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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

dip / drucksache 02.04.2026 · WP 21 · 21/5159 · Schriftliche Fragen · Original ↗
142 Fragen mit Antwort – die Suche findet sie einzeln
  1. Schriftliche Frage 1 von Dr. Götz Frömming (AfD): Welche Veranstaltungen sind vor dem Hintergrund der Bundesförderung der Stiftung Berliner Mauer mit einem Sonderprogramm anlässlich des 65.…
  2. Schriftliche Frage 2 von Pierre Lamely (AfD): Welche konkreten Ergebnisse mit Blick auf die in der Regierungserklärung des Bundeskanzlers Friedrich Merz vom 18. März 2026 angekündigten P…
  3. Schriftliche Frage 3 von Doris Achelwilm (DIE LINKE): Liegen der Bundesregierung vergleichende Wirtschaftlichkeitsberechnungen zwischen einer Ausweitung der Bodenaustausch-Sanierung am Verladeba…
  4. Schriftliche Frage 4 von Jan van Aken (DIE LINKE): Gab es ein Disziplinarverfahren gegen die Ministerialrätin G. H. im Bundesministerium der Finanzen wegen ihres Auftritts als Rednerin bei ei…
  5. Schriftliche Frage 5 von Hauke Finger (AfD): Werden im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Schwarzarbeit durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im Falle der Einleitung von Ordnun…
  6. Schriftliche Frage 6 von Hauke Finger (AfD): Wird im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Schwarzarbeit durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im Falle der Einleitung von Ordnungs…
  7. Schriftliche Frage 7 von Sascha Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie sollen die aus einer vom Bundesminister der Finanzen Lars Klingbeil anvisierten Übergewinnsteuer generierten Mehreinnahmen (vgl. www.spi…
  8. Schriftliche Frage 8 von Dr. Anna Rathert (AfD): Plant die Bundesregierung eine Abschaffung des Ehegattensplittings und der kostenlosen Mitversicherung des Ehepartners in der gesetzlichen K…
  9. Schriftliche Frage 9 von Georg Schroeter (AfD): Welche Einrichtungen des Bundes befinden sich im Bundestagswahlkreis Hamm – Unna II (144) (bitte die Bezeichnung und postalische Anschrift a…
  10. Schriftliche Frage 10 von Dr. Christina Baum (AfD): Wie hoch war der Anteil der männlichen Tatverdächtigen nach Staatsangehörigkeit bei Gruppenvergewaltigungen jährlich zwischen 2015 und 2025…
  11. Schriftliche Frage 11 von René Bochmann (AfD): Wie erklärt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der mir bekannten Finanzierungslücke von rund 500 Mio. Euro bei der Bundespolizei sowie…
  12. Schriftliche Frage 12 von Marcus Bühl (AfD): Wurden aus den Mitteln des Bundesministeriums des Innern für 2026 Aufklärungsdrohnen für den Grenzschutz beschafft?
  13. Schriftliche Frage 13 von Marcus Bühl (AfD): Ist zukünftig geplant, Drohnen zur Aufklärung an der Grenze und zum Schutz der Einsatzkräfte an der Grenze einzusetzen?
  14. Schriftliche Frage 14 von Marcus Bühl (AfD): Erfolgt eine Zusammenarbeit mit den Grenzpolizeikräften deutscher Nachbarländer, zum Beispiel Österreichs, die mittels Drohnen Grenzgebiete…
  15. Schriftliche Frage 15 von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Waren nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Beamtinnen und -beamte an der von der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (…
  16. Schriftliche Frage 16 von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Kommen an den deutschen Binnengrenzen und in Aufnahmeeinrichtungen (wie beispielsweise bei Lage- und Risikobewertungen oder Überwachungs- un…
  17. Schriftliche Frage 17 von Martin Hess (AfD): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur aktuellen Unterstützung von gewaltbereiten Linksextremisten durch die Rote Hilfe e. V., und we…
  18. Schriftliche Frage 18 von Nicole Höchst (AfD): Hat sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund aktueller gerichtlicher Entscheidungen im Zusammenhang mit der Berichterstattung der Correc…
  19. Schriftliche Frage 19 von Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung eigene oder fremde Erkenntnisse zu den transnationalen Logistikstrukturen der Harakat Ashab al-Yamin al-Islamiya, in…
  20. Schriftliche Frage 20 von Sascha Lensing (AfD): Welche Kapazitäten bestehen derzeit bundesweit zur Inhaftnahme ausreisepflichtiger Personen für bis zu 24 Monate, um die auf europäischer Eb…
  21. Schriftliche Frage 21 von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche aktuellen statistischen Erhebungen liegen der Aussage des Bundeskanzlers Friedrich Merz, ein beachtlicher Teil der Gewalt gegen Fraue…
  22. Schriftliche Frage 22 von Edgar Naujok (AfD): Wie viele Metadaten deutscher Staatsangehöriger wurden von 2020 bis 2025 durch deutsche Bundesbehörden an staatliche US-amerikanische Stelle…
  23. Schriftliche Frage 23 von Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat das Bundesministerium des Innern bereits über die Förderfähigkeit und Förderung (§ 2 Absatz 1 und § 3 Absatz 1 des Stiftungsfinanzierung…
  24. Schriftliche Frage 24 von Andreas Paul (AfD): Wie stellt sich der aktuelle Stand der personellen Ausstattung und der baulichen Kapazitäten des Bundespolizeireviers am Hauptbahnhof Oldenb…
  25. Schriftliche Frage 25 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Welche Treffen zwischen Vertretern der Bundesregierung und des Bundesverfassungsgerichts wurden bisher im Jahr 2026 anberaumt bzw. durchgefü…
  26. Schriftliche Frage 26 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Wie viele Verfahren im Zusammenhang mit der Zurückweisung von Asylsuchenden sind derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung an deutschen Geri…
  27. Schriftliche Frage 27 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Wie viele illegale Grenzübertritte stellte die Bundespolizei in den Monaten Januar und Februar 2026 fest, und die Veranlassung welcher Maßna…
  28. Schriftliche Frage 28 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welchem genauen Zeitraum konnten sich Antragstellerinnen und Antragssteller beim Förderaufruf 2025 zum Asyl-, Migrations- und Integration…
  29. Schriftliche Frage 29 von Sascha Wagner (DIE LINKE): Welche Folgen erwartet die Bundesregierung für die Integrations- und Berufssprachkurslandschaft, insbesondere für die wirtschaftliche Stabil…
  30. Schriftliche Frage 30 von Dr. Götz Frömming (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass die Satzung der Deutschen Schule Thessaloniki dahingehend geändert werden soll, dass auch nicht…
  31. Schriftliche Frage 31/32 von Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Übernahme der afghanischen Botschaft in Berlin durch einen Vertreter der Taliban, und wie posi…
  32. Schriftliche Frage 33 von Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Stellt nach Auffassung der Bundesregierung ihre Erlaubnis, Vertreter der Taliban einreisen zu lassen, in deren Folge die Übernahme der afgha…
  33. Schriftliche Frage 34 von Vinzenz Glaser (DIE LINKE): Plant die Bundesregierung derzeit, die Wahrnehmung deutscher Interessen in Teheran (Iran) angesichts einer eingeschränkten Funktionsfähigkei…
  34. Schriftliche Frage 35 von Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konzeptionellen und operativen Planungen verfolgt die Bundesregierung gemeinsam mit Frankreich zur Ausgestaltung der angekündigten In…
  35. Schriftliche Frage 36 von Pierre Lamely (AfD): Ist der Bundesregierung die Studie „The Managed Ballot: The EU’s Playbook for Shaping National Elections“ (MCC Brussels, März 2026) mit den…
  36. Schriftliche Frage 37 von Pierre Lamely (AfD): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass EU-Sanktionen gegen Einzelpersonen ohne vorherige Anhörung und Offenlegung der Bewei…
  37. Schriftliche Frage 38 von Max Lucks (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welchen aktuellen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung zur angekündigten Überarbeitung der Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewälti…
  38. Schriftliche Frage 39 von Cansu Özdemir (DIE LINKE): Inwiefern nutzen oder nutzten die Streitkräfte der USA oder Israels militärische Einrichtungen auf deutschem Staatsgebiet, wie beispielsweis…
  39. Schriftliche Frage 40 von Cansu Özdemir (DIE LINKE): Wer leitet nach Kenntnis der Bundesregierung die afghanische Botschaft in Berlin (bitte nach faktischer und De-jure-Leitung differenzieren),…
  40. Schriftliche Frage 41 von Lea Reisner (DIE LINKE): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich etwaiger Beteiligung von US-Militär- Einrichtungen auf deutschem Staatsgebiet an ak…
  41. Schriftliche Frage 42 von Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung bereits eine Bewertung darüber vorgenommen, ob der Angriff der USA und Israels auf den Iran seit dem 28. Februar 202…
  42. Schriftliche Frage 43 von Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung die aktuellen Auswirkungen des Kriegs der USA und Israels mit dem Iran auf den Irak, insbesondere im Hinbli…
  43. Schriftliche Frage 44 von Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Unterstützt die Bundesregierung den völkerrechtlichen Grundsatz, dass bei unkontaktierten indigenen Gemeinschaften aufgrund ihrer Isolation…
  44. Schriftliche Frage 45 von Robin Wagener (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann fanden ressortübergreifende Beratungen auf der Ebene Referatsleitung oder höher zur Bekämpfung der russischen Schattenflotte statt (z.…
  45. Schriftliche Frage 46 von Robin Wagener (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die sogenannte Volksrepublik Narwa, und wenn ja, wie lauten diese, und welche Schlussfolgerungen z…
  46. Schriftliche Frage 47 von Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE): Wie viele Beschaffungsvorhaben (Anzahl und Gesamtvolumen) hat das Bundesministerium der Verteidigung seit dem 1. März 2022 initiiert, und wi…
  47. Schriftliche Frage 48 von Stephan Brandner (AfD): Wie hat sich die Anzahl der Rückstellungen von Wehrübungen bei Reservisten seit dem Jahr 2013 jährlich entwickelt (bitte Anzahl und Zeitdaue…
  48. Schriftliche Frage 49 von Vinzenz Glaser (DIE LINKE): Welche Ausgaben des Bundeshaushalts sind seit Beginn der Kampagne „Wofür würdest duʼs machen?“ für Werbung der Bundeswehr entstanden (einsch…
  49. Schriftliche Frage 50 von Kurt Kleinschmidt (AfD): Ist der Bundeswehrstandort Husum beziehungsweise der angegliederte Außen-Standort Schwesing für die Stationierung des Arrow Weapon System fo…
  50. Schriftliche Frage 51 von Jan Ralf Nolte (AfD): Plant die Bundesregierung den Einsatz mobiler Recruiting-Teams der Bundeswehr zur gezielten Gewinnung von Reservisten?
  51. Schriftliche Frage 52 von Donata Vogtschmidt (DIE LINKE): Welche Beschaffungs- oder Erprobungsvorhaben – einschließlich Pilotprojekte – verfolgt das Bundesministerium der Verteidigung im Bereich KIb…
  52. Schriftliche Frage 53 von Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hält die Bundesregierung die von der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche geäußerte Vorstellung, Klimaneutralität 20…
  53. Schriftliche Frage 54 von Ayse Asar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie stellt die Bundesregierung in ihrer Rolle als Hauptzuwendungsgeber sicher, dass Forschungsprojekte mit Auftraggebern aus Drittstaaten de…
  54. Schriftliche Frage 55 von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit welchem Ziel nimmt die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche vom 23. bis zum 25. März 2026 an der CERAWeek in Hou…
  55. Schriftliche Frage 56 von Jörg Cezanne (DIE LINKE): Wie hoch wird nach Schätzungen der Bundesregierung das Potenzial der heimischen Biogasproduktion im Jahr 2030 und im Jahr 2040 sein, in Anbe…
  56. Schriftliche Frage 57 von Jörg Cezanne (DIE LINKE): Hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) den öffentlichen Brief der Arbeitsgemeinschaft Balkonkraftwerk vom 3. März 2026…
  57. Schriftliche Frage 58 von Thomas Dietz (AfD): Welche konkreten Pläne verfolgt die Bundesregierung angesichts der aktuellen globalen Ölmarktsituation und der Empfehlungen der Internationa…
  58. Schriftliche Frage 59 von Leif-Erik Holm (AfD): Mit welcher prozentualen Senkung des aktuellen durchschnittlichen Preises für Benzin und des aktuellen durchschnittlichen Preises für Diesel…
  59. Schriftliche Frage 60 von Leif-Erik Holm (AfD): Liegen der Bundesregierung Daten und Studien zur Preisentwicklung von Kraftstoffen nach Einführung einer Begrenzung der Preiserhöhungen an T…
  60. Schriftliche Frage 61 von Julian Joswig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Teilt die Bundesregierung die von der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche am 23. März 2026 auf der CERAWeek in Hous…
  61. Schriftliche Frage 62 von Enrico Komning (AfD): Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an mit negativen Preisen gehandeltem Strom, der in den Jahren 2019 bis 2025 ins Au…
  62. Schriftliche Frage 63 von Steffen Kotré (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung die Vereinbarkeit des Imports von Erdöl oder Erdölprodukten, die aus Mischungen („Blending“) von russischem…
  63. Schriftliche Frage 64 von Steffen Kotré (AfD): Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung nach geltendem EU-Sanktionsrecht die Möglichkeit, dass Deutschland im Falle einer außergewöhnliche…
  64. Schriftliche Frage 65 von Dr. Rainer Kraft (AfD): Hat die Bundesregierung eine Einschätzung zu der Frage vorgenommen, wer die laufenden Kosten für Gaskraftwerke tragen wird, die nur selten S…
  65. Schriftliche Frage 66 von Ina Latendorf (DIE LINKE): Plant die Bundesregierung hinsichtlich der drohenden Schließung des BSH-Werkes in Nauen (www.igmetall-berlin.de/aktuelles/meldung/solida rit…
  66. Schriftliche Frage 67 von Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welchen Einfluss haben die Regelungen der ab 1. Januar 2024 gültigen Richtlinie „Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe ‚ Verbesserun…
  67. Schriftliche Frage 68 von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass sich infolge der Preissteigerungen seit 2021 bereits 45 Prozent der Ver…
  68. Schriftliche Frage 69 von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass die Lebensmittelpreise seit 2021 infolge des Angriffs auf die Ukraine um ca. 30 Prozent…
  69. Schriftliche Frage 70 von Tamara Mazzi (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung der seit Ende Januar 2026 vorliegenden Voranfrage im Bereich der Garantien für Ungebundene Finanzkredite (UFK), die…
  70. Schriftliche Frage 71 von Tamara Mazzi (DIE LINKE): Liegt bezugnehmend auf die Antworten der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 95 auf Bundestagsdrucksache 21/4115 sowie zu Frage 70…
  71. Schriftliche Frage 72 von Reinhard Mixl (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung die derzeitige Versorgungssicherheit mit Erdgas in Deutschland, und welche Maßnahmen wurden aktuell ergriff…
  72. Schriftliche Frage 73 von Ines Schwerdtner (DIE LINKE): Welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung aus einem System der Preiskontrolle, wie es seit mehreren Jahren in Lux…
  73. Schriftliche Frage 74 von Tobias Teich (AfD): Wie setzen sich die Komponenten des täglichen Erdgasverbrauchs in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung zusammen, und welcher Anteil…
  74. Schriftliche Frage 75 von Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Von welchem Verbrauch von Erdgas und Heizöl im Wärmesektor in den Anwendungsfällen, die unter die geplante Grüngas- bzw. Grünheizölquote fal…
  75. Schriftliche Frage 76 von Dr. Christina Baum (AfD): Unter welchen gesetzlichen Voraussetzungen (insbesondere § 97 der Strafprozessordnung) können nach Kenntnis der Bundesregierung Strafverfolg…
  76. Schriftliche Frage 77 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Sieht die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf, um das Erstellen bzw. die Verbreitung pornografischer Deepfake-Aufnahmen unter…
  77. Schriftliche Frage 78 von Ulrich von Zons (AfD): Würden vor dem Hintergrund der Debatte um die Einführung eines neuen § 201b des Strafgesetzbuches, welcher die „Verletzung von Persönlichkei…
  78. Schriftliche Frage 79 von Ulrich von Zons (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Urteils des Anwaltssenats des Bundesgerichtshofs (BGH), dass Anwälte dauerhaft eine…
  79. Schriftliche Frage 80 von Misbah Khan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann stellt das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend die im Bundeshaushalt 2026 zugesagten und aktuell ausste…
  80. Schriftliche Frage 81 von Sebastian Maack (AfD): Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der Umfrage „Trendbefragung Kinderwünsche“, und beabsichtigt sie, die Umfrage…
  81. Schriftliche Frage 82 von Jamila Schäfer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Teilt die Bundesregierung die vom CDU- Bundestagsabgeordneten Dr. Christoph Ploß geäußerte Einschätzung, HateAid sei eine „linksaktivistisch…
  82. Schriftliche Frage 83 von David Schliesing (DIE LINKE): Wird es eine vierte Phase des Bundesprogramms „Kultur macht stark“ (ab 2028) geben, und wenn ja, welchen konkreten Zeitplan verfolgt die Bun…
  83. Schriftliche Frage 84 von Sascha Wagner (DIE LINKE): Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass der Ausschluss bestimmter Personengruppen vom Spracherwerb zu sozialer Isolation, wachsend…
  84. Schriftliche Frage 85 von Christian Zaum (AfD): Wird sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund des in Medienberichten wiedergegebenen kürzlichen Vorfalls an der Joseph-Beuys- Gesamtschu…
  85. Schriftliche Frage 86 von Ayse Asar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die besonderen Bedingungen der nebenberuflichen und zeitlich begrenzten Lehrtätigke…
  86. Schriftliche Frage 87 von Lorenz Gösta Beutin (DIE LINKE): Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Rechtsfrage gebildet, ob es mit dem subjektivöffentlichen Rechtsanspruch auf Schulkinder…
  87. Schriftliche Frage 88 von Cansin Köktürk (DIE LINKE): Welche Konstellationen hält die Bundesregierung für denkbar, in denen bei Sanktionen „in Fällen mit minderjährigen Kindern nach Einschätzung…
  88. Schriftliche Frage 89 von Reinhard Mixl (AfD): Trifft es zu, dass bestimmte Bevölkerungsteile in Staaten wie Israel, der Türkei und weiteren Ländern Rentenleistungen aus Deutschland (soge…
  89. Schriftliche Frage 90 von Manfred Schiller (AfD): Inwieweit führt nach Auffassung der Bundesregierung die Kombination aus Grundsicherung, Minijob-Regelungen und steuerlichtransferbedingten G…
  90. Schriftliche Frage 91 von Robin Jünger (AfD): Beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der am 26. März 2026 vorgestellten hessischen Agenda „Rechenzentren in Hessen“, bundesr…
  91. Schriftliche Frage 92 von Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viel Prozent der deutschen Haushalte gelten nach aktuellen Feststellungen der Bundesnetzagentur gemäß der Verordnung über die Mindestanf…
  92. Schriftliche Frage 93 von Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Stelle innerhalb der Bundesregierung „beobachtet Entwicklungen, die nationale und europäische Rechtsvorschriften, insbesondere den Di…
  93. Schriftliche Frage 94 von Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit welchen Unternehmen hat sich der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, Dr. Karsten Wildberger, wann getroffen, um über…
  94. Schriftliche Frage 95 von Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche wesentlichen deutschen und europäischen Unternehmen sieht die Bundesregierung in ihrer Rechenzentrumsstrategie (vgl. https://bmds.bun…
  95. Schriftliche Frage 96 von Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Trifft es weiterhin zu, dass keine Bestandsaufnahme und kein Monitoring digitaler Abhängigkeiten der Bundesverwaltung in Planung sind (siehe
  96. Schriftliche Frage 97 von Edgar Naujok (AfD): Wie beabsichtigt der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung Dr. Karsten Wildberger vor dem Hintergrund des steigenden Energie…
  97. Schriftliche Frage 98 von Edgar Naujok (AfD): Beabsichtigt der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung Dr. Karsten Wildberger zukünftig bei Entscheidungen zu Vorhaben wie d…
  98. Schriftliche Frage 99 von Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie plant die Bundesregierung die Fahrgastschifffahrt bei der Elektrifizierung von Fahrgastschiffen in Zukunft zu fördern, und wie hoch schä…
  99. Schriftliche Frage 100 von Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Anteil der am Frankfurter Flughafen landenden Flugzeuge der Airbus- A320-F…
  100. Schriftliche Frage 101 von Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch sind die konkreten Anwalts- und Gerichtskosten, die im Rahmen des Verfahrens Fastned (und Tesla) gegen die Autobahn GmbH des Bundes…
  101. Schriftliche Frage 102 von Jorrit Bosch (DIE LINKE): Welche Projekte von Lärmschutzwänden an Autobahnen mit integrierten Fotovoltaik-Elementen wurden über die 2019 realisierte Pilotanlage bei A…
  102. Schriftliche Frage 103 von Victoria Broßart (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welchen Mengen wird das Aushub- und Ausbruchmaterial, das beim Bau der zweiten Stammstrecke in München anfällt, jeweils einer Verwertung…
