auch nicht in eingestufter Form. Durch
eine weitergehende Auskunft darüber, ob und welche Erkenntnisse dem
Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zur aktuellen Unterstützung
von gewaltbereiten Linksextremisten durch die Rote Hilfe e. V. bekannt
sind, wären Rückschlüsse auf die Arbeitsweise und Methodik des BfV
insbesondere bei der Beobachtung und Priorisierung möglicher
Beobachtungsobjekte des BfV möglich. Durch eine offene Auskunft über
den aktuellen Wissensstand könnten die betroffenen Akteure
Abwehrstrategien entwickeln und dadurch die Erkenntnisgewinnung des BfV
erschweren oder in Einzelfällen unmöglich machen. Eine Veröffentlichung
der in Rede stehenden Informationen würde den Kenntnisstand und die
Arbeitsweise des BfV offenlegen. Dies würde die Funktionsfähigkeit
des BfV nachhaltig beeinträchtigen und damit einen Nachteil für die
Interessen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten. Eine offene
Beantwortung Ihrer Frage ist daher nicht möglich, weil sonst Informationen
bekannt würden, die im Zusammenhang mit Fähigkeiten und
Einsatztaktik sowie mit dienstlichen und operativen Vorgehensweisen des BfV
stehen.
Nach sorgfältiger Abwägung der Informationsrechte des Deutschen
Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die
künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des BfV sowie den
daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der
Bundesrepublik Deutschland folgt zudem, dass auch eine Beantwortung unter
Verschlusssachen-(VS-)Einstufung nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung und damit einhergehender Einsichtnahme über die
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages ausscheidet.
Eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von
Empfängern wird dem Schutzbedarf nicht gerecht. Dies gilt umso mehr, als bei
einem Bekanntwerden die betroffenen nachrichtendienstlichen
Methoden und Werkzeuge nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr
eingesetzt werden können. Hieraus ergibt sich, dass die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass
das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsinteresse
überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der
Abgeordneten gegenüber den Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung
zurückstehen.
18. Abgeordnete
Nicole Höchst
(AfD)
Hat sich die Bundesregierung vor dem
Hintergrund aktueller gerichtlicher Entscheidungen im
Zusammenhang mit der Berichterstattung der
Correctiv gGmbH – insbesondere unter
Berücksichtigung divergierender Bewertungen durch
Gerichte (u. a. Landgericht Berlin II sowie
Entscheidungen im Zusammenhang mit Verfahren in
Köln) – bereits eine eigene Auffassung zu
tatsächlichen und rechtlichen Erfolgsaussichten eines
Parteiverbotsverfahrens gegen die Alternative für
Deutschland gemäß Artikel 21 Absatz 2 des
Grundgesetzes, insbesondere im Hinblick auf die
hierfür erforderliche Beweislast und die
Anforderungen an eine aktivkämpferische, aggressive
Haltung gegenüber der freiheitlichen
demokratischen Grundordnung, gebildet, und wenn ja, wie
lautet diese?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 2. April 2026
Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu Prozessen der
internen Willensbildung. Die Kontrollkompetenz des Parlaments
erstreckt sich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge; sie enthält nicht
die Befugnis, in laufende Verfahren und Entscheidungsvorhaben
einzugreifen (vgl. nur BVerfGE 137, 185, 234).
19. Abgeordnete
Lamya Kaddor
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hat die Bundesregierung eigene oder fremde
Erkenntnisse zu den transnationalen
Logistikstrukturen der Harakat Ashab al-Yamin al-Islamiya,
insbesondere zu einer möglichen Verknüpfung
zwischen Organisierter Kriminalität, irakischen- und
iranisch-schiitischen Strukturen und
islamistischer Terrorplanung, und wenn ja, wie lauten
diese („Eine bislang unbekannte Islamisten-
Gruppierung hat sich zu mehreren Brandanschlägen
auf jüdische Einrichtungen in Europa bekannt.
Die Extremisten sehen sich offenbar als Teil des
Proxy-Netzwerkes des iranischen Mullah-
Regimes“, https://ojihad.wordpress.com/2026/03/14/w
er-ist-die-harakat-ashab-al-yamin-al-islamiya/)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 30. März 2026
Die Sicherheitsbehörden des Bundes beobachten und bewerten
fortlaufend sicherheitsrelevante Erkenntnisse in Zusammenhang mit dem
aktuellen Kriegsgeschehen in Nahost und Auswirkungen auf Deutschland.
Hierbei wird auch die Entwicklung der Gruppierung Harakat Ashab al-
Yamin al-Islamiya (HAYI), welche sich öffentlich zu mehreren
Angriffen auf zumeist jüdische Ziele in Europa bekannt hat, verfolgt. Bislang
ist unbekannt, ob es sich um ein festes Netzwerk und eine hierarchische
Organisation oder franchiseartig operierende Zellen in mehreren
Ländern handelt. Insgesamt kann eine abschließende Bewertung, ob und in
welcher Weise die Gruppierung im fragegegenständlichen Sinne
operiert, derzeit nicht getroffen werden.
20. Abgeordneter
Sascha Lensing
(AfD)
Welche Kapazitäten bestehen derzeit bundesweit
zur Inhaftnahme ausreisepflichtiger Personen für
bis zu 24 Monate, um die auf europäischer Ebene
angestrebte neue Rückführungsverordnung, die
bereits im Europaparlament u. a. mit den
Stimmen der Christdemokraten und der AfD
vorangetrieben wurde (vgl. www.waz.de/politik/article41
1563840/rechte-mehrheit-im-eu-parlament-stimm
t-fuer-abschiebezentren.html), umsetzen zu
können, und welche Anstrengungen hat die
Bundesregierung in Abstimmung mit den Ländern bisher
zur Umsetzung des u. a. mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und der AfD
beschlossenen „5-Punkte-Plans“ (vgl.
Bundestagsdrucksache 20/14698) vollzogen, in dem unter Punkt 3
gefordert wird, vollziehbar ausreisepflichtige
Personen unmittelbar in Haft zu nehmen und die
Anzahl an entsprechenden Haftplätzen in den
Ländern hierfür signifikant zu erhöhen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 1. April 2026
Die aktuelle Gesamtanzahl der Abschiebungs- und
Ausreisegewahrsamsplätze in Deutschland beläuft sich auf 810 Personen. Der Vollzug
des Aufenthaltsrechts sowie damit verbunden auch der Themenbereich
der Abschiebungshaft, einschließlich ihrer Anordnung und
Durchführung sowie auch der Fragestellung zum Bedarf bei der Erhöhung der
Haftplatzkapazitäten, liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der
Länder. Die Bundesregierung unterstützt jedoch Bestrebungen der Länder,
die erforderliche Anzahl von Haftplätzen für den Vollzug von
Abschiebungshaft zu schaffen.
21. Abgeordneter
Helge Limburg
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche aktuellen statistischen Erhebungen liegen
der Aussage des Bundeskanzlers Friedrich Merz,
ein beachtlicher Teil der Gewalt gegen Frauen
käme aus der Gruppe der Zuwanderer, zugrunde?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 1. April 2026
Die Bundesregierung bezieht sich bei statistischen Aussagen zu Gewalt
gegen Frauen und Häuslicher Gewalt auf die entsprechenden Lagebilder
des Bundeskriminalamtes „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen
gerichtete Straftaten“ und „Häusliche Gewalt“. Die Lagebilder sind abzurufen
auf der Internetpräsenz des Bundeskriminalamtes.
22. Abgeordneter
Edgar Naujok
(AfD)
Wie viele Metadaten deutscher Staatsangehöriger
wurden von 2020 bis 2025 durch deutsche
Bundesbehörden an staatliche US-amerikanische
Stellen bzw. nachgeordnete Behörden weitergeleitet?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 31. März 2026
Die Ermittlung der Anzahl jeglicher „Metadaten deutscher
Staatsangehöriger“, die in den vergangenen fünf Jahren durch deutsche
Bundesbehörden an staatliche US-amerikanische Stellen bzw. nachgeordnete
Behörden weitergeleitet wurden, ist der Bundesregierung nicht möglich.
Die von Ihnen genutzten Begriffe „Metadaten“ und „weiterleiten“
können auch nach Auslegung nicht für eine Eingrenzung genutzt werden.
Eine statistische Erfassung aller an US-Behörden weitergeleiteten
„Metadaten deutscher Staatsangehöriger“ findet durch deutsche
Bundesbehörden nicht statt.
23. Abgeordneter
Dr. Konstantin von
Notz
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hat das Bundesministerium des Innern bereits
über die Förderfähigkeit und Förderung (§ 2
Absatz 1 und § 3 Absatz 1 des
Stiftungsfinanzierungsgesetzes) der Desiderius-Erasmus-Stiftung
entschieden, und wenn ja, mit welchem Ergebnis,
und wenn nein, bis wann wird es entscheiden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 1. April 2026
Die Prüfung der Fördervoraussetzungen durch das Bundesministerium
des Innern im Rahmen seiner Zuständigkeit nach dem
Stiftungsfinanzierungsgesetz dauert für die Desiderius-Erasmus-Stiftung noch an. Aktuell
kann noch nicht belastbar mitgeteilt werden, wann die Prüfung
abgeschlossen werden kann.
24. Abgeordneter
Andreas Paul
(AfD)
Wie stellt sich der aktuelle Stand der personellen
Ausstattung und der baulichen Kapazitäten des
Bundespolizeireviers am Hauptbahnhof
Oldenburg dar (insbesondere hinsichtlich Zahl der
Einsatzkräfte, Dienststellenflächen und
sicherheitstechnischer Ausstattung), vor dem Hintergrund
der allgemeinen Kriminalitätslage im
Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Oldenburg mit
zuletzt 91.698 polizeilich registrierten Straftaten
im Jahr 2024 (Quelle: Polizeidirektion Oldenburg,
Polizeiliche Kriminalstatistik 2024,
Pressemitteilung vom 19. März 2025, abrufbar unter: www.p
d-ol.polizei-nds.de/startseite/kriminalitaet/statisti
k/polizeiliche-kriminalstatistik-2024-der-polizeidi
rektion-oldenburg-118000.html) sowie der
wiederholten Einsatz- und Lagebewältigungen der
Bundespolizei im Bereich des Hauptbahnhofs
Oldenburg, und welche konkreten Maßnahmen sieht
die Bundesregierung vor, um diese personelle,
räumliche und technische Ausstattung kurzfristig
an die sicherheitsrelevanten Anforderungen im
Bahnhofsbereich anzupassen (bitte die
vorgesehenen Maßnahmen und Zeiträume angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 31. März 2026
Die personelle Ausstattung der Bundespolizeidienststellen orientiert sich
grundsätzlich an den polizeifachlichen Bedarfen. Der Hauptbahnhof
Oldenburg wird im Rahmen des Regeldienstes lageangepasst überwacht.
Anlassbezogen wird die zuständige Bundespolizeidienststelle mit
weiteren Unterstützungskräften verstärkt. Aufgrund der vorhandenen
Ausstattung mit Videotechnik am Hauptbahnhof ist eine nahezu vollständige
Überwachung möglich.
Zur Bewältigung von Einsätzen und Lagen werden anlassbezogen
gemeinsame Streifen von Landes- und Bundespolizei und Ordnungsamt
durchgeführt. Quartalsweise findet ein „Runder Tisch“ zur Thematik der
Situation am Bahnhof/im Bahnhofsumfeld mit Vertretern der Deutschen
Bahn AG (DB-Sicherheit), Landespolizei und dem Ordnungsdienst statt.
Weiterhin erfolgt eine Einbindung/enge Zusammenarbeit auf lokaler
Ebene mit Mitarbeitenden der Bahnhofsmission sowie Streetworkern
und Sozialarbeitern. Bei wiederholenden Ordnungsstörern werden
Hausverbote über die DB InfraGO sowie Aufenthaltsverbote im
Bahnhofsumfeld über die Polizeidirektion Oldenburg angeregt.
Das Bundespolizeirevier Oldenburg ist im Erdgeschoss des Ostflügels
im Empfangsgebäude des Hauptbahnhofs Oldenburg untergebracht. Die
Herrichtung der Flächen erfolgte durch die Deutsche Bahn AG. Genutzt
werden diese von der Bundespolizei (BPOL) seit dem 16. April 2012.
Bedingt durch die Strukturanpassung BPOL 2020/2024 und eines daraus
resultierenden personellen Aufwuchses sind weitere Büroflächen zur
Nutzung durch die Deutsche Bahn AG überlassen worden. Diese
Flächen sind bereits nutzbar, bedürfen aber noch einer infrastrukturellen
Ertüchtigung.
25. Abgeordneter
Tobias Matthias
Peterka
(AfD)
Welche Treffen zwischen Vertretern der
Bundesregierung und des Bundesverfassungsgerichts
wurden bisher im Jahr 2026 anberaumt bzw.
durchgeführt (bitte die letzten zehn Treffen mit
Zeitpunkt und konkretem Anlass angeben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 1. April 2026
Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische
Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und
Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in
jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit
einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Eine
Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher Gespräche und deren Ergebnisse –
einschließlich Telefonate – besteht nicht, und eine solche umfassende
Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die
Vorbemerkung der Bundesregierung der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Zudem werden
Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die nachfolgenden Ausführungen
bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden
Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen.
Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig.
Teilnahmen an Gerichtsterminen (mündliche Verhandlungen,
Urteilsverkündungen) sowie protokollarische Termine (z. B. Ernennung bzw.
Verabschiedung von Richterinnen und Richtern durch den
Bundespräsidenten) werden nicht als „Treffen‘ im Sinne der Fragestellung aufgefasst.
Ebenso werden zufällige Begegnungen auf Veranstaltungen oder bei
öffentlichen Terminen nicht als „Treffen“ im Sinne der Fragestellung
aufgefasst.
Der Ständige Vertreter der Staatssekretärin, Dr. Johannes Dimroth
(BMJV), hat sich am 10. März 2026 mit dem neuen Direktor beim
Bundesverfassungsgericht Hans-Helmut Schneider getroffen. Anlass war ein
Kennenlerngespräch. Darüber hinaus hat es im Jahr 2026 bisher keine
weiteren Treffen zwischen Vertretern der Bundesregierung (bezüglich
des Personenkreises siehe Aufzählung im ersten Absatz) und des
Bundesverfassungsgerichts gegeben. Entsprechende Treffen sind bislang
auch nicht geplant.
26. Abgeordneter
Tobias Matthias
Peterka
(AfD)
Wie viele Verfahren im Zusammenhang mit der
Zurückweisung von Asylsuchenden sind derzeit
nach Kenntnis der Bundesregierung an deutschen
Gerichten anhängig?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 30. März 2026
Derzeit sind nach Kenntnis der Bundesregierung neun gerichtliche
Verfahren im Sinne der Fragestellung anhängig.
