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Vereinbarkeit einkommensabhängiger Assistenzleistungen für Kinder mit Behinderungen in der Schulkinderbetreuung mit dem Grundgesetz und UN-Konventionen

Vorgang 334017 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 07.07.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Rechtsfrage gebildet, ob es mit dem subjektivöffentlichen Rechtsanspruch auf Schulkinderbetreuung nach § 24 des Achten Buches Sozialgesetzbuch ab dem Schuljahr 2026/2027 sowie mit Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes, der UN-Kinderrechtskonvention und der UN-Behindertenrechtskonvention vereinbar ist, wenn Assistenzleistungen für Kinder mit Behinderungen in Ferienzeiten und/oder anteiligen Zeiten der Schulkinderbetreuung als Leistungen nach § 113 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) statt nach § 112 SGB IX eingeordnet werden und dadurch einkommens- und vermögensabhängige Antragserfordernisse sowie ggf. daraus resultierende Kostenbeteiligungen der Eltern Voraussetzung der Teilnahme an der Schulkinderbetreuung werden, und wenn ja, wie lautet diese, und sieht sie diesbezüglich gesetzgeberischen Handlungsbedarf?

Zeitachse

  1. 02.04.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/5159 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.