  103. Schriftliche Frage 104 von Leon Eckert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Prüft die Bundesregierung vor dem Hintergrund der akuten Sanierungsbedürftigkeit einer Brücke der Bundesstraße 16 (B 16) über die Bundesauto…
  104. Schriftliche Frage 105 von Stefan Henze (AfD): Wie viele Planstellen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in welchen Ressorts und nachgeordneten Behörden derzeit mit der Erarbeitung, Ko…
  105. Schriftliche Frage 106 von Maximilian Kneller (AfD): Wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung die dreispurige Fahrbahn der A 100 in Fahrtrichtung Norden in einen voll funktionsfähigen Zustan…
  106. Schriftliche Frage 107 von Maximilian Kneller (AfD): Geht die Bundesregierung davon aus, dass der Rückbau der Transrapid-Versuchsanlage Emsland Kosten in Höhe von 39,3 Mio. Euro verursacht, wie…
  107. Schriftliche Frage 108 von Maximilian Kneller (AfD): Welche Kosten sind der Bundesregierung im Zusammenhang mit den Bauarbeiten auf der ICE- Strecke zwischen Köln Hauptbahnhof und Wuppertal Hau…
  108. Schriftliche Frage 109 von Kerstin Przygodda (AfD): Ist die Antwort der Bundesregierung auf meine Mündliche Frage 19 (vgl. Plenarprotokoll 21/64, S. 7754) so zu verstehen, dass die Bundesregie…
  109. Schriftliche Frage 110 von Dr. Till Steffen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wer fertigt die Knotenstudie zum Verbindungsbahnentlastungstunnel (VET) an (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 15…
  110. Schriftliche Frage 111 von Violetta Bock (DIE LINKE): Welche belastbaren Daten liegen der Bundesregierung über die Biomasse-Potenziale für die Berechnungen der THG-Quote und des Klimaschutzprogr…
  111. Schriftliche Frage 112 von Violetta Bock (DIE LINKE): Auf der Grundlage welcher Daten wurden die steigenden Einsparpotenziale bei der RED-III- Richtlinie im Verkehr bis 2030 und ab dem Jahr 2030…
  112. Schriftliche Frage 113 von Thomas Dietz (AfD): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Belastung von Wildtieren und landwirtschaftlichen Böden mit per- und polyfluorierten Alky…
  113. Schriftliche Frage 114 von Dr. Andrea Lübcke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum geplanten Investitionspaket und den Plänen einer Entsalzungsanlage der polnischen Regieru…
  114. Schriftliche Frage 115 von Dr. Andrea Lübcke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass eine geplante Flutung des Tagebaus Turów in Polen mit Wasser aus der Lausitzer Neiße nicht zu ei…
  115. Schriftliche Frage 116 von Raimond Scheirich (AfD): Weshalb hält die Bundesregierung weiterhin an dem Ziel der Klimaneutralität Deutschlands bis 2045 fest, obwohl die Bundesministerin für Wirt…
  116. Schriftliche Frage 117 von Julia Schneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hält die Bundesregierung noch an der im Koalitionsvertrag angekündigten Gemeinschaftsaufgabe Naturschutz und Klimaanpassung fest, und wenn j…
  117. Schriftliche Frage 118 von Christian Zaum (AfD): Wie rechtfertigt das Bundesamt für Naturschutz (BfN) vor dem Hintergrund seines gesetzlichen Neutralitätsgebotes die Beauftragung eines Fors…
  118. Schriftliche Frage 119 von Maik Brückner (DIE LINKE): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die derzeitige Verfügbarkeit von injizierbarem Östrogen für Hormonersatztherapien in Deutschl…
  119. Schriftliche Frage 120 von Christian Görke (DIE LINKE): Bis wann wird die Bundesregierung einen Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung vorlegen, für den es bisher nur ei…
  120. Schriftliche Frage 121 von Cansin Köktürk (DIE LINKE): Was war nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren die durchschnittliche Wartezeit auf einen Therapieplatz für gesetzl…
  121. Schriftliche Frage 122 von Cansin Köktürk (DIE LINKE): Wie viele Kinder und Jugendliche bis 21 Jahre wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren wegen psychischer Prob…
  122. Schriftliche Frage 123 von Cansin Köktürk (DIE LINKE): Wie viele Kinder und Jugendliche bis 21 Jahre wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren psychotherapeutisch be…
  123. Schriftliche Frage 124 von Martin Reichardt (AfD): Sind Medienberichte zutreffend, nach denen die Bundesregierung die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern bezüglich der gesetzlichen Kra…
  124. Schriftliche Frage 125 von Evelyn Schötz (DIE LINKE): Inwiefern ist die beschlossene Kürzung der kassenpsychotherapeutischen Honorare nach Einschätzung der Bundesregierung eine notwendige Folge…
  125. Schriftliche Frage 126 von Evelyn Schötz (DIE LINKE): Welche gesetzlichen Vorgaben hat der (erweiterte) Bewertungsausschuss bei seinen Honorarentscheidungen nach Kenntnis der Bundesregierung zu…
  126. Schriftliche Frage 127 von Martin Sichert (AfD): Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert (bitte die Gesamtzah…
  127. Schriftliche Frage 128 von Karl Bär (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie erklärt die Bundesregierung die Diskrepanz in den Daten zu den Exporten von in der EU verbotenen Pestiziden aus der Anlage zu Frage 10 i…
  128. Schriftliche Frage 129 von Andreas Bleck (AfD): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu möglichen Auswirkungen der aktuellen geopolitischen Spannungen im Nahen Osten auf die Prod…
  129. Schriftliche Frage 130 von Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann wird die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD auf Seite 39 in Zeile 1264 f. angekündigte Stichtagsverläng…
  130. Schriftliche Frage 131 von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Von wie vielen gravierenden Verstößen gegen tierschutzrechtliche Vorschriften in Schlachteinrichtungen hat die Bundesregierung in den vergan…
  131. Schriftliche Frage 132 von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was ist seit der Veröffentlichung der Ergebnisse der TIGER-Studie (www.fli.de/fileadmin/FLI/IT T/Projekte/TIGER/TIGER_Brosch%C3%BCre_A 4_int…
  132. Schriftliche Frage 133 von Mayra Vriesema (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hat sich die Bundesregierung bisher konkret für einen Erhalt des EU-Programms LEADER (https://eu-cap-network.ec.europa.eu/networking/l e…
  133. Schriftliche Frage 134 von Niklas Wagener (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie erklärt die Bundesregierung, dass bei einem als dienstlich und fachlich eingeordneten Termin des Bundesministers für Ernährung, Landwirt…
  134. Schriftliche Frage 135 von Mandy Eißing (DIE LINKE): Welchen Umfang haben die geplanten Kürzungen der Programme „weltwärts“ und „kulturweit“, und welche konkreten haushaltspolitischen Erwägunge…
  135. Schriftliche Frage 136 von Rocco Kever (AfD): Welche konkreten Kontrollmechanismen wurden im Projekt „Cash Transfers zur Ernährungssicherung und Abfederung der Folgen der COVID-19-Pandem…
  136. Schriftliche Frage 137 von Jamila Schäfer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wo soll die Nord-Süd-Kommission innerhalb der Bundesregierung eingebunden sein, und welche Haushaltsmittel werden ihr für die Arbeit zur Ver…
  137. Schriftliche Frage 138 von Jamila Schäfer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie sieht der Zeitplan zur Einsetzung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD genannten Nord-Süd-Kommission, die das Verhältnis D…
  138. Schriftliche Frage 139 von Caren Lay (DIE LINKE): Welche zehn Städte und Gemeinden hatten nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der letzten zehn Jahre den höchsten Anstieg von Baulandp…
  139. Schriftliche Frage 140 von Dario Seifert (AfD): Wie viele Empfänger von Wohngeld gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2022 bis 2025 in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt, u…
  140. Schriftliche Frage 141 von Mayra Vriesema (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung Erkenntnisse zum Potenzial leerstehender Büroflächen für die langfristige Umwandlung in Wohnraum (bitte in Quadratme…
  141. Schriftliche Frage 142 von Mayra Vriesema (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Projekte/Modellregionen werden eine Förderung über die Initiative „Gemeinsam gegen den Leerstand“ (www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/for schun…
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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 21/5159 21. Wahlperiode 02.04.2026 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Achelwilm, Doris (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Aken, Jan van (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Alhamwi, Alaa, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Al-Wazir, Tarek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 99, 100, 101 Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 54, 86 Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 55 Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 128 Bartsch, Dietmar, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10, 76 Beutin, Lorenz Gösta (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 87 Bleck, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129 Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Bock, Violetta (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 111, 112 Bosch, Jorrit (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102 Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Broßart, Victoria (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 103 Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119 Bühl, Marcus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12, 13, 14 Cezanne, Jörg (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56, 57 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58, 113 Dzienus, Timon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 130 Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 104 Eißing, Mandy (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135 Abgeordnete Nummer der Frage Emmerich, Marcel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 15, 16 Finger, Hauke (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5, 6 Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 30 Gambir, Schahina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 31, 32, 33 Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34, 49 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120 Henze, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Höchst, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59, 60 Joswig, Julian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 61 Jünger, Robin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91 Kaddor, Lamya (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 19, 35 Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136 Khan, Misbah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 80 Kleinschmidt, Kurt (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . 106, 107, 108 Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . 88, 121, 122, 123 Komning, Enrico (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Kotré, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63, 64 Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2, 36, 37 Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139 Lemke, Steffi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 67 Abgeordnete Nummer der Frage Lenhard, Rebecca (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 92, 95, 96 Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Lucks, Max (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 38 Lübcke, Andrea, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 114, 115 Lührmann, Anna, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 93, 94 Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 Mayer, Zoe, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 68, 69, 131, 132 Mazzi, Tamara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70, 71 Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72, 89 Müller, Sascha (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 7 Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22, 97, 98 Nolte, Jan Ralf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Notz, Konstantin von, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39, 40 Paul, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . 25, 26, 27, 77 Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 28 Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109 Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124 Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Roth, Claudia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 42, 43, 44 Abgeordnete Nummer der Frage Schäfer, Jamila (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 82, 137, 138 Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116 Schiller, Manfred (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 Schliesing, David (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83 Schneider, Julia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 117 Schötz, Evelyn (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 125, 126 Schroeter, Georg (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Schwerdtner, Ines (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 Seifert, Dario (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140 Sichert, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127 Steffen, Till, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 110 Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 Verlinden, Julia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Vriesema, Mayra (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 133, 141, 142, 143 Wagener, Niklas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 134 Wagener, Robin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 45, 46 Wagner, Sascha (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29, 84 Zaum, Christian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85, 118 Zons, Ulrich von (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78, 79 Drucksache 21/5159 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung Seite Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Achelwilm, Doris (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Aken, Jan van (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Finger, Hauke (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Müller, Sascha (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Schroeter, Georg (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Bühl, Marcus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Emmerich, Marcel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Höchst, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Kaddor, Lamya (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Notz, Konstantin von, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Paul, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 17, 18 Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 18 Wagner, Sascha (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Seite Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Gambir, Schahina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Kaddor, Lamya (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Lucks, Max (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 23 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23, 24 Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Roth, Claudia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 24, 25 Wagener, Robin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Bartsch, Dietmar, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Kleinschmidt, Kurt (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Nolte, Jan Ralf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Alhamwi, Alaa, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 31 Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 31 Cezanne, Jörg (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33, 34 Joswig, Julian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/5159 Seite Komning, Enrico (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Kotré, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36, 37 Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Lemke, Steffi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Mayer, Zoe, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 40, 41 Mazzi, Tamara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Schwerdtner, Ines (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Verlinden, Julia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Zons, Ulrich von (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Khan, Misbah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Schäfer, Jamila (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Schliesing, David (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Wagner, Sascha (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Zaum, Christian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 50 Beutin, Lorenz Gösta (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Seite Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Schiller, Manfred (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung Jünger, Robin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Lenhard, Rebecca (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 54, 56, 57 Lührmann, Anna, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 55, 56 Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57, 58 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr Al-Wazir, Tarek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 59, 60 Bosch, Jorrit (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Broßart, Victoria (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Henze, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62, 63 Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Steffen, Till, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Bock, Violetta (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64, 65 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Lübcke, Andrea, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 66, 67 Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Schneider, Julia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Drucksache 21/5159 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Seite Zaum, Christian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 70, 71 Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 Schötz, Evelyn (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72, 73 Sichert, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 74 Bleck, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 Dzienus, Timon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 Mayer, Zoe, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 Seite Vriesema, Mayra (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 Wagener, Niklas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Eißing, Mandy (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 Schäfer, Jamila (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82 Seifert, Dario (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83 Vriesema, Mayra (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/5159 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes 1. Abgeordneter Dr. Götz Frömming (AfD) Welche Veranstaltungen sind vor dem Hintergrund der Bundesförderung der Stiftung Berliner Mauer mit einem Sonderprogramm anlässlich des 65. Jahrestages des Mauerbaus am 13. August 2026 in Höhe von 250.000 Euro nach Kenntnis der Bundesregierung geplant (bitte den aktuellen Stand der Planungen und die beteiligten Verbände angeben), und werden Vertreter aller Fraktionen eingeladen und entsprechend beteiligt? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 2. April 2026 Zum 65. Jahrestag des Mauerbaus plant die Stiftung Berliner Mauer neben der zentralen Gedenkveranstaltung im Außengelände der Gedenkstätte am historischen Ort in der Bernauer Straße in Erinnerung an die Opfer von Mauer und Teilung ein Rahmenprogramm mit mehreren Teilen: Am Brandenburger Tor soll eine temporäre Open-Air-Ausstellung mit großformatigen Bildern zur Berliner Mauer entstehen, die über die zentralen Ereignisse im Jahr 1961 und die Auswirkungen auf die Stadt informiert. Diese Ausstellung wird in Kooperation mit der Kulturprojekte Berlin GmbH geplant. Am 13. August sowie am darauffolgenden Wochenende (15./16. August) sind an historischen Orten der Stiftung (u. a. Gedenkstätte Berliner Mauer, East Side Gallery, Parlament der Bäume gegen Krieg und Gewalt, Gedenkstätte Günter Litfin) Sonderführungen sowie Workshops, Drop- In-Angebote und Live-Speaking mit Guides geplant. Angedacht sind zudem eine Sonderausstellung im Besucherzentrum sowie inklusive Formate, interkultureller Austausch und Gespräche mit Zeitzeuginnen und Zeitzeugen. Eine Einladung von Vertreterinnen und Vertretern aller im Bundestag vertretenen Fraktionen zur Gedenkveranstaltung und dem begleitenden Rahmenprogramm ist vorgesehen. 2. Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) Welche konkreten Ergebnisse mit Blick auf die in der Regierungserklärung des Bundeskanzlers Friedrich Merz vom 18. März 2026 angekündigten Punkte („20. Sanktionspaket“, „Kreditauszahlung an die Ukraine“, „Sicherheit“, „vollständig integrierter Energie-Binnenmarkt“, „Kapitalmarkt-Union“, „Rückbau der Bürokratie“, „Wirtschaftskraft“, „Wettbewerbsfähigkeit“, „28. Regime“) kann der Bundeskanzler nach der Sitzung des Europäischen Rates vom 19./20. März 2026 vorweisen (bitte einzeln aufschlüsseln und ausführlich darlegen), und wie erklärt der Bundeskanzler diese Bilanz unter Berücksichtigung der von ihm in der Regierungserklärung getätigten Äußerung: „Ich reise heute Nachmittag zum Europäischen Rat nach Brüssel, wo Sie nicht gebraucht werden, meine Damen und Herren von der AfD“ (Plenarprotokoll 21/64, S. 7662)? Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 31. März 2026 Der Bundeskanzler hat in seiner Regierungserklärung am 18. März 2026 betont, dass der Fokus des Europäischen Rates am 19. März vor allem auf der Frage der Wettbewerbsfähigkeit liege und dass es diesbezüglich konkrete Beschlüsse geben werde. Die EU-Staats- und Regierungschefinnen und -chefs haben – maßgeblich auf Initiative der Bundesregierung – eine ehrgeizige Agenda für die europäische Wettbewerbsfähigkeit mit zahlreichen Maßnahmen und klaren Zeitzielen beschlossen. Diese Agenda deckt sich weitestgehend mit den Forderungen und Prioritäten der Bundesregierung und soll zu großen Teilen bereits 2026 umgesetzt werden. Die Beschlüsse des Europäischen Rates finden sich in den Schlussfolgerungen wieder: www.consilium.europa.eu/media/lwhk3itd/e n-20260319-european-council-conclusions.pdf. Zum Thema Ukraine einigten sich 25 EU-Mitgliedstaaten auf separate Schlussfolgerungen; diese sind unter folgendem Link abrufbar: www.co nsilium.europa.eu/media/jjnjakw1/en-20260319-text-ukraine.pdf. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 3. Abgeordnete Doris Achelwilm (Die Linke) Liegen der Bundesregierung vergleichende Wirtschaftlichkeitsberechnungen zwischen einer Ausweitung der Bodenaustausch-Sanierung am Verladebahnhof II des ehemaligen Tanklagers Bremen- Farge über die Liegenschaftsgrenze hinaus sowie einer mehrjährigen hydraulischen Abstromsicherung vor, und wenn ja, wie begründet sie die Entscheidung zu dieser Sanierungsmethode? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 1. April 2026 Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für die in der Fragestellung benannte Ausweitung der Bodensanierung über die Liegenschaftsgrenze hinaus ist aus Sicht der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) nicht erforderlich und wurde deshalb auch nicht durchgeführt. Die gewählte und derzeit in der Umsetzung befindliche Variante umfasst den Bodenaushub im Bereich des Schadenschwerpunktes, der sich innerhalb der Liegenschaft befindet und die Erfassung der im Grundwasser vorhandenen Schadstoffe über mehrere Förderbrunnen als hydraulische Abstromsicherung südlich der Baugrube sowie an bzw. außerhalb der Liegenschaftsgrenze. Diese Vorgehensweise ist nach Auffassung der beteiligten Gutachter, der zuständigen Bodenschutz- und Wasserbehörden (SUKW) und der BImA als Grundstückseigentümerin und Sanierungspflichtigen die technisch beste, wirtschaftlichste, funktionellste und zugleich ökologisch sinnvollste Variante. 4. Abgeordneter Jan van Aken (Die Linke) Gab es ein Disziplinarverfahren gegen die Ministerialrätin G. H. im Bundesministerium der Finanzen wegen ihres Auftritts als Rednerin bei einer Veranstaltung von Flick Gocke Schaumburg Partnerschaft mbB, und welche dienstrechtlichen Konsequenzen ergaben sich daraus? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 30. März 2026 Aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) folgt ein Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung, an dem die einzelnen Abgeordneten und die Fraktionen als Zusammenschlüsse von Abgeordneten nach Maßgabe der Ausgestaltung in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages teilhaben und dem grundsätzlich eine Antwortpflicht der Bundesregierung korrespondiert. Diese Antwortpflicht unterliegt jedoch verfassungsrechtlichen Grenzen (BVerfGE 124, 161, 188). Die vorliegende Schriftliche Frage betrifft eine Beschäftigte des Bundesministeriums der Finanzen. Die Beurteilung des dienstlichen Verhaltens von Beamtinnen und Beamten muss innerhalb der Schranken des Artikels 33 Absatz 2 GG erfolgen. Artikel 33 Absatz 2 GG ist ein grundrechtsgleiches Recht, das der einzelnen Beamtin/dem einzelnen Beamten einen Anspruch auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung vermittelt (vgl. BVerfGE 14, 492). Dabei entspricht es den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (Artikel 33 Absatz 5 GG), dass Beamtinnen und Beamte nur den Stellen ihres Dienstherrn gegenüber verantwortlich sind und dass auch nur diese Stellen zu einer Beurteilung selbiger befugt sind (vgl. BVerfGE 9, 268, 283 f.). Die einzelne Ministerialbeamtin/der einzelne Ministerialbeamte ist daher hinsichtlich ihrer/seiner Eignung, Befähigung und Leistung nicht Gegenstand parlamentarischer Kontrolle und öffentlicher Auseinandersetzung. Die beamtenverfassungsrechtlichen Vorschriften des Grundgesetzes beschränken insoweit den Informationsanspruch des Parlaments und werden durch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das den Regelungen des Personaldatenschutzes zugrunde liegt, noch ergänzt. Disziplinarverfahren betreffen regelmäßig personenbezogene Daten sowie Vorgänge aus dem persönlichen und dienstlichen Bereich einzelner Beamtinnen und Beamten. Deren Offenlegung würde in das verfassungsrechtlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen eingreifen. Die Bundesregierung ist insoweit verpflichtet, diese Rechte zu wahren. Dies gilt insbesondere für Angaben, die Rückschlüsse auf identifizierbare Personen zulassen, auch dann, wenn diese nicht ausdrücklich namentlich benannt werden. Darüber hinaus unterliegen Disziplinarverfahren nach den einschlägigen beamten- und disziplinarrechtlichen Vorschriften einer besonderen Vertraulichkeit. Dies betrifft sowohl laufende als auch abgeschlossene Verfahren. Eine weitergehende Auskunft würde zudem die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung beeinträchtigen, da sie geeignet wäre, die Vertraulichkeit interner Abläufe und die unvoreingenommene Durchführung dienstrechtlicher Verfahren zu gefährden. Vor diesem Hintergrund können zu Einzelfällen, insbesondere zu konkreten Maßnahmen, Vorwürfen oder Verfahrensständen, keine Angaben gemacht werden. 5. Abgeordneter Hauke Finger (AfD) Werden im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Schwarzarbeit durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im Falle der Einleitung von Ordnungswidrigkeits- bzw. Strafverfahren die Angaben zur Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen erhoben, und wenn ja, welches waren hierbei im Jahr 2025 jeweils die 13 Hauptherkunftsländer der Tatverdächtigen (bitte nach Staatsangehörigkeit und Anzahl auflisten)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 1. April 2026 Nein. In der Arbeitsstatistik der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung wird keine Differenzierung nach der Staatsangehörigkeit der Beschuldigten im Strafverfahren vorgenommen. 6. Abgeordneter Hauke Finger (AfD) Wird im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Schwarzarbeit durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im Falle der Einleitung von Ordnungswidrigkeits- bzw. Strafverfahren der Aufenthaltsstatus der Tatverdächtigen erhoben, und wenn ja, wie viele Tatverdächtige verfügten im Jahr 2025 lediglich über einen Aufenthaltsstatus aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen (vgl. die §§ 22 bis 26 des Aufenthaltsgesetzes; bitte möglichst differenziert nach Aufenthaltsstatus und Anzahl auflisten)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 1. April 2026 Nein. In der Arbeitsstatistik der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung wird keine Differenzierung nach dem Aufenthaltstitel der Beschuldigten im Strafverfahren vorgenommen. 7. Abgeordneter Sascha Müller (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie sollen die aus einer vom Bundesminister der Finanzen Lars Klingbeil anvisierten Übergewinnsteuer generierten Mehreinnahmen (vgl. www.spi egel.de/wirtschaft/service/spritpreise-klingbeil-pr ueft-uebergewinnsteuer-fuer-energieunternehme n-a-cd859567-ee6a-4c7a-ab0b-9521d64bca73) konkret zur Finanzierung einer Anpassung der Entfernungspauschale eingesetzt werden (insbesondere hinsichtlich Höhe der Anhebung, möglicher Staffelung nach Entfernung sowie zeitlicher Befristung), und welche quantifizierten Entlastungswirkungen ergeben sich daraus jeweils für die einzelnen Einkommensdezile der Haushalte in Deutschland (bitte die durchschnittliche absolute und relative Entlastung je Dezil angeben), insbesondere vor dem Hintergrund, dass von der steuerlichen Absetzbarkeit erfahrungsgemäß höhere Einkommen aufgrund ihres höheren Grenzsteuersatzes überproportional profitieren (vgl. www.agora-verkehrswende.de/fileadmin/Projekt e/2022/Pendlerpauschale/2022_08_10_Hintergrun dpapier_Pendlerpauschale_v17_final.pdf)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 31. März 2026 Die Erörterungen innerhalb der Bundesregierung sowie auf europäischer Ebene zu möglichen weiteren Maßnahmen infolge der Entwicklungen im Nahen und Mittleren Osten dauern an und sind noch nicht abgeschlossen. Eine belastbare Aussage im Sinne der Fragestellung ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt daher nicht möglich. 8. Abgeordnete Dr. Anna Rathert (AfD) Plant die Bundesregierung eine Abschaffung des Ehegattensplittings und der kostenlosen Mitversicherung des Ehepartners in der gesetzlichen Krankenversicherung, wie dies laut Medienberichten z. B. der Bundesminister der Finanzen Lars Klingbeil fordert, und wenn ja, hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu gebildet, wie diese möglichen Vorhaben mit dem zentralen Satz des Koalitionsvertrages „Leistungsträger und ihre Familien stehen im Mittelpunkt“ (siehe www.koal itionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag 2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 2, Zeile 65) in Einklang zu bringen sind, und wenn ja, wie lautet diese, und wie plant die Bundesregierung, Familien tatsächlich zu fördern und in den Mittelpunkt zu stellen (siehe hierzu die Berichterstattung: www.bild.de/politik/inland/xxl-reformen-klingbei l-will-ehegattensplitting-abschaffen-69c2bfdaffcd b2ce7075ca6d)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 1. April 2026 Die Aussagen des Bundesministers der Finanzen Lars Klingbeil zu möglichen Änderungen der derzeitigen Regelungen des Ehegattensplittings stehen für sich. In Bezug auf die kostenlose Mitversicherung wird auf den kürzlich vorgelegten Bericht der FinanzKommission Gesundheit verwiesen, der am 30. März an die Bundesministerin für Gesundheit Nina Warken übergeben wurde. Dieser wird aktuell geprüft und bewertet. 9. Abgeordneter Georg Schroeter (AfD) Welche Einrichtungen des Bundes befinden sich im Bundestagswahlkreis Hamm – Unna II (144) (bitte die Bezeichnung und postalische Anschrift angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 2. April 2026 Im Bundestagswahlkreis Hamm – Unna II (144) befinden sich die folgenden Bundeseinrichtungen: Kreisfreie Stadt Hamm – Hauptzollamt Bielefeld, Dienstort Hamm – Finanzkontrolle Schwarzarbeit/Bundesverwaltungsamt – FKS Hamm / BVA Hamm, Alter Uentroper Weg 2, 59071 Hamm – Bundespolizei Bundespolizeirevier Hamm; Willy-Brandt-Platz 1, 59065 Hamm – Bundesanstalt Technisches Hilfswerk THW-OV Hamm, Östingstraße 47, 59036 Hamm – Wasserstraßenneubauamt WNA Datteln DG Hamm, Adenauerallee 1, 59065 Hamm Stadt/Gemeinde Lünen – Bundesanstalt Technisches Hilfswerk THW-OV Lünen, Frydagstraße 22, 44536 Lünen Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 10. Abgeordnete Dr. Christina Baum (AfD) Wie hoch war der Anteil der männlichen Tatverdächtigen nach Staatsangehörigkeit bei Gruppenvergewaltigungen jährlich zwischen 2015 und 2025 (bitte die Gesamtzahl aller Tatverdächtigen angeben und die Top-13 Staatsangehörigkeiten für den Gesamtzeitraum benennen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 1. April 2026 Die Beantwortung Ihrer Frage erfolgt auf Basis von Auswertungen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). „Gruppenvergewaltigung“ ist weder ein feststehender juristischer Begriff noch lässt sich dieser Begriff einer bestimmten Strafvorschrift zuordnen. Es wird vor diesem Hintergrund sowie bezüglich der Interpretation der nachstehenden statistischen Daten aus der PKS auf die Ausführungen und Hinweise in der Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/1054 verwiesen, die fortgelten. Die Gesamtzahl der Tatverdächtigen (TV) zu den relevanten Straftatenschlüsseln der PKS entwickelte sich seit 2015 wie folgt: Jahr Straftatenschlüssel Straftatenbeschreibung Anzahl der TV insgesamt Anteil männlicher TV in Prozent 2015 111200 Vergewaltigung überfallartig (durch Gruppen) § 177 Abasatz 2 Nummer 2 StGB 80 98,8 2016 111200 Vergewaltigung überfallartig (durch Gruppen) § 177 Absatz 2 Nummer 2 StGB 90 100,0 2017 111200, 111300 Vergewaltigung überfallartig (durch Gruppen) § 177 Absatz 6 Nummer 2, Absatz 7 und 8 StGB, Vergewaltigung durch Gruppen § 177 Absatz 6 Nummer 2, Absatz 7 und 8 StGB 467 97,6 2018 111700* Vergewaltigung § 177 Absatz 6, 7, 8 StGB* 852 95,0 2019 111700* Vergewaltigung § 177 Absatz 6, 7, 8 StGB* 921 95,5 2020 111700* Vergewaltigung § 177 Absatz 6, 7, 8 StGB* 920 95,7 2021 111700* Vergewaltigung § 177 Absatz 6, 7, 8 StGB* 988 94,6 2022 111700* Vergewaltigung § 177 Absatz 6, 7, 8 StGB* 985 94,5 Jahr Straftatenschlüssel Straftatenbeschreibung Anzahl der TV insgesamt Anteil männlicher TV in Prozent 2023 111700* Vergewaltigung § 177 Absatz 6, 7, 8 StGB* 1.019 93,9 2024 111700* Vergewaltigung § 177 Absatz 6, 7, 8 StGB* 1.045 95,7 * In Kombination mit dem Fallfilter „Tatverdächtige alleinhandelnd: nein“ Die Aufschlüsselung der TV nach Staatsangehörigkeit seit 2015 kann der Anlage 1 entnommen werden.1 Die 13 häufigsten Staatsangehörigkeiten zu den in der Anlage ausgewiesenen TV in Summe von 2015 bis 2024 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Staatsangehörigkeit Anzahl der TV insgesamt Deutschland 3.712 Syrien   510 Afghanistan   449 Türkei   317 Irak   285 Rumänien   218 Bulgarien   169 Polen   120 Kosovo   107 Serbien   107 Eritrea    86 Pakistan    78 Iran    74 Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der PKS um eine Jahresstatistik handelt und zum Berichtsjahr 2025 noch keine qualitätsgesicherten und mit den Ländern abgestimmten PKS-Daten vorliegen. Diese werden erst nach der Vorstellung durch den Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt und den Vorsitzenden der Innenministerkonferenz, voraussichtlich im April 2026, veröffentlicht. 11. Abgeordneter René Bochmann (AfD) Wie erklärt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der mir bekannten Finanzierungslücke von rund 500 Mio. Euro bei der Bundespolizei sowie weiterhin bestehender Defizite bei der Ausstattung (insbesondere bei Digitalfunk, Fahrzeugen und Dienststellen), dass die im Bundeshaushalt 2024 bis 2026 vorgenommenen Mittelsteigerungen (von 4,636 Mrd. Euro auf 5,075 Mrd. Euro) offenkundig nicht ausreichen, um strukturelle Probleme zu beheben, und welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Einsatzfähigkeit der Bundespolizei nachhaltig sicherzustellen, insbesondere im Hinblick auf steigende Belastungen durch Grenzkontrollen, erhöhte Einsatzlagen im Bahnverkehr sowie den weiterhin hohen Überstundenbestand? 1 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/5159 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 31. März 2026 Eine Finanzierungslücke in Höhe von 500 Mio. Euro besteht nicht. Vielmehr sicherten und sichern die in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 durch den Haushaltsgesetzgeber beschlossenen Ansatzerhöhungen im Kapitel 0625 die haushälterische Unterlegung der bundespolizeilichen Aufgaben im Haushaltsvollzug im Rahmen der haushaltsrechtlichen Bestimmungen. Derzeit finden regierungsinterne Gespräche statt zur Aufstellung des Bundeshaushalts 2027 und der Finanzplanung bis 2030. Mit dem Beschluss über die Eckwerte ist Ende April 2026 zu rechnen. 12. Abgeordneter Marcus Bühl (AfD) Wurden aus den Mitteln des Bundesministeriums des Innern für 2026 Aufklärungsdrohnen für den Grenzschutz beschafft? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 2. April 2026 Die Bundespolizei setzt seit 2025 im Rahmen einer Pilotierung Unmanned Aircraft Systems (UAS) zur Unterstützung der allgemeinen Aufgabenwahrnehmung – einschließlich der grenzpolizeilichen Aufgaben – als ergänzendes Führungs- und Einsatzmittel ein. Im Jahr 2026 wurden seitens der Bundespolizei für den Grenzschutz darüber hinaus keine weiteren Aufklärungsdrohnen beschafft. 13. Abgeordneter Marcus Bühl (AfD) Ist zukünftig geplant, Drohnen zur Aufklärung an der Grenze und zum Schutz der Einsatzkräfte an der Grenze einzusetzen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 1. April 2026 Die Bundespolizei setzt im Rahmen einer Pilotierung Unmanned Aircraft Systems (UAS) zur Unterstützung der allgemeinen Aufgabenwahrnehmung – einschließlich der grenzpolizeilichen Aufgaben – als ergänzendes Führungs- und Einsatzmittel ein. Über den künftigen Einsatz von UAS wird auf Grundlage der Ergebnisse der Pilotierung entschieden. 14. Abgeordneter Marcus Bühl (AfD) Erfolgt eine Zusammenarbeit mit den Grenzpolizeikräften deutscher Nachbarländer, zum Beispiel Österreichs, die mittels Drohnen Grenzgebiete überwachen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 1. April 2026 Die Bundespolizei arbeitet mit den Kooperationspartnern der Nachbarstaaten eng und vertrauensvoll im Rahmen bestehender Vereinbarungen, Abkommen und bi- bzw. multilateralen Verträge zusammen. Die Regelungsumfänge beziehungsweise -inhalte solcher Dokumente beziehen sich auf die jeweiligen Handlungserfordernisse. Eine Ausweitung auf den grenzüberschreitenden Einsatz von Drohnen kommt nach Einführung bei der Bundespolizei im Ergebnis der Pilotierung grundsätzlich in Betracht. Dazu wird auf die oben stehende Antwort zu Frage 13 verwiesen. Der grenzüberschreitende Einsatz eigener und benachbarter UAS unterliegt darüber hinaus den geltenden luftverkehrsrechtlichen Regelungen sowie Abkommen über die Zusammenarbeit der Polizei- und Grenzbehörden. 15. Abgeordneter Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Waren nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Beamtinnen und -beamte an der von der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) unterstützten Übung an der finnisch-russischen Grenze beteiligt, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung ihren Einsatz europarechtlich (vgl. https://y le . f i / a /74-2021 6584)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 31. März 2026 Der Bundesregierung liegen derzeit keine Erkenntnisse darüber vor, dass deutsche Beamtinnen und Beamte, insbesondere Kräfte der Bundespolizei, an der von der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) unterstützten Übung an der finnisch-russischen Grenze beteiligt waren. 16. Abgeordneter Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kommen an den deutschen Binnengrenzen und in Aufnahmeeinrichtungen (wie beispielsweise bei Lage- und Risikobewertungen oder Überwachungs- und Erkennungssystemen) Systeme Künstlicher Intelligenz und automatisierter Entscheidungen (KI und automated decision-making, ADM) zum Einsatz (auch Erprobung), und wenn ja, welche sind dies konkret, und welchen Zweck erfüllen diese Systeme nach Einschätzung der Bundesregierung? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 1. April 2026 Im Sinne der Fragestellung wird zwischen dem Einsatz sowie der Erprobung von Systemen künstlicher Intelligenz und automatisierter Entscheidung an deutschen Binnengrenzen und in Aufnahmeeinrichtungen differenziert. Für den Bereich der Aufnahmeeinrichtungen liegt die Zuständigkeit für die Unterbringung bei den Ländern. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zum Einsatz oder zur Erprobung entsprechender Systeme im Sinne der Fragestellung vor. Im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei kommen an deutschen Binnengrenzen derzeit keine Systeme künstlicher Intelligenz oder automatisierter Entscheidungsfindung im Sinne der Anfrage zum Einsatz. Entsprechende Systeme werden auch nicht erprobt. Soweit Aufgaben an den Binnengrenzen in die Zuständigkeit der Länder fallen, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse zum Einsatz oder zur Erprobung entsprechender Systeme im Sinne der Fragestellung vor. 17. Abgeordneter Martin Hess (AfD) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur aktuellen Unterstützung von gewaltbereiten Linksextremisten durch die Rote Hilfe e. V., und welche Schlüsse zieht sie insgesamt unter Berücksichtigung dieses Vorgehens in Bezug auf das Verhältnis der Roten Hilfe e. V. zur freiheitlichendemokratischen Grundordnung (https://apollo-ne ws.net/eltern-der-hammerbande-sammeln-fuer-lin ksextreme-rote-hilfe/ sowie eine Pressemitteilung vom 24. März 2025 zu Daniela Klette: https://rot e-hilfe.de/meldungen/der-lange-atem-staatlicher-r epression-prozessauftakt-gegen-daniela-klette)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 31. März 2026 Der „Rote Hilfe e. V.