27. Abgeordneter
Tobias Matthias
Peterka
(AfD)
Wie viele illegale Grenzübertritte stellte die
Bundespolizei in den Monaten Januar und Februar
2026 fest, und die Veranlassung welcher
Maßnahmen für die Zukunft wird durch die
Bundesregierung hieraus ggf. abgeleitet?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 30. März 2026
Die Bundespolizei stellte im Monat Januar 2026 4.374 unerlaubte
Einreisen fest. Im Monat Februar 2026 stellte die Bundespolizei 3.825
unerlaubte Einreisen fest. Die statistischen Daten beruhen auf der
Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES). Die Daten der PES
können sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen
Maßnahmen der Qualitätssicherung auch zukünftig geringfügig ändern. Im
Ergebnis der aktuellen Lageentwicklung sind die migrations- und
sicherheitspolitischen Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen deutschen
Binnengrenzen derzeit bis einschließlich 15. September 2026
angeordnet.
28. Abgeordnete
Filiz Polat
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
In welchem genauen Zeitraum konnten sich
Antragstellerinnen und Antragssteller beim
Förderaufruf 2025 zum Asyl-, Migrations- und
Integrationsfonds (AMIF) in den Spezifischen Zielen 2
und 3 um eine Finanzierung bewerben (www.bam
f.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2025/251215-a
m-amif-foerderaufruf-2025.html?nn=282388),
und wie viele Anträge wurden gestellt (bitte
aufschlüsseln, wie viele bewilligt, wie viele
abgelehnt wurden und wie viele noch im Verfahren
sind)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 30. März 2026
Der allgemeine Förderaufruf wurde für alle Spezifischen Ziele am
15. Dezember 2025 auf der Website des Asyl-, Migrations- und
Integrationsfonds (AMIF 2021–2027) veröffentlicht und für die Antragstellung
geöffnet.
Aufgrund der sehr hohen Nachfrage an Fördermitteln im Spezifischen
Ziel 2 und der damit einhergehenden vollumfänglichen Ausschöpfung
des ausgeschriebenen Budgets, musste der Förderaufruf für den auf das
Spezifische Ziel 2 entfallenden Mittelanteil am 16. Dezember 2025
wieder geschlossen werden. Die Schließung wurde auf der Website
(www.eu-migrationsfonds.de/DE/Foerderung/Foerderaufruf2025/foerde
raufruf-2025_node.html) sowie auf der Startseite des IT-Systems für die
Innenfonds (ITSI) kommuniziert. Die Antragslage stellt sich wie folgt
dar:
– Zum Zeitpunkt der Schließung am 16. Dezember 2025 waren 67
Anträge eingegangen.
– Aufgrund der technischen Möglichkeit, trotz Schließung weiterhin
Anträge zu stellen, sind formell insgesamt 120 Anträge im
Spezifischen Ziel 2 eingegangen. Davon sind aktuell 66 Anträge nicht
angenommen oder abgelehnt worden, 54 Anträge befinden sich im
Antragsverfahren.
Der Förderaufruf für den auf das Spezifische Ziel 3 entfallenden
Mittelanteil wurde am 9. Februar 2026 aufgrund der Budgetauslastung
geschlossen und die Schließung auf der Website sowie auf der Startseite
des IT-Systems entsprechend kommuniziert. Die Antragslage stellt sich
wie folgt dar:
– Zu diesem Zeitpunkt waren 25 Anträge mit einem Fördervolumen
von rund 49,7 Mio. Euro gestellt.
– Insgesamt sind 27 Anträge eingegangen. Davon wurden bisher sechs
Anträge nicht angenommen oder abgelehnt, 21 Anträge befinden sich
weiterhin im Antragsverfahren.
29. Abgeordneter
Sascha Wagner
(Die Linke)
Welche Folgen erwartet die Bundesregierung für
die Integrations- und Berufssprachkurslandschaft,
insbesondere für die wirtschaftliche Stabilität der
Träger sowie für die Beschäftigungs- und
Einkommenssituation der Lehrkräfte, wenn aufgrund
der Aussetzung der Zulassungen zu
Integrationskursen nach § 44 Absatz 4 des
Aufenthaltsgesetzes Kurse wegfallen, Honorare ausbleiben und
Fachkräfte den Bereich verlassen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 30. März 2026
Der Bundesregierung ist die wirtschaftliche Gesamtaufstellung von
externen Stellen nicht bekannt.
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
30. Abgeordneter
Dr. Götz
Frömming
(AfD)
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass
die Satzung der Deutschen Schule Thessaloniki
dahingehend geändert werden soll, dass auch
nichtdeutsche Staatsbürger Anteile an der
Schulträgerschaft erwerben können, und wenn ja, sieht
sie darin eine Gefahr für die deutsche
Kulturpolitik oder für deutsche Interessen, und beabsichtigt
sie, diesen Plänen entgegenzutreten, und wenn
nein, warum nicht?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 1. April 2026
Die Bundesregierung hat Kenntnis von der geplanten Satzungsänderung.
Sie sieht darin keine Gefahr im Sinne der Fragestellung, vielmehr
unterstreicht die geplante Satzungsänderung den besonderen
Begegnungscharakter der Deutschen Auslandsschulen. Dies entspricht gängiger Praxis
in Satzungen der Schulvereine Deutscher Auslandsschulen.
Die erforderliche juristische Prüfung dieser vom Deutschen Schulverein
Thessaloniki geplanten Satzungsänderung durch die Zentralstelle für das
Auslandsschulwesen (ZfA) ist noch nicht abgeschlossen. Die
Zustimmung zur Satzungsänderung erfolgt durch das Auswärtige Amt.
31. Abgeordnete
Schahina Gambir
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur
Übernahme der afghanischen Botschaft in Berlin
durch einen Vertreter der Taliban, und wie
positioniert sie sich zu diesem Vorgang vor dem
Hintergrund der völkerrechtlichen und
diplomatischen Regeln (www.tagesschau.de/investigativ/a
fghanistan-botschaft-berlin-taliban-100.html)?
32. Abgeordnete
Schahina Gambir
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zum
aktuellen diplomatischen Status von Abdul P., der
Medienberichten zufolge nur noch bis zum
20. März 2026 der offizielle Geschäftsträger der
afghanischen Botschaft in Berlin sein sollte
(www.tagesschau.de/investigativ/afghanistan-bots
chaft-berlin-taliban-100.html)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 1. April 2026
Die Fragen 31 und 32 werden zusammen beantwortet.
Dem Auswärtigen Amt wurde keine personelle Änderung der Leitung
der afghanischen Botschaft Berlin notifiziert. Die afghanische Botschaft
wird von einer Person geleitet, die von der Islamischen Republik
Afghanistan vor dem Machtwechsel im August 2021 entsandt und in
Deutschland akkreditiert wurde.
33. Abgeordnete
Schahina Gambir
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Stellt nach Auffassung der Bundesregierung ihre
Erlaubnis, Vertreter der Taliban einreisen zu
lassen, in deren Folge die Übernahme der
afghanischen Botschaft in Berlin durch die Taliban
erfolgte, einen Schritt hin zur Anerkennung der
Taliban durch die deutsche Bundesregierung dar,
und wenn ja, was wird die Bundesregierung
unternehmen, um das De-Facto-Regime in
Afghanistan auch weiterhin nicht anzuerkennen, und
wenn nein, warum nicht?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 2. April 2026
Es wird auf die Antworten der Bundesregierung vom 1. April 2026 auf
Ihre Schriftlichen Fragen 31 und 32 auf Bundestagsdrucksache 21/5159
sowie auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 26 der Kleinen
Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/2873
verwiesen.
34. Abgeordneter
Vinzenz Glaser
(Die Linke)
Plant die Bundesregierung derzeit, die
Wahrnehmung deutscher Interessen in Teheran (Iran)
angesichts einer eingeschränkten Funktionsfähigkeit
der deutschen Botschaft auf eine Schutzmacht
oder eine andere diplomatische Drittvertretung zu
übertragen, und falls ja, welche vorbereitenden
Maßnahmen wurden hierzu bislang eingeleitet,
insbesondere im Hinblick auf die konsularische
Betreuung?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 2. April 2026
Es bestehen keine Planungen im Sinne der Fragestellung.
35. Abgeordnete
Lamya Kaddor
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche konzeptionellen und operativen
Planungen verfolgt die Bundesregierung gemeinsam mit
Frankreich zur Ausgestaltung der angekündigten
Initiative einer neuen Sicherheitsarchitektur in der
Golfregion (www.berliner-zeitung.de/news/iran-k
rieg-deutschland-und-frankreich-wollen-neue-sich
erheitsarchitektur-am-golf-li.10025242), und
welche wesentlichen Strukturen, Mandate,
Finanzierungs- und Beteiligungsmodelle, Zeitpläne
sowie Abstimmungsformate sind hierfür
vorgesehen?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 30. März 2026
Die Bundesregierung steht zu Fragen betreffend die Golfregion in
engem Austausch mit Frankreich und weiteren europäischen Partnern
sowie Partnern in der Region. Zu Inhalten vertraulicher Gespräche äußert
sich die Bundesregierung generell nicht.
36. Abgeordneter
Pierre Lamely
(AfD)
Ist der Bundesregierung die Studie „The Managed
Ballot: The EU’s Playbook for Shaping National
Elections“ (MCC Brussels, März 2026) mit den
darin beschriebenen Instrumenten, mit denen
europäische Institutionen und verbundene
Akteure politische Kommunikationsräume und
Wahlumfelder in Mitgliedstaaten beeinflussen können,
bekannt, und wenn ja, wie bewertet sie vor
diesem Hintergrund die Vereinbarkeit solcher
Maßnahmen mit den Grundsätzen freier und gleicher
Wahlen sowie der nationalen Wahlhoheit und ihre
eigene Rolle bei der Ausgestaltung oder
Unterstützung entsprechender Maßnahmen auf
europäischer Ebene (https://brussels.mcc.hu/uploads/def
ault/0001/02/dbfe009f45fbe2a8f6ec4a71910e9abf
e3fd4523.pdf)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 2. April 2026
Die Bundesregierung bewertet Veröffentlichungen von Think Tanks
grundsätzlich nicht.
37. Abgeordneter
Pierre Lamely
(AfD)
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung
darüber, dass EU-Sanktionen gegen Einzelpersonen
ohne vorherige Anhörung und Offenlegung der
Beweislage verhängt werden, und wie bewertet
sie dies im Hinblick auf rechtsstaatliche
Mindeststandards?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 2. April 2026
Die Europäische Union ist beim Erlass restriktiver Maßnahmen dem
europäischen Grundrechtsschutz verpflichtet. Personen und Entitäten
werden über die Gründe der Listung in Kenntnis gesetzt. Ihnen wird
grundsätzlich die Möglichkeit eingeräumt, Einsicht in die Beweisstücke
zu nehmen, die der Listung zugrunde liegen, sowie Stellung zu nehmen.
Entsprechend der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen
Union kann dies, soweit für die Wirksamkeit der Listung erforderlich,
im Einklang mit den europäischen Grundrechten auch erst nach der
Listung erfolgen.
Wird eine Stellungnahme abgegeben oder werden stichhaltige neue
Beweise vorgelegt, überprüft der Rat der Europäischen Union die
Listungsentscheidung. Gelisteten Personen und Entitäten steht der Rechtsweg
vor dem Gerichtshof der Europäischen Union offen.
38. Abgeordneter
Max Lucks
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welchen aktuellen Zeitplan verfolgt die
Bundesregierung zur angekündigten Überarbeitung der
Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte
bewältigen, Frieden fördern“, und welche inhaltlichen
und strategischen Schwerpunktsetzungen wird
diese nach Kenntnis der Bundesregierung gerade
auch im Verhältnis zur sich offenbar ebenfalls in
Überarbeitung befindlichen Nationalen
Sicherheitsstrategie und dem ihr zugrundeliegenden,
gegebenenfalls neugefassten Sicherheitsbegriff
aufweisen?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 31. März 2026
Die Überarbeitung der Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte
bewältigen, Frieden fördern“ (kurz: Krisenleitlinien) ist ebenso wie die
Überarbeitung der Nationalen Sicherheitsstrategie derzeit Gegenstand von
Ressortabstimmung. Insofern können zum Zeitplan und zur
Schwerpunktsetzung noch keine Aussagen gemacht werden.
39. Abgeordnete
Cansu Özdemir
(Die Linke)
Inwiefern nutzen oder nutzten die Streitkräfte der
USA oder Israels militärische Einrichtungen auf
deutschem Staatsgebiet, wie beispielsweise den
US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein, im
Zusammenhang mit aktuellen militärischen Operationen,
und hat sich die Bundesregierung eine Auffassung
zu der Frage gebildet, ob die Angriffe der USA
und Israels als Angriffshandlung im Sinne der
UN-Resolution 3314 zu werten sind, und wenn ja,
welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus
ihrer Einschätzung in Hinblick auf Deutschland
als mögliches Ziel für iranische Angriffe (www.n-
tv.de/ticker/London-warnt-Iran-davor-britische-Ei
nrichtungen-direkt-ins-Visier-zu-nehmen-id30494
442.html; www.dw.com/de/iran-hinterfragt-ramst
eins-rolle-f%C3%BCr-us-angriffe/a-76448852)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 1. April 2026
Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort auf die Schriftlichen
Fragen 26 und 27 der Abgeordneten Desiree Becker auf
Bundestagsdrucksache 21/4848 sowie auf ihre Antwort auf die Mündliche Frage 53
des Abgeordneten Helge Limburg (Plenarprotokoll 21/67, 8119 B).
Die Bundesregierung prüft fortlaufend die Gefährdungslage für die
Bundesrepublik Deutschland und stimmt sich hierzu eng im Rahmen der
NATO ab.
40. Abgeordnete
Cansu Özdemir
(Die Linke)
Wer leitet nach Kenntnis der Bundesregierung die
afghanische Botschaft in Berlin (bitte nach
faktischer und De-jure-Leitung differenzieren), und
erhielt die Bundesregierung ein
Notifizierungsgesuch des sogenannten „Islamischen Emirats
Afghanistan“ (also der Taliban) für einen neuen
afghanischen Botschafter in Berlin (www.tagessc
hau.de/investigativ/afghanistan-botschaft-berlin-t
aliban-100.html)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 1. April 2026
Dem Auswärtigen Amt wurde keine personelle Änderung der Leitung
der afghanischen Botschaft Berlin notifiziert. Die afghanische Botschaft
wird von einer Person geleitet, die von der Islamischen Republik
Afghanistan vor dem Machtwechsel im August 2021 entsandt und in
Deutschland akkreditiert wurde.
41. Abgeordnete
Lea Reisner
(Die Linke)
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung
hinsichtlich etwaiger Beteiligung von US-Militär-
Einrichtungen auf deutschem Staatsgebiet an
aktuellen Einsätzen des US-Militärs gegen den
Iran, und hat die Bundesregierung die
Völkerrechtskonformität der US-Militäroperation „Epic
Fury“ – bzw. deren Durchführung von deutschem
Boden aus – schriftlich bewerten lassen (bitte ggf.
das Ergebnis darlegen)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 1. April 2026
Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort auf die Schriftlichen
Fragen 26 und 27 der Abgeordneten Desiree Becker auf
Bundestagsdrucksache 21/4848 sowie auf ihre Antwort auf die Mündliche Frage 53
des Abgeordneten Helge Limburg (Plenarprotokoll 21/67, 8119 B).
