Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte im Rahmen des geplanten § 201b StGB zur Verletzung von Persönlichkeitsrechten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Würden vor dem Hintergrund der Debatte um die Einführung eines neuen § 201b des Strafgesetzbuches, welcher die "Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch täuschende Inhalte" unter Strafe stellen soll, mittels eines Computerprogramms erstellte oder veränderte Inhalte, welche durch "KI-generiert" oder vergleichbare Merkmale gekennzeichnet werden, unter den neu definierten Tatbestand fallen (www.lto.de/recht/nachrichten/n/entwurf-bmjv-verschaerfungen-stgb-strafrecht-schutz-gegen-digitale-gewalt)?
Zeitachse
- 02.04.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/5159 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.