“ (RH) ist mit rund 14.400 Mitgliedern und bundesweit rund 50 Ortsgruppen die größte und eine der wichtigsten Gruppierungen im deutschen Linksextremismus. Primäres Betätigungsfeld der RH ist die Unterstützung linksextremistischer Straftäter sowohl im Strafverfahren als auch während der Haftzeit. Sie bietet ihnen politischen und sozialen Rückhalt und leistet juristische sowie finanzielle Unterstützung mit dem Ziel, das strafrechtliche Abschreckungspotenzial zu mindern. Die RH sorgt für eine bundesweite Vernetzung, sichert innerhalb der Szene den übergreifenden Zusammenhalt der unterschiedlichen Strömungen und bietet einen Legitimationsrahmen für die Begehung von Straf- und Gewalttaten. Bei der Auswahl und Begründung der Unterstützungsfälle lässt sie erkennen, dass sie die Anwendung von Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung nicht nur befürwortet, sondern auch unterstützt. Daneben versucht die RH, durch intensive Öffentlichkeitsarbeit und Agitation Einfluss auf die Meinungsbildung zu nehmen und den Rechtsstaat zu delegitimieren, indem sie ihm einen „repressiven Charakter“ unterstellt und Gerichtsentscheidungen als politisch motivierte Klassenjustiz abwertet. Innerhalb der linksextremistischen Szene und des mit ihr solidarischen Umfelds besitzt sie einen hohen Bekanntheitsgrad und Relevanz als Unterstützungsstruktur. Dem Netzwerk „Antifa-Ost“ zugerechnete Inhaftierte stehen im Fokus linksextremistischer Solidaritätskampagnen. Die RH unterstützt offen Personen des Netzwerks durch solidarische Veröffentlichungen und Mobilisierungen für Solidaritätsveranstaltungen auf der vereinseigenen Internetseite, teils auch mit Nennung der Vornamen der betreffenden Personen. Des Weiteren ruft die RH auf der zugehörigen Internetseite zu Spenden auf ein RH- Spendenkonto auf. Bei einer Veranstaltung im Februar 2024 im Rahmen der 100-Jahr- Festivitäten der RH in Hamburg trat die als Angehörige der kriminellen Vereinigung „Antifa Ost“ verurteilte Lina E. als eine der Hauptrednerinnen und -redner auf und äußerte sich zu von der RH empfangenen Unterstützungsleistungen. Mit der Kampagne „Wir sind alle Antifa“ ruft die RH ebenfalls zu zahlreichen Aktivitäten, bspw. „gelebte Solidarität“, auf, u. a. auch für die Beteiligten von „Antifa Ost“. Auch thematisiert die RH in ihren Veröffentlichungen prozessbegleitend die behördlichen Maßnahmen in Bezug auf das ehemalige Mitglied der „Roten Armee Fraktion“ (RAF), Daniela K., und verunglimpft dabei permanent das staatliche Vorgehen. Des Weiteren solidarisiert sich die RH mit Daniela K., ruft öffentlich zu deren Unterstützung auf und richtete zu diesem Zweck ein Spendenkonto mit dem Stichwort „Daniela“ ein. Einen zusätzlichen Eindruck der Auswahl der Unterstützungsfälle und der dafür aufgewendeten Summen vermittelt die RH selbst über ihre Publikation „Rote Hilfe Zeitung“. In dieser werden regelmäßig unter der Rubrik „Geld her! Dafür brauchen wir eure Mitgliedsbeiträge“ aktuelle Unterstützungsfälle dargestellt. Eine darüberhinausgehende Beauskunftung der hier infragestehenden Informationen kann aufgrund entgegenstehender überwiegender Belange des Staatswohls nicht erfolgen, auch nicht in eingestufter Form. Durch eine weitergehende Auskunft darüber, ob und welche Erkenntnisse dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zur aktuellen Unterstützung von gewaltbereiten Linksextremisten durch die Rote Hilfe e. V. bekannt sind, wären Rückschlüsse auf die Arbeitsweise und Methodik des BfV insbesondere bei der Beobachtung und Priorisierung möglicher Beobachtungsobjekte des BfV möglich. Durch eine offene Auskunft über den aktuellen Wissensstand könnten die betroffenen Akteure Abwehrstrategien entwickeln und dadurch die Erkenntnisgewinnung des BfV erschweren oder in Einzelfällen unmöglich machen. Eine Veröffentlichung der in Rede stehenden Informationen würde den Kenntnisstand und die Arbeitsweise des BfV offenlegen. Dies würde die Funktionsfähigkeit des BfV nachhaltig beeinträchtigen und damit einen Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten. Eine offene Beantwortung Ihrer Frage ist daher nicht möglich, weil sonst Informationen bekannt würden, die im Zusammenhang mit Fähigkeiten und Einsatztaktik sowie mit dienstlichen und operativen Vorgehensweisen des BfV stehen. Nach sorgfältiger Abwägung der Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des BfV sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt zudem, dass auch eine Beantwortung unter Verschlusssachen-(VS-)Einstufung nach Maßgabe der Geheimschutzordnung und damit einhergehender Einsichtnahme über die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages ausscheidet. Eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern wird dem Schutzbedarf nicht gerecht. Dies gilt umso mehr, als bei einem Bekanntwerden die betroffenen nachrichtendienstlichen Methoden und Werkzeuge nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr eingesetzt werden können. Hieraus ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsinteresse überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber den Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zurückstehen. 18. Abgeordnete Nicole Höchst (AfD) Hat sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund aktueller gerichtlicher Entscheidungen im Zusammenhang mit der Berichterstattung der Correctiv gGmbH – insbesondere unter Berücksichtigung divergierender Bewertungen durch Gerichte (u. a. Landgericht Berlin II sowie Entscheidungen im Zusammenhang mit Verfahren in Köln) – bereits eine eigene Auffassung zu tatsächlichen und rechtlichen Erfolgsaussichten eines Parteiverbotsverfahrens gegen die Alternative für Deutschland gemäß Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes, insbesondere im Hinblick auf die hierfür erforderliche Beweislast und die Anforderungen an eine aktivkämpferische, aggressive Haltung gegenüber der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, gebildet, und wenn ja, wie lautet diese? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 2. April 2026 Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu Prozessen der internen Willensbildung. Die Kontrollkompetenz des Parlaments erstreckt sich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge; sie enthält nicht die Befugnis, in laufende Verfahren und Entscheidungsvorhaben einzugreifen (vgl. nur BVerfGE 137, 185, 234). 19. Abgeordnete Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat die Bundesregierung eigene oder fremde Erkenntnisse zu den transnationalen Logistikstrukturen der Harakat Ashab al-Yamin al-Islamiya, insbesondere zu einer möglichen Verknüpfung zwischen Organisierter Kriminalität, irakischen- und iranisch-schiitischen Strukturen und islamistischer Terrorplanung, und wenn ja, wie lauten diese („Eine bislang unbekannte Islamisten- Gruppierung hat sich zu mehreren Brandanschlägen auf jüdische Einrichtungen in Europa bekannt. Die Extremisten sehen sich offenbar als Teil des Proxy-Netzwerkes des iranischen Mullah- Regimes“, https://ojihad.wordpress.com/2026/03/14/w er-ist-die-harakat-ashab-al-yamin-al-islamiya/)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 30. März 2026 Die Sicherheitsbehörden des Bundes beobachten und bewerten fortlaufend sicherheitsrelevante Erkenntnisse in Zusammenhang mit dem aktuellen Kriegsgeschehen in Nahost und Auswirkungen auf Deutschland. Hierbei wird auch die Entwicklung der Gruppierung Harakat Ashab al- Yamin al-Islamiya (HAYI), welche sich öffentlich zu mehreren Angriffen auf zumeist jüdische Ziele in Europa bekannt hat, verfolgt. Bislang ist unbekannt, ob es sich um ein festes Netzwerk und eine hierarchische Organisation oder franchiseartig operierende Zellen in mehreren Ländern handelt. Insgesamt kann eine abschließende Bewertung, ob und in welcher Weise die Gruppierung im fragegegenständlichen Sinne operiert, derzeit nicht getroffen werden. 20. Abgeordneter Sascha Lensing (AfD) Welche Kapazitäten bestehen derzeit bundesweit zur Inhaftnahme ausreisepflichtiger Personen für bis zu 24 Monate, um die auf europäischer Ebene angestrebte neue Rückführungsverordnung, die bereits im Europaparlament u. a. mit den Stimmen der Christdemokraten und der AfD vorangetrieben wurde (vgl. www.waz.de/politik/article41 1563840/rechte-mehrheit-im-eu-parlament-stimm t-fuer-abschiebezentren.html), umsetzen zu können, und welche Anstrengungen hat die Bundesregierung in Abstimmung mit den Ländern bisher zur Umsetzung des u. a. mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und der AfD beschlossenen „5-Punkte-Plans“ (vgl. Bundestagsdrucksache 20/14698) vollzogen, in dem unter Punkt 3 gefordert wird, vollziehbar ausreisepflichtige Personen unmittelbar in Haft zu nehmen und die Anzahl an entsprechenden Haftplätzen in den Ländern hierfür signifikant zu erhöhen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 1. April 2026 Die aktuelle Gesamtanzahl der Abschiebungs- und Ausreisegewahrsamsplätze in Deutschland beläuft sich auf 810 Personen. Der Vollzug des Aufenthaltsrechts sowie damit verbunden auch der Themenbereich der Abschiebungshaft, einschließlich ihrer Anordnung und Durchführung sowie auch der Fragestellung zum Bedarf bei der Erhöhung der Haftplatzkapazitäten, liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Länder. Die Bundesregierung unterstützt jedoch Bestrebungen der Länder, die erforderliche Anzahl von Haftplätzen für den Vollzug von Abschiebungshaft zu schaffen. 21. Abgeordneter Helge Limburg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche aktuellen statistischen Erhebungen liegen der Aussage des Bundeskanzlers Friedrich Merz, ein beachtlicher Teil der Gewalt gegen Frauen käme aus der Gruppe der Zuwanderer, zugrunde? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 1. April 2026 Die Bundesregierung bezieht sich bei statistischen Aussagen zu Gewalt gegen Frauen und Häuslicher Gewalt auf die entsprechenden Lagebilder des Bundeskriminalamtes „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ und „Häusliche Gewalt“. Die Lagebilder sind abzurufen auf der Internetpräsenz des Bundeskriminalamtes. 22. Abgeordneter Edgar Naujok (AfD) Wie viele Metadaten deutscher Staatsangehöriger wurden von 2020 bis 2025 durch deutsche Bundesbehörden an staatliche US-amerikanische Stellen bzw. nachgeordnete Behörden weitergeleitet? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 31. März 2026 Die Ermittlung der Anzahl jeglicher „Metadaten deutscher Staatsangehöriger“, die in den vergangenen fünf Jahren durch deutsche Bundesbehörden an staatliche US-amerikanische Stellen bzw. nachgeordnete Behörden weitergeleitet wurden, ist der Bundesregierung nicht möglich. Die von Ihnen genutzten Begriffe „Metadaten“ und „weiterleiten“ können auch nach Auslegung nicht für eine Eingrenzung genutzt werden. Eine statistische Erfassung aller an US-Behörden weitergeleiteten „Metadaten deutscher Staatsangehöriger“ findet durch deutsche Bundesbehörden nicht statt. 23. Abgeordneter Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat das Bundesministerium des Innern bereits über die Förderfähigkeit und Förderung (§ 2 Absatz 1 und § 3 Absatz 1 des Stiftungsfinanzierungsgesetzes) der Desiderius-Erasmus-Stiftung entschieden, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, bis wann wird es entscheiden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 1. April 2026 Die Prüfung der Fördervoraussetzungen durch das Bundesministerium des Innern im Rahmen seiner Zuständigkeit nach dem Stiftungsfinanzierungsgesetz dauert für die Desiderius-Erasmus-Stiftung noch an. Aktuell kann noch nicht belastbar mitgeteilt werden, wann die Prüfung abgeschlossen werden kann. 24. Abgeordneter Andreas Paul (AfD) Wie stellt sich der aktuelle Stand der personellen Ausstattung und der baulichen Kapazitäten des Bundespolizeireviers am Hauptbahnhof Oldenburg dar (insbesondere hinsichtlich Zahl der Einsatzkräfte, Dienststellenflächen und sicherheitstechnischer Ausstattung), vor dem Hintergrund der allgemeinen Kriminalitätslage im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Oldenburg mit zuletzt 91.698 polizeilich registrierten Straftaten im Jahr 2024 (Quelle: Polizeidirektion Oldenburg, Polizeiliche Kriminalstatistik 2024, Pressemitteilung vom 19. März 2025, abrufbar unter: www.p d-ol.polizei-nds.de/startseite/kriminalitaet/statisti k/polizeiliche-kriminalstatistik-2024-der-polizeidi rektion-oldenburg-118000.html) sowie der wiederholten Einsatz- und Lagebewältigungen der Bundespolizei im Bereich des Hauptbahnhofs Oldenburg, und welche konkreten Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um diese personelle, räumliche und technische Ausstattung kurzfristig an die sicherheitsrelevanten Anforderungen im Bahnhofsbereich anzupassen (bitte die vorgesehenen Maßnahmen und Zeiträume angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 31. März 2026 Die personelle Ausstattung der Bundespolizeidienststellen orientiert sich grundsätzlich an den polizeifachlichen Bedarfen. Der Hauptbahnhof Oldenburg wird im Rahmen des Regeldienstes lageangepasst überwacht. Anlassbezogen wird die zuständige Bundespolizeidienststelle mit weiteren Unterstützungskräften verstärkt. Aufgrund der vorhandenen Ausstattung mit Videotechnik am Hauptbahnhof ist eine nahezu vollständige Überwachung möglich. Zur Bewältigung von Einsätzen und Lagen werden anlassbezogen gemeinsame Streifen von Landes- und Bundespolizei und Ordnungsamt durchgeführt. Quartalsweise findet ein „Runder Tisch“ zur Thematik der Situation am Bahnhof/im Bahnhofsumfeld mit Vertretern der Deutschen Bahn AG (DB-Sicherheit), Landespolizei und dem Ordnungsdienst statt. Weiterhin erfolgt eine Einbindung/enge Zusammenarbeit auf lokaler Ebene mit Mitarbeitenden der Bahnhofsmission sowie Streetworkern und Sozialarbeitern. Bei wiederholenden Ordnungsstörern werden Hausverbote über die DB InfraGO sowie Aufenthaltsverbote im Bahnhofsumfeld über die Polizeidirektion Oldenburg angeregt. Das Bundespolizeirevier Oldenburg ist im Erdgeschoss des Ostflügels im Empfangsgebäude des Hauptbahnhofs Oldenburg untergebracht. Die Herrichtung der Flächen erfolgte durch die Deutsche Bahn AG. Genutzt werden diese von der Bundespolizei (BPOL) seit dem 16. April 2012. Bedingt durch die Strukturanpassung BPOL 2020/2024 und eines daraus resultierenden personellen Aufwuchses sind weitere Büroflächen zur Nutzung durch die Deutsche Bahn AG überlassen worden. Diese Flächen sind bereits nutzbar, bedürfen aber noch einer infrastrukturellen Ertüchtigung. 25. Abgeordneter Tobias Matthias Peterka (AfD) Welche Treffen zwischen Vertretern der Bundesregierung und des Bundesverfassungsgerichts wurden bisher im Jahr 2026 anberaumt bzw. durchgeführt (bitte die letzten zehn Treffen mit Zeitpunkt und konkretem Anlass angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 1. April 2026 Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher Gespräche und deren Ergebnisse – einschließlich Telefonate – besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig. Teilnahmen an Gerichtsterminen (mündliche Verhandlungen, Urteilsverkündungen) sowie protokollarische Termine (z. B. Ernennung bzw. Verabschiedung von Richterinnen und Richtern durch den Bundespräsidenten) werden nicht als „Treffen‘ im Sinne der Fragestellung aufgefasst. Ebenso werden zufällige Begegnungen auf Veranstaltungen oder bei öffentlichen Terminen nicht als „Treffen“ im Sinne der Fragestellung aufgefasst. Der Ständige Vertreter der Staatssekretärin, Dr. Johannes Dimroth (BMJV), hat sich am 10. März 2026 mit dem neuen Direktor beim Bundesverfassungsgericht Hans-Helmut Schneider getroffen. Anlass war ein Kennenlerngespräch. Darüber hinaus hat es im Jahr 2026 bisher keine weiteren Treffen zwischen Vertretern der Bundesregierung (bezüglich des Personenkreises siehe Aufzählung im ersten Absatz) und des Bundesverfassungsgerichts gegeben. Entsprechende Treffen sind bislang auch nicht geplant. 26. Abgeordneter Tobias Matthias Peterka (AfD) Wie viele Verfahren im Zusammenhang mit der Zurückweisung von Asylsuchenden sind derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung an deutschen Gerichten anhängig? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 30. März 2026 Derzeit sind nach Kenntnis der Bundesregierung neun gerichtliche Verfahren im Sinne der Fragestellung anhängig. 27. Abgeordneter Tobias Matthias Peterka (AfD) Wie viele illegale Grenzübertritte stellte die Bundespolizei in den Monaten Januar und Februar 2026 fest, und die Veranlassung welcher Maßnahmen für die Zukunft wird durch die Bundesregierung hieraus ggf. abgeleitet? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 30. März 2026 Die Bundespolizei stellte im Monat Januar 2026 4.374 unerlaubte Einreisen fest. Im Monat Februar 2026 stellte die Bundespolizei 3.825 unerlaubte Einreisen fest. Die statistischen Daten beruhen auf der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES). Die Daten der PES können sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen der Qualitätssicherung auch zukünftig geringfügig ändern. Im Ergebnis der aktuellen Lageentwicklung sind die migrations- und sicherheitspolitischen Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen deutschen Binnengrenzen derzeit bis einschließlich 15. September 2026 angeordnet. 28. Abgeordnete Filiz Polat (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) In welchem genauen Zeitraum konnten sich Antragstellerinnen und Antragssteller beim Förderaufruf 2025 zum Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) in den Spezifischen Zielen 2 und 3 um eine Finanzierung bewerben (www.bam f.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2025/251215-a m-amif-foerderaufruf-2025.html?nn=282388), und wie viele Anträge wurden gestellt (bitte aufschlüsseln, wie viele bewilligt, wie viele abgelehnt wurden und wie viele noch im Verfahren sind)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 30. März 2026 Der allgemeine Förderaufruf wurde für alle Spezifischen Ziele am 15. Dezember 2025 auf der Website des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF 2021–2027) veröffentlicht und für die Antragstellung geöffnet. Aufgrund der sehr hohen Nachfrage an Fördermitteln im Spezifischen Ziel 2 und der damit einhergehenden vollumfänglichen Ausschöpfung des ausgeschriebenen Budgets, musste der Förderaufruf für den auf das Spezifische Ziel 2 entfallenden Mittelanteil am 16. Dezember 2025 wieder geschlossen werden. Die Schließung wurde auf der Website (www.eu-migrationsfonds.de/DE/Foerderung/Foerderaufruf2025/foerde raufruf-2025_node.html) sowie auf der Startseite des IT-Systems für die Innenfonds (ITSI) kommuniziert. Die Antragslage stellt sich wie folgt dar: – Zum Zeitpunkt der Schließung am 16. Dezember 2025 waren 67 Anträge eingegangen. – Aufgrund der technischen Möglichkeit, trotz Schließung weiterhin Anträge zu stellen, sind formell insgesamt 120 Anträge im Spezifischen Ziel 2 eingegangen. Davon sind aktuell 66 Anträge nicht angenommen oder abgelehnt worden, 54 Anträge befinden sich im Antragsverfahren. Der Förderaufruf für den auf das Spezifische Ziel 3 entfallenden Mittelanteil wurde am 9. Februar 2026 aufgrund der Budgetauslastung geschlossen und die Schließung auf der Website sowie auf der Startseite des IT-Systems entsprechend kommuniziert. Die Antragslage stellt sich wie folgt dar: – Zu diesem Zeitpunkt waren 25 Anträge mit einem Fördervolumen von rund 49,7 Mio. Euro gestellt. – Insgesamt sind 27 Anträge eingegangen. Davon wurden bisher sechs Anträge nicht angenommen oder abgelehnt, 21 Anträge befinden sich weiterhin im Antragsverfahren. 29. Abgeordneter Sascha Wagner (Die Linke) Welche Folgen erwartet die Bundesregierung für die Integrations- und Berufssprachkurslandschaft, insbesondere für die wirtschaftliche Stabilität der Träger sowie für die Beschäftigungs- und Einkommenssituation der Lehrkräfte, wenn aufgrund der Aussetzung der Zulassungen zu Integrationskursen nach § 44 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes Kurse wegfallen, Honorare ausbleiben und Fachkräfte den Bereich verlassen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 30. März 2026 Der Bundesregierung ist die wirtschaftliche Gesamtaufstellung von externen Stellen nicht bekannt. Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 30. Abgeordneter Dr. Götz Frömming (AfD) Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass die Satzung der Deutschen Schule Thessaloniki dahingehend geändert werden soll, dass auch nichtdeutsche Staatsbürger Anteile an der Schulträgerschaft erwerben können, und wenn ja, sieht sie darin eine Gefahr für die deutsche Kulturpolitik oder für deutsche Interessen, und beabsichtigt sie, diesen Plänen entgegenzutreten, und wenn nein, warum nicht? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 1. April 2026 Die Bundesregierung hat Kenntnis von der geplanten Satzungsänderung. Sie sieht darin keine Gefahr im Sinne der Fragestellung, vielmehr unterstreicht die geplante Satzungsänderung den besonderen Begegnungscharakter der Deutschen Auslandsschulen. Dies entspricht gängiger Praxis in Satzungen der Schulvereine Deutscher Auslandsschulen. Die erforderliche juristische Prüfung dieser vom Deutschen Schulverein Thessaloniki geplanten Satzungsänderung durch die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) ist noch nicht abgeschlossen. Die Zustimmung zur Satzungsänderung erfolgt durch das Auswärtige Amt. 31. Abgeordnete Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Übernahme der afghanischen Botschaft in Berlin durch einen Vertreter der Taliban, und wie positioniert sie sich zu diesem Vorgang vor dem Hintergrund der völkerrechtlichen und diplomatischen Regeln (www.tagesschau.de/investigativ/a fghanistan-botschaft-berlin-taliban-100.html)? 