42. Abgeordnete
Claudia Roth
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hat die Bundesregierung bereits eine Bewertung
darüber vorgenommen, ob der Angriff der USA
und Israels auf den Iran seit dem 28. Februar 2026
als völkerrechtswidrig einzustufen ist, und wenn
ja, mit welchem Ergebnis, und auf welche
konkreten völkerrechtlichen Grundlagen stützt sie ggf.
ihre Bewertung, und wenn nein, warum nicht?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 1. April 2026
Die Bundesregierung hat keine abschließende völkerrechtliche
Einschätzung über die Operation der USA und Israels vorgenommen. Die USA
und Israel haben ihr Vorgehen in Iran mit einem Brief gegenüber dem
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen notifiziert. Darin berufen sie sich
auf das Recht zur Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 der UN-Charta.
43. Abgeordnete
Claudia Roth
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie bewertet die Bundesregierung die aktuellen
Auswirkungen des Kriegs der USA und Israels
mit dem Iran auf den Irak, insbesondere im
Hinblick auf Stabilität, Sicherheit und
Versorgungslage der Bevölkerung, und welche Konsequenzen
zieht sie daraus für die Ausgestaltung der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit vor Ort?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 1. April 2026
Die Bundesregierung beobachtet die Auswirkungen des Krieges im Iran
und in der Region mit großer Sorge. Die aktuelle Lage in Irak wird als
besonders volatil eingeschätzt. Angriffe richten sich vorrangig gegen
militärische Ziele, aber auch zivile Infrastruktur wurde beschädigt.
Dadurch besteht das Risiko, dass bisherige Stabilisierungs- und
Entwicklungserfolge in Irak gefährdet werden. Aktuellen Erkenntnissen nach ist
die Versorgungslage der Bevölkerung nicht akut gefährdet. Das Personal
der Deutschen Botschaft Bagdad, des Deutschen Generalkonsulats Erbil
und von Mittlern und Durchführungsorganisationen der
Entwicklungszusammenarbeit wurde aufgrund der aktuellen Sicherheitslage temporär
außerhalb des Landes verlegt. Vorhaben der
Entwicklungszusammenarbeit sind nicht ausgesetzt, aber es können Verzögerungen in der
Umsetzung entstehen.
44. Abgeordnete
Claudia Roth
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Unterstützt die Bundesregierung den
völkerrechtlichen Grundsatz, dass bei unkontaktierten
indigenen Gemeinschaften aufgrund ihrer Isolation
keine freie, vorherige und informierte
Zustimmung (FPIC) eingeholt werden kann und daher
weder Versuche der Kontaktaufnahme noch
Rohstoffabbau oder andere Eingriffe in ihre
Lebensräume erfolgen sollten, und wenn ja, wie setzt sie
diesen Grundsatz in ihrer Außen-, Handels- und
Entwicklungspolitik konkret um?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 1. April 2026
Als indigene Völker besitzen auch unkontaktierte indigene Völker
anerkannte kollektive Rechte. Maßnahmen, die sie betreffen, erfordern ihre
vorherige Konsultation und Zustimmung. Ein völkerrechtlicher
Grundsatz, wonach bei unkontaktierten indigenen Völkern aufgrund ihrer
Isolation grundsätzlich keine freie, vorherige und informierte Zustimmung
eingeholt werden kann, besteht nicht.
Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen betont im Rahmen seiner
Erklärung über die Rechte der Indigenen Völker (UN Declaration on the
Rights of Indigenous Peoples, UNDRIP) aus dem Jahr 2007, dass
Regierungen isolierten Völkern besondere Aufmerksamkeit widmen und
konkrete Schutzmaßnahmen ergreifen müssen, da diese Völker extrem
gefährdet sind. Das Prinzip der freien, vorherigen und informierten
Zustimmung (Free, Prior and Informed Consent – FPIC), das insbesondere
in der UNDRIP sowie im Übereinkommen Nr. 169 der Internationalen
Arbeitsorganisation über eingeborene und in Stämmen lebende Völker
verankert ist, dient dabei dem Schutz der Rechte indigener Völker.
Die internationale Gemeinschaft muss entsprechend sicherstellen, dass
die Menschenrechte isolierter Völker garantiert und geschützt werden.
45. Abgeordneter
Robin Wagener
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wann fanden ressortübergreifende Beratungen auf
der Ebene Referatsleitung oder höher zur
Bekämpfung der russischen Schattenflotte statt (z. B.
im Nationalen Sicherheitsrat oder im
Lenkungskreis Verkehr des Bundeskanzleramts; bitte mit
Nennung des Datums und des
Beratungsformates), und welche Ergebnisse ergaben diese
Beratungen, nachdem die Bundesregierung z. B. in
Gestalt des Bundesministers des Auswärtigen
Dr. Johann Wadephul mehrfach die
Herausforderungen und Bedrohungen durch die russische
Schattenflotte betont und vor den massiven
Folgen gewarnt hat (siehe Plenarprotokoll 21/55,
S. 6557, und www.tagesschau.de/inland/wadephu
l-forderung-russland-schattenflotte-100.html)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 1. April 2026
Die Bundesregierung berät das Vorgehen gegen die russische
Schattenflotte weiterhin im Ressortkreis sowie im Rahmen verschiedener
internationaler Kooperationsformate sowohl auf Arbeits- als auch auf
Leitungsebene. Zu weiteren Details von vertraulichen Gesprächen und
internen Abstimmungsprozessen äußert sich die Bundesregierung generell
nicht.
46. Abgeordneter
Robin Wagener
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die
sogenannte Volksrepublik Narwa, und wenn ja,
wie lauten diese, und welche Schlussfolgerungen
zieht die Bundesregierung daraus für eine
mögliche Ausweitung der russischen Aggression in
der Ukraine bzw. Feindseligkeiten gegenüber
europäischen NATO-Staaten (www.propastop.or
g/en/2026/03/11/separatist-narva-peoples-republi
c-idea-spreads-on-social-media/)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 1. April 2026
Der Bundesregierung ist bekannt, dass in sozialen Medien Beiträge über
eine sog. Volksrepublik Narva verbreitet werden. Die Beiträge reihen
sich in typische Muster von durch Russland gesteuerte Kampagnen der
Informationsmanipulation ein.
Die Bundesregierung steht solidarisch an der Seite unseres europäischen
Verbündeten Estlands sowie der Ukraine und leistet ihren Beitrag im
Rahmen der verstärkten Präsenz zum Schutz der NATO-Ostflanke.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
47. Abgeordneter
Dr. Dietmar
Bartsch
(Die Linke)
Wie viele Beschaffungsvorhaben (Anzahl und
Gesamtvolumen) hat das Bundesministerium der
Verteidigung seit dem 1. März 2022 initiiert, und
wie viele dieser Vorhaben waren zum 1. März
2026 vollständig abgeschlossen sowie in den
Dienst der Bundeswehr gestellt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid
vom 1. April 2026
Für Schriftliche Fragen ist nach der Geschäftsordnung des Deutschen
Bundestages eine Antwortfrist von einer Woche vorgesehen. Der
Antwortumfang bei Schriftlichen Fragen ist daher auf vorhandene oder in
dieser Frist ermittelbare Informationen beschränkt. Eine Auswertung
aller Beschaffungsvorhaben im Sinne der Fragestellung war in der
vorgegebenen Zeit nicht leistbar.
48. Abgeordneter
Stephan Brandner
(AfD)
Wie hat sich die Anzahl der Rückstellungen von
Wehrübungen bei Reservisten seit dem Jahr 2013
jährlich entwickelt (bitte Anzahl und Zeitdauer
der Rückstellung angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 27. März 2026
Die Anzahl und Dauer der Zurückstellungen im Sinne des § 67 des
Soldatengesetzes seit dem Jahr 2013 sind der nachfolgenden Tabelle zu
entnehmen.
Jahr Anzahl davon Dauer
bis zu 5 Jahren
davon Dauer von
mehr als 5 Jahren
2013 329 47 282
2014 336 63 273
2015 360 30 330
2016 446 70 376
2017 555 56 499
2018 544 63 481
2019 733 87 646
2020 710 70 640
2021 855 135 720
2022 1.001 290 711
2023 1.136 401 735
2024 1.428 820 608
2025 1.347 990 357
49. Abgeordneter
Vinzenz Glaser
(Die Linke)
Welche Ausgaben des Bundeshaushalts sind seit
Beginn der Kampagne „Wofür würdest duʼs
machen?“ für Werbung der Bundeswehr entstanden
(einschließlich Außenwerbung, Plakatwerbung,
Webanzeigen, TV-Spots, Social-Media-Ads,
Produktionskosten und Agenturhonorare), und
welche Erkenntnisse liegen über die Reichweite
und Wirkung der Kampagne auf die
Rekrutierungszahlen vor?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 2. April 2026
Über Ausgaben, Reichweite und Wirkung der aktuellen Kampagne der
Arbeitgeberkommunikation der Bundeswehr können keine Angaben
gemacht werden, da die Laufzeit der Kampagne noch nicht beendet ist.
Darüber hinaus ist das Herstellen einer direkten Korrelation von
Werbung zu Bewerbenden nicht möglich. In die Entscheidung von
Bewerbenden für einen Arbeitgeber fließen eine Vielzahl von
unterschiedlichen Faktoren ein.
50. Abgeordneter
Kurt Kleinschmidt
(AfD)
Ist der Bundeswehrstandort Husum
beziehungsweise der angegliederte Außen-Standort
Schwesing für die Stationierung des Arrow Weapon
System for Germany (AWS-G/kurz Arrow)
vorgesehen, und welche Daten hinsichtlich des
Zeitpunkts der Indienststellung und des
Personalbedarfs zum Betreiben der Arrow-Basis sind
planerisch festgelegt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 31. März 2026
Im Zuge der Herstellung der Vollbefähigung des AWS-G ist vorgesehen,
Betriebsorte für Waffensystemkomponenten im Norden, Süden und
Osten Deutschlands zu etablieren. Der Prozess zur Festlegung eines
geeigneten Standortes im Norden ist noch nicht abgeschlossen. Aussagen zum
Zeitpunkt der Indienststellung und zum Personalbedarf können daher
noch nicht getroffen werden.
51. Abgeordneter
Jan Ralf Nolte
(AfD)
Plant die Bundesregierung den Einsatz mobiler
Recruiting-Teams der Bundeswehr zur gezielten
Gewinnung von Reservisten?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 2. April 2026
Die Bundeswehr setzt bereits zahlreiche mobile Formate ein, um
interessierte Personen direkt über Verwendungen beim Arbeitgeber
Bundeswehr, einschließlich solcher in der Reserve, zu informieren.
52. Abgeordnete
Donata
Vogtschmidt
(Die Linke)
Welche Beschaffungs- oder Erprobungsvorhaben
– einschließlich Pilotprojekte – verfolgt das
Bundesministerium der Verteidigung im Bereich KI-
basierter Gefechtsfeldsimulationen auf Grundlage
sogenannter „Digital Twins“ (bitte nach
Projektstand, Zeitrahmen und Finanzvolumen
aufschlüsseln), und welche Kontakte oder Marktsichtungen
hat das Bundesministerium der Verteidigung
hierzu mit Entwicklern und Herstellern
entsprechender Systeme – etwa GhostPlay, Ansys, TWOMC
Digital, Duality AI, Rheinmetall, Quantum
Systems, Hensoldt oder Bagira Systems –
durchgeführt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid
vom 30. März 2026
Für das Forschungsprojekt „GhostPlay“ wird auf die Veröffentlichung
des Zentrums für Digitalisierungs- und Technologieforschung der
Bundeswehr verwiesen (https://dtecbw.de/home/forschung/hsu/projekt-ghost
play).
Im Übrigen kann die Beantwortung Ihrer Frage in offener Form nicht
erfolgen. Die Einstufung als Verschlusssache mit dem
Geheimhaltungsgrad „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ ist im vorliegenden
Fall im Hinblick auf die Sicherheit der betroffenen Unternehmen
erforderlich.2 Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung,
VSA) vom 10. August 2018 sind Informationen, deren Kenntnisnahme
durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland
oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann, entsprechend einzustufen.
Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf
Ihre Frage könnte betroffene Unternehmen zum Ziel von Angriffen
jeglicher Art machen. Dies könnte sich mittelbar auch auf die
Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland auswirken.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie
53. Abgeordneter
Dr. Alaa Alhamwi
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hält die Bundesregierung die von der
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina
Reiche geäußerte Vorstellung, Klimaneutralität
2050 mit einer Rest-Emissionslücke von 5 bis
10 Prozent zu akzeptieren, für mit den
völkerrechtlichen, europarechtlichen und
nationalrechtlichen Klimaverpflichtungen vereinbar, und wenn
ja, wie, und wenn nein, wie begründet die
Bundesregierung die Aussage der
Bundeswirtschaftsministerin, und welche konkrete Definition der
Nachhaltigkeit verfolgt die Bundesministerin für
Wirtschaft und Energie Katherina Reiche, wenn
sie Nachhaltigkeit als Ursache für den Einsturz
der Wirtschaft benennt (www.spiegel.de/wirtschaf
t/katherina-reiche-stellt-eu-klimaziel-fuer-2050-in
frage-a-fbfc148c-5960-46c7-bd4b-bfb24bfe
9f87)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 1. April 2026
Die Bundesregierung steht zu den deutschen und europäischen
Klimazielen. Dabei verfolgt sie das Ziel der Klimaneutralität 2045 in
Deutschland mit einem Ansatz, der Klimaschutz, wirtschaftliche
Wettbewerbsfähigkeit und soziale Ausgewogenheit zusammenbringt und auf
Innovationen setzt. Dort, wo diese Ausgewogenheit zu Lasten der
Wirtschaftsleistung nicht gegeben ist, werden Anpassungen geprüft, wie z. B. im
Rahmen der EU-Flottenregulierung bei Autos. Hierauf weist die
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche in
öffentlichen Statements hin.
2 Das Bundesministerium der Verteidigung hat einen Teil der Antwort als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
54. Abgeordnete
Ayse Asar
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie stellt die Bundesregierung in ihrer Rolle als
Hauptzuwendungsgeber sicher, dass
Forschungsprojekte mit Auftraggebern aus Drittstaaten den
Anforderungen des Außenwirtschafts- und
Exportkontrollgesetzes entsprechen, und welche
Kenntnis hat sie über entsprechende Projekte in
sicherheitsrelevanten Technologiebereichen?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 30. März 2026
Die Förderung von Forschungs-, Entwicklungs- und
Innovationsprojekten des Bundes als Zuwendungsgeber erfolgt in der Regel über
entsprechende Förderprogramme nach den Vorgaben der §§ 23 und 44 der
Bundeshaushaltsordnung. Dabei haben die Zuwendungsempfänger die
entsprechenden Regelungen und Nebenbestimmungen gemäß
Fördergrundlage (z. B. Förderrichtlinie) und Zuwendungsbescheid einzuhalten und
entsprechende Nachweise zu erbringen.
