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Möglichkeit nationaler Ausnahmen vom russischen Ölimportverbot im Versorgungsnotfall

Vorgang 333691 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 07.07.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung nach geltendem EU-Sanktionsrecht die Möglichkeit, dass Deutschland im Falle einer außergewöhnlichen Energie- oder Versorgungsnotlage, z. B. infolge der Zuspitzung des Irankrieges, national Ausnahmen vom Importverbot für russisches Rohöl oder daraus hergestellte Erdölprodukte zulässt oder den Erwerb entsprechenden Öls ermöglicht, und falls dies EU-rechtlich nicht zulässig ist, liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen dazu vor, welche volkswirtschaftlichen und industriellen Schäden infolge der EU-Sanktionen, die laut Presseberichten Deutschland besonders stark treffen, noch entstehen können, und wenn ja, wie lauten diese?

Zeitachse

  1. 02.04.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/5159 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.