Vereinbarkeit einkommensabhängiger Assistenzleistungen für Kinder mit Behinderungen in der Schulkinderbetreuung mit dem Grundgesetz und UN-Konventionen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Rechtsfrage gebildet, ob es mit dem subjektivöffentlichen Rechtsanspruch auf Schulkinderbetreuung nach § 24 des Achten Buches Sozialgesetzbuch ab dem Schuljahr 2026/2027 sowie mit Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes, der UN-Kinderrechtskonvention und der UN-Behindertenrechtskonvention vereinbar ist, wenn Assistenzleistungen für Kinder mit Behinderungen in Ferienzeiten und/oder anteiligen Zeiten der Schulkinderbetreuung als Leistungen nach § 113 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) statt nach § 112 SGB IX eingeordnet werden und dadurch einkommens- und vermögensabhängige Antragserfordernisse sowie ggf. daraus resultierende Kostenbeteiligungen der Eltern Voraussetzung der Teilnahme an der Schulkinderbetreuung werden, und wenn ja, wie lautet diese, und sieht sie diesbezüglich gesetzgeberischen Handlungsbedarf?
Zeitachse
- 02.04.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/5159 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.