Sozialversicherungsrechtliche Regelung für nebenberufliche Lehrbeauftragte nach dem "Herrenberg-Urteil"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die besonderen Bedingungen der nebenberuflichen und zeitlich begrenzten Lehrtätigkeit von Expertinnen und Experten aus der Berufspraxis bei der Neuregelung des Sozialversicherungsrechts in Umsetzung des "HerrenbergUrteils" verlässlich zu berücksichtigen, und inwieweit prüft sie hierzu (etwa im Rahmen des angekündigten Referentenentwurfs zur Reform des Statusfeststellungsverfahren), für diesen Personenkreis mit einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung eine rechtssichere Bagatellgrenze von bis zu vier Semesterwochenstunden einzuführen, um sowohl Scheinselbstständigkeit zu verhindern als auch die Funktionsfähigkeit der praxisnahen Hochschullehre bürokratiearm zu gewährleisten (www.che.de/2026/herrenberg-urteil-stellt-hochschulen-vor-grosse-herausforderungen-rund-95-000-lehrbeauftragte-betroffen/)?
Zeitachse
- 02.04.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/5159 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.