Das Außenwirtschaftsrecht setzt sich zusammen aus vielfältigen
Vorgaben auf nationaler und europäischer Ebene, darunter etwa Sanktionen
gegenüber bestimmten Ländern. Diese können je nach Ausgestaltung
und Inhalt auch bei Forschungsprojekten mit Auftraggebern aus
Drittstaaten einschlägig sein und sind in ihrem Anwendungs- und
Geltungsbereich zu beachten.
Konkrete Angaben zu entsprechenden Projekten sind angesichts der
offenen Fragestellung nicht möglich.
55. Abgeordnete
Lisa Badum
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Mit welchem Ziel nimmt die Bundesministerin
für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche vom
23. bis zum 25. März 2026 an der CERAWeek in
Houston, Texas, teil, und wer trägt die Kosten für
die Reise zu dieser privatwirtschaftlichen
Veranstaltung, bei der die Bundesministerin für
Wirtschaft und Energie Katherina Reiche laut
Konferenz-Website gemeinsam mit Vertretern der
Ölbranche sowie der Trump-Administration
auftreten soll (www.ceraweek.com/en/speakers/hon.-ka
therina-reiche-1068-27472)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 31. März 2026
Die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche hat
an der Konferenz in ihrer Funktion als Bundesministerin für Wirtschaft
und Energie mit dem Ziel der Darstellung der Wirtschafts- und
Energiepolitik der Bundesregierung auf Einladung der Organisatoren
teilgenommen. Die Reisekosten werden aus dem Haushalt des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) getragen.
Die CERAWeek ist eine jährlich stattfindende Energiekonferenz. Sie ist
eine der wichtigsten Plattformen für Energiethemen weltweit mit breiter
Teilnahme aus Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft und bietet damit
exzellente Möglichkeiten für einen internationalen fachpolitischen
Austausch. Das BMWE hat an der CERAWeek zuletzt auch in den Jahren
2025 und 2024 teilgenommen.
56. Abgeordneter
Jörg Cezanne
(Die Linke)
Wie hoch wird nach Schätzungen der
Bundesregierung das Potenzial der heimischen
Biogasproduktion im Jahr 2030 und im Jahr 2040 sein,
in Anbetracht der Tatsache, dass im Erneuerbare-
Energien-Gesetz (EEG) in den Ausbaupfaden in
§ 4 Nummer 4 „eine installierte Leistung von
Biomasseanlagen von 8.400 Megawatt im Jahr 2030“
anvisiert ist und dieses Ziel in der öffentlich
gewordenen EEG-2027-Novelle auf 9 Gigawatt im
Jahr 2035 angehoben werden soll (bitte Minimal-
und Maximalwerte in Terrawattstunden pro Jahr
angeben)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 2. April 2026
Das Potenzial der heimischen Biogasproduktion ist begrenzt durch die
Potenziale nachwachsender Rohstoffe auf der landwirtschaftlichen
Nutzfläche in Deutschland. Hier findet eine Nutzungskonkurrenz zwischen
Nahrungsmittel- und Futtermittelproduktion einerseits und energetischer
Verwertung im Strom-, Wärme- und Kraftstoffbereich andererseits statt.
Die installierte Leistung von Biomasseanlagen im Stromsektor betrug
Ende 2025 10,7 Gigawatt. Die Stromerzeugung aus Biomasse reduzierte
sich in den letzten zehn Jahren von 53 auf 48 Terawattstunden. Darin
enthalten ist die Stromerzeugung aus fester und flüssiger Biomasse,
Biogas, Biomethan, Deponiegas, Klärgas und Klärschlamm sowie aus dem
biogenen Anteil des Abfalls gemäß den offiziellen Angaben der
Arbeitsgruppe Erneuerbare-Energien-Statistik.
Die Entwicklung der Stromerzeugung aus Biomasse wird durch die
Rahmenbedingungen im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) angereizt
und ist unabhängig von den übergreifenden Potenzialbetrachtungen.
Gegenwärtig arbeitet die Bundesregierung an einer Novelle des EEG 2027,
deren Verhandlungsergebnisse auch zu den Zielen für die installierte
Leistung von Biomasse in den Jahren 2030 und 2035 im
parlamentarischen Verfahren abzuwarten sind.
57. Abgeordneter
Jörg Cezanne
(Die Linke)
Hat das Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie (BMWE) den öffentlichen Brief der
Arbeitsgemeinschaft Balkonkraftwerk vom 3. März
2026 (https://ag-balkonkraftwerk.de/wp-content/u
ploads/2026/03/Hinweise-Referentenentwurf-EE
G-2027-1.pdf) bereits beantwortet, und wenn ja,
inwiefern wird das BMWE den Vorschlag
Steckerbatteriegeräte in die Definition von
Steckersolargeräten aufzunehmen, berücksichtigen?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 2. April 2026
Das BMWE arbeitet aktuell mit Hochdruck an der geplanten Novelle
des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Die Bundesregierung will
zeitnah mit der Ressortabstimmung und Länder- und Verbändeanhörung
beginnen und dann rasch ins weitere Verfahren eintreten. Der Brief der
AG Balkonkraftwerk vom 3. März 2026 wurde in diesem
Zusammenhang zur Kenntnis genommen.
58. Abgeordneter
Thomas Dietz
(AfD)
Welche konkreten Pläne verfolgt die
Bundesregierung angesichts der aktuellen globalen
Ölmarktsituation und der Empfehlungen der Internationalen
Energieagentur (IEA) – die unter anderem
verpflichtende Sonntagsfahrverbote, generelle
Tempolimits auf Autobahnen sowie eine Ausweitung
der Homeoffice-Pflicht zur Senkung des
Ölverbrauchs vorschlagen –, und plant die
Bundesregierung die Einführung solcher oder
vergleichbarer gesetzlicher Maßnahmen (im Sinne eines
„Energielockdowns“), um die
Versorgungssicherheit in Deutschland im Falle einer weiteren
Eskalation in den Förderregionen präventiv oder
reaktiv sicherzustellen?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 1. April 2026
Die Bundesregierung beteiligt sich derzeit an einer von der IEA
koordinierten internationalen Freigabe von Reserven an Rohöl und
Ölprodukten. Diese Reserven werden den Mitgliedsunternehmen des
Erdölbevorratungsverbandes angeboten, um möglichen physischen Knappheiten
vorzubeugen. Aktuell ist die Versorgung mit Mineralölprodukten
weiterhin gesichert.
Derzeit sind keine der angesprochenen Maßnahmen
(„Energielockdown“) geplant. Für den Fall einer weiteren Verschärfung der globalen
Versorgungslage stehen ebenfalls weiterhin ausreichend Notfallreserven
bereit. Sollte eine Situation eintreten, die Nachfragebeschränkungen als
erforderlich erscheinen lässt, wäre im Rahmen des
Energiesicherheitsgesetzes eine rechtliche Grundlage dafür vorhanden, die zügig gezogen
werden könnte.
59. Abgeordneter
Leif-Erik Holm
(AfD)
Mit welcher prozentualen Senkung des aktuellen
durchschnittlichen Preises für Benzin und des
aktuellen durchschnittlichen Preises für Diesel
rechnet die Bundesregierung nach Inkrafttreten
des Kraftstoffmaßnahmenpakets (www.bundesta
g.de/dokumente/textarchiv/2026/kw13-de-kraftsto
ffmassnahmenpaket-1156704)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 2. April 2026
Die Bundesregierung hat die aktuellen Entwicklungen auf den
unterschiedlichen Märkten, insbesondere auch dem Kraftstoffmarkt, laufend
im Blick. Das Kraftstoffmaßnahmenpaket ist am 1. April 2026 in Kraft
getreten. Inhalt des Paketes sind das Kraftstoffpreisanpassungsgesetz
sowie die Stärkung der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht und die
Vereinfachung des Verfahrens im Nachgang zu Sektoruntersuchungen des
Bundeskartellamtes. Das Paket berücksichtigt, dass Preise in einer
sozialen Marktwirtschaft grundsätzlich durch das Zusammenspiel von
Angebot und Nachfrage zustande kommen.
Die Handlungs- und Vertragsfreiheit der beteiligten Akteure wird vom
Grundgesetz geschützt. Preise sind wichtiger Teil der
marktwirtschaftlichen Mechanismen. Sie reflektieren aktuelle Prozesse, auch
Knappheiten und Risiken in den betroffenen Märkten, und setzen auf diese Weise
Signale an die Marktteilnehmer. Vor diesem Hintergrund und unter
Berücksichtigung des aktuellen Geschehens an den internationalen
Rohstoffmärkten kann die Bundesregierung keine isolierten Folgewirkungen
des Kraftstoffmaßnahmenpaketes prognostizieren.
60. Abgeordneter
Leif-Erik Holm
(AfD)
Liegen der Bundesregierung Daten und Studien
zur Preisentwicklung von Kraftstoffen nach
Einführung einer Begrenzung der Preiserhöhungen
an Tankstellen in anderen Ländern vor, und wenn
ja, welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus
diesen?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 1. April 2026
Den Fußnoten des am 19. Februar 2025 veröffentlichen
Abschlussberichts der „Ad-hoc Sektoruntersuchung im Bereich Raffinerien und
Kraftstoffgroßhandel“ des Bundeskartellamtes kann die aktuelle
Studienlage zur Preisentwicklung von Kraftstoffen nach Einführung einer
Begrenzung der Preiserhöhungen an Tankstellen in anderen Ländern
entnommen werden (siehe www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikati
on/DE/Sektoruntersuchungen/Sektoruntersuchung_Raffinerien_Abschlu
ssbericht.pdf?__blob=publicationFile&v=3).
Das Kraftstoffmaßnahmenpaket ist am 1. April 2026 in Kraft getreten.
61. Abgeordneter
Julian Joswig
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Teilt die Bundesregierung die von der
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina
Reiche am 23. März 2026 auf der CERAWeek in
Houston (USA) geäußerte Auffassung, dass das
Ziel der Europäischen Union (EU) zur Erreichung
der Klimaneutralität bis 2050 „flexibler“
ausgestaltet werden sollte und eine Zielverfehlung von
bis zu zehn Prozent akzeptabel sein könnte, und
wie bewertet sie dies vor dem Hintergrund der
verbindlichen Klimaziele der EU sowie des
deutschen Klimaschutzgesetzes (www.spiegel.de/wirt
schaft/katherina-reiche-stellt-eu-klimaziel-fuer-20
50-infrage-a-fbfc148c-5960-46c7-bd4b-bfb24bfe
9f87)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 1. April 2026
Die Bundesregierung steht zu den deutschen und europäischen
Klimazielen. Dabei verfolgt sie das Ziel der Klimaneutralität 2045 in
Deutschland mit einem Ansatz, der Klimaschutz, wirtschaftliche
Wettbewerbsfähigkeit und soziale Ausgewogenheit zusammenbringt und auf
Innovationen setzt.
Dort, wo diese Ausgewogenheit zu Lasten der Wirtschaftsleistung nicht
gegeben ist, werden Anpassungen geprüft, wie z. B. im Rahmen der EU-
Flottenregulierung bei Autos. Hierauf weist die Bundesministerin für
Wirtschaft und Energie Katherina Reiche in öffentlichen Statements hin.
62. Abgeordneter
Enrico Komning
(AfD)
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung
der Anteil an mit negativen Preisen gehandeltem
Strom, der in den Jahren 2019 bis 2025 ins
Ausland „verkauft“ wurde, und wie hoch war nach
Kenntnis der Bundesregierung der negative
Umsatz, den die deutschen Verkäufer bei diesen
Verkäufen ins Ausland machten?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 30. März 2026
Der europäische Stromhandel ist von großem Vorteil für Deutschland,
die deutschen Stromverbraucher und -Erzeuger. Strom wird im
europäischen Verbund dort erzeugt, wo dies am günstigsten möglich ist.
Deutschland und die anderen europäischen Länder können so
wechselseitig von den jeweils günstigsten Erzeugungsbedingungen profitieren.
Die Großhandelsstrompreise und der Handel sind das Ergebnis dieses
Zusammenspiels. Es ist daher nicht nur aus Versorgungsgründen,
sondern auch aus wirtschaftlichen Gründen sinnvoll, Strom aus dem
Ausland zu importieren, oder umgekehrt zu exportieren.
Die freie Preisbildung am europäischen Strommarkt ist wichtig, um
Angebot und Nachfrage jederzeit in Ausgleich zu bringen. Es kann sich
auch ein Gleichgewicht bei einem negativen Preis einstellen.
Um die Systemintegration erneuerbarer Energien (EE) zu fördern und
die Anzahl der Situationen mit negativen Preisen zu reduzieren, geht die
Bundesregierung entschlossen vor. So regelt das Stromspitzengesetz,
dass Erneuerbare-Energien-Anlagen bei Einspeisung zu Zeiten negativer
Preise zukünftig keine Vergütung bzw. keine Prämie mehr erhalten. Dies
steigert den Anreiz für EE-Erzeuger, sich flexibel zu verhalten, senkt das
Überangebot an Strom in diesen Situationen und vermindert somit die
Anzahl an Situationen mit negativen Preisen. Eine weitere wichtige
Rolle zur Adressierung negativer Strompreise wird der derzeit
beobachtete Hochlauf von Batteriespeichern leisten. Durch ihr marktliches
Handeln wirken Stromspeicher darauf hin, Strompreise zu glätten.
Außergewöhnliche Preisspitzen wie bspw. Negativpreise werden dadurch in
Zukunft gedämpft.
Nach Kenntnis der Bundesregierung belief sich der Export in jenen
Stunden mit negativen Preisen am Day-Ahead-Stromgroßhandel für die
Jahre 2019 bis einschließlich 2025 auf insgesamt 19,4 Terawattstunden.
Das entspricht rund 12 Prozent der gesamten Exportmenge dieses
Zeitraums. Für die Außenhandelsdaten wurde der kommerzielle
Außenhandel zugrunde gelegt.
Der monetäre Gegenwert dieser Menge ergibt sich aus der
Multiplikation der exportierten Strommenge mit dem in dieser Stunde
vorherrschenden (negativen) Großhandelspreis. Dieser Wert belief sich für den
Zeitraum 2019 bis 2025 auf insgesamt -266,1 Mio. Euro.
Zum Vergleich: In den Jahren 2019 bis 2025 beliefen sich die gesamten
deutschen Stromexporte auf 180,5 Terawattstunden. Der Wert dieser
Exporte belief sich auf 12 Mrd. Euro. Den Exporten zu negativen Preisen
standen also deutlich größere erzielte positive Umsätze aus Exporten zu
positiven Preisen gegenüber.
63. Abgeordneter
Steffen Kotré
(AfD)
Wie bewertet die Bundesregierung die
Vereinbarkeit des Imports von Erdöl oder Erdölprodukten,
die aus Mischungen („Blending“) von russischem
und nichtrussischem Rohöl hervorgegangen sind,
sowie die Deklaration solcher Produkte als
Ursprungswaren von Drittstaaten, insbesondere aus
Indien, mit dem EU-Sanktionsrecht, und welche
Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über
entsprechende Lieferungen in die Europäische
Union beziehungsweise nach Deutschland vor?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 2. April 2026
Die Europäische Union hat in Reaktion auf den völkerrechtswidrigen
Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine umfangreiche und
präzedenzlose Sanktionen beschlossen. Die Sanktionen zielen auch darauf ab,
zentrale Einnahmequellen des russischen Staates zu beschränken. Aus
diesem Grund hat die EU insbesondere weitreichende Maßnahmen
gegen den russischen Ölsektor und russische Ölexporte beschlossen.
