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Gesetzgeberischer Handlungsbedarf zur Strafbarkeit pornografischer Deepfake-Aufnahmen

Vorgang 333641 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 07.07.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf, um das Erstellen bzw. die Verbreitung pornografischer Deepfake-Aufnahmen unter Strafe zu stellen, und wenn ja, in welcher Form, oder erachtet sie die bisherigen Straftatbestände für ausreichend (vgl. www.nzz.ch/international/pornografische-deepfakes-die-deutsche-regierung-zieht-nach-vorwuerfen-gegen-den-schauspieler-christian-ulmen-strafverschaerfungen-vor-ld.1930580, abgerufen am 24. März 2026)?

Zeitachse

  1. 02.04.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/5159 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.