32. Abgeordnete Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zum aktuellen diplomatischen Status von Abdul P., der Medienberichten zufolge nur noch bis zum 20. März 2026 der offizielle Geschäftsträger der afghanischen Botschaft in Berlin sein sollte (www.tagesschau.de/investigativ/afghanistan-bots chaft-berlin-taliban-100.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 1. April 2026 Die Fragen 31 und 32 werden zusammen beantwortet. Dem Auswärtigen Amt wurde keine personelle Änderung der Leitung der afghanischen Botschaft Berlin notifiziert. Die afghanische Botschaft wird von einer Person geleitet, die von der Islamischen Republik Afghanistan vor dem Machtwechsel im August 2021 entsandt und in Deutschland akkreditiert wurde. 33. Abgeordnete Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Stellt nach Auffassung der Bundesregierung ihre Erlaubnis, Vertreter der Taliban einreisen zu lassen, in deren Folge die Übernahme der afghanischen Botschaft in Berlin durch die Taliban erfolgte, einen Schritt hin zur Anerkennung der Taliban durch die deutsche Bundesregierung dar, und wenn ja, was wird die Bundesregierung unternehmen, um das De-Facto-Regime in Afghanistan auch weiterhin nicht anzuerkennen, und wenn nein, warum nicht? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 2. April 2026 Es wird auf die Antworten der Bundesregierung vom 1. April 2026 auf Ihre Schriftlichen Fragen 31 und 32 auf Bundestagsdrucksache 21/5159 sowie auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 26 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/2873 verwiesen. 34. Abgeordneter Vinzenz Glaser (Die Linke) Plant die Bundesregierung derzeit, die Wahrnehmung deutscher Interessen in Teheran (Iran) angesichts einer eingeschränkten Funktionsfähigkeit der deutschen Botschaft auf eine Schutzmacht oder eine andere diplomatische Drittvertretung zu übertragen, und falls ja, welche vorbereitenden Maßnahmen wurden hierzu bislang eingeleitet, insbesondere im Hinblick auf die konsularische Betreuung? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 2. April 2026 Es bestehen keine Planungen im Sinne der Fragestellung. 35. Abgeordnete Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konzeptionellen und operativen Planungen verfolgt die Bundesregierung gemeinsam mit Frankreich zur Ausgestaltung der angekündigten Initiative einer neuen Sicherheitsarchitektur in der Golfregion (www.berliner-zeitung.de/news/iran-k rieg-deutschland-und-frankreich-wollen-neue-sich erheitsarchitektur-am-golf-li.10025242), und welche wesentlichen Strukturen, Mandate, Finanzierungs- und Beteiligungsmodelle, Zeitpläne sowie Abstimmungsformate sind hierfür vorgesehen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 30. März 2026 Die Bundesregierung steht zu Fragen betreffend die Golfregion in engem Austausch mit Frankreich und weiteren europäischen Partnern sowie Partnern in der Region. Zu Inhalten vertraulicher Gespräche äußert sich die Bundesregierung generell nicht. 36. Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) Ist der Bundesregierung die Studie „The Managed Ballot: The EU’s Playbook for Shaping National Elections“ (MCC Brussels, März 2026) mit den darin beschriebenen Instrumenten, mit denen europäische Institutionen und verbundene Akteure politische Kommunikationsräume und Wahlumfelder in Mitgliedstaaten beeinflussen können, bekannt, und wenn ja, wie bewertet sie vor diesem Hintergrund die Vereinbarkeit solcher Maßnahmen mit den Grundsätzen freier und gleicher Wahlen sowie der nationalen Wahlhoheit und ihre eigene Rolle bei der Ausgestaltung oder Unterstützung entsprechender Maßnahmen auf europäischer Ebene (https://brussels.mcc.hu/uploads/def ault/0001/02/dbfe009f45fbe2a8f6ec4a71910e9abf e3fd4523.pdf)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 2. April 2026 Die Bundesregierung bewertet Veröffentlichungen von Think Tanks grundsätzlich nicht. 37. Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass EU-Sanktionen gegen Einzelpersonen ohne vorherige Anhörung und Offenlegung der Beweislage verhängt werden, und wie bewertet sie dies im Hinblick auf rechtsstaatliche Mindeststandards? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 2. April 2026 Die Europäische Union ist beim Erlass restriktiver Maßnahmen dem europäischen Grundrechtsschutz verpflichtet. Personen und Entitäten werden über die Gründe der Listung in Kenntnis gesetzt. Ihnen wird grundsätzlich die Möglichkeit eingeräumt, Einsicht in die Beweisstücke zu nehmen, die der Listung zugrunde liegen, sowie Stellung zu nehmen. Entsprechend der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union kann dies, soweit für die Wirksamkeit der Listung erforderlich, im Einklang mit den europäischen Grundrechten auch erst nach der Listung erfolgen. Wird eine Stellungnahme abgegeben oder werden stichhaltige neue Beweise vorgelegt, überprüft der Rat der Europäischen Union die Listungsentscheidung. Gelisteten Personen und Entitäten steht der Rechtsweg vor dem Gerichtshof der Europäischen Union offen. 38. Abgeordneter Max Lucks (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welchen aktuellen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung zur angekündigten Überarbeitung der Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“, und welche inhaltlichen und strategischen Schwerpunktsetzungen wird diese nach Kenntnis der Bundesregierung gerade auch im Verhältnis zur sich offenbar ebenfalls in Überarbeitung befindlichen Nationalen Sicherheitsstrategie und dem ihr zugrundeliegenden, gegebenenfalls neugefassten Sicherheitsbegriff aufweisen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 31. März 2026 Die Überarbeitung der Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ (kurz: Krisenleitlinien) ist ebenso wie die Überarbeitung der Nationalen Sicherheitsstrategie derzeit Gegenstand von Ressortabstimmung. Insofern können zum Zeitplan und zur Schwerpunktsetzung noch keine Aussagen gemacht werden. 39. Abgeordnete Cansu Özdemir (Die Linke) Inwiefern nutzen oder nutzten die Streitkräfte der USA oder Israels militärische Einrichtungen auf deutschem Staatsgebiet, wie beispielsweise den US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein, im Zusammenhang mit aktuellen militärischen Operationen, und hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage gebildet, ob die Angriffe der USA und Israels als Angriffshandlung im Sinne der UN-Resolution 3314 zu werten sind, und wenn ja, welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus ihrer Einschätzung in Hinblick auf Deutschland als mögliches Ziel für iranische Angriffe (www.n- tv.de/ticker/London-warnt-Iran-davor-britische-Ei nrichtungen-direkt-ins-Visier-zu-nehmen-id30494 442.html; www.dw.com/de/iran-hinterfragt-ramst eins-rolle-f%C3%BCr-us-angriffe/a-76448852)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 1. April 2026 Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort auf die Schriftlichen Fragen 26 und 27 der Abgeordneten Desiree Becker auf Bundestagsdrucksache 21/4848 sowie auf ihre Antwort auf die Mündliche Frage 53 des Abgeordneten Helge Limburg (Plenarprotokoll 21/67, 8119 B). Die Bundesregierung prüft fortlaufend die Gefährdungslage für die Bundesrepublik Deutschland und stimmt sich hierzu eng im Rahmen der NATO ab. 40. Abgeordnete Cansu Özdemir (Die Linke) Wer leitet nach Kenntnis der Bundesregierung die afghanische Botschaft in Berlin (bitte nach faktischer und De-jure-Leitung differenzieren), und erhielt die Bundesregierung ein Notifizierungsgesuch des sogenannten „Islamischen Emirats Afghanistan“ (also der Taliban) für einen neuen afghanischen Botschafter in Berlin (www.tagessc hau.de/investigativ/afghanistan-botschaft-berlin-t aliban-100.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 1. April 2026 Dem Auswärtigen Amt wurde keine personelle Änderung der Leitung der afghanischen Botschaft Berlin notifiziert. Die afghanische Botschaft wird von einer Person geleitet, die von der Islamischen Republik Afghanistan vor dem Machtwechsel im August 2021 entsandt und in Deutschland akkreditiert wurde. 41. Abgeordnete Lea Reisner (Die Linke) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich etwaiger Beteiligung von US-Militär- Einrichtungen auf deutschem Staatsgebiet an aktuellen Einsätzen des US-Militärs gegen den Iran, und hat die Bundesregierung die Völkerrechtskonformität der US-Militäroperation „Epic Fury“ – bzw. deren Durchführung von deutschem Boden aus – schriftlich bewerten lassen (bitte ggf. das Ergebnis darlegen)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 1. April 2026 Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort auf die Schriftlichen Fragen 26 und 27 der Abgeordneten Desiree Becker auf Bundestagsdrucksache 21/4848 sowie auf ihre Antwort auf die Mündliche Frage 53 des Abgeordneten Helge Limburg (Plenarprotokoll 21/67, 8119 B). 42. Abgeordnete Claudia Roth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat die Bundesregierung bereits eine Bewertung darüber vorgenommen, ob der Angriff der USA und Israels auf den Iran seit dem 28. Februar 2026 als völkerrechtswidrig einzustufen ist, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und auf welche konkreten völkerrechtlichen Grundlagen stützt sie ggf. ihre Bewertung, und wenn nein, warum nicht? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 1. April 2026 Die Bundesregierung hat keine abschließende völkerrechtliche Einschätzung über die Operation der USA und Israels vorgenommen. Die USA und Israel haben ihr Vorgehen in Iran mit einem Brief gegenüber dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen notifiziert. Darin berufen sie sich auf das Recht zur Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 der UN-Charta. 43. Abgeordnete Claudia Roth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie bewertet die Bundesregierung die aktuellen Auswirkungen des Kriegs der USA und Israels mit dem Iran auf den Irak, insbesondere im Hinblick auf Stabilität, Sicherheit und Versorgungslage der Bevölkerung, und welche Konsequenzen zieht sie daraus für die Ausgestaltung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit vor Ort? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 1. April 2026 Die Bundesregierung beobachtet die Auswirkungen des Krieges im Iran und in der Region mit großer Sorge. Die aktuelle Lage in Irak wird als besonders volatil eingeschätzt. Angriffe richten sich vorrangig gegen militärische Ziele, aber auch zivile Infrastruktur wurde beschädigt. Dadurch besteht das Risiko, dass bisherige Stabilisierungs- und Entwicklungserfolge in Irak gefährdet werden. Aktuellen Erkenntnissen nach ist die Versorgungslage der Bevölkerung nicht akut gefährdet. Das Personal der Deutschen Botschaft Bagdad, des Deutschen Generalkonsulats Erbil und von Mittlern und Durchführungsorganisationen der Entwicklungszusammenarbeit wurde aufgrund der aktuellen Sicherheitslage temporär außerhalb des Landes verlegt. Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit sind nicht ausgesetzt, aber es können Verzögerungen in der Umsetzung entstehen. 44. Abgeordnete Claudia Roth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterstützt die Bundesregierung den völkerrechtlichen Grundsatz, dass bei unkontaktierten indigenen Gemeinschaften aufgrund ihrer Isolation keine freie, vorherige und informierte Zustimmung (FPIC) eingeholt werden kann und daher weder Versuche der Kontaktaufnahme noch Rohstoffabbau oder andere Eingriffe in ihre Lebensräume erfolgen sollten, und wenn ja, wie setzt sie diesen Grundsatz in ihrer Außen-, Handels- und Entwicklungspolitik konkret um? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 1. April 2026 Als indigene Völker besitzen auch unkontaktierte indigene Völker anerkannte kollektive Rechte. Maßnahmen, die sie betreffen, erfordern ihre vorherige Konsultation und Zustimmung. Ein völkerrechtlicher Grundsatz, wonach bei unkontaktierten indigenen Völkern aufgrund ihrer Isolation grundsätzlich keine freie, vorherige und informierte Zustimmung eingeholt werden kann, besteht nicht. Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen betont im Rahmen seiner Erklärung über die Rechte der Indigenen Völker (UN Declaration on the Rights of Indigenous Peoples, UNDRIP) aus dem Jahr 2007, dass Regierungen isolierten Völkern besondere Aufmerksamkeit widmen und konkrete Schutzmaßnahmen ergreifen müssen, da diese Völker extrem gefährdet sind. Das Prinzip der freien, vorherigen und informierten Zustimmung (Free, Prior and Informed Consent – FPIC), das insbesondere in der UNDRIP sowie im Übereinkommen Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation über eingeborene und in Stämmen lebende Völker verankert ist, dient dabei dem Schutz der Rechte indigener Völker. Die internationale Gemeinschaft muss entsprechend sicherstellen, dass die Menschenrechte isolierter Völker garantiert und geschützt werden. 45. Abgeordneter Robin Wagener (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wann fanden ressortübergreifende Beratungen auf der Ebene Referatsleitung oder höher zur Bekämpfung der russischen Schattenflotte statt (z. B. im Nationalen Sicherheitsrat oder im Lenkungskreis Verkehr des Bundeskanzleramts; bitte mit Nennung des Datums und des Beratungsformates), und welche Ergebnisse ergaben diese Beratungen, nachdem die Bundesregierung z. B. in Gestalt des Bundesministers des Auswärtigen Dr. Johann Wadephul mehrfach die Herausforderungen und Bedrohungen durch die russische Schattenflotte betont und vor den massiven Folgen gewarnt hat (siehe Plenarprotokoll 21/55, S. 6557, und www.tagesschau.de/inland/wadephu l-forderung-russland-schattenflotte-100.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 1. April 2026 Die Bundesregierung berät das Vorgehen gegen die russische Schattenflotte weiterhin im Ressortkreis sowie im Rahmen verschiedener internationaler Kooperationsformate sowohl auf Arbeits- als auch auf Leitungsebene. Zu weiteren Details von vertraulichen Gesprächen und internen Abstimmungsprozessen äußert sich die Bundesregierung generell nicht. 46. Abgeordneter Robin Wagener (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die sogenannte Volksrepublik Narwa, und wenn ja, wie lauten diese, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für eine mögliche Ausweitung der russischen Aggression in der Ukraine bzw. Feindseligkeiten gegenüber europäischen NATO-Staaten (www.propastop.or g/en/2026/03/11/separatist-narva-peoples-republi c-idea-spreads-on-social-media/)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 1. April 2026 Der Bundesregierung ist bekannt, dass in sozialen Medien Beiträge über eine sog. Volksrepublik Narva verbreitet werden. Die Beiträge reihen sich in typische Muster von durch Russland gesteuerte Kampagnen der Informationsmanipulation ein. Die Bundesregierung steht solidarisch an der Seite unseres europäischen Verbündeten Estlands sowie der Ukraine und leistet ihren Beitrag im Rahmen der verstärkten Präsenz zum Schutz der NATO-Ostflanke. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 47. Abgeordneter Dr. Dietmar Bartsch (Die Linke) Wie viele Beschaffungsvorhaben (Anzahl und Gesamtvolumen) hat das Bundesministerium der Verteidigung seit dem 1. März 2022 initiiert, und wie viele dieser Vorhaben waren zum 1. März 2026 vollständig abgeschlossen sowie in den Dienst der Bundeswehr gestellt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 1. April 2026 Für Schriftliche Fragen ist nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages eine Antwortfrist von einer Woche vorgesehen. Der Antwortumfang bei Schriftlichen Fragen ist daher auf vorhandene oder in dieser Frist ermittelbare Informationen beschränkt. Eine Auswertung aller Beschaffungsvorhaben im Sinne der Fragestellung war in der vorgegebenen Zeit nicht leistbar. 48. Abgeordneter Stephan Brandner (AfD) Wie hat sich die Anzahl der Rückstellungen von Wehrübungen bei Reservisten seit dem Jahr 2013 jährlich entwickelt (bitte Anzahl und Zeitdauer der Rückstellung angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 27. März 2026 Die Anzahl und Dauer der Zurückstellungen im Sinne des § 67 des Soldatengesetzes seit dem Jahr 2013 sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Jahr Anzahl davon Dauer bis zu 5 Jahren davon Dauer von mehr als 5 Jahren 2013   329  47 282 2014   336  63 273 2015   360  30 330 2016   446  70 376 2017   555  56 499 2018   544  63 481 2019   733  87 646 2020   710  70 640 2021   855 135 720 2022 1.001 290 711 2023 1.136 401 735 2024 1.428 820 608 2025 1.347 990 357 49. Abgeordneter Vinzenz Glaser (Die Linke) Welche Ausgaben des Bundeshaushalts sind seit Beginn der Kampagne „Wofür würdest duʼs machen?“ für Werbung der Bundeswehr entstanden (einschließlich Außenwerbung, Plakatwerbung, Webanzeigen, TV-Spots, Social-Media-Ads, Produktionskosten und Agenturhonorare), und welche Erkenntnisse liegen über die Reichweite und Wirkung der Kampagne auf die Rekrutierungszahlen vor? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 2. April 2026 Über Ausgaben, Reichweite und Wirkung der aktuellen Kampagne der Arbeitgeberkommunikation der Bundeswehr können keine Angaben gemacht werden, da die Laufzeit der Kampagne noch nicht beendet ist. Darüber hinaus ist das Herstellen einer direkten Korrelation von Werbung zu Bewerbenden nicht möglich. In die Entscheidung von Bewerbenden für einen Arbeitgeber fließen eine Vielzahl von unterschiedlichen Faktoren ein. 50. Abgeordneter Kurt Kleinschmidt (AfD) Ist der Bundeswehrstandort Husum beziehungsweise der angegliederte Außen-Standort Schwesing für die Stationierung des Arrow Weapon System for Germany (AWS-G/kurz Arrow) vorgesehen, und welche Daten hinsichtlich des Zeitpunkts der Indienststellung und des Personalbedarfs zum Betreiben der Arrow-Basis sind planerisch festgelegt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 31. März 2026 Im Zuge der Herstellung der Vollbefähigung des AWS-G ist vorgesehen, Betriebsorte für Waffensystemkomponenten im Norden, Süden und Osten Deutschlands zu etablieren. Der Prozess zur Festlegung eines geeigneten Standortes im Norden ist noch nicht abgeschlossen. Aussagen zum Zeitpunkt der Indienststellung und zum Personalbedarf können daher noch nicht getroffen werden. 51. Abgeordneter Jan Ralf Nolte (AfD) Plant die Bundesregierung den Einsatz mobiler Recruiting-Teams der Bundeswehr zur gezielten Gewinnung von Reservisten? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 2. April 2026 Die Bundeswehr setzt bereits zahlreiche mobile Formate ein, um interessierte Personen direkt über Verwendungen beim Arbeitgeber Bundeswehr, einschließlich solcher in der Reserve, zu informieren. 52. Abgeordnete Donata Vogtschmidt (Die Linke) Welche Beschaffungs- oder Erprobungsvorhaben – einschließlich Pilotprojekte – verfolgt das Bundesministerium der Verteidigung im Bereich KI- basierter Gefechtsfeldsimulationen auf Grundlage sogenannter „Digital Twins“ (bitte nach Projektstand, Zeitrahmen und Finanzvolumen aufschlüsseln), und welche Kontakte oder Marktsichtungen hat das Bundesministerium der Verteidigung hierzu mit Entwicklern und Herstellern entsprechender Systeme – etwa GhostPlay, Ansys, TWOMC Digital, Duality AI, Rheinmetall, Quantum Systems, Hensoldt oder Bagira Systems – durchgeführt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 30. März 2026 Für das Forschungsprojekt „GhostPlay“ wird auf die Veröffentlichung des Zentrums für Digitalisierungs- und Technologieforschung der Bundeswehr verwiesen (https://dtecbw.de/home/forschung/hsu/projekt-ghost play). Im Übrigen kann die Beantwortung Ihrer Frage in offener Form nicht erfolgen. Die Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf die Sicherheit der betroffenen Unternehmen erforderlich.2 Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) vom 10. August 2018 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann, entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf Ihre Frage könnte betroffene Unternehmen zum Ziel von Angriffen jeglicher Art machen. Dies könnte sich mittelbar auch auf die Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland auswirken. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 53. Abgeordneter Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hält die Bundesregierung die von der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche geäußerte Vorstellung, Klimaneutralität 2050 mit einer Rest-Emissionslücke von 5 bis 10 Prozent zu akzeptieren, für mit den völkerrechtlichen, europarechtlichen und nationalrechtlichen Klimaverpflichtungen vereinbar, und wenn ja, wie, und wenn nein, wie begründet die Bundesregierung die Aussage der Bundeswirtschaftsministerin, und welche konkrete Definition der Nachhaltigkeit verfolgt die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche, wenn sie Nachhaltigkeit als Ursache für den Einsturz der Wirtschaft benennt (www.spiegel.de/wirtschaf t/katherina-reiche-stellt-eu-klimaziel-fuer-2050-in frage-a-fbfc148c-5960-46c7-bd4b-bfb24bfe 9f87)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 1. April 2026 Die Bundesregierung steht zu den deutschen und europäischen Klimazielen. Dabei verfolgt sie das Ziel der Klimaneutralität 2045 in Deutschland mit einem Ansatz, der Klimaschutz, wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und soziale Ausgewogenheit zusammenbringt und auf Innovationen setzt. Dort, wo diese Ausgewogenheit zu Lasten der Wirtschaftsleistung nicht gegeben ist, werden Anpassungen geprüft, wie z. B. im Rahmen der EU-Flottenregulierung bei Autos. Hierauf weist die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche in öffentlichen Statements hin. 2 Das Bundesministerium der Verteidigung hat einen Teil der Antwort als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. 