Hierzu gehört ein umfassendes Verbot des Imports von russischem Erdöl
und Erdölprodukten in die EU. Das Verbot erfasst mittlerweile auch
Erdölerzeugnisse, die in Drittstaaten aus russischem Rohöl hergestellt
wurden.
Zur Umsetzung des Verbots hat die Europäische Kommission
umfangreiche Auslegungshilfen veröffentlicht. Danach kommt es bei
Verarbeitung in Drittstaaten entscheidend darauf an, ob sichergestellt und
nachgewiesen werden kann, dass die in die EU eingeführten Erdölprodukte
nicht aus russischem Rohöl stammen. Bei Raffinerien in Drittstaaten, die
sowohl russisches Öl als auch Öl aus anderen Drittstaaten verarbeiten,
ist gemäß der Auslegungshilfen eine Einfuhr nur zulässig, wenn eine
tatsächliche Trennung der Produktionslinien erfolgt oder auf andere Weise
verlässlich belegt werden kann, dass die betreffende Produktion über
einen relevanten Zeitraum ohne Einsatz russischen Rohöls betrieben
wurde. Ist eine solche Trennung technisch nicht möglich oder nicht
hinreichend nachweisbar, ist die Einfuhr unzulässig.
64. Abgeordneter
Steffen Kotré
(AfD)
Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung nach
geltendem EU-Sanktionsrecht die Möglichkeit,
dass Deutschland im Falle einer
außergewöhnlichen Energie- oder Versorgungsnotlage, z. B.
infolge der Zuspitzung des Irankrieges, national
Ausnahmen vom Importverbot für russisches
Rohöl oder daraus hergestellte Erdölprodukte
zulässt oder den Erwerb entsprechenden Öls
ermöglicht, und falls dies EU-rechtlich nicht zulässig
ist, liegen der Bundesregierung eigene oder
fremde Einschätzungen dazu vor, welche
volkswirtschaftlichen und industriellen Schäden infolge der
EU-Sanktionen, die laut Presseberichten
Deutschland besonders stark treffen, noch entstehen
können, und wenn ja, wie lauten diese?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 2. April 2026
Die Bundesregierung hat nach Beginn des völkerrechtswidrigen
russischen Angriffskriegs auf die Ukraine umfangreiche Maßnahmen
ergriffen, um die Energieversorgung in Deutschland noch stärker zu
diversifizieren und insbesondere Abhängigkeiten von Russland zu beenden. Die
Bundesrepublik und die Europäische Union sind nicht auf russisches Öl
zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit und Preisstabilität
angewiesen, weshalb die Sanktionen der EU auch keine diesbezüglichen
Ausnahmen vorsehen. Dementsprechend führt auch das EU-
sanktionsrechtliche Importverbot für russisches Rohöl nicht zu
Versorgungsengpässen. Vielmehr sind die derzeitigen Preissteigerungen für Kraftstoffe
auf die Lage im Nahen Osten zurückzuführen.
65. Abgeordneter
Dr. Rainer Kraft
(AfD)
Hat die Bundesregierung eine Einschätzung zu
der Frage vorgenommen, wer die laufenden
Kosten für Gaskraftwerke tragen wird, die nur selten
Strom produzieren (der Bundeshaushalt oder die
Stromverbraucher über Umlagen), und wenn ja,
zu welchem Ergebnis kommt sie dabei (www.reut
ers.com/business/energy/germany-tender-12-giga
watts-new-power-plant-capacity-2026-2026-0
1-15/)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 31. März 2026
Mit der „Kraftwerksstrategie“ und einem anschließenden
Kapazitätsmarkt soll die Stromversorgung in Deutschland für das Jahr 2031 und
die Zeit danach zuverlässig gewährleistet werden. Über diese
Instrumente können Anbieter von Stromkapazitäten, wie Kraftwerke, Speicher
sowie auch abschaltbare Lasten, Zahlungen dafür erhalten, dass sie zur
Deckung der Stromnachfrage beitragen, indem sie Strom erzeugen oder
ihren Verbrauch reduzieren. Vergütet wird das Vorhalten von Leistung.
Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Ergebnis eines
wettbewerblichen Ausschreibungsverfahrens. Die Vergütung wird erst ab dem
Verpflichtungszeitraum 2031 fällig. Grundsätzlich nicht vergütet
hingegen werden Kosten für den Betrieb der Anlage, beispielsweise Kosten
für die Stromerzeugung wie Brennstoffkosten.
Die europarechtlichen Vorgaben sehen vor, dass Kapazitätsmechanismen
wie die Kraftwerksstrategie über eine Umlage finanziert werden. Die
Umlage soll mit dem Gesetz zum Kapazitätsmarkt im Jahr 2027
eingeführt und ab 2031 erhoben werden.
66. Abgeordnete
Ina Latendorf
(Die Linke)
Plant die Bundesregierung hinsichtlich der
drohenden Schließung des BSH-Werkes in Nauen
(www.igmetall-berlin.de/aktuelles/meldung/solida
ritaet-aus-berlin-siemensstadt-steht-an-der-seite-v
on-bsh-in-nauen-und-bretten und www.rbb24.de/
wirtschaft/beitrag/2025/10/havelland-bsh-hausger
aete-werk-nauen-lewandowski-wiebersinsky-bosc
h.html) und dem entsprechenden Verlust von rund
440 Arbeitsplätzen in Ostdeutschland
Unterstützungsleistungen für das Land Brandenburg oder
die Kommune, um die Schließung abzuwenden,
oder wenn nicht, die Beschäftigten und die
Kommune im Übergang zu unterstützen?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 31. März 2026
Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklung rund um die
angekündigte Schließung des BSH-Standortes in Brandenburg aufmerksam. Die
Entscheidung über die Schließung eines Werkes liegt jedoch im
Verantwortungsbereich des Unternehmens. Das Management begründet seinen
Schritt u. a. mit verändertem Kaufverhalten und verstärkter Nachfrage
nach preisgünstigeren Geräten. Es würden nun Gespräche zwischen den
Sozialpartnern mit dem Ziel sozialverträglicher Lösungen durchgeführt.
Die Logistikfunktionen würden auch nach 2027 fortgeführt.
Grundsätzlich gilt, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) bei Bedarf mit ihrem
Instrumentarium Beschäftigte und Unternehmen bei Übergängen
unterstützen kann. Beispielsweise auch im Rahmen von
Arbeitsmarktdrehscheiben, um direkte Übergänge von Beschäftigung in eine neue
Beschäftigung zu erleichtern. Arbeitsmarktdrehscheiben können auch
sinnvoll mit Transferleistungen verknüpft werden. Hauptzweck der
Transferleistungen (Transfermaßnahmen, Transfer-Kurzarbeitergeld – ggf.
verbunden mit Weiterbildung) ist die sozialverträgliche Bewältigung
von betrieblichen Umstrukturierungsmaßnahmen. Ziel ist auch hier der
unmittelbare Übergang aus Arbeit in Arbeit, ohne zwischenzeitliche
Arbeitslosigkeit. Daneben steht das breite Instrumentarium der BA zur
Beratung und Vermittlung in neue Tätigkeiten einschließlich
vermittlungsunterstützender Leistungen zur Verfügung.
67. Abgeordnete
Steffi Lemke
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welchen Einfluss haben die Regelungen der ab
1. Januar 2024 gültigen Richtlinie
„Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe ‚
Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur‘“ des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie,
in welchen es im Unterpunkt 3.2.2.7 Häfen (3)
heißt, dass „Kosten im Zusammenhang mit nicht
verkehrsbezogenen Aktivitäten wie im Hafen
befindliche industrielle Produktionsanlagen, Büros
und Geschäfte“ sowie „Aufbauten wie z. B.
Lagergebäude, Terminals und Kräne“ nicht
förderfähig seien (vgl. www.foerderdatenbank.de/FDB/
Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/
grwsonderprogramm-raffineriestandorte-haefe
n.html), auf den nun planfestgestellten KV-
Terminal-Ausbau der SBO im Hafen Riesa, und welche
Infrastruktur soll durch den Bund gefördert
werden?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 31. März 2026
Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ist das regionalpolitische Leitinstrument in
Deutschland. Der Bund trägt die Hälfte der Ausgaben (2026: ca. 640 Mio. Euro),
die Länder kofinanzieren diese Ausgaben in gleicher Höhe. Die
Durchführung der GRW-Förderung ist entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip
Aufgabe der Länder. Sie entscheiden über räumliche oder sachliche
Schwerpunkte der Förderung und wählen die GRW-Vorhaben in eigener
Zuständigkeit aus.
Grundlage für die Förderung von Hafeninfrastrukturen im Rahmen der
GRW sind die beihilferechtlichen Vorgaben der Allgemeinen
Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), insbesondere Artikel 56b (Seehäfen)
und 56c AGVO (Binnenhäfen). Der Förderausschluss für „nicht die
Beförderung betreffende Tätigkeiten (zum Beispiel für in einem Hafen
befindliche industrielle Produktionsanlagen, Büros oder Geschäfte) sowie
für Hafensuprastrukturen“ ergibt sich unmittelbar aus diesen Artikeln.
Grundsätzlich können im Rahmen der GRW die in Nummer 3.2.2.7
Absatz 1 GRW-Koordinierungsrahmen genannten Investitionen in
Hafeninfrastrukturen gefördert werden. Grundlage für die Prüfung einer
möglichen Förderung ist die Antragsstellung vor Beginn der Arbeiten für das
geplante Vorhaben.
Aus den Regelungen des GRW-Koordinierungsrahmens zur Förderung
von Hafeninfrastrukturen ergeben sich keine unmittelbaren
Auswirkungen für den KV-Terminal-Ausbau der SBO im Hafen Riesa im Sinne der
Fragestellung. Zudem hat das für die Durchführung der GRW-Förderung
zuständige Land Sachsen das Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie auf Rückfrage informiert, dass keine entsprechenden
Förderanfragen vorliegen.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass zum 1. Januar 2026 auf
Beschluss von Bund und Ländern ein neuer Koordinierungsrahmen der
GRW in Kraft getreten ist. Die GRW-Förderung von
Hafeninfrastrukturen ist inhaltlich unverändert gegenüber den bisherigen Regelungen.
68. Abgeordnete
Dr. Zoe Mayer
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung
vor dem Hintergrund, dass sich infolge der
Preissteigerungen seit 2021 bereits 45 Prozent der
Verbraucherinnen und Verbraucher beim Einkauf
einschränken müssen (www.vzbv.de/pressemitteilun
gen/hohe-lebensmittelpreise-45-prozent-der-verbr
aucherinnen-muessen-sich), angesichts weiterer
Preissteigerungen im Zusammenhang mit
aktuellen geopolitischen Entwicklungen, und wird sie
– ähnlich wie in der aktuellen Debatte über
steigende Spritpreise – auch hier staatliche Eingriffe
oder entlastende Instrumente prüfen?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 2. April 2026
Die Bundesregierung hat die aktuellen Entwicklungen auf den
unterschiedlichen Märkten, auch im Lebensmittelbereich, laufend im Blick.
Preise sind dabei ein wichtiger Teil der marktwirtschaftlichen
Mechanismen.
Der Anstieg der Lebensmittelpreise ist in den letzten Jahren in
Deutschland auf vielfältige Faktoren zurückzuführen. Hierbei spielt die
Zunahme der Kosten in Produktion und Handel, u. a. verursacht durch höhere
Energie- und Logistikkosten, eine wichtige Rolle. So tragen auch
globale Effekte wie der Klimawandel und gestörte Lieferketten zu einem
Anstieg bei. Aus Sicht der Bundesregierung kommt dem Wettbewerb eine
zentrale Rolle zu, da er dazu beiträgt, dass sich Preise in einzelnen
Wirtschaftsbereichen in einem angemessenen Maß zur
gesamtwirtschaftlichen Inflationsrate entwickeln.
Das Bundeskartellamt als unabhängige Wettbewerbsbehörde beobachtet
die Entwicklung der Marktkonzentration im deutschen
Lebensmitteleinzelhandel – wie in allen anderen Märkten – laufend. Sollten sich
Verdachtsmomente auf kartellrechtswidriges Verhalten ergeben, wird das
Bundeskartellamt Ermittlungen beginnen und seine Instrumente zum
Schutz des Wettbewerbs einsetzen.
Durch das in KW 13/2026 im Deutschen Bundestag und Bundesrat
beschlossene Kraftstoffmaßnahmenpaket soll die Stärkung der
kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht und die Vereinfachung des Verfahrens beim
Bundeskartellamt im Nachgang zu Sektoruntersuchungen gestärkt
werden. Damit wird insbesondere der Wettbewerb im Kraftstoffbereich
gestärkt. Diese Maßnahme kann mittelfristig auch einen Beitrag zur
Kostensenkung in den Lebensmittelwertschöpfungsketten leisten.
69. Abgeordnete
Dr. Zoe Mayer
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund,
dass die Lebensmittelpreise seit 2021 infolge des
Angriffs auf die Ukraine um ca. 30 Prozent
gestiegen sind und dabei nicht alle
Preissteigerungen nachvollziehbar erschienen (www.verbrau
cherzentrale.de/wissen/lebensmittel/lebensmittelp
roduktion/steigende-lebensmittelpreise-fakten-urs
achen-tipps-71788), dem Bundeskartellamt –
ähnlich wie im Kraftstoffsektor – weitergehende
Befugnisse zur Prüfung und zum Eingreifen bei
auffälligen Preissteigerungen durch den
Lebensmitteleinzelhandel im Zusammenhang mit
aktuellen geopolitischen Entwicklungen einzuräumen,
und wenn nein, warum nicht?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 2. April 2026
Die Bundesregierung hat die aktuellen Entwicklungen auf den
unterschiedlichen Märkten, insbesondere im Lebensmittelhandel sowie auch
auf dem Kraftstoffmarkt laufend im Blick. Preise sind dabei ein
wichtiger Teil der marktwirtschaftlichen Mechanismen.
Sie reflektieren aktuelle Prozesse, auch Knappheiten und Risiken in den
betroffenen Märkten, und setzen auf diese Weise Signale an die
Marktteilnehmer, ihr Verhalten gegebenenfalls an neue Situationen
anzupassen.
Am 17. März 2026 wurde im Kabinett das Kraftstoffmaßnahmenpaket
beschlossen. Es stärkt den Wettbewerb und wird damit auch
preisdämpfend wirken. Ein wichtiger Teil des Kraftstoffmaßnahmenpakets ist die
Stärkung der Kartellbehörden bei der Kontrolle missbräuchlich
überhöhter Preise von marktmächtigen oder marktstarken Unternehmen. Bisher
müssen die Kartellbehörden in langwierigen Verfahren erst einmal die
Grundlagen der geforderten Preise ermitteln. Nunmehr müssen die
Unternehmen der Behörde darlegen, wie die geforderten Preise zustande
kommen. Dies ist sachgerecht, weil die Ermittlung
unternehmensinterner Sachverhalte für Kartellbehörden naturgemäß schwierig ist.
