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Auswirkungen der GRW-Richtlinie des BMWE auf die Förderung des KV-Terminal-Ausbaus im Hafen Riesa

Vorgang 333694 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 07.07.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welchen Einfluss haben die Regelungen der ab 1. Januar 2024 gültigen Richtlinie "Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe &sbquo;Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur&lsquo;" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, in welchen es im Unterpunkt 3.2.2.7 Häfen (3) heißt, dass "Kosten im Zusammenhang mit nicht verkehrsbezogenen Aktivitäten wie im Hafen befindliche industrielle Produktionsanlagen, Büros und Geschäfte" sowie "Aufbauten wie z. B. Lagergebäude, Terminals und Kräne" nicht förderfähig seien (vgl. www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/grwsonderprogramm-raffineriestandorte-haefen.html), auf den nun planfestgestellten KV-Terminal-Ausbau der SBO im Hafen Riesa, und welche Infrastruktur soll durch den Bund gefördert werden?

Zeitachse

  1. 02.04.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/5159 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.