54. Abgeordnete Ayse Asar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie stellt die Bundesregierung in ihrer Rolle als Hauptzuwendungsgeber sicher, dass Forschungsprojekte mit Auftraggebern aus Drittstaaten den Anforderungen des Außenwirtschafts- und Exportkontrollgesetzes entsprechen, und welche Kenntnis hat sie über entsprechende Projekte in sicherheitsrelevanten Technologiebereichen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 30. März 2026 Die Förderung von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekten des Bundes als Zuwendungsgeber erfolgt in der Regel über entsprechende Förderprogramme nach den Vorgaben der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung. Dabei haben die Zuwendungsempfänger die entsprechenden Regelungen und Nebenbestimmungen gemäß Fördergrundlage (z. B. Förderrichtlinie) und Zuwendungsbescheid einzuhalten und entsprechende Nachweise zu erbringen. Das Außenwirtschaftsrecht setzt sich zusammen aus vielfältigen Vorgaben auf nationaler und europäischer Ebene, darunter etwa Sanktionen gegenüber bestimmten Ländern. Diese können je nach Ausgestaltung und Inhalt auch bei Forschungsprojekten mit Auftraggebern aus Drittstaaten einschlägig sein und sind in ihrem Anwendungs- und Geltungsbereich zu beachten. Konkrete Angaben zu entsprechenden Projekten sind angesichts der offenen Fragestellung nicht möglich. 55. Abgeordnete Lisa Badum (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mit welchem Ziel nimmt die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche vom 23. bis zum 25. März 2026 an der CERAWeek in Houston, Texas, teil, und wer trägt die Kosten für die Reise zu dieser privatwirtschaftlichen Veranstaltung, bei der die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche laut Konferenz-Website gemeinsam mit Vertretern der Ölbranche sowie der Trump-Administration auftreten soll (www.ceraweek.com/en/speakers/hon.-ka therina-reiche-1068-27472)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 31. März 2026 Die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche hat an der Konferenz in ihrer Funktion als Bundesministerin für Wirtschaft und Energie mit dem Ziel der Darstellung der Wirtschafts- und Energiepolitik der Bundesregierung auf Einladung der Organisatoren teilgenommen. Die Reisekosten werden aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) getragen. Die CERAWeek ist eine jährlich stattfindende Energiekonferenz. Sie ist eine der wichtigsten Plattformen für Energiethemen weltweit mit breiter Teilnahme aus Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft und bietet damit exzellente Möglichkeiten für einen internationalen fachpolitischen Austausch. Das BMWE hat an der CERAWeek zuletzt auch in den Jahren 2025 und 2024 teilgenommen. 56. Abgeordneter Jörg Cezanne (Die Linke) Wie hoch wird nach Schätzungen der Bundesregierung das Potenzial der heimischen Biogasproduktion im Jahr 2030 und im Jahr 2040 sein, in Anbetracht der Tatsache, dass im Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG) in den Ausbaupfaden in § 4 Nummer 4 „eine installierte Leistung von Biomasseanlagen von 8.400 Megawatt im Jahr 2030“ anvisiert ist und dieses Ziel in der öffentlich gewordenen EEG-2027-Novelle auf 9 Gigawatt im Jahr 2035 angehoben werden soll (bitte Minimal- und Maximalwerte in Terrawattstunden pro Jahr angeben)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 2. April 2026 Das Potenzial der heimischen Biogasproduktion ist begrenzt durch die Potenziale nachwachsender Rohstoffe auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Deutschland. Hier findet eine Nutzungskonkurrenz zwischen Nahrungsmittel- und Futtermittelproduktion einerseits und energetischer Verwertung im Strom-, Wärme- und Kraftstoffbereich andererseits statt. Die installierte Leistung von Biomasseanlagen im Stromsektor betrug Ende 2025 10,7 Gigawatt. Die Stromerzeugung aus Biomasse reduzierte sich in den letzten zehn Jahren von 53 auf 48 Terawattstunden. Darin enthalten ist die Stromerzeugung aus fester und flüssiger Biomasse, Biogas, Biomethan, Deponiegas, Klärgas und Klärschlamm sowie aus dem biogenen Anteil des Abfalls gemäß den offiziellen Angaben der Arbeitsgruppe Erneuerbare-Energien-Statistik. Die Entwicklung der Stromerzeugung aus Biomasse wird durch die Rahmenbedingungen im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) angereizt und ist unabhängig von den übergreifenden Potenzialbetrachtungen. Gegenwärtig arbeitet die Bundesregierung an einer Novelle des EEG 2027, deren Verhandlungsergebnisse auch zu den Zielen für die installierte Leistung von Biomasse in den Jahren 2030 und 2035 im parlamentarischen Verfahren abzuwarten sind. 57. Abgeordneter Jörg Cezanne (Die Linke) Hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) den öffentlichen Brief der Arbeitsgemeinschaft Balkonkraftwerk vom 3. März 2026 (https://ag-balkonkraftwerk.de/wp-content/u ploads/2026/03/Hinweise-Referentenentwurf-EE G-2027-1.pdf) bereits beantwortet, und wenn ja, inwiefern wird das BMWE den Vorschlag Steckerbatteriegeräte in die Definition von Steckersolargeräten aufzunehmen, berücksichtigen? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 2. April 2026 Das BMWE arbeitet aktuell mit Hochdruck an der geplanten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Die Bundesregierung will zeitnah mit der Ressortabstimmung und Länder- und Verbändeanhörung beginnen und dann rasch ins weitere Verfahren eintreten. Der Brief der AG Balkonkraftwerk vom 3. März 2026 wurde in diesem Zusammenhang zur Kenntnis genommen. 58. Abgeordneter Thomas Dietz (AfD) Welche konkreten Pläne verfolgt die Bundesregierung angesichts der aktuellen globalen Ölmarktsituation und der Empfehlungen der Internationalen Energieagentur (IEA) – die unter anderem verpflichtende Sonntagsfahrverbote, generelle Tempolimits auf Autobahnen sowie eine Ausweitung der Homeoffice-Pflicht zur Senkung des Ölverbrauchs vorschlagen –, und plant die Bundesregierung die Einführung solcher oder vergleichbarer gesetzlicher Maßnahmen (im Sinne eines „Energielockdowns“), um die Versorgungssicherheit in Deutschland im Falle einer weiteren Eskalation in den Förderregionen präventiv oder reaktiv sicherzustellen? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 1. April 2026 Die Bundesregierung beteiligt sich derzeit an einer von der IEA koordinierten internationalen Freigabe von Reserven an Rohöl und Ölprodukten. Diese Reserven werden den Mitgliedsunternehmen des Erdölbevorratungsverbandes angeboten, um möglichen physischen Knappheiten vorzubeugen. Aktuell ist die Versorgung mit Mineralölprodukten weiterhin gesichert. Derzeit sind keine der angesprochenen Maßnahmen („Energielockdown“) geplant. Für den Fall einer weiteren Verschärfung der globalen Versorgungslage stehen ebenfalls weiterhin ausreichend Notfallreserven bereit. Sollte eine Situation eintreten, die Nachfragebeschränkungen als erforderlich erscheinen lässt, wäre im Rahmen des Energiesicherheitsgesetzes eine rechtliche Grundlage dafür vorhanden, die zügig gezogen werden könnte. 59. Abgeordneter Leif-Erik Holm (AfD) Mit welcher prozentualen Senkung des aktuellen durchschnittlichen Preises für Benzin und des aktuellen durchschnittlichen Preises für Diesel rechnet die Bundesregierung nach Inkrafttreten des Kraftstoffmaßnahmenpakets (www.bundesta g.de/dokumente/textarchiv/2026/kw13-de-kraftsto ffmassnahmenpaket-1156704)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 2. April 2026 Die Bundesregierung hat die aktuellen Entwicklungen auf den unterschiedlichen Märkten, insbesondere auch dem Kraftstoffmarkt, laufend im Blick. Das Kraftstoffmaßnahmenpaket ist am 1. April 2026 in Kraft getreten. Inhalt des Paketes sind das Kraftstoffpreisanpassungsgesetz sowie die Stärkung der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht und die Vereinfachung des Verfahrens im Nachgang zu Sektoruntersuchungen des Bundeskartellamtes. Das Paket berücksichtigt, dass Preise in einer sozialen Marktwirtschaft grundsätzlich durch das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage zustande kommen. Die Handlungs- und Vertragsfreiheit der beteiligten Akteure wird vom Grundgesetz geschützt. Preise sind wichtiger Teil der marktwirtschaftlichen Mechanismen. Sie reflektieren aktuelle Prozesse, auch Knappheiten und Risiken in den betroffenen Märkten, und setzen auf diese Weise Signale an die Marktteilnehmer. Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung des aktuellen Geschehens an den internationalen Rohstoffmärkten kann die Bundesregierung keine isolierten Folgewirkungen des Kraftstoffmaßnahmenpaketes prognostizieren. 60. Abgeordneter Leif-Erik Holm (AfD) Liegen der Bundesregierung Daten und Studien zur Preisentwicklung von Kraftstoffen nach Einführung einer Begrenzung der Preiserhöhungen an Tankstellen in anderen Ländern vor, und wenn ja, welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus diesen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 1. April 2026 Den Fußnoten des am 19. Februar 2025 veröffentlichen Abschlussberichts der „Ad-hoc Sektoruntersuchung im Bereich Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel“ des Bundeskartellamtes kann die aktuelle Studienlage zur Preisentwicklung von Kraftstoffen nach Einführung einer Begrenzung der Preiserhöhungen an Tankstellen in anderen Ländern entnommen werden (siehe www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikati on/DE/Sektoruntersuchungen/Sektoruntersuchung_Raffinerien_Abschlu ssbericht.pdf?__blob=publicationFile&v=3). Das Kraftstoffmaßnahmenpaket ist am 1. April 2026 in Kraft getreten. 61. Abgeordneter Julian Joswig (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Teilt die Bundesregierung die von der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche am 23. März 2026 auf der CERAWeek in Houston (USA) geäußerte Auffassung, dass das Ziel der Europäischen Union (EU) zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050 „flexibler“ ausgestaltet werden sollte und eine Zielverfehlung von bis zu zehn Prozent akzeptabel sein könnte, und wie bewertet sie dies vor dem Hintergrund der verbindlichen Klimaziele der EU sowie des deutschen Klimaschutzgesetzes (www.spiegel.de/wirt schaft/katherina-reiche-stellt-eu-klimaziel-fuer-20 50-infrage-a-fbfc148c-5960-46c7-bd4b-bfb24bfe 9f87)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 1. April 2026 Die Bundesregierung steht zu den deutschen und europäischen Klimazielen. Dabei verfolgt sie das Ziel der Klimaneutralität 2045 in Deutschland mit einem Ansatz, der Klimaschutz, wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und soziale Ausgewogenheit zusammenbringt und auf Innovationen setzt. Dort, wo diese Ausgewogenheit zu Lasten der Wirtschaftsleistung nicht gegeben ist, werden Anpassungen geprüft, wie z. B. im Rahmen der EU- Flottenregulierung bei Autos. Hierauf weist die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche in öffentlichen Statements hin. 62. Abgeordneter Enrico Komning (AfD) Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an mit negativen Preisen gehandeltem Strom, der in den Jahren 2019 bis 2025 ins Ausland „verkauft“ wurde, und wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der negative Umsatz, den die deutschen Verkäufer bei diesen Verkäufen ins Ausland machten? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 30. März 2026 Der europäische Stromhandel ist von großem Vorteil für Deutschland, die deutschen Stromverbraucher und -Erzeuger. Strom wird im europäischen Verbund dort erzeugt, wo dies am günstigsten möglich ist. Deutschland und die anderen europäischen Länder können so wechselseitig von den jeweils günstigsten Erzeugungsbedingungen profitieren. Die Großhandelsstrompreise und der Handel sind das Ergebnis dieses Zusammenspiels. Es ist daher nicht nur aus Versorgungsgründen, sondern auch aus wirtschaftlichen Gründen sinnvoll, Strom aus dem Ausland zu importieren, oder umgekehrt zu exportieren. Die freie Preisbildung am europäischen Strommarkt ist wichtig, um Angebot und Nachfrage jederzeit in Ausgleich zu bringen. Es kann sich auch ein Gleichgewicht bei einem negativen Preis einstellen. Um die Systemintegration erneuerbarer Energien (EE) zu fördern und die Anzahl der Situationen mit negativen Preisen zu reduzieren, geht die Bundesregierung entschlossen vor. So regelt das Stromspitzengesetz, dass Erneuerbare-Energien-Anlagen bei Einspeisung zu Zeiten negativer Preise zukünftig keine Vergütung bzw. keine Prämie mehr erhalten. Dies steigert den Anreiz für EE-Erzeuger, sich flexibel zu verhalten, senkt das Überangebot an Strom in diesen Situationen und vermindert somit die Anzahl an Situationen mit negativen Preisen. Eine weitere wichtige Rolle zur Adressierung negativer Strompreise wird der derzeit beobachtete Hochlauf von Batteriespeichern leisten. Durch ihr marktliches Handeln wirken Stromspeicher darauf hin, Strompreise zu glätten. Außergewöhnliche Preisspitzen wie bspw. Negativpreise werden dadurch in Zukunft gedämpft. Nach Kenntnis der Bundesregierung belief sich der Export in jenen Stunden mit negativen Preisen am Day-Ahead-Stromgroßhandel für die Jahre 2019 bis einschließlich 2025 auf insgesamt 19,4 Terawattstunden. Das entspricht rund 12 Prozent der gesamten Exportmenge dieses Zeitraums. Für die Außenhandelsdaten wurde der kommerzielle Außenhandel zugrunde gelegt. Der monetäre Gegenwert dieser Menge ergibt sich aus der Multiplikation der exportierten Strommenge mit dem in dieser Stunde vorherrschenden (negativen) Großhandelspreis. Dieser Wert belief sich für den Zeitraum 2019 bis 2025 auf insgesamt -266,1 Mio. Euro. Zum Vergleich: In den Jahren 2019 bis 2025 beliefen sich die gesamten deutschen Stromexporte auf 180,5 Terawattstunden. Der Wert dieser Exporte belief sich auf 12 Mrd. Euro. Den Exporten zu negativen Preisen standen also deutlich größere erzielte positive Umsätze aus Exporten zu positiven Preisen gegenüber. 63. Abgeordneter Steffen Kotré (AfD) Wie bewertet die Bundesregierung die Vereinbarkeit des Imports von Erdöl oder Erdölprodukten, die aus Mischungen („Blending“) von russischem und nichtrussischem Rohöl hervorgegangen sind, sowie die Deklaration solcher Produkte als Ursprungswaren von Drittstaaten, insbesondere aus Indien, mit dem EU-Sanktionsrecht, und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über entsprechende Lieferungen in die Europäische Union beziehungsweise nach Deutschland vor? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 2. April 2026 Die Europäische Union hat in Reaktion auf den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine umfangreiche und präzedenzlose Sanktionen beschlossen. Die Sanktionen zielen auch darauf ab, zentrale Einnahmequellen des russischen Staates zu beschränken. Aus diesem Grund hat die EU insbesondere weitreichende Maßnahmen gegen den russischen Ölsektor und russische Ölexporte beschlossen. Hierzu gehört ein umfassendes Verbot des Imports von russischem Erdöl und Erdölprodukten in die EU. Das Verbot erfasst mittlerweile auch Erdölerzeugnisse, die in Drittstaaten aus russischem Rohöl hergestellt wurden. Zur Umsetzung des Verbots hat die Europäische Kommission umfangreiche Auslegungshilfen veröffentlicht. Danach kommt es bei Verarbeitung in Drittstaaten entscheidend darauf an, ob sichergestellt und nachgewiesen werden kann, dass die in die EU eingeführten Erdölprodukte nicht aus russischem Rohöl stammen. Bei Raffinerien in Drittstaaten, die sowohl russisches Öl als auch Öl aus anderen Drittstaaten verarbeiten, ist gemäß der Auslegungshilfen eine Einfuhr nur zulässig, wenn eine tatsächliche Trennung der Produktionslinien erfolgt oder auf andere Weise verlässlich belegt werden kann, dass die betreffende Produktion über einen relevanten Zeitraum ohne Einsatz russischen Rohöls betrieben wurde. Ist eine solche Trennung technisch nicht möglich oder nicht hinreichend nachweisbar, ist die Einfuhr unzulässig. 64. Abgeordneter Steffen Kotré (AfD) Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung nach geltendem EU-Sanktionsrecht die Möglichkeit, dass Deutschland im Falle einer außergewöhnlichen Energie- oder Versorgungsnotlage, z. B. infolge der Zuspitzung des Irankrieges, national Ausnahmen vom Importverbot für russisches Rohöl oder daraus hergestellte Erdölprodukte zulässt oder den Erwerb entsprechenden Öls ermöglicht, und falls dies EU-rechtlich nicht zulässig ist, liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen dazu vor, welche volkswirtschaftlichen und industriellen Schäden infolge der EU-Sanktionen, die laut Presseberichten Deutschland besonders stark treffen, noch entstehen können, und wenn ja, wie lauten diese? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 2. April 2026 Die Bundesregierung hat nach Beginn des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs auf die Ukraine umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um die Energieversorgung in Deutschland noch stärker zu diversifizieren und insbesondere Abhängigkeiten von Russland zu beenden. Die Bundesrepublik und die Europäische Union sind nicht auf russisches Öl zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit und Preisstabilität angewiesen, weshalb die Sanktionen der EU auch keine diesbezüglichen Ausnahmen vorsehen. Dementsprechend führt auch das EU- sanktionsrechtliche Importverbot für russisches Rohöl nicht zu Versorgungsengpässen. Vielmehr sind die derzeitigen Preissteigerungen für Kraftstoffe auf die Lage im Nahen Osten zurückzuführen. 65. Abgeordneter Dr. Rainer Kraft (AfD) Hat die Bundesregierung eine Einschätzung zu der Frage vorgenommen, wer die laufenden Kosten für Gaskraftwerke tragen wird, die nur selten Strom produzieren (der Bundeshaushalt oder die Stromverbraucher über Umlagen), und wenn ja, zu welchem Ergebnis kommt sie dabei (www.reut ers.com/business/energy/germany-tender-12-giga watts-new-power-plant-capacity-2026-2026-0 1-15/)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 31. März 2026 Mit der „Kraftwerksstrategie“ und einem anschließenden Kapazitätsmarkt soll die Stromversorgung in Deutschland für das Jahr 2031 und die Zeit danach zuverlässig gewährleistet werden. Über diese Instrumente können Anbieter von Stromkapazitäten, wie Kraftwerke, Speicher sowie auch abschaltbare Lasten, Zahlungen dafür erhalten, dass sie zur Deckung der Stromnachfrage beitragen, indem sie Strom erzeugen oder ihren Verbrauch reduzieren. Vergütet wird das Vorhalten von Leistung. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Ergebnis eines wettbewerblichen Ausschreibungsverfahrens. Die Vergütung wird erst ab dem Verpflichtungszeitraum 2031 fällig. Grundsätzlich nicht vergütet hingegen werden Kosten für den Betrieb der Anlage, beispielsweise Kosten für die Stromerzeugung wie Brennstoffkosten. Die europarechtlichen Vorgaben sehen vor, dass Kapazitätsmechanismen wie die Kraftwerksstrategie über eine Umlage finanziert werden. Die Umlage soll mit dem Gesetz zum Kapazitätsmarkt im Jahr 2027 eingeführt und ab 2031 erhoben werden. 66. Abgeordnete Ina Latendorf (Die Linke) Plant die Bundesregierung hinsichtlich der drohenden Schließung des BSH-Werkes in Nauen (www.igmetall-berlin.de/aktuelles/meldung/solida ritaet-aus-berlin-siemensstadt-steht-an-der-seite-v on-bsh-in-nauen-und-bretten und www.rbb24.de/ wirtschaft/beitrag/2025/10/havelland-bsh-hausger aete-werk-nauen-lewandowski-wiebersinsky-bosc h.html) und dem entsprechenden Verlust von rund 440 Arbeitsplätzen in Ostdeutschland Unterstützungsleistungen für das Land Brandenburg oder die Kommune, um die Schließung abzuwenden, oder wenn nicht, die Beschäftigten und die Kommune im Übergang zu unterstützen? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 31. März 2026 Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklung rund um die angekündigte Schließung des BSH-Standortes in Brandenburg aufmerksam. Die Entscheidung über die Schließung eines Werkes liegt jedoch im Verantwortungsbereich des Unternehmens. Das Management begründet seinen Schritt u. a. mit verändertem Kaufverhalten und verstärkter Nachfrage nach preisgünstigeren Geräten. Es würden nun Gespräche zwischen den Sozialpartnern mit dem Ziel sozialverträglicher Lösungen durchgeführt. Die Logistikfunktionen würden auch nach 2027 fortgeführt. Grundsätzlich gilt, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) bei Bedarf mit ihrem Instrumentarium Beschäftigte und Unternehmen bei Übergängen unterstützen kann. Beispielsweise auch im Rahmen von Arbeitsmarktdrehscheiben, um direkte Übergänge von Beschäftigung in eine neue Beschäftigung zu erleichtern. Arbeitsmarktdrehscheiben können auch sinnvoll mit Transferleistungen verknüpft werden. Hauptzweck der Transferleistungen (Transfermaßnahmen, Transfer-Kurzarbeitergeld – ggf. verbunden mit Weiterbildung) ist die sozialverträgliche Bewältigung von betrieblichen Umstrukturierungsmaßnahmen. Ziel ist auch hier der unmittelbare Übergang aus Arbeit in Arbeit, ohne zwischenzeitliche Arbeitslosigkeit. Daneben steht das breite Instrumentarium der BA zur Beratung und Vermittlung in neue Tätigkeiten einschließlich vermittlungsunterstützender Leistungen zur Verfügung. 