Unangemessen belastet werden Unternehmen hierdurch jedoch nicht. Denn die
Kartellbehörden müssen weiterhin neben einer marktstarken oder
marktbeherrschenden Stellung darlegen, warum die geforderten Preise
missbräuchlich überhöht sind. Das Bundeskartellamt soll zudem nicht nur
gegen Unternehmen vorgehen können, die den gesamten Markt
beherrschen. Auch Unternehmen, von denen lediglich einzelne Vertragspartner
abhängig sind, sollen verschärft kontrolliert werden können.
Um den Wettbewerb auch strukturell rascher stärken zu können, wird
das Bundeskartellamt im Bereich der Sektoruntersuchungen gestärkt.
Solche vertieften Untersuchungen der Wettbewerbsverhältnisse ganzer
Branchen sind bereits ein wichtiges Instrument, um weitreichende
Wettbewerbsprobleme auf einzelnen Märkten zu untersuchen.
Die Erkenntnisse aus Sektoruntersuchungen kann das Bundeskartellamt
verwerten, um Abhilfemaßnahmen zur Verbesserung des Wettbewerbs
anzuordnen. Dieses Verfahren ist derzeit in mehrere aufeinander
aufbauende Verfahrensstufen unterteilt. Es dauert daher aktuell verhältnismäßig
lange, bis aus einer Sektoruntersuchung konkrete behördliche
Maßnahmen folgen. Durch eine Straffung des Verfahrens soll dies nunmehr
schneller möglich sein, so dass Erkenntnisse aus einer
Sektoruntersuchung zeitnah verwertet werden können.
70. Abgeordnete
Tamara Mazzi
(Die Linke)
Hat die Bundesregierung der seit Ende Januar
2026 vorliegenden Voranfrage im Bereich der
Garantien für Ungebundene Finanzkredite (UFK),
die sich auf ein LNG-Projekt in der Provinz Rio
Negro in Argentinien bezieht, inzwischen ein
Letter of Interest ausgestellt, und falls ja, hat der
Bund die kursorische Vorprüfung, die
Grundsatzzusage bzw. abschließend die endgültige Zusage
positiv oder negativ beschieden?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 31. März 2026
Die Bundesregierung hat keinen Letter of Interest für eine mögliche
Garantie zu einem Ungebundenen Finanzkredit für ein LNG-Projekt in der
Provinz Rio Negro in Argentinien ausgestellt.
71. Abgeordnete
Tamara Mazzi
(Die Linke)
Liegt bezugnehmend auf die Antworten der
Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 95 auf
Bundestagsdrucksache 21/4115 sowie zu Frage 70
die Voranfrage für eine mögliche Garantie zu
einem Ungebundenen Finanzkredit für ein LNG-
Projekt in der Provinz Rio Negro in Argentinien
weiterhin vor, oder wurde diese inzwischen
zurückgezogen bzw. von der Bundesregierung
abgelehnt?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 2. April 2026
Die Voranfrage für eine mögliche Garantie zu einem Ungebundenen
Finanzkredit für ein LNG-Projekt in der Provinz Rio Negro in Argentinien
liegt weiterhin vor.
72. Abgeordneter
Reinhard Mixl
(AfD)
Wie bewertet die Bundesregierung die derzeitige
Versorgungssicherheit mit Erdgas in Deutschland,
und welche Maßnahmen wurden aktuell ergriffen,
um die Stabilität der Gasversorgung dauerhaft
sicherzustellen?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 1. April 2026
Die aktuelle Lage im Nahen Osten hat eine volatile Preisdynamik an den
weltweiten Gasmärkten ausgelöst. Die Bundesregierung geht jedoch
aktuell nicht von einer physischen Mangellage aus. Diese Einschätzung
teilen Gasunternehmen sowie unsere europäischen und internationalen
Partner. In Deutschland und Europa gibt es nach derzeitiger
Einschätzung auch kein Mengenproblem. Es gab, insbesondere am globalen
Gasmarkt, erhebliche Preissteigerungen. Der Gaspreis bewegt sich derzeit
seitwärts. Die Bundesregierung beobachtet kontinuierlich die Lage am
Gasmarkt und im Nahen Osten.
Eingriffe nach § 35a bis 35d des Energiewirtschaftsgesetzes sind nicht
erforderlich, da diese nicht angemessen wären. Es sind schon knapp
70 Prozent der deutschen Speicherkapazitäten gebucht. Es ist auch noch
ausreichend Zeit, um die Gasspeicher zu befüllen.
73. Abgeordnete
Ines Schwerdtner
(Die Linke)
Welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus Sicht
der Bundesregierung aus einem System der
Preiskontrolle, wie es seit mehreren Jahren in
Luxemburg und Belgien mit einer staatlich regulierten,
indexierten Preisobergrenze für Erdölerzeugnisse
praktiziert wird?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 30. März 2026
Der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Bundesregierung dauert an
und ist noch nicht abgeschlossen. Eine belastbare Aussage zu etwaigen
Vor- und Nachteilen im Sinne der Fragestellung ist daher derzeit nicht
möglich.
74. Abgeordneter
Tobias Teich
(AfD)
Wie setzen sich die Komponenten des täglichen
Erdgasverbrauchs in Deutschland nach Kenntnis
der Bundesregierung zusammen, und welcher
Anteil des eingesetzten Erdgases wird dabei zur
Stromerzeugung genutzt (bitte nach absoluten
Mengen und prozentualem Anteil sowie nach
Kraftwerkstypen aufschlüsseln)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 2. April 2026
Die Zusammensetzung des täglichen Erdgasverbrauchs in Deutschland
schwankt u. a. aufgrund saisonaler Faktoren stark.
Im Jahr 2025 setzte sich der Erdgasverbrauch auf Basis vorläufiger
Zahlen wie folgt zusammen:
Terawattstunden
(TWh)
Prozent
Industrie 305 35,3
Stromversorgung 116,5 13,5
Fernwärme 68,5 7,9
Haushalte 261 30,2
Gewerbe, Handel, Dienstleistungen 112 13,0
Verkehr 0,5 0,1
Informationen zur Aufteilung des Erdgasverbrauchs im Bereich der
Stromerzeugung nach Kraftwerkstypen liegen der Bundesregierung
nicht vor.
75. Abgeordnete
Dr. Julia Verlinden
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Von welchem Verbrauch von Erdgas und Heizöl
im Wärmesektor in den Anwendungsfällen, die
unter die geplante Grüngas- bzw.
Grünheizölquote fallen, geht die Bundesregierung für die
Jahre 2025 bis 2030 aus, bzw. welche Daten
wurden ermittelt (bitte für jedes Jahr jeweils für
Erdgas und Heizöl den Verbrauch in kWh angeben),
und welchen Effekt hat nach Kenntnis der
Bundesregierung die in den Eckpunkten der
Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zum
Gebäudemodernisierungsgesetz vorgesehene Grüngas-
und Grünheizölquote auf den Verbrauch von
fossilem Öl und Gas?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 31. März 2026
Die Fragen nach dem künftigen Verbrauch von Erdgas und Heizöl im
Wärmemarkt wird die Bundesregierung sowohl bei der Erarbeitung des
Gesetzentwurfs für ein Gebäudemodernisierungsgesetz als auch bei der
Erarbeitung von Eckpunkten für eine Grüngas-/Grünheizöl-Quote
behandeln.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz
und für Verbraucherschutz
76. Abgeordnete
Dr. Christina
Baum
(AfD)
Unter welchen gesetzlichen Voraussetzungen
(insbesondere § 97 der Strafprozessordnung) können
nach Kenntnis der Bundesregierung
Strafverfolgungsbehörden auf Inhalte der elektronischen
Patientenakte (ePA) zugreifen, und plant die
Bundesregierung eine explizite gesetzliche
Ergänzung, um Willkür zu vermeiden?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 2. April 2026
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
erarbeitet derzeit in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für
Gesundheit eine gesetzliche Klarstellung, die vorsieht, dass die Daten
der elektronischen Patientenakte nach dem Fünften Buch
Sozialgesetzbuch ausdrücklich dem Beschlagnahmeschutz nach der
Strafprozessordnung unterfallen. Ein konkreter Regelungsvorschlag soll in Kürze durch
das BMJV vorgelegt werden. Hinsichtlich der ursprünglichen
Erwägungsgründe, bisher auf eine entsprechende Klarstellung zu verzichten,
wird auf die Bundestagsdrucksache 19/18793, S. 113, verwiesen.
77. Abgeordneter
Tobias Matthias
Peterka
(AfD)
Sieht die Bundesregierung gesetzgeberischen
Handlungsbedarf, um das Erstellen bzw. die
Verbreitung pornografischer Deepfake-Aufnahmen
unter Strafe zu stellen, und wenn ja, in welcher
Form, oder erachtet sie die bisherigen
Straftatbestände für ausreichend (vgl. www.nzz.ch/internati
onal/pornografische-deepfakes-die-deutsche-regie
rung-zieht-nach-vorwuerfen-gegen-den-schauspie
ler-christian-ulmen-strafverschaerfungen-vor-ld.1
930580, abgerufen am 24. März 2026)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 31. März 2026
Die Parteien der Regierungskoalition haben im Koalitionsvertrag
vereinbart, Strafbarkeitslücken bei bildbasierter sexualisierter Gewalt zu
schließen und dabei auch Deepfakes und deren Zugänglichmachung
gegenüber Dritten zu erfassen (Zeilen 2880 folgende).
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird in
Kürze den Entwurf eines Gesetzes gegen digitale Gewalt vorlegen,
welches ein Gesamtkonzept zum Schutz vor digitaler Gewalt enthält und an
die gängigen Erscheinungsformen digitaler Gewalt anknüpft, darunter
insbesondere auch sexualisierte Deepfakes. Der Entwurf enthält sowohl
strafrechtliche Anpassungen zur Umsetzung der oben genannten
Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag als auch Maßnahmen, die Betroffene
von digitaler Gewalt in die Lage versetzen, auf zivilrechtlichem Wege
effektiver gegen Verletzungen ihrer Persönlichkeitsrechte vergehen zu
können.
78. Abgeordneter
Ulrich von Zons
(AfD)
Würden vor dem Hintergrund der Debatte um die
Einführung eines neuen § 201b des
Strafgesetzbuches, welcher die „Verletzung von
Persönlichkeitsrechten durch täuschende Inhalte“ unter
Strafe stellen soll, mittels eines Computerprogramms
erstellte oder veränderte Inhalte, welche durch
„KI-generiert“ oder vergleichbare Merkmale
gekennzeichnet werden, unter den neu definierten
Tatbestand fallen (www.lto.de/recht/nachrichten/
n/entwurf-bmjv-verschaerfungen-stgb-strafrecht-s
chutz-gegen-digitale-gewalt)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 2. April 2026
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den
Entwurf eines Gesetzes gegen digitale Gewalt erarbeitet, der auch den
Schutz des Persönlichkeitsrechts an das digitale Zeitalter anpasst. Der
Entwurf wird derzeit regierungsintern abschließend abgestimmt und soll
zeitnah veröffentlicht werden. Dem soll nicht vorgegriffen werden.
79. Abgeordneter
Ulrich von Zons
(AfD)
Wie bewertet die Bundesregierung vor dem
Hintergrund des Urteils des Anwaltssenats des
Bundesgerichtshofs (BGH), dass Anwälte dauerhaft
einen Kanzleiraum zur Verfügung stellen müssen,
den Ansatz, den § 27 Absatz 1 der
Bundesrechtsanwaltsordnung dahingehend anzupassen, dass
eine Flexibilisierung der Kanzleipflicht für
Rechtsanwälte ermöglicht wird (BGH, Urteil vom
1. Dezember 2025 – AnwZ (Brfg) 50/24)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 2. April 2026
Die Bundesregierung prüft derzeit unter Einbeziehung der
Rechtsanwaltschaft, ob und gegebenenfalls welcher Anpassungsbedarf in diesem
Bereich besteht.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend
80. Abgeordnete
Misbah Khan
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wann stellt das Bundesministerium für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend die im
Bundeshaushalt 2026 zugesagten und aktuell
ausstehenden Mittel dem Bundesprogramm
Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule (GF-H)
über eine neue Förderrichtlinie zur Verfügung,
und inwieweit beabsichtigt das
Bundesministerium eine Bereitstellung von Mitteln über 2026
hinaus, um die Bildungs- und
Zukunftsperspektiven junger Menschen mit Migrationsgeschichte
und Fluchterfahrung nachhaltig zu unterstützen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand
vom 2. April 2026
Allen Trägern, die das Bundesprogramm Garantiefonds Hochschule
umsetzen, wurden für das Jahr 2026 Zuwendungsbescheide in voller Höhe
erteilt. Das Programm wurde 2026 nahtlos fortgeführt.
Mit Blick auf das angesprochene Auslaufen der Richtlinien
Garantiefonds Hochschule am 31. Dezember 2025 hat das Bundesministerium
für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend über ein Merkblatt
die Umsetzung des Programms gemäß den §§ 23 und 44 der
Bundeshaushaltsordnung ermöglicht.
Zurzeit wird geprüft, inwieweit, mit Blick auf die Erweiterung des
Zuständigkeitsbereichs des früheren Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend um den Bereich Bildung, im Themenfeld
Integration, Chancengerechtigkeit und Bildung Synergien erzielt werden
können. Diese Prüfung umfasst auch den Zeitraum ab 2027, weswegen
auf Ihre Frage zu geplanten Mitteln über 2026 hinaus noch keine
Auskunft gegeben werden kann.
81. Abgeordneter
Sebastian Maack
(AfD)
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus
den Ergebnissen der Umfrage „Trendbefragung
Kinderwünsche“, und beabsichtigt sie, die
Umfrage zu veröffentlichen, und wenn ja, wann, und
wenn nein, warum nicht (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/4096,
Anlage 1, S. 4)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand
vom 2. April 2026
Für die repräsentative Befragung wurden 1.532 Personen (609 Eltern
und 923 Kinderlose) im Alter von 16 bis 49 Jahren dazu befragt, welche
Voraussetzungen für die Erfüllung von Kinderwünschen erfüllt sein
müssen bzw. welche individuellen Hinderungsgründe bestehen.
Ähnliche Befragungen hatte das Bundesministerium für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend bereits 2020 und 2023 in Auftrag gegeben.
Die Ergebnisse der Befragung fließen in die internen Diskussions- und
Entscheidungsprozesse ein.
Die Ergebnisse bestätigen, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie
zentral ist, aber auch, dass Zukunftsängste eine Rolle spielen.
Die Ergebnisse bestärken die Bundesregierung darin, den
eingeschlagenen Kurs fortzusetzen: mit weiteren Investitionen in die
Kindertagesbetreuung, Anreizen für eine partnerschaftliche Aufgabenteilung sowie der
Förderung von Gleichstellung und einer familienfreundlichen
Arbeitswelt.
Eine Veröffentlichung der kompletten Umfrage ist zurzeit nicht geplant.
82. Abgeordnete
Jamila Schäfer
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Teilt die Bundesregierung die vom CDU-
Bundestagsabgeordneten Dr. Christoph Ploß geäußerte
Einschätzung, HateAid sei eine
„linksaktivistische Organisation“, und ist nach Ansicht der
Bundesregierung „Demokratie leben!“ ein
„Förderprogramm für linksaktivistische Organisationen“
(https://x.com/i/status/2035028364164002133)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand
vom 2. April 2026
Die Bundesregierung kommentiert die Aussagen von Abgeordneten
nicht.
83. Abgeordneter
David Schliesing
(Die Linke)
Wird es eine vierte Phase des Bundesprogramms
„Kultur macht stark“ (ab 2028) geben, und wenn
ja, welchen konkreten Zeitplan verfolgt die
Bundesregierung bei der Umsetzung für die
Erarbeitung und Veröffentlichung der Förderrichtlinie,
der Bekanntgabe der ausgewählten
Programmpartner und die Etatisierung, um eine lückenlose
Fortführung der Projektförderung für die lokalen
Bündnisse sicherzustellen (bitte entsprechend
aufführen), und mit welchen Haushaltsmitteln
kalkuliert die Bundesregierung für die neue
Förderphase derzeit?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 31. März 2026
Die aktuelle Förderphase des Förderprogramms „Kultur macht stark.
Bündnisse für Bildung“ endet am 31. Dezember 2027.
Aktuell werden die Möglichkeiten für eine Anschlussfinanzierung mit
Blick auf die haushälterischen Rahmenbedingungen im
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend geprüft.
84. Abgeordneter
Sascha Wagner
(Die Linke)
Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko,
dass der Ausschluss bestimmter Personengruppen
vom Spracherwerb zu sozialer Isolation,
wachsender Ungleichheit und erhöhter Vulnerabilität
gegenüber Diskriminierung, Ausbeutung und
Abhängigkeiten führt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 2. April 2026
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor.
85. Abgeordneter
Christian Zaum
(AfD)
Wird sich die Bundesregierung vor dem
Hintergrund des in Medienberichten wiedergegebenen
kürzlichen Vorfalls an der Joseph-Beuys-
Gesamtschule in Kleve, wo Lehrkräfte im Nachhinein
möglicherweise empfahlen, dass Schüler aus
Rücksicht auf den „Ramadan“ ihr Pausenbrot
heimlich essen mögen, durch eigene Maßnahmen
dafür einsetzen, eine islamische Einflussnahme
auf deutsche Schulen zu verhindern, und wenn ja,
durch welche Maßnahmen (Quelle: www1.wd
r.de/nachrichten/rheinland/streit-ramadan-schuele
r-kleve-100.html)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 2. April 2026
Es ist Ausdruck der Religionsausübungsfreiheit aus Artikel 4 des
Grundgessetzes, dass Schülerinnen und Schüler auch in der Schule fasten
können. Gleichwohl haben sie auch im Ramadan die Pflicht, daran
mitzuarbeiten, dass die Aufgaben der Schule erfüllt und die Bildungsziele
erreicht werden können.
Wenn Schülerinnen und Schüler versuchen die Dominanz religiöser
Regeln durchzusetzen, sind Lehrkräfte und Schulleitungen in ihrem
Handeln besonders gefordert, klare Regelungen durchzusetzen. Für die
Schulen und die Lehrkräftefortbildung auch im Bereich des Umgangs
mit religiös motivierten Konflikten in der Schule sind nach der föderalen
Ordnung der Bundesrepublik Deutschland die Länder zuständig. Die
Bundesregierung setzt sich im Rahmen der verfassungsrechtlichen
Kompetenzverteilung für ein respektvolles und tolerantes Miteinander in
einer pluralistischen Gesellschaft mit verschiedenen Maßnahmen auch
an Schulen ein.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales
86. Abgeordnete
Ayse Asar
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche konkreten Maßnahmen plant die
Bundesregierung, um die besonderen Bedingungen der
nebenberuflichen und zeitlich begrenzten
Lehrtätigkeit von Expertinnen und Experten aus der
Berufspraxis bei der Neuregelung des
Sozialversicherungsrechts in Umsetzung des „Herrenberg-
Urteils“ verlässlich zu berücksichtigen, und
inwieweit prüft sie hierzu (etwa im Rahmen des
angekündigten Referentenentwurfs zur Reform
des Statusfeststellungsverfahren), für diesen
Personenkreis mit einer
sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung eine rechtssichere
Bagatellgrenze von bis zu vier
Semesterwochenstunden einzuführen, um sowohl
Scheinselbstständigkeit zu verhindern als auch die Funktionsfähigkeit
der praxisnahen Hochschullehre bürokratiearm zu
gewährleisten (www.che.de/2026/herrenberg-urte
il-stellt-hochschulen-vor-grosse-herausforderunge
n-rund-95-000-lehrbeauftragte-betroffen/)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 30. März 2026
Im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode ist vereinbart, das
Statusfeststellungsverfahren zu reformieren. Das
Gesetzgebungsverfahren ist für dieses Jahr geplant. Zum Stand des regierungsinternen
Abstimmungsverfahrens nimmt die Bundesregierung nicht Stellung.
87. Abgeordneter
Lorenz Gösta
Beutin
(Die Linke)
Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu
der Rechtsfrage gebildet, ob es mit dem
subjektivöffentlichen Rechtsanspruch auf
Schulkinderbetreuung nach § 24 des Achten Buches
Sozialgesetzbuch ab dem Schuljahr 2026/2027 sowie
mit Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes,
der UN-Kinderrechtskonvention und der UN-
Behindertenrechtskonvention vereinbar ist, wenn
Assistenzleistungen für Kinder mit
Behinderungen in Ferienzeiten und/oder anteiligen Zeiten der
Schulkinderbetreuung als Leistungen nach § 113
des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX)
statt nach § 112 SGB IX eingeordnet werden und
dadurch einkommens- und vermögensabhängige
Antragserfordernisse sowie ggf. daraus
resultierende Kostenbeteiligungen der Eltern
Voraussetzung der Teilnahme an der Schulkinderbetreuung
werden, und wenn ja, wie lautet diese, und sieht
sie diesbezüglich gesetzgeberischen
Handlungsbedarf?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 2. April 2026
Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Zweiten Teil des Neunten
Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) können Kinder und Jugendliche mit
(drohenden) körperlichen oder geistigen Behinderungen bzw.
Sinnesbeeinträchtigungen erhalten. Die Länder und Kommunen vollziehen das
Recht der Eingliederungshilfe in eigener Zuständigkeit. Den zuständigen
Trägern der Eingliederungshilfe obliegt die im Einzelfall zu treffende
Entscheidung über die Zuordnung der notwendigen
Unterstützungsleistungen zum Bereich der Sozialen Teilhabe oder der Teilhabe an Bildung.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind nachrangig. Im
Schulbereich ist es grundsätzlich Aufgabe der Schule, eine inklusive Betreuung
sicherzustellen. Die Angebote für die Schul-, Nachmittags- und
Ferienhortbetreuung in den Schulen sind in den Ländern unterschiedlich
hinsichtlich des leistungsberechtigten Personenkreises, des
Betreuungsumfangs sowie der Verschränkung mit dem Unterricht ausgestaltet.
Bestimmte Leistungen der Eingliederungshilfe hat der Gesetzgeber von
der Heranziehung von Einkommen und Vermögen ausgenommen. Dazu
zählen unter anderem die Leistungen zur Teilhabe an Bildung nach
§ 112 Absatz 1 Nummer 1 SGB IX. Für Leistungen der Sozialen
Teilhabe für Kinder im Schulalter ist – außer für heilpädagogische Leistungen
– hingegen grundsätzlich ein Kostenbeitrag zu leisten. Mit der
Freistellung bestimmter Leistungen der Eingliederungshilfe – als Ausnahme
vom Grundsatz der Kostenheranziehung – wollte der Gesetzgeber
sicherstellen, dass die damit verbundenen Möglichkeiten der
Eingliederung in die Gesellschaft nicht aus finanziellen Gründen vernachlässigt
oder gar verhindert werden. Dabei wurde der Fokus für Schulkinder vor
allem darauf gelegt, den Schulbesuch zu ermöglichen oder zu
erleichtern.
Der Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der
Kinder- und Jugendhilfe, den das Bundesministerium für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 23. März 2026 vorgelegt hat,
enthält die Regelung, dass auch Assistenzleistungen im Bereich der
Sozialen Teilhabe kostenbeitragsfrei werden für Kinder und Jugendliche mit
(drohenden) körperlichen oder geistigen Behinderungen. Diese
Änderung soll mit der Zusammenführung der Zuständigkeiten für Leistungen
der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen
unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe in Kraft treten.
88. Abgeordnete
Cansin Köktürk
(Die Linke)
Welche Konstellationen hält die Bundesregierung
für denkbar, in denen bei Sanktionen „in Fällen
mit minderjährigen Kindern nach Einschätzung
des Jobcenters kein Härtefall vorliegt“
(Bundestagsdrucksache 21/3541, S. 61), aber gleichwohl
„an die Befugnis des Jobcenters zur
Datenübermittlung zum Schutz des Kindeswohls an das
zuständige Jugendamt nach § 71 Absatz 1 Satz 6
SGB X zu denken“ ist (ebd.), bzw. wann kann
eine Sanktion gegenüber jemandem in einer
Bedarfsgemeinschaft mit Kindern keinen Härtefall
für die Kinder, aber trotzdem eine
Kindeswohlgefährdung darstellen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 2. April 2026
Im Rahmen der Prüfung eines dritten aufeinanderfolgenden
Meldeversäumnisses soll eine Gelegenheit zur persönlichen Anhörung nach § 31a
Absatz 2 Satz 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch n. F. erfolgen.
Auf dieser Grundlage wird u. a. geprüft, ob im konkreten Einzelfall eine
außergewöhnliche Härte vorliegt. Dabei werden sämtliche Personen der
Bedarfsgemeinschaft, insbesondere auch minderjährige Kinder,
berücksichtigt. Denkbar ist eine Fallkonstellation, in der dem Jobcenter zwar
keine Anhaltpunkte für eine außergewöhnliche Härte vorliegen, aber
eine zukünftige Kindeswohlgefährdung nicht generell ausgeschlossen
werden kann. Deshalb ist als zusätzlicher Schutz für Kinder vorgesehen,
dass die Jobcenter mit der Kinder- und Jugendhilfe zusammenarbeiten.
Zum Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe wird auf die Antwort
der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/4288
verwiesen.
89. Abgeordneter
Reinhard Mixl
(AfD)
Trifft es zu, dass bestimmte Bevölkerungsteile in
Staaten wie Israel, der Türkei und weiteren
Ländern Rentenleistungen aus Deutschland
(sogenannte Fremdrenten) auf Grundlage besonderer
gesetzlicher Regelungen erhalten, und wenn ja,
welche Kosten entstehen dadurch für die
deutschen Beitrags- und Steuerzahler?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 1. April 2026
Nach dem Fremdrentengesetz (FRG) werden für einen bestimmten
Personenkreis auch ausländische Versicherungszeiten für die deutsche
Rente berücksichtigt und hieraus Leistungen erbracht. Dieser Personenkreis
steht im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg und seinen Folgen
und umfasst nach dem Bundesvertriebenengesetz anerkannte
Vertriebene, Aussiedlerinnen und Aussiedler sowie Spätaussiedlerinnen und
Spätaussiedler sowie NS-Verfolgte mit Zugehörigkeit zum deutschen
Sprach- und Kulturkreis.
Verziehen FRG-Berechtigte in einen Mitgliedstaat der Europäischen
Union beziehungsweise nach Liechtenstein, Norwegen, Island oder in
die Schweiz, ist die FRG-Rente weiterzuzahlen. Bei einem Verzug
außerhalb dieser Länder – beispielsweise nach Israel oder in die Türkei
– kann die FRG-Rente nur unter besonderen, eng begrenzten
Vertrauensschutzgründen weitergezahlt werden (Geburt vor dem 19. Mai 1950 und
Aufenthaltsverlegung ins Ausland vor dem 19. Mai 1990).
Hinsichtlich der Frage nach den für die deutschen Beitrags- und
Steuerzahlenden entstehenden Kosten ist darauf hinzuweisen, dass FRG-
Rentenanteile als nicht beitragsgedeckte Leistungen pauschal über die
Bundeszuschüsse zur Rentenversicherung abgegolten werden.
90. Abgeordneter
Manfred Schiller
(AfD)
Inwieweit führt nach Auffassung der
Bundesregierung die Kombination aus Grundsicherung,
Minijob-Regelungen und steuerlich-
transferbedingten Grenzbelastungen dazu, dass für
Erwerbstätige nur geringe Anreize bestehen, ihre
Arbeitszeit über geringfügige Beschäftigung hinaus
auszuweiten, vor dem Hintergrund, dass Länder wie
Dänemark ohne ein vergleichbares System (www.
xn--dnischesrecht-bfb.de/sozialbeitr%C3%A4ge-i
n-d%C3%A4nemark) mit etwa gleicher
durchschnittlicher Wochenarbeitszeit je Erwerbstätigem
(https://ec.europa.eu/eurostat/web/products-eurost
at-news/w/ddn-20250514-1), aber niedrigerer
Erwerbsquote (www.destatis.de/Europa/DE/Home/F
unctions/_tabellen.html#408274; https://eures.eur
opa.eu/living-and-working/labour-market-informa
tion/labour-market-information-denmark_de) und
ohne Mindestlohn (https://eures.europa.eu/living-
and-working/living-and-working-conditions-euro
pe/living-and-working-conditions-denmark_de)
eine robustere wirtschaftliche Entwicklung
aufweisen (siehe Destatis-Daten zu Arbeitslosigkeit,
Verschuldung und BIP-Wachstum), und liegen der
Bundesregierung Berechnungen dazu vor, welche
gesamtwirtschaftlichen Effekte – insbesondere im
Hinblick auf Arbeitsvolumen, Produktivität und
Bruttoinlandsprodukt – bei einer Übertragung
entsprechender struktureller Elemente des dänischen
Modells auf Deutschland zu erwarten wären?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 2. April 2026
Mit dem 12. Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
(Bürgergeld-Gesetz) wurde in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
der Freibetrag auf Erwerbseinkommen zwischen 520 Euro und
1.000 Euro von 20 Prozent auf 30 Prozent erhöht. Damit wurde der
Anreiz verstärkt, die Arbeitszeit auszuweiten und eine
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen.
Der Übergangsbereich in der Sozialversicherung setzt im Entgeltbereich
von derzeit 603,01 Euro bis 2.000 Euro im Monat zusätzliche Anreize,
über einen Minijob hinaus eine Beschäftigung aufzunehmen oder
auszuweiten, indem er die Belastung durch Sozialversicherungsbeiträge
absenkt.