67. Abgeordnete Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welchen Einfluss haben die Regelungen der ab 1. Januar 2024 gültigen Richtlinie „Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe ‚ Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur‘“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, in welchen es im Unterpunkt 3.2.2.7 Häfen (3) heißt, dass „Kosten im Zusammenhang mit nicht verkehrsbezogenen Aktivitäten wie im Hafen befindliche industrielle Produktionsanlagen, Büros und Geschäfte“ sowie „Aufbauten wie z. B. Lagergebäude, Terminals und Kräne“ nicht förderfähig seien (vgl. www.foerderdatenbank.de/FDB/ Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/ grwsonderprogramm-raffineriestandorte-haefe n.html), auf den nun planfestgestellten KV- Terminal-Ausbau der SBO im Hafen Riesa, und welche Infrastruktur soll durch den Bund gefördert werden? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 31. März 2026 Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ist das regionalpolitische Leitinstrument in Deutschland. Der Bund trägt die Hälfte der Ausgaben (2026: ca. 640 Mio. Euro), die Länder kofinanzieren diese Ausgaben in gleicher Höhe. Die Durchführung der GRW-Förderung ist entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip Aufgabe der Länder. Sie entscheiden über räumliche oder sachliche Schwerpunkte der Förderung und wählen die GRW-Vorhaben in eigener Zuständigkeit aus. Grundlage für die Förderung von Hafeninfrastrukturen im Rahmen der GRW sind die beihilferechtlichen Vorgaben der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), insbesondere Artikel 56b (Seehäfen) und 56c AGVO (Binnenhäfen). Der Förderausschluss für „nicht die Beförderung betreffende Tätigkeiten (zum Beispiel für in einem Hafen befindliche industrielle Produktionsanlagen, Büros oder Geschäfte) sowie für Hafensuprastrukturen“ ergibt sich unmittelbar aus diesen Artikeln. Grundsätzlich können im Rahmen der GRW die in Nummer 3.2.2.7 Absatz 1 GRW-Koordinierungsrahmen genannten Investitionen in Hafeninfrastrukturen gefördert werden. Grundlage für die Prüfung einer möglichen Förderung ist die Antragsstellung vor Beginn der Arbeiten für das geplante Vorhaben. Aus den Regelungen des GRW-Koordinierungsrahmens zur Förderung von Hafeninfrastrukturen ergeben sich keine unmittelbaren Auswirkungen für den KV-Terminal-Ausbau der SBO im Hafen Riesa im Sinne der Fragestellung. Zudem hat das für die Durchführung der GRW-Förderung zuständige Land Sachsen das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf Rückfrage informiert, dass keine entsprechenden Förderanfragen vorliegen. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass zum 1. Januar 2026 auf Beschluss von Bund und Ländern ein neuer Koordinierungsrahmen der GRW in Kraft getreten ist. Die GRW-Förderung von Hafeninfrastrukturen ist inhaltlich unverändert gegenüber den bisherigen Regelungen. 68. Abgeordnete Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass sich infolge der Preissteigerungen seit 2021 bereits 45 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher beim Einkauf einschränken müssen (www.vzbv.de/pressemitteilun gen/hohe-lebensmittelpreise-45-prozent-der-verbr aucherinnen-muessen-sich), angesichts weiterer Preissteigerungen im Zusammenhang mit aktuellen geopolitischen Entwicklungen, und wird sie – ähnlich wie in der aktuellen Debatte über steigende Spritpreise – auch hier staatliche Eingriffe oder entlastende Instrumente prüfen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 2. April 2026 Die Bundesregierung hat die aktuellen Entwicklungen auf den unterschiedlichen Märkten, auch im Lebensmittelbereich, laufend im Blick. Preise sind dabei ein wichtiger Teil der marktwirtschaftlichen Mechanismen. Der Anstieg der Lebensmittelpreise ist in den letzten Jahren in Deutschland auf vielfältige Faktoren zurückzuführen. Hierbei spielt die Zunahme der Kosten in Produktion und Handel, u. a. verursacht durch höhere Energie- und Logistikkosten, eine wichtige Rolle. So tragen auch globale Effekte wie der Klimawandel und gestörte Lieferketten zu einem Anstieg bei. Aus Sicht der Bundesregierung kommt dem Wettbewerb eine zentrale Rolle zu, da er dazu beiträgt, dass sich Preise in einzelnen Wirtschaftsbereichen in einem angemessenen Maß zur gesamtwirtschaftlichen Inflationsrate entwickeln. Das Bundeskartellamt als unabhängige Wettbewerbsbehörde beobachtet die Entwicklung der Marktkonzentration im deutschen Lebensmitteleinzelhandel – wie in allen anderen Märkten – laufend. Sollten sich Verdachtsmomente auf kartellrechtswidriges Verhalten ergeben, wird das Bundeskartellamt Ermittlungen beginnen und seine Instrumente zum Schutz des Wettbewerbs einsetzen. Durch das in KW 13/2026 im Deutschen Bundestag und Bundesrat beschlossene Kraftstoffmaßnahmenpaket soll die Stärkung der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht und die Vereinfachung des Verfahrens beim Bundeskartellamt im Nachgang zu Sektoruntersuchungen gestärkt werden. Damit wird insbesondere der Wettbewerb im Kraftstoffbereich gestärkt. Diese Maßnahme kann mittelfristig auch einen Beitrag zur Kostensenkung in den Lebensmittelwertschöpfungsketten leisten. 69. Abgeordnete Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass die Lebensmittelpreise seit 2021 infolge des Angriffs auf die Ukraine um ca. 30 Prozent gestiegen sind und dabei nicht alle Preissteigerungen nachvollziehbar erschienen (www.verbrau cherzentrale.de/wissen/lebensmittel/lebensmittelp roduktion/steigende-lebensmittelpreise-fakten-urs achen-tipps-71788), dem Bundeskartellamt – ähnlich wie im Kraftstoffsektor – weitergehende Befugnisse zur Prüfung und zum Eingreifen bei auffälligen Preissteigerungen durch den Lebensmitteleinzelhandel im Zusammenhang mit aktuellen geopolitischen Entwicklungen einzuräumen, und wenn nein, warum nicht? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 2. April 2026 Die Bundesregierung hat die aktuellen Entwicklungen auf den unterschiedlichen Märkten, insbesondere im Lebensmittelhandel sowie auch auf dem Kraftstoffmarkt laufend im Blick. Preise sind dabei ein wichtiger Teil der marktwirtschaftlichen Mechanismen. Sie reflektieren aktuelle Prozesse, auch Knappheiten und Risiken in den betroffenen Märkten, und setzen auf diese Weise Signale an die Marktteilnehmer, ihr Verhalten gegebenenfalls an neue Situationen anzupassen. Am 17. März 2026 wurde im Kabinett das Kraftstoffmaßnahmenpaket beschlossen. Es stärkt den Wettbewerb und wird damit auch preisdämpfend wirken. Ein wichtiger Teil des Kraftstoffmaßnahmenpakets ist die Stärkung der Kartellbehörden bei der Kontrolle missbräuchlich überhöhter Preise von marktmächtigen oder marktstarken Unternehmen. Bisher müssen die Kartellbehörden in langwierigen Verfahren erst einmal die Grundlagen der geforderten Preise ermitteln. Nunmehr müssen die Unternehmen der Behörde darlegen, wie die geforderten Preise zustande kommen. Dies ist sachgerecht, weil die Ermittlung unternehmensinterner Sachverhalte für Kartellbehörden naturgemäß schwierig ist. Unangemessen belastet werden Unternehmen hierdurch jedoch nicht. Denn die Kartellbehörden müssen weiterhin neben einer marktstarken oder marktbeherrschenden Stellung darlegen, warum die geforderten Preise missbräuchlich überhöht sind. Das Bundeskartellamt soll zudem nicht nur gegen Unternehmen vorgehen können, die den gesamten Markt beherrschen. Auch Unternehmen, von denen lediglich einzelne Vertragspartner abhängig sind, sollen verschärft kontrolliert werden können. Um den Wettbewerb auch strukturell rascher stärken zu können, wird das Bundeskartellamt im Bereich der Sektoruntersuchungen gestärkt. Solche vertieften Untersuchungen der Wettbewerbsverhältnisse ganzer Branchen sind bereits ein wichtiges Instrument, um weitreichende Wettbewerbsprobleme auf einzelnen Märkten zu untersuchen. Die Erkenntnisse aus Sektoruntersuchungen kann das Bundeskartellamt verwerten, um Abhilfemaßnahmen zur Verbesserung des Wettbewerbs anzuordnen. Dieses Verfahren ist derzeit in mehrere aufeinander aufbauende Verfahrensstufen unterteilt. Es dauert daher aktuell verhältnismäßig lange, bis aus einer Sektoruntersuchung konkrete behördliche Maßnahmen folgen. Durch eine Straffung des Verfahrens soll dies nunmehr schneller möglich sein, so dass Erkenntnisse aus einer Sektoruntersuchung zeitnah verwertet werden können. 70. Abgeordnete Tamara Mazzi (Die Linke) Hat die Bundesregierung der seit Ende Januar 2026 vorliegenden Voranfrage im Bereich der Garantien für Ungebundene Finanzkredite (UFK), die sich auf ein LNG-Projekt in der Provinz Rio Negro in Argentinien bezieht, inzwischen ein Letter of Interest ausgestellt, und falls ja, hat der Bund die kursorische Vorprüfung, die Grundsatzzusage bzw. abschließend die endgültige Zusage positiv oder negativ beschieden? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 31. März 2026 Die Bundesregierung hat keinen Letter of Interest für eine mögliche Garantie zu einem Ungebundenen Finanzkredit für ein LNG-Projekt in der Provinz Rio Negro in Argentinien ausgestellt. 71. Abgeordnete Tamara Mazzi (Die Linke) Liegt bezugnehmend auf die Antworten der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 95 auf Bundestagsdrucksache 21/4115 sowie zu Frage 70 die Voranfrage für eine mögliche Garantie zu einem Ungebundenen Finanzkredit für ein LNG- Projekt in der Provinz Rio Negro in Argentinien weiterhin vor, oder wurde diese inzwischen zurückgezogen bzw. von der Bundesregierung abgelehnt? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 2. April 2026 Die Voranfrage für eine mögliche Garantie zu einem Ungebundenen Finanzkredit für ein LNG-Projekt in der Provinz Rio Negro in Argentinien liegt weiterhin vor. 72. Abgeordneter Reinhard Mixl (AfD) Wie bewertet die Bundesregierung die derzeitige Versorgungssicherheit mit Erdgas in Deutschland, und welche Maßnahmen wurden aktuell ergriffen, um die Stabilität der Gasversorgung dauerhaft sicherzustellen? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 1. April 2026 Die aktuelle Lage im Nahen Osten hat eine volatile Preisdynamik an den weltweiten Gasmärkten ausgelöst. Die Bundesregierung geht jedoch aktuell nicht von einer physischen Mangellage aus. Diese Einschätzung teilen Gasunternehmen sowie unsere europäischen und internationalen Partner. In Deutschland und Europa gibt es nach derzeitiger Einschätzung auch kein Mengenproblem. Es gab, insbesondere am globalen Gasmarkt, erhebliche Preissteigerungen. Der Gaspreis bewegt sich derzeit seitwärts. Die Bundesregierung beobachtet kontinuierlich die Lage am Gasmarkt und im Nahen Osten. Eingriffe nach § 35a bis 35d des Energiewirtschaftsgesetzes sind nicht erforderlich, da diese nicht angemessen wären. Es sind schon knapp 70 Prozent der deutschen Speicherkapazitäten gebucht. Es ist auch noch ausreichend Zeit, um die Gasspeicher zu befüllen. 73. Abgeordnete Ines Schwerdtner (Die Linke) Welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung aus einem System der Preiskontrolle, wie es seit mehreren Jahren in Luxemburg und Belgien mit einer staatlich regulierten, indexierten Preisobergrenze für Erdölerzeugnisse praktiziert wird? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 30. März 2026 Der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Bundesregierung dauert an und ist noch nicht abgeschlossen. Eine belastbare Aussage zu etwaigen Vor- und Nachteilen im Sinne der Fragestellung ist daher derzeit nicht möglich. 74. Abgeordneter Tobias Teich (AfD) Wie setzen sich die Komponenten des täglichen Erdgasverbrauchs in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung zusammen, und welcher Anteil des eingesetzten Erdgases wird dabei zur Stromerzeugung genutzt (bitte nach absoluten Mengen und prozentualem Anteil sowie nach Kraftwerkstypen aufschlüsseln)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 2. April 2026 Die Zusammensetzung des täglichen Erdgasverbrauchs in Deutschland schwankt u. a. aufgrund saisonaler Faktoren stark. Im Jahr 2025 setzte sich der Erdgasverbrauch auf Basis vorläufiger Zahlen wie folgt zusammen: Terawattstunden (TWh) Prozent Industrie 305 35,3 Stromversorgung 116,5 13,5 Fernwärme 68,5 7,9 Haushalte 261 30,2 Gewerbe, Handel, Dienstleistungen 112 13,0 Verkehr 0,5 0,1 Informationen zur Aufteilung des Erdgasverbrauchs im Bereich der Stromerzeugung nach Kraftwerkstypen liegen der Bundesregierung nicht vor. 75. Abgeordnete Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Von welchem Verbrauch von Erdgas und Heizöl im Wärmesektor in den Anwendungsfällen, die unter die geplante Grüngas- bzw. Grünheizölquote fallen, geht die Bundesregierung für die Jahre 2025 bis 2030 aus, bzw. welche Daten wurden ermittelt (bitte für jedes Jahr jeweils für Erdgas und Heizöl den Verbrauch in kWh angeben), und welchen Effekt hat nach Kenntnis der Bundesregierung die in den Eckpunkten der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zum Gebäudemodernisierungsgesetz vorgesehene Grüngas- und Grünheizölquote auf den Verbrauch von fossilem Öl und Gas? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 31. März 2026 Die Fragen nach dem künftigen Verbrauch von Erdgas und Heizöl im Wärmemarkt wird die Bundesregierung sowohl bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs für ein Gebäudemodernisierungsgesetz als auch bei der Erarbeitung von Eckpunkten für eine Grüngas-/Grünheizöl-Quote behandeln. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz 76. Abgeordnete Dr. Christina Baum (AfD) Unter welchen gesetzlichen Voraussetzungen (insbesondere § 97 der Strafprozessordnung) können nach Kenntnis der Bundesregierung Strafverfolgungsbehörden auf Inhalte der elektronischen Patientenakte (ePA) zugreifen, und plant die Bundesregierung eine explizite gesetzliche Ergänzung, um Willkür zu vermeiden? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 2. April 2026 Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) erarbeitet derzeit in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit eine gesetzliche Klarstellung, die vorsieht, dass die Daten der elektronischen Patientenakte nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch ausdrücklich dem Beschlagnahmeschutz nach der Strafprozessordnung unterfallen. Ein konkreter Regelungsvorschlag soll in Kürze durch das BMJV vorgelegt werden. Hinsichtlich der ursprünglichen Erwägungsgründe, bisher auf eine entsprechende Klarstellung zu verzichten, wird auf die Bundestagsdrucksache 19/18793, S. 113, verwiesen. 77. Abgeordneter Tobias Matthias Peterka (AfD) Sieht die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf, um das Erstellen bzw. die Verbreitung pornografischer Deepfake-Aufnahmen unter Strafe zu stellen, und wenn ja, in welcher Form, oder erachtet sie die bisherigen Straftatbestände für ausreichend (vgl. www.nzz.ch/internati onal/pornografische-deepfakes-die-deutsche-regie rung-zieht-nach-vorwuerfen-gegen-den-schauspie ler-christian-ulmen-strafverschaerfungen-vor-ld.1 930580, abgerufen am 24. März 2026)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 31. März 2026 Die Parteien der Regierungskoalition haben im Koalitionsvertrag vereinbart, Strafbarkeitslücken bei bildbasierter sexualisierter Gewalt zu schließen und dabei auch Deepfakes und deren Zugänglichmachung gegenüber Dritten zu erfassen (Zeilen 2880 folgende). Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird in Kürze den Entwurf eines Gesetzes gegen digitale Gewalt vorlegen, welches ein Gesamtkonzept zum Schutz vor digitaler Gewalt enthält und an die gängigen Erscheinungsformen digitaler Gewalt anknüpft, darunter insbesondere auch sexualisierte Deepfakes. Der Entwurf enthält sowohl strafrechtliche Anpassungen zur Umsetzung der oben genannten Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag als auch Maßnahmen, die Betroffene von digitaler Gewalt in die Lage versetzen, auf zivilrechtlichem Wege effektiver gegen Verletzungen ihrer Persönlichkeitsrechte vergehen zu können. 78. Abgeordneter Ulrich von Zons (AfD) Würden vor dem Hintergrund der Debatte um die Einführung eines neuen § 201b des Strafgesetzbuches, welcher die „Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch täuschende Inhalte“ unter Strafe stellen soll, mittels eines Computerprogramms erstellte oder veränderte Inhalte, welche durch „KI-generiert“ oder vergleichbare Merkmale gekennzeichnet werden, unter den neu definierten Tatbestand fallen (www.lto.de/recht/nachrichten/ n/entwurf-bmjv-verschaerfungen-stgb-strafrecht-s chutz-gegen-digitale-gewalt)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 2. April 2026 Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Entwurf eines Gesetzes gegen digitale Gewalt erarbeitet, der auch den Schutz des Persönlichkeitsrechts an das digitale Zeitalter anpasst. Der Entwurf wird derzeit regierungsintern abschließend abgestimmt und soll zeitnah veröffentlicht werden. Dem soll nicht vorgegriffen werden. 79. Abgeordneter Ulrich von Zons (AfD) Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Urteils des Anwaltssenats des Bundesgerichtshofs (BGH), dass Anwälte dauerhaft einen Kanzleiraum zur Verfügung stellen müssen, den Ansatz, den § 27 Absatz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung dahingehend anzupassen, dass eine Flexibilisierung der Kanzleipflicht für Rechtsanwälte ermöglicht wird (BGH, Urteil vom 1. Dezember 2025 – AnwZ (Brfg) 50/24)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 2. April 2026 Die Bundesregierung prüft derzeit unter Einbeziehung der Rechtsanwaltschaft, ob und gegebenenfalls welcher Anpassungsbedarf in diesem Bereich besteht. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 80. Abgeordnete Misbah Khan (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wann stellt das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend die im Bundeshaushalt 2026 zugesagten und aktuell ausstehenden Mittel dem Bundesprogramm Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule (GF-H) über eine neue Förderrichtlinie zur Verfügung, und inwieweit beabsichtigt das Bundesministerium eine Bereitstellung von Mitteln über 2026 hinaus, um die Bildungs- und Zukunftsperspektiven junger Menschen mit Migrationsgeschichte und Fluchterfahrung nachhaltig zu unterstützen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 2. April 2026 Allen Trägern, die das Bundesprogramm Garantiefonds Hochschule umsetzen, wurden für das Jahr 2026 Zuwendungsbescheide in voller Höhe erteilt. Das Programm wurde 2026 nahtlos fortgeführt. Mit Blick auf das angesprochene Auslaufen der Richtlinien Garantiefonds Hochschule am 31. Dezember 2025 hat das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend über ein Merkblatt die Umsetzung des Programms gemäß den §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung ermöglicht. Zurzeit wird geprüft, inwieweit, mit Blick auf die Erweiterung des Zuständigkeitsbereichs des früheren Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend um den Bereich Bildung, im Themenfeld Integration, Chancengerechtigkeit und Bildung Synergien erzielt werden können. Diese Prüfung umfasst auch den Zeitraum ab 2027, weswegen auf Ihre Frage zu geplanten Mitteln über 2026 hinaus noch keine Auskunft gegeben werden kann. 81. Abgeordneter Sebastian Maack (AfD) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der Umfrage „Trendbefragung Kinderwünsche“, und beabsichtigt sie, die Umfrage zu veröffentlichen, und wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/4096, Anlage 1, S. 4)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 2. April 2026 Für die repräsentative Befragung wurden 1.532 Personen (609 Eltern und 923 Kinderlose) im Alter von 16 bis 49 Jahren dazu befragt, welche Voraussetzungen für die Erfüllung von Kinderwünschen erfüllt sein müssen bzw. welche individuellen Hinderungsgründe bestehen. Ähnliche Befragungen hatte das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend bereits 2020 und 2023 in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse der Befragung fließen in die internen Diskussions- und Entscheidungsprozesse ein. Die Ergebnisse bestätigen, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zentral ist, aber auch, dass Zukunftsängste eine Rolle spielen. Die Ergebnisse bestärken die Bundesregierung darin, den eingeschlagenen Kurs fortzusetzen: mit weiteren Investitionen in die Kindertagesbetreuung, Anreizen für eine partnerschaftliche Aufgabenteilung sowie der Förderung von Gleichstellung und einer familienfreundlichen Arbeitswelt. Eine Veröffentlichung der kompletten Umfrage ist zurzeit nicht geplant. 82. Abgeordnete Jamila Schäfer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Teilt die Bundesregierung die vom CDU- Bundestagsabgeordneten Dr. Christoph Ploß geäußerte Einschätzung, HateAid sei eine „linksaktivistische Organisation“, und ist nach Ansicht der Bundesregierung „Demokratie leben!“ ein „Förderprogramm für linksaktivistische Organisationen“ (https://x.com/i/status/2035028364164002133)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 2. April 2026 Die Bundesregierung kommentiert die Aussagen von Abgeordneten nicht. 