Berechnungen zu gesamtwirtschaftlichen Effekten einer Übertragung
des dänischen Wirtschafts- und Sozialstaatsmodells auf Deutschland
liegen der Bundesregierung nicht vor. Laut Eurostat liegt die
Erwerbslosenquote im Jahr 2025 in Deutschland mit 3,8 Prozent deutlich niedriger
als in Dänemark mit 6,4 Prozent. Zudem liegt die durchschnittliche
normalerweise geleistete Wochenarbeitszeit laut Eurostat im Jahr 2024 in
Deutschland mit 34,8 Wochenstunden höher als Dänemark mit 33,5
Wochenstunden. Auch die Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten liegt in
Deutschland mit 21,8 Wochenstunden höher als in Dänemark mit 18,5
Wochenstunden.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales
und Staatsmodernisierung
91. Abgeordneter
Robin Jünger
(AfD)
Beabsichtigt die Bundesregierung vor dem
Hintergrund der am 26. März 2026 vorgestellten
hessischen Agenda „Rechenzentren in Hessen“,
bundesrechtliche oder untergesetzliche Anpassungen
zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für
Rechenzentren in Hessen zu prüfen, und falls ja,
welche konkreten Änderungen des Bundesrechts
oder der untergesetzlichen Regulierung
beabsichtigt die Bundesregierung zu prüfen, um planbare
und international wettbewerbsfähige Stromkosten,
transparente Netzanschlussbedingungen sowie
rechtssichere Vorgaben für Energieeffizienz und
Abwärmenutzung zu gewährleisten, und bis wann
will sie hierzu Ergebnisse aus den angekündigten
Bund-Länder-Dialogen vorlegen (https://digitales.
hessen.de/sites/digitales.hessen.de/files/2026-03/e
rgebnisse_der_arbeitsgruppen-rechzentren_hesse
n.pdf und https://bmds.bund.de/fileadmin/BMDS/
Dokumente/Publikationen/260312_BMDS_Temp
late-RZ-Strategie_V2_barrierefrei_final.pdf)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Thomas Jarzombek
vom 2. April 2026
Die Rechenzentrumsstrategie der Bundesregierung wurde am 18. März
2026 vorgelegt. Darin sind Maßnahmen enthalten sowohl zur
Überarbeitung des Vergabeverfahrens zum Netzanschluss auf Ebene der
Übertragungs- und Verteilnetzebene als auch zur Novellierung des
Energieeffizienzgesetzes. Auch weitere Arbeiten werden angekündigt für mögliche
zukünftige rechtliche Anpassungen, wie z. B. für Regelungen zu einer
Gewerbesteueraufteilung bei Rechenzentren. Alle rechtlichen
Anpassungen, die im Rahmen der Rechenzentrumsstrategie diskutiert werden
sollen, beziehen sich auf ganz Deutschland.
92. Abgeordnete
Rebecca Lenhard
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viel Prozent der deutschen Haushalte gelten
nach aktuellen Feststellungen der
Bundesnetzagentur gemäß der Verordnung über die
Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit
Telekommunikationsdiensten (TKMV) als
ausreichend mit Breitband versorgt, und bei wie vielen
dieser als „versorgt“ eingestuften Haushalte wird
die Versorgung ausschließlich durch
Satelliteninternet sichergestellt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Thomas Jarzombek
vom 30. März 2026
Die Bundesnetzagentur wertet aufgrund der derzeit vorliegenden
Datenlage ausschließlich leitungsgebundene Anschlüsse aus und stuft auf
Basis der gültigen Schwellenwerte Verordnung über die
Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten
(TKMV) (15 Mbit/s Download und 5 Mbit/s Upload) rund 1,8 Mio.
(entspricht rund 1,4 Mio. Adressen) von 41 Mio. Haushalten
(Datenstand: 31. Dezember 2024) als potenziell unterversorgt ein. Diese Werte
beziehen sich ausschließlich auf leitungsgebundene Anschlussoptionen
und betrachten eine Kombination aus Upload und Download, bei denen
mindestens einer der beiden Werte unter dem Schwellenwert der TKMV
liegt. Damit sind 4,39 Prozent der Haushalte potenziell
leitungsgebunden unterversorgt und 96,96 Prozent gelten als leitungsgebunden
versorgt. Funkbasierte Anschlussoptionen werden in dieser Betrachtung
nicht einbezogen. Da die konkrete Versorgung am Standort stark von
verschiedenen Faktoren abhängt und dadurch volatil ist, kann nur im
Einzelfall die Eignung einer funkbasierten Lösung bewertet werden.
Sofern funkbasierte Technologien als geeignet am Standort bewertet
werden können, zeigt die Praxis, dass diese die Anzahl potenziell
unterversorgter Adressen stark senken. Eine angepasste Datenerhebung der
Versorgungsdaten des Mobilfunks soll die Datenlage hier zukünftig
verbessern.
Versorgungsdaten der Satellitenanbieter liegen der Bundesnetzagentur
derzeit nicht vor, wobei abstrakte Aussagen von Satellitenanbietern aus
Sicht der Bundesnetzagentur nicht geeignet sind, die Versorgung vor Ort
zu bewerten. Dies liegt daran, dass hierfür die lokalen Voraussetzungen
erfüllt sein müssen. Dazu gehören insbesondere ein freier Blick zum
Himmel sowie das Fehlen von Signalverschattungen durch Gebäude
oder andere Hindernisse. Diese Aspekte müssen vor Ort im Einzelfall
geprüft werden, um eine realistische Einschätzung der tatsächlichen
Versorgung zu ermöglichen. Eine Aussage dahingehend, wie viel Prozent
der versorgten Adressen über Satelliteninternet angeschlossen sind, lässt
sich anhand der vorhandenen Datenlage nicht bestimmen.
93. Abgeordnete
Dr. Anna
Lührmann
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Stelle innerhalb der Bundesregierung
„beobachtet Entwicklungen, die nationale und
europäische Rechtsvorschriften, insbesondere den
Digital Services Act (DSA), tangieren könnten“
(vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine
Mündliche Frage 58, Plenarprotokoll 21/64), und
wie wird mit diesen umgegangen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Thomas Jarzombek
vom 1. April 2026
Innerhalb der Bundesregierung beobachten die jeweils federführenden
Bundesministerien im Austausch mit den jeweils zuständigen
Durchsetzungsbehörden Entwicklungen, die nationale und europäische
Rechtsvorschriften tangieren können, und reagieren in geeigneter Weise.
94. Abgeordnete
Dr. Anna
Lührmann
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Mit welchen Unternehmen hat sich der
Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung,
Dr. Karsten Wildberger, wann getroffen, um über
technische Möglichkeiten zur Bekämpfung
sexueller Gewalt im Internet zu sprechen (vgl. Video
des Bundesministeriums für Digitales und
Staatsmodernisierung vom 26. März 2026: https://socia
l.bund.de/@BMDS/116294788472222147)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Thomas Jarzombek
vom 1. April 2026
Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische
Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und
Staatsminister pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der
Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller
gesellschaftlichen Gruppen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher
geführter Gespräche bzw. deren Ergebnisse – einschließlich Telefonate –
besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch
nicht durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung
in der Antwort zu der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagdrucksache 18/1174). Es ist weder rechtlich geboten, noch im
Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen
Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B. sämtliche
Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und
Teilnehmern) vollständig zu erfassen oder entsprechende
Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Sexuelle Gewalt gegen
Frauen ist ebenso wie Hasskriminalität und Hetze im digitalen Raum für
die Bundesregierung inakzeptabel. Der Bundesminister für Digitales und
Staatsmodernisierung Dr. Karsten Wildberger führt regelmäßig
Gespräche mit Unternehmen aus für die Fragestellung relevanten Bereichen. Im
Rahmen dieser Gespräche werden auch die Themen im Sinne der
Fragestellung regelmäßig adressiert, ebenso im Austausch mit Akteuren der
Zivilgesellschaft. Neben dem Bundesminister selbst nehmen auch
andere Ebenen des Hauses das Thema der sexuellen Gewalt in geführten
Gesprächen auf.
95. Abgeordnete
Rebecca Lenhard
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche wesentlichen deutschen und europäischen
Unternehmen sieht die Bundesregierung in ihrer
Rechenzentrumsstrategie (vgl. https://bmds.bun
d.de/fileadmin/BMDS/Dokumente/Publikationen/
260312_BMDS_Template-RZ-Strategie_V2_barr
ierefrei_final.pdf, Seite 30) jeweils auf den
einzelnen Ebenen des Technologie-Stacks von
Hardware bis Software konkret als innovative Anbieter
für den Aufbau und die Ausrüstung von
Rechenzentren an (bitte konkret nach Stack-Ebene
auflisten)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Thomas Jarzombek
vom 2. April 2026
Die Rechenzentrumsstrategie der Bundesregierung trifft keine Vorgaben
oder Ziele speziell zu einzelnen Technologie-Stacks oder der Nutzung
spezieller Anbieter in diesen Stacks, insbesondere aus
wettbewerbsrechtlichen Gründen. Rechenzentrumsprojekte sind grundsätzlich
privatwirtschaftliche Projekte, in denen eigenständig über die Wahl der
Anbieter entschieden wird. Eine umfassende Liste mit entsprechenden
Anbietern wurde aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht aufgestellt und
liegt somit auch nicht vor.
96. Abgeordnete
Rebecca Lenhard
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Trifft es weiterhin zu, dass keine
Bestandsaufnahme und kein Monitoring digitaler Abhängigkeiten
der Bundesverwaltung in Planung sind (siehe
Antw
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- part_of_vorgang → Mögliche Abschaffung des Ehegattensplittings und der kostenlosen Mitversicherung des Ehepartners in der gesetzlichen Krankenversicherung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Mögliche Einflussnahme der EU auf die Wahlen in Mitgliedsstaaten (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Mögliche PFAS-Belastung von Wildtieren und landwirtschaftlichen Böden durch Windenergieanlagen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Mögliche Übertragung der Interessenvertretung Deutschlands in Teheran auf eine Schutzmacht (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Möglichkeit nationaler Ausnahmen vom russischen Ölimportverbot im Versorgungsnotfall (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Nachfrage zur Reaktivierung der Bahnstrecke Flensburg-Niebüll (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Nutzung von Militäreinrichtungen in Deutschland durch die Streitkräfte der USA oder Israels im Iran-Konflikt (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Personelle und räumliche Ausstattung des Bundespolizeireviers Oldenburg Hauptbahnhof (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Pläne zur Abschaffung der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern in der GKV (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Planstellen für die Fußverkehrsstrategie des Bundes (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Potenzial der heimischen Biogasproduktion bis 2030 und 2040 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Prüfung der Förderfähigkeit der Desiderius-Erasmus-Stiftung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Realisierte und geplante Lärmschutzwände an Autobahnen mit integrierten Photovoltaik-Elementen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Rechtsstaatliche Standards bei EU-Sanktionen gegen Einzelpersonen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Rentenleistungen für Personen in Israel, der Türkei und weiteren Ländern (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Ressortübergreifende Beratungen zur Bekämpfung der russischen Schattenflotte (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Risikobewertung des Ausschlusses von Personengruppen vom Spracherwerb als Ursache sozialer Isolation (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Rückstellungen von Wehrübungen bei Reservisten seit dem Jahr 2013 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Schutz der Lausitzer Neiße vor einer ökologischer Verschlechterung durch die Flutung des Tagebaus Turów (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Schutz unkontaktierter indigener Völker (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Sozialversicherungsrechtliche Regelung für nebenberufliche Lehrbeauftragte nach dem "Herrenberg-Urteil" (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Staatsangehörigkeit männlicher Tatverdächtiger bei Gruppenvergewaltigungen im Zeitraum 2015 bis 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Städte und Gemeinden mit dem höchsten Anstieg von Baulandpreisen in den letzten zehn Jahren (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Stand der Voranfrage für eine UFK-Garantie zum LNG-Projekt in der Provinz Rio Negro in Argentinien (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Stationäre Behandlungen psychisch erkrankter Kinder und Jugendlicher in den vergangenen fünf Jahren (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Stationierungsplanung für das Arrow-Waffensystem am Standort Husum/Schwesing (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Statistik zu Gewalt gegen Frauen unter Zuwanderern (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Teilnahme des Bundesministers Alois Rainer an einer Veranstaltung des CSU-Kreisverbandes Aschaffenburg-Land im Spessartwald (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Teilnahme von Bundesministerin Katherina Reiche an der CERAWeek in Houston (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Tierschutzverstöße in Schlachteinrichtungen in den vergangenen drei Jahren (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Treffen des Bundesministers Dr. Karsten Wildberger mit Unternehmen zur Bekämpfung sexueller Gewalt im Internet (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Treffen zwischen Vertretern der Bundesregierung und des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2026 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Überarbeitung der Leitlinien "Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern" (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Umsetzung der Gemeinschaftsaufgabe Naturschutz und Klimaanpassung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Umsetzung der Stichtagsverlängerung der tariflichen Zusatzrente in der Landwirtschaft (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Unerlaubte Grenzübertritte im Januar und Februar 2026 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Unterstützung von gewaltbereiten Linksextremisten durch die Rote Hilfe e. V. (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verbesserung der Rahmenbedingungen für Rechenzentren in Hessen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verbreitung von Beiträgen zu einer sogenannten Volksrepublik Narwa in Estland (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Vereinbarkeit der Aussagen von Bundesministerin Katherina Reiche zu den Klimazielen mit den Klimaverpflichtungen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Vereinbarkeit einkommensabhängiger Assistenzleistungen für Kinder mit Behinderungen in der Schulkinderbetreuung mit dem Grundgesetz und UN-K (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Vereinbarkeit von aus russischem Rohöl hergestellten Blendingprodukten mit EU-Sanktionsrecht (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verfügbarkeit von injizierbarem Östrogen für Hormonersatztherapien (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Vergleichende Wirtschaftlichkeitsbewertung von Bodenaustauschsanierung und hydraulischer Abstromsicherung am Verladebahnhof II des Tanklager (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Veröffentlichung eines Entwurfs für ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Versorgungssicherheit mit Erdgas in Deutschland (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verwertung und Entsorgung des Aushub- und Ausbruchmaterials beim Bau der zweiten S-Bahn-Stammstrecke München (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Vierte Förderphase des Bundesprogramms "Kultur macht stark" ab 2028 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Völkerrechtliche Bewertung des Angriffs auf den Iran (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Vor- und Nachteile staatlicher Preiskontrolle für Erdölerzeugnisse nach dem luxemburgischen und belgischem Modell (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Wartezeiten auf Therapieplätze für gesetzlich versicherte Kinder und Jugendliche (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Weitergabe von Metadaten deutscher Staatsangehöriger an US-Behörden zwischen 2020 und 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Wiederherstellung der A 100 in Fahrtrichtung Norden (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Wohngeldempfänger in Mecklenburg-Vorpommern zwischen 2022 und 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Ziel der Klimaneutralität bis 2045 trotz kritischer Äußerungen der Bundesministerin Katherina Reiche (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zugriff von Strafverfolgungsbehörden auf die elektronische Patientenakte (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zusammensetzung des täglichen Erdgasverbrauchs in Deutschland (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)