83. Abgeordneter David Schliesing (Die Linke) Wird es eine vierte Phase des Bundesprogramms „Kultur macht stark“ (ab 2028) geben, und wenn ja, welchen konkreten Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bei der Umsetzung für die Erarbeitung und Veröffentlichung der Förderrichtlinie, der Bekanntgabe der ausgewählten Programmpartner und die Etatisierung, um eine lückenlose Fortführung der Projektförderung für die lokalen Bündnisse sicherzustellen (bitte entsprechend aufführen), und mit welchen Haushaltsmitteln kalkuliert die Bundesregierung für die neue Förderphase derzeit? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 31. März 2026 Die aktuelle Förderphase des Förderprogramms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ endet am 31. Dezember 2027. Aktuell werden die Möglichkeiten für eine Anschlussfinanzierung mit Blick auf die haushälterischen Rahmenbedingungen im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend geprüft. 84. Abgeordneter Sascha Wagner (Die Linke) Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass der Ausschluss bestimmter Personengruppen vom Spracherwerb zu sozialer Isolation, wachsender Ungleichheit und erhöhter Vulnerabilität gegenüber Diskriminierung, Ausbeutung und Abhängigkeiten führt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 2. April 2026 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 85. Abgeordneter Christian Zaum (AfD) Wird sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund des in Medienberichten wiedergegebenen kürzlichen Vorfalls an der Joseph-Beuys- Gesamtschule in Kleve, wo Lehrkräfte im Nachhinein möglicherweise empfahlen, dass Schüler aus Rücksicht auf den „Ramadan“ ihr Pausenbrot heimlich essen mögen, durch eigene Maßnahmen dafür einsetzen, eine islamische Einflussnahme auf deutsche Schulen zu verhindern, und wenn ja, durch welche Maßnahmen (Quelle: www1.wd r.de/nachrichten/rheinland/streit-ramadan-schuele r-kleve-100.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 2. April 2026 Es ist Ausdruck der Religionsausübungsfreiheit aus Artikel 4 des Grundgessetzes, dass Schülerinnen und Schüler auch in der Schule fasten können. Gleichwohl haben sie auch im Ramadan die Pflicht, daran mitzuarbeiten, dass die Aufgaben der Schule erfüllt und die Bildungsziele erreicht werden können. Wenn Schülerinnen und Schüler versuchen die Dominanz religiöser Regeln durchzusetzen, sind Lehrkräfte und Schulleitungen in ihrem Handeln besonders gefordert, klare Regelungen durchzusetzen. Für die Schulen und die Lehrkräftefortbildung auch im Bereich des Umgangs mit religiös motivierten Konflikten in der Schule sind nach der föderalen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland die Länder zuständig. Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung für ein respektvolles und tolerantes Miteinander in einer pluralistischen Gesellschaft mit verschiedenen Maßnahmen auch an Schulen ein. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 86. Abgeordnete Ayse Asar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die besonderen Bedingungen der nebenberuflichen und zeitlich begrenzten Lehrtätigkeit von Expertinnen und Experten aus der Berufspraxis bei der Neuregelung des Sozialversicherungsrechts in Umsetzung des „Herrenberg- Urteils“ verlässlich zu berücksichtigen, und inwieweit prüft sie hierzu (etwa im Rahmen des angekündigten Referentenentwurfs zur Reform des Statusfeststellungsverfahren), für diesen Personenkreis mit einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung eine rechtssichere Bagatellgrenze von bis zu vier Semesterwochenstunden einzuführen, um sowohl Scheinselbstständigkeit zu verhindern als auch die Funktionsfähigkeit der praxisnahen Hochschullehre bürokratiearm zu gewährleisten (www.che.de/2026/herrenberg-urte il-stellt-hochschulen-vor-grosse-herausforderunge n-rund-95-000-lehrbeauftragte-betroffen/)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 30. März 2026 Im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode ist vereinbart, das Statusfeststellungsverfahren zu reformieren. Das Gesetzgebungsverfahren ist für dieses Jahr geplant. Zum Stand des regierungsinternen Abstimmungsverfahrens nimmt die Bundesregierung nicht Stellung. 87. Abgeordneter Lorenz Gösta Beutin (Die Linke) Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Rechtsfrage gebildet, ob es mit dem subjektivöffentlichen Rechtsanspruch auf Schulkinderbetreuung nach § 24 des Achten Buches Sozialgesetzbuch ab dem Schuljahr 2026/2027 sowie mit Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes, der UN-Kinderrechtskonvention und der UN- Behindertenrechtskonvention vereinbar ist, wenn Assistenzleistungen für Kinder mit Behinderungen in Ferienzeiten und/oder anteiligen Zeiten der Schulkinderbetreuung als Leistungen nach § 113 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) statt nach § 112 SGB IX eingeordnet werden und dadurch einkommens- und vermögensabhängige Antragserfordernisse sowie ggf. daraus resultierende Kostenbeteiligungen der Eltern Voraussetzung der Teilnahme an der Schulkinderbetreuung werden, und wenn ja, wie lautet diese, und sieht sie diesbezüglich gesetzgeberischen Handlungsbedarf? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 2. April 2026 Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Zweiten Teil des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) können Kinder und Jugendliche mit (drohenden) körperlichen oder geistigen Behinderungen bzw. Sinnesbeeinträchtigungen erhalten. Die Länder und Kommunen vollziehen das Recht der Eingliederungshilfe in eigener Zuständigkeit. Den zuständigen Trägern der Eingliederungshilfe obliegt die im Einzelfall zu treffende Entscheidung über die Zuordnung der notwendigen Unterstützungsleistungen zum Bereich der Sozialen Teilhabe oder der Teilhabe an Bildung. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind nachrangig. Im Schulbereich ist es grundsätzlich Aufgabe der Schule, eine inklusive Betreuung sicherzustellen. Die Angebote für die Schul-, Nachmittags- und Ferienhortbetreuung in den Schulen sind in den Ländern unterschiedlich hinsichtlich des leistungsberechtigten Personenkreises, des Betreuungsumfangs sowie der Verschränkung mit dem Unterricht ausgestaltet. Bestimmte Leistungen der Eingliederungshilfe hat der Gesetzgeber von der Heranziehung von Einkommen und Vermögen ausgenommen. Dazu zählen unter anderem die Leistungen zur Teilhabe an Bildung nach § 112 Absatz 1 Nummer 1 SGB IX. Für Leistungen der Sozialen Teilhabe für Kinder im Schulalter ist – außer für heilpädagogische Leistungen – hingegen grundsätzlich ein Kostenbeitrag zu leisten. Mit der Freistellung bestimmter Leistungen der Eingliederungshilfe – als Ausnahme vom Grundsatz der Kostenheranziehung – wollte der Gesetzgeber sicherstellen, dass die damit verbundenen Möglichkeiten der Eingliederung in die Gesellschaft nicht aus finanziellen Gründen vernachlässigt oder gar verhindert werden. Dabei wurde der Fokus für Schulkinder vor allem darauf gelegt, den Schulbesuch zu ermöglichen oder zu erleichtern. Der Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe, den das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 23. März 2026 vorgelegt hat, enthält die Regelung, dass auch Assistenzleistungen im Bereich der Sozialen Teilhabe kostenbeitragsfrei werden für Kinder und Jugendliche mit (drohenden) körperlichen oder geistigen Behinderungen. Diese Änderung soll mit der Zusammenführung der Zuständigkeiten für Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe in Kraft treten. 88. Abgeordnete Cansin Köktürk (Die Linke) Welche Konstellationen hält die Bundesregierung für denkbar, in denen bei Sanktionen „in Fällen mit minderjährigen Kindern nach Einschätzung des Jobcenters kein Härtefall vorliegt“ (Bundestagsdrucksache 21/3541, S. 61), aber gleichwohl „an die Befugnis des Jobcenters zur Datenübermittlung zum Schutz des Kindeswohls an das zuständige Jugendamt nach § 71 Absatz 1 Satz 6 SGB X zu denken“ ist (ebd.), bzw. wann kann eine Sanktion gegenüber jemandem in einer Bedarfsgemeinschaft mit Kindern keinen Härtefall für die Kinder, aber trotzdem eine Kindeswohlgefährdung darstellen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 2. April 2026 Im Rahmen der Prüfung eines dritten aufeinanderfolgenden Meldeversäumnisses soll eine Gelegenheit zur persönlichen Anhörung nach § 31a Absatz 2 Satz 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch n. F. erfolgen. Auf dieser Grundlage wird u. a. geprüft, ob im konkreten Einzelfall eine außergewöhnliche Härte vorliegt. Dabei werden sämtliche Personen der Bedarfsgemeinschaft, insbesondere auch minderjährige Kinder, berücksichtigt. Denkbar ist eine Fallkonstellation, in der dem Jobcenter zwar keine Anhaltpunkte für eine außergewöhnliche Härte vorliegen, aber eine zukünftige Kindeswohlgefährdung nicht generell ausgeschlossen werden kann. Deshalb ist als zusätzlicher Schutz für Kinder vorgesehen, dass die Jobcenter mit der Kinder- und Jugendhilfe zusammenarbeiten. Zum Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/4288 verwiesen. 89. Abgeordneter Reinhard Mixl (AfD) Trifft es zu, dass bestimmte Bevölkerungsteile in Staaten wie Israel, der Türkei und weiteren Ländern Rentenleistungen aus Deutschland (sogenannte Fremdrenten) auf Grundlage besonderer gesetzlicher Regelungen erhalten, und wenn ja, welche Kosten entstehen dadurch für die deutschen Beitrags- und Steuerzahler? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 1. April 2026 Nach dem Fremdrentengesetz (FRG) werden für einen bestimmten Personenkreis auch ausländische Versicherungszeiten für die deutsche Rente berücksichtigt und hieraus Leistungen erbracht. Dieser Personenkreis steht im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg und seinen Folgen und umfasst nach dem Bundesvertriebenengesetz anerkannte Vertriebene, Aussiedlerinnen und Aussiedler sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie NS-Verfolgte mit Zugehörigkeit zum deutschen Sprach- und Kulturkreis. Verziehen FRG-Berechtigte in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union beziehungsweise nach Liechtenstein, Norwegen, Island oder in die Schweiz, ist die FRG-Rente weiterzuzahlen. Bei einem Verzug außerhalb dieser Länder – beispielsweise nach Israel oder in die Türkei – kann die FRG-Rente nur unter besonderen, eng begrenzten Vertrauensschutzgründen weitergezahlt werden (Geburt vor dem 19. Mai 1950 und Aufenthaltsverlegung ins Ausland vor dem 19. Mai 1990). Hinsichtlich der Frage nach den für die deutschen Beitrags- und Steuerzahlenden entstehenden Kosten ist darauf hinzuweisen, dass FRG- Rentenanteile als nicht beitragsgedeckte Leistungen pauschal über die Bundeszuschüsse zur Rentenversicherung abgegolten werden. 90. Abgeordneter Manfred Schiller (AfD) Inwieweit führt nach Auffassung der Bundesregierung die Kombination aus Grundsicherung, Minijob-Regelungen und steuerlich- transferbedingten Grenzbelastungen dazu, dass für Erwerbstätige nur geringe Anreize bestehen, ihre Arbeitszeit über geringfügige Beschäftigung hinaus auszuweiten, vor dem Hintergrund, dass Länder wie Dänemark ohne ein vergleichbares System (www. xn--dnischesrecht-bfb.de/sozialbeitr%C3%A4ge-i n-d%C3%A4nemark) mit etwa gleicher durchschnittlicher Wochenarbeitszeit je Erwerbstätigem (https://ec.europa.eu/eurostat/web/products-eurost at-news/w/ddn-20250514-1), aber niedrigerer Erwerbsquote (www.destatis.de/Europa/DE/Home/F unctions/_tabellen.html#408274; https://eures.eur opa.eu/living-and-working/labour-market-informa tion/labour-market-information-denmark_de) und ohne Mindestlohn (https://eures.europa.eu/living- and-working/living-and-working-conditions-euro pe/living-and-working-conditions-denmark_de) eine robustere wirtschaftliche Entwicklung aufweisen (siehe Destatis-Daten zu Arbeitslosigkeit, Verschuldung und BIP-Wachstum), und liegen der Bundesregierung Berechnungen dazu vor, welche gesamtwirtschaftlichen Effekte – insbesondere im Hinblick auf Arbeitsvolumen, Produktivität und Bruttoinlandsprodukt – bei einer Übertragung entsprechender struktureller Elemente des dänischen Modells auf Deutschland zu erwarten wären? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 2. April 2026 Mit dem 12. Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Bürgergeld-Gesetz) wurde in der Grundsicherung für Arbeitsuchende der Freibetrag auf Erwerbseinkommen zwischen 520 Euro und 1.000 Euro von 20 Prozent auf 30 Prozent erhöht. Damit wurde der Anreiz verstärkt, die Arbeitszeit auszuweiten und eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen. Der Übergangsbereich in der Sozialversicherung setzt im Entgeltbereich von derzeit 603,01 Euro bis 2.000 Euro im Monat zusätzliche Anreize, über einen Minijob hinaus eine Beschäftigung aufzunehmen oder auszuweiten, indem er die Belastung durch Sozialversicherungsbeiträge absenkt. Berechnungen zu gesamtwirtschaftlichen Effekten einer Übertragung des dänischen Wirtschafts- und Sozialstaatsmodells auf Deutschland liegen der Bundesregierung nicht vor. Laut Eurostat liegt die Erwerbslosenquote im Jahr 2025 in Deutschland mit 3,8 Prozent deutlich niedriger als in Dänemark mit 6,4 Prozent. Zudem liegt die durchschnittliche normalerweise geleistete Wochenarbeitszeit laut Eurostat im Jahr 2024 in Deutschland mit 34,8 Wochenstunden höher als Dänemark mit 33,5 Wochenstunden. Auch die Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten liegt in Deutschland mit 21,8 Wochenstunden höher als in Dänemark mit 18,5 Wochenstunden. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung 91. Abgeordneter Robin Jünger (AfD) Beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der am 26. März 2026 vorgestellten hessischen Agenda „Rechenzentren in Hessen“, bundesrechtliche oder untergesetzliche Anpassungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Rechenzentren in Hessen zu prüfen, und falls ja, welche konkreten Änderungen des Bundesrechts oder der untergesetzlichen Regulierung beabsichtigt die Bundesregierung zu prüfen, um planbare und international wettbewerbsfähige Stromkosten, transparente Netzanschlussbedingungen sowie rechtssichere Vorgaben für Energieeffizienz und Abwärmenutzung zu gewährleisten, und bis wann will sie hierzu Ergebnisse aus den angekündigten Bund-Länder-Dialogen vorlegen (https://digitales. hessen.de/sites/digitales.hessen.de/files/2026-03/e rgebnisse_der_arbeitsgruppen-rechzentren_hesse n.pdf und https://bmds.bund.de/fileadmin/BMDS/ Dokumente/Publikationen/260312_BMDS_Temp late-RZ-Strategie_V2_barrierefrei_final.pdf)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 2. April 2026 Die Rechenzentrumsstrategie der Bundesregierung wurde am 18. März 2026 vorgelegt. Darin sind Maßnahmen enthalten sowohl zur Überarbeitung des Vergabeverfahrens zum Netzanschluss auf Ebene der Übertragungs- und Verteilnetzebene als auch zur Novellierung des Energieeffizienzgesetzes. Auch weitere Arbeiten werden angekündigt für mögliche zukünftige rechtliche Anpassungen, wie z. B. für Regelungen zu einer Gewerbesteueraufteilung bei Rechenzentren. Alle rechtlichen Anpassungen, die im Rahmen der Rechenzentrumsstrategie diskutiert werden sollen, beziehen sich auf ganz Deutschland. 92. Abgeordnete Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viel Prozent der deutschen Haushalte gelten nach aktuellen Feststellungen der Bundesnetzagentur gemäß der Verordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (TKMV) als ausreichend mit Breitband versorgt, und bei wie vielen dieser als „versorgt“ eingestuften Haushalte wird die Versorgung ausschließlich durch Satelliteninternet sichergestellt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 30. März 2026 Die Bundesnetzagentur wertet aufgrund der derzeit vorliegenden Datenlage ausschließlich leitungsgebundene Anschlüsse aus und stuft auf Basis der gültigen Schwellenwerte Verordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (TKMV) (15 Mbit/s Download und 5 Mbit/s Upload) rund 1,8 Mio. (entspricht rund 1,4 Mio. Adressen) von 41 Mio. Haushalten (Datenstand: 31. Dezember 2024) als potenziell unterversorgt ein. Diese Werte beziehen sich ausschließlich auf leitungsgebundene Anschlussoptionen und betrachten eine Kombination aus Upload und Download, bei denen mindestens einer der beiden Werte unter dem Schwellenwert der TKMV liegt. Damit sind 4,39 Prozent der Haushalte potenziell leitungsgebunden unterversorgt und 96,96 Prozent gelten als leitungsgebunden versorgt. Funkbasierte Anschlussoptionen werden in dieser Betrachtung nicht einbezogen. Da die konkrete Versorgung am Standort stark von verschiedenen Faktoren abhängt und dadurch volatil ist, kann nur im Einzelfall die Eignung einer funkbasierten Lösung bewertet werden. Sofern funkbasierte Technologien als geeignet am Standort bewertet werden können, zeigt die Praxis, dass diese die Anzahl potenziell unterversorgter Adressen stark senken. Eine angepasste Datenerhebung der Versorgungsdaten des Mobilfunks soll die Datenlage hier zukünftig verbessern. Versorgungsdaten der Satellitenanbieter liegen der Bundesnetzagentur derzeit nicht vor, wobei abstrakte Aussagen von Satellitenanbietern aus Sicht der Bundesnetzagentur nicht geeignet sind, die Versorgung vor Ort zu bewerten. Dies liegt daran, dass hierfür die lokalen Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Dazu gehören insbesondere ein freier Blick zum Himmel sowie das Fehlen von Signalverschattungen durch Gebäude oder andere Hindernisse. Diese Aspekte müssen vor Ort im Einzelfall geprüft werden, um eine realistische Einschätzung der tatsächlichen Versorgung zu ermöglichen. Eine Aussage dahingehend, wie viel Prozent der versorgten Adressen über Satelliteninternet angeschlossen sind, lässt sich anhand der vorhandenen Datenlage nicht bestimmen. 93. Abgeordnete Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Stelle innerhalb der Bundesregierung „beobachtet Entwicklungen, die nationale und europäische Rechtsvorschriften, insbesondere den Digital Services Act (DSA), tangieren könnten“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Mündliche Frage 58, Plenarprotokoll 21/64), und wie wird mit diesen umgegangen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 1. April 2026 Innerhalb der Bundesregierung beobachten die jeweils federführenden Bundesministerien im Austausch mit den jeweils zuständigen Durchsetzungsbehörden Entwicklungen, die nationale und europäische Rechtsvorschriften tangieren können, und reagieren in geeigneter Weise. 94. Abgeordnete Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mit welchen Unternehmen hat sich der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, Dr. Karsten Wildberger, wann getroffen, um über technische Möglichkeiten zur Bekämpfung sexueller Gewalt im Internet zu sprechen (vgl. Video des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung vom 26. März 2026: https://socia l.bund.de/@BMDS/116294788472222147)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 1. April 2026 Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren Ergebnisse – einschließlich Telefonate – besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort zu der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagdrucksache 18/1174). Es ist weder rechtlich geboten, noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Sexuelle Gewalt gegen Frauen ist ebenso wie Hasskriminalität und Hetze im digitalen Raum für die Bundesregierung inakzeptabel. Der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung Dr. Karsten Wildberger führt regelmäßig Gespräche mit Unternehmen aus für die Fragestellung relevanten Bereichen. Im Rahmen dieser Gespräche werden auch die Themen im Sinne der Fragestellung regelmäßig adressiert, ebenso im Austausch mit Akteuren der Zivilgesellschaft. Neben dem Bundesminister selbst nehmen auch andere Ebenen des Hauses das Thema der sexuellen Gewalt in geführten Gesprächen auf. 95. Abgeordnete Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche wesentlichen deutschen und europäischen Unternehmen sieht die Bundesregierung in ihrer Rechenzentrumsstrategie (vgl. https://bmds.bun d.de/fileadmin/BMDS/Dokumente/Publikationen/ 260312_BMDS_Template-RZ-Strategie_V2_barr ierefrei_final.pdf, Seite 30) jeweils auf den einzelnen Ebenen des Technologie-Stacks von Hardware bis Software konkret als innovative Anbieter für den Aufbau und die Ausrüstung von Rechenzentren an (bitte konkret nach Stack-Ebene auflisten)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 2. April 2026 Die Rechenzentrumsstrategie der Bundesregierung trifft keine Vorgaben oder Ziele speziell zu einzelnen Technologie-Stacks oder der Nutzung spezieller Anbieter in diesen Stacks, insbesondere aus wettbewerbsrechtlichen Gründen. Rechenzentrumsprojekte sind grundsätzlich privatwirtschaftliche Projekte, in denen eigenständig über die Wahl der Anbieter entschieden wird. Eine umfassende Liste mit entsprechenden Anbietern wurde aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht aufgestellt und liegt somit auch nicht vor. 96. Abgeordnete Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Trifft es weiterhin zu, dass keine Bestandsaufnahme und kein Monitoring digitaler Abhängigkeiten der Bundesverwaltung in Planung